Meinungsfreiheit - das höchste Gut

ich habs schon mal getan, trotzdem möche ich aus aktuellem anlass nochmals meine meinung kundtun.
meinungsfreiheit gibt es in wahrheit gar nicht!!!
sollte man zb. zu einem aktuellen tagespolitischen thema eine meinung haben wird diese mit hoher warscheinlichkeit zensuriert oder ignoriert.
sogar in diesem forum wird man verwarnt wenn man sich erlaubt ehrich zu sein!!!
versuche mal einen korrekten kommentar in den printmedien zu positionieren-viel spass.

am ehesten kannst noch HIER deine meinung kundtun.......aber auch mit einer einschränkung.......im letzten satz des ersten abschnitts zu lesen ;)
 
am ehesten kannst noch HIER deine meinung kundtun.......aber auch mit einer einschränkung.......im letzten satz des ersten abschnitts zu lesen ;)

na bei meinem letzten besuch in london vor ca. einem jahr - ist dort kein einziger mensch gestanden......
 
Zwar habe ich (noch) nicht jeden Beitrag gelesen, muss ich aber mit vollem Respekt feststellen, dass dieses gefährliche Thema nach über 300 Beiträge nicht entartet ist. :daumen:

Nun bezüglich Meinungsfreiheit:

Ich bin voll für eine Meinungsfreiheit, aber

es ist oft schwer die Grenze zwischen Meinung, Tatsachenfeststellung, Täuschung oder Agitation festzulegen:

(1) "Ich kann mir vorstellen, dass es den Yeti gibt!"
(2) "Spuren, die vom Yeti stammen könnten, wurden gefunden."
(3) "Es gibt eindeutige Beweise, dass es den Yeti gibt" - "Der Yeti wurde zum 4x von einem Wanderer gesichtet"
(4) "Alle Lügner, die den Yeti leugnen gehören eingesperrt (mit Farblack besprüht ...)"

Und die Übergänge sind fließend und kaum festlegbar. Wenn man will könnte man zu allen obigen Sätzen meinen, dass die im Sinne der Meinungsfreiheit legitim sind.

Der Yeti ist unwichtig und hat politisch keine Relevanz. Trotzdem finde ich es von den verschiedenen Medien sogar hier falsch und illegitim lediglich um Sensation zu erregen regelmäßig wie (3) zu formulieren.

Leider werden auch im medizinischen Bereich oft Mythen und Annahmen in gewissen Medien als wissenschaftliche Tatsachen berichtet (auch wie unter (3)). Das kann ja auch nicht im Sinne der Meinungsfreiheit sein!

Auch die Aufforderungen und Aktionen von z.B. Grünen, Tierschützer und Co werden nach dem Motto unter (4) ausgerichtet - das kann auch nicht mehr als Meinungsfreiheit entschuldigt werden.

Und schließlich könnte ich zwar mit Aussagen, wie:
"Ich kann mir nicht vorstellen, dass es Gaskammer gegeben hat" oder
"Meiner Meinung nach hat Hitler auch gutes getan" gut leben,
nur die werden meistens gar nicht so formuliert, womit es für mich dann nicht mehr um die Meinungsfreiheit handelt.

Meiner Meinung nach würden wir nicht unbedingt ein Verbotsgesetz brauchen - die restlichen Gesetze wie Volksverhetzung, Verleumdung ... (bin kein Jurist) dürften auch ausreichen. Nachdem aber bei den letzten (prominenten) Fällen so weit ich das beurteilen kann sehr wohl der Aspekt Meinung oder Verhetzung analysiert und entsprechend beurteilt wurde stört das Verbotzgesetz die Meinungsfreiheit nicht wirklich.
 
Z
Und schließlich könnte ich zwar mit Aussagen, wie:
"Ich kann mir nicht vorstellen, dass es Gaskammer gegeben hat" oder
"Meiner Meinung nach hat Hitler auch gutes getan" gut leben,
nur die werden meistens gar nicht so formuliert, womit es für mich dann nicht mehr um die Meinungsfreiheit handelt.

