Laufhäuser LH KONTAKTZONE Raaber Bahn Gasse 10....Berichte

Weiters kommt die Frage auf, ob die Servicezeit darauf Einfluß nimmt wie versteuert wird. Zu Ostis Frage, wird MV, bei einem Quickie gleich versteuert wie bei einem Stundenservice? Um diese Frage zu klären bin ich dafür, dass weitere Beamtenplätze geschaffen werden!
 
Echt jetzt, stell doch bitte ein Foto rein, fakes diesbezüglich habe ich ja schon viele gesehen aber eine echte Puff Rechnung noch nie.

Noch keinen Beleg bekommen? Da kommst aber nicht viel herum ... !

Ich habe meinen ersten Beleg bei den Eisblumen bekommen und damals gepostet. Da ich im neuen Forum aber nix mehr finde, kann ich ihn dir nicht verlinken ...
 
es gibt keine Belege nach der Registrierkassenpflicht
es gilt die Belegerteilungspflicht nebst einigen anderen Vorschriften betreffend des Inhaltes
 
nicht mal mit Stempel
Seit wann braucht denn jedes Mädl einen Stempel ??? ;) Der Beleg ist exakt nach den damals geltenden Vorschriften ausgeüllt, hat auch der 1. Kontrolle standgehalten, in der Zwischenzeit hat sich ja einiges wieder geändert, die Kassapflicht selbst gilt nach letztem Stand ab 1.5.2016
Wer bei mir z.B. ein Zimmer mietet, der bekommt den Beleg mit Stempel der Eisblume, das hat aber nix mit den Belegen der Mädels zu tun.
betreffend des Inhaltes
Ja, z.B. der Name des Mädels in Form des steuerlichen Zahlencodes lt. letzter Info, die ändern sich aber wöchentlich ;):winke:
 
Seit wann braucht denn jedes Mädl einen Stempel ???
Eh klar, niemand braucht einen Stempel auch keine Firma.
Wer bei mir z.B. ein Zimmer mietet, der bekommt den Beleg mit Stempel der Eisblume, das hat aber nix mit den Belegen der Mädels zu tun.
Auch klar, du bist ja nur die Vermieterin und erhältst die Zimmermiete von der Dirne und diese ist dann für ihren Umsatz steuerlich verantwortlich und der kann muss dir egal sein, zumindest theoretisch.
 
Also zur Aufklärung im Detail:

Hier https://www.bmf.gv.at/services/publikationen/BMF-BR-Registrierkassenpflicht-2015.pdf?5b0v7s kannst du unter Punkt 9 nachlesen, dass "mobile Gruppen", also "Unternehmer, die Leistungen außerhalb ihrer Betriebsstätte erbringen, keine Registrierkasse mitführen müssen, einen Beleg ausstellen und und die Belegdurchschrift bei Rückkehr an die Betriebsstätte nacherfassen können".

Geregelt ist das in der Barumsatzverordnung 2015, BGBl II Nr. 247/2015 Paragraf 7. Darin ist für die Belegerstellung auf Paragraf 132a Abs. 3 der Bundesabgabenordnung verwiesen, in der es heißt:

Belege haben mindestens folgende Angaben zu erhalten:
- Bezeichnung des Unternehmers
- fortlaufende Nummer
- Datum
- Art und Umfang der Leistung
- Betrag der Barzahlung

Es ist also kein Stempel erwähnt, keine Mehrwertsteuer etc. Der Beleg ist auch keine Rechnung, sondern nur die Dokumentation eines Barumsatzes. Das Einzige, was meiner Ansicht nach noch eingefordert werden könnte, ist die Dauer der Dienstleistung, denn es ist von "Art und Umfang der Leistung" die Rede. "Erotische Dienstleistung" beschreibt zwar die Art, nicht aber den Umfang. Sonst sind alle Erfordernisse erfüllt.
 
Zurück
Oben