Meiner Meinung nach würden wir nicht unbedingt ein Verbotsgesetz brauchen - die restlichen Gesetze wie Volksverhetzung, Verleumdung ... (bin kein Jurist) dürften auch ausreichen. Nachdem aber bei den letzten (prominenten) Fällen so weit ich das beurteilen kann sehr wohl der Aspekt Meinung oder Verhetzung analysiert und entsprechend beurteilt wurde stört das Verbotzgesetz die Meinungsfreiheit nicht wirklich.

wenn du sagst:

"Ich kann mir nicht vorstellen, dass es den gulag gegeben hat" oder
"Meiner Meinung nach hat stalin auch gutes getan"

bist du aus dem schneider. warum eigentlich? (ja mir ist klar dass der NS auch von österreich ausging - aber von 45-55 hat auch in ostösterreich der rote terror gewütet).

na ja die geplante novellierung des "verhetzungsparagraphen" § 283 wirft schon einige bedenken auf. selbst viele journalisten sehen die meinungfreiheit gefährtet.....
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
na ja die geplante novellierung des "verhetzungsparagraphen" § 283 wirft schon einige bedenken auf. selbst viele journalisten sehen die meinungfreiheit gefährtet.....
Welche Bedenken sollten das denn sein? Der § 283 ist sehr eindeutig formuliert, eine reine Meinung wird davon nicht betroffen sein.

Und wer wären denn die "vielen Journalisten", welche die Meinungsfreiheit in Gefahr sehen? Gibt's da zitierbare Quellen dafür?
 
Welche Bedenken sollten das denn sein? Der § 283 ist sehr eindeutig formuliert, eine reine Meinung wird davon nicht betroffen sein.

Und wer wären denn die "vielen Journalisten", welche die Meinungsfreiheit in Gefahr sehen? Gibt's da zitierbare Quellen dafür?

1. der andreas underberger --> ein sehr konservativer da gibts was zum nachlesen http://www.terrorgesetz.at/aktuelle...gsfreiheit-mit-breiter-kritik-am-terrorgesetz
2. der hoffmann-ostenhoff --> ein sehr linker (hat er in einer seiner letzten artikeln geschrieben im profil, müsst ich suchen)


bei interesse siehe auch: http://derstandard.at/1263705465938/Nicht-alle-Verhetzer-sind-gleich-boese?_seite=12&sap=2
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
1. der andreas underberger --> ein sehr konservativer da gibts was zum nachlesen .....
Zum Nachlesen gibt's genug - ich kann allerdings daraus nichts herauslesen, was in die Richtung einer Einschränkung der Meinungsfreiheit gehen würde. Betroffen werden ja hauptsächlich jene sein, welche ihre Hetzparolen bislang unter dem Mäntelchen der Meinung versteckt haben.
 
Zum Nachlesen gibt's genug - ich kann allerdings daraus nichts herauslesen, was in die Richtung einer Einschränkung der Meinungsfreiheit gehen würde. Betroffen werden ja hauptsächlich jene sein, welche ihre Hetzparolen bislang unter dem Mäntelchen der Meinung versteckt haben.

nein - weil theoretisch kann sich jeder darauf berufen, wenn du sagst: die unsozialen banker, die asozialen arbeitslosen ist das schon quasi eine verhetzung einer ganzen gruppe zu sehen.

wenn du jetzt was gegen nazis sagst, können die sich - welch ironie - dann ebenfalls wegen verhetzung verklagen. schließlich vertritt er (nazi) ja eine weltanschauung im sinne des gesetzes.

na viel spass!

Einschränkung der Meinungsfreiheit durch das geplante „Terrorismuspräventionsgesetz“

Laut Regierungsvorlage soll der §283 des Strafgesetzbuches in folgender Weise neugefasst werden:
Verhetzung

§*283. (1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, oder wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar zu Gewalt oder zu einer sonstigen feindseligen Handlung gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs.*1 bezeichneten Gruppen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe hetzt oder eine solche Gruppe in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.

Das ist aus folgenden Gründen bedenklich:

1.Mit diesem Paragraphen kann künftig versucht werden, jede pointierte Kritik als Beschimpfung, Verächtlichmachung oder Verhetzung zu interpretieren und vor den Strafrichter zu bringen.

2.Damit werden Meinungsdelikte, die rund um das Medien- und Ehrenbeleidigungsrecht bisher nur zu Geldstrafen geführt haben, mit zwei Jahren Haft bedroht.

3.Auch sehr viele parlamentarische Reden (einmal abgesehen von der Immunität), Leitartikel und sonstige öffentliche Debatten drohen nun, als Verletzung dieses Paragraphen inkriminiert zu werden.

4.Damit werden Geschmacklosigkeiten, schlechtes Benehmen, wilde Polemiken und Meinungen auf die Ebene von Verbrechen gehoben.

5.An der Strafbarkeit ändert sich auch nichts, wenn die inkriminierten Meinungsäußerungen voll den Tatsachen entsprechen.

6.Für die Strafbarkeit des „Hetzens“ gilt auch nicht die im restlichen Paragraphen erwähnte Einschränkung, dass eine Beschimpfung „in einer die Menschenwürde verletzenden Weise“ erfolgt.

7.Aber auch diese Verletzung der Menschenwürde geschieht nach dem Standardkommentar zum StGB (Wiener Kommentar) schon dann, wenn jemand als wertloser Teil der Gesamtbevölkerung dargestellt wird. Was etwa bei polemischen Debatten über das Pensionssystem, Börsehändler, kapitalistische Ausbeuter, Manager oder Banken, Tierschützer und andere Gruppen sehr leicht der Fall sein kann.

8.Diese mit Terrorismusbekämpfung in nicht erkenntlichem Zusammenhang stehende Einschränkung der Meinungsfreiheit wird unter der irreführenden Überschrift „Terrorismusprävention“ verfügt.

9.Sie schützt im Gegenteil terroristische Gruppen gegen Kritik und wird kaum gegen Hassprediger eingesetzt werden können. Für den Schutz gegen diese würde zweifellos der Absatz (1) ausreichen..

10.Auch jede andere in Kritik stehende Gruppe – ob Neonazis, ob Kommunisten, ob Islamisten – wird zumindest versuchen, sich mit dem Verhetzungsparagraphen zu wehren, vertreten sie doch zweifellos eine „Weltanschauung“.

11.Dieser neue §283 kann zumindest theoretisch sogar wie ein Ermächtigungsgesetz – ähnlich zum Verhalten der Justiz in autoritären Staaten wie Venezuela oder Iran – zum Mundtotmachen von politischen Oppositionellen benutzt werden. Dazu bedarf es nur einer leichten Verschiebung der Interpretation von „verächtlich machen“ durch die Justiz.

12.Selbst wenn sich die österreichische Judikatur – wie zu hoffen ist – einer sehr extensiven Interpretation dieses Paragraphen verschließen sollte, so ist es doch fast sicher, dass damit eine Fülle von Strafanzeigen und staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen ausgelöst wird. Was zumindest Unsicherheit auslösen wird und die ohnedies durch ein enormes Arbeitsaufkommen überlastete Staatsanwaltschaft weiter belasten wird.

13.Diese Einschränkung der Meinungsfreiheit wird – aus schlechtem Gewissen? – in der Regierungsvorlage so versteckt, so dass man nur durch Vergleich mit dem bisherigen Strafgesetzbuch ihre ganze Tragweite erkennt. Bisher waren dort im Wesentlichen nur Religionsgemeinschaften und „Rassen“, „Völker“ und „Volksstämme“ – was auch immer diese Begriffe genau bedeuten – geschützt. Überdies galt bisher der Schutz nur einer ganzen Gruppe, jetzt soll er auch auf jeden einzelnen ausgedehnt werden.

14.Dieses schlechte Gewissen zeigt sich auch darin, dass in der – rechtlich natürlich irrelevanten – Zusammenfassung der Gesetzesvorlage durch die Parlamentskorrespondenz jeder Verweis ausgerechnet auf die Verschärfung der „Verhetzung“ fehlt.

15.In besonders schlimmer Weise lässt sich das Gummi-Vokabel „Weltanschauung“ beliebig in alle Richtungen interpretieren.

16.Aber auch viele andere Bestimmungen dieses Paragraphen stellen Dinge, die bisher im großen gesellschaftlichen Konsens als Geschmacklosigkeit oder schlechtes Benehmen einzuordnen waren, nun plötzlich unter eine strenge zweijährige Strafdrohung. Selbst Blondinenwitze (siehe Schutz des „Geschlechts“) oder polemische Darstellungen des Pensionssystems (siehe Schutz des „Alters“) können ganz leicht als „verächtlich machen“ interpretiert werden.

17.Aus all diesen Gründen liegt überdies auch eine massive Kollision mit den Bestimmungen der Verfassung und der Menschenrechtskonvention zur Meinungsfreiheit vor.

18. In den erläuternden Bemerkungen wird der Eindruck erweckt, es bestünde eine internationale Pflicht zur Erlassung eines solchen Paragraphen. In Wahrheit gibt es aber nur eine Empfehlung einer – überaus umstrittenen – unabhängigen Kommission des Europarats ohne jede Bindungswirkung.

19. Das Recht wird damit zur politisch-ideologischen Waffe, dessen erstes Opfer übrigens mit Sicherheit – würde das Gesetz schon gelten – ein Landtagsabgeordneter einer Regierungspartei wäre, der ein Hassvideo eines Rappers auf seine Homepage gestellt hat. Natürlich wären aber auch solche Rapper selbst strafbar.

20 . Wenn Angehörige des Justizministeriums ausstreuen, die meisten dieser Besorgnisse wären unberechtigt, denn mit „verächtlich machen“ wären Taten, nicht Worte gemeint, dann sollte dies unbedingt so klargestellt werden. Am einfachsten und klarsten dadurch, dass die ganze Ziffer (2) des §283 gestrichen wird.

Andreas Unterberger & eine Gruppe von unabhängigen Journalisten u. Juristen
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Zwar habe ich (noch) nicht jeden Beitrag gelesen, muss ich aber mit vollem Respekt feststellen, dass dieses gefährliche Thema nach über 300 Beiträge nicht entartet ist. :daumen:
Stimmt größtenteils. ;) Gelöschte Beiträge sind ja eh auch schwer für den Otto-Normal-User zu lesen. :lol: Gab allerdings tatsächlich nicht viele.


Nun bezüglich Meinungsfreiheit:
. . . weise ich an passender Stelle immer gerne auch mal auf diesen Beitrag hin:
http://www.erotikforum.at/forum/threads/23046-Demokratie-und-freie-Meinungsäußerung-in-Foren

;)
 
nein - weil theoretisch kann sich jeder darauf berufen, wenn du sagst: die unsozialen banker, die asozialen arbeitslosen ist das schon quasi eine verhetzung einer ganzen gruppe zu sehen.
Da verstehe ich dann schon, wenn Du den § 283 bedenklich findest, denn Du bist ja einer jener, welcher mangels konkreter Vorwürfe gerne ganze Gruppen an den Pranger stellt.

Ich fühle mich davon ned betroffen, weil ich grundsätzlich mich mit einzelnen Menschen auseinandersetze, und ned mit Gruppen, daher Gruppen nicht angreife, und auch einzelne Personen nur angreife in Hinblick auf ihre persönliche Handlungsweise, und nicht in Hinblick auf ihre Zugehörigkeit zu einer wie immer gearteten Gruppe.

wenn du jetzt was gegen nazis sagst, können die sich - welch ironie - dann ebenfalls wegen verhetzung verklagen. schließlich vertritt er (nazi) ja eine weltanschauung im sinne des gesetzes.
Da gilt sinngemäß das gleiche. Ich sag nix gegen "die Nazis" - zu denen ist ohnehin alles schon gesagt. Und wenn ich etwas bestimmtes und berechtigtes gegen eine Person vorbringe, welche nationalsozialistisches Gedankengut vertritt oder verbreitet, dann macht sich diese ohnehin der Wiederbetätigung schuldig, und kann sich somit mit der Verhetzung brausen gehen.

Und noch etwas zu Deinem ausführlichen Unterberger-Zitat, welches ich ja als Diskussionsbeitrag nicht anerkennen kann, weil eine Diskussion darüber nur mit dem Urheber sinnvoll wäre.

Aber gleich der erste Absatz gefällt mir, weil er die wahren Beweggründe der "Bedenklichkeit" offenlegt:
1.Mit diesem Paragraphen kann künftig versucht werden, jede pointierte Kritik als Beschimpfung, Verächtlichmachung oder Verhetzung zu interpretieren und vor den Strafrichter zu bringen.
Und da meine ich, dass es eben nicht die Sorge um eine Einschränkung der Meinungsfreiheit ist, sondern die Sorge eher in die Richtung geht, dass es in Zukunft nicht mehr ganz so leicht sein wird, jede Beschimpfung und Verächtlichmachung unter dem Mäntelchen der "pointierten Kritik" zu verstecken. Wie gerne das gemacht wurde und wird, ist ja hier im Forum nachzulesen. :cool:
 
Zuletzt bearbeitet:
wenn du jetzt was gegen nazis sagst, können die sich - welch ironie - dann ebenfalls wegen verhetzung verklagen. schließlich vertritt er (nazi) ja eine weltanschauung im sinne des gesetzes.

na viel spass!

Die aber zB in D in mehrfacher Hinsicht gegen das Grundgesetz verstößt und somit für den ..... ist.
 
Stimmt größtenteils. ;) Gelöschte Beiträge sind ja eh auch schwer für den Otto-Normal-User zu lesen. :lol: Gab allerdings tatsächlich nicht viele.



. . . weise ich an passender Stelle immer gerne auch mal auf diesen Beitrag hin:
http://www.erotikforum.at/forum/threads/23046-Demokratie-und-freie-Meinungsäußerung-in-Foren

;)

1) Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung, aber niemand hat ein Anrecht darauf hier posten zu dürfen. Ergo: Niemand hat ein Anrecht auf freie Meinungsäußerung hier im Erotikforum.

... und meine Meinung wurde nicht gelöscht - ich habe meine Meinung frei äußern dürfen!

Juheeeee! Bin ich ein Auserwählter? :mrgreen:

:ironie:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
... und meine Meinung wurde nicht gelöscht - ich habe meine Meinung frei äußern dürfen!

Juheeeee! Bin ich ein Außerwählte? :mrgreen:

:ironie:

:lehrer:wennst an spalt hast, ja....wennst a spatzi hast, bist das mit an r hintendran.......ahja, das ß tauschma gegen a s ;)
 
Das ist aus folgenden Gründen bedenklich: & blablabla

copy und paste von der Unterberger-Seite

Glauben Sie irgendein Wort, das dort steht?

Das Problem ist, dass tagtäglich unzählige Mal in diesem Land Verhetzung betrieben wird. Wenn man Storyposts diverser Tageszeitungen allein zum Thema "Zogajs" gelesen hat, wurde dort x-mal gegen diesen Paragraphen verstoßen.

Wenn das nicht coram publico passiert und ein Grünabgeordneter Anzeige erstattet, darf man in Österreich nach wie vor straffrei zum Völkermord aufrufen oder Religionen bedrohen. So schauts aus.

Und leider finden das - wies ausschaut - viele Menschen gut.
 
Da verstehe ich dann schon, wenn Du den § 283 bedenklich findest, denn Du bist ja einer jener, welcher mangels konkreter Vorwürfe gerne ganze Gruppen an den Pranger stellt.

ja klar weil parteien auch schutzwürdige gruppen sind. mir kommen die tränen.

Da gilt sinngemäß das gleiche. Ich sag nix gegen "die Nazis" - zu denen ist ohnehin alles schon gesagt. Und wenn ich etwas bestimmtes und berechtigtes gegen eine Person vorbringe, welche nationalsozialistisches Gedankengut vertritt oder verbreitet, dann macht sich diese ohnehin der Wiederbetätigung schuldig, und kann sich somit mit der Verhetzung brausen gehen.

wiederbetätigung ist eine sache. verhetzung die andere.


Aber gleich der erste Absatz gefällt mir, weil er die wahren Beweggründe der "Bedenklichkeit" offenlegt:
Und da meine ich, dass es eben nicht die Sorge um eine Einschränkung der Meinungsfreiheit ist, sondern die Sorge eher in die Richtung geht, dass es in Zukunft nicht mehr ganz so leicht sein wird, jede Beschimpfung und Verächtlichmachung unter dem Mäntelchen der "pointierten Kritik" zu verstecken. Wie gerne das gemacht wurde und wird, ist ja hier im Forum nachzulesen. :cool:

das forum als vorbild? klar doch anklage-richter und henker in einer person. kein faires verfahren im sinne der EMRK :mrgreen:

Und da meine ich, dass es eben nicht die Sorge um eine Einschränkung der Meinungsfreiheit ist, sondern die Sorge eher in die Richtung geht, dass es in Zukunft nicht mehr ganz so leicht sein wird, jede Beschimpfung und Verächtlichmachung unter dem Mäntelchen der "pointierten Kritik" zu verstecken.

na ja wie es funktioniert siehe terrorismusanklage von tierschützern. über deren taten und methode könnte man jetzt diskutieren, aber die anzuklagen weil sie eine "terroristische vereinigung" sein sollen, finde ich schon bedenklich.
in eine solche richtung könnte es auch mit dem neugefassten § 283 StGB gehen.


Ziggy Stardust copy und paste von der Unterberger-Seite
Glauben Sie irgendein Wort, das dort steht?

na ja er war früher bei der presse und der presse glaube ich viel mehr als dem standard.

Ziggy Stardust Das Problem ist, dass tagtäglich unzählige Mal in diesem Land Verhetzung betrieben wird. Wenn man Storyposts diverser Tageszeitungen allein zum Thema "Zogajs" gelesen hat, wurde dort x-mal gegen diesen Paragraphen verstoßen.

dafür haben die zogais eh ihre eigene hauspostille: ÖSTERREICH. intime bilder inklusive.


Ziggy Stardust Wenn das nicht coram publico passiert und ein Grünabgeordneter Anzeige erstattet, darf man in Österreich nach wie vor straffrei zum Völkermord aufrufen oder Religionen bedrohen. So schauts aus.

religionen sollten meiner meinung nach überhaupt nicht geschützt sein durch den staat. nur weil irgendwer, irgendwas behauptet hat und meinte er wäre göttlich inspirit, heißt das noch lange nicht, dass ich das für bare münzen nehmen muss.
schließlich gilt im rechtssytem: der wahrheitsbeweis muss erbracht werden und den können religionen (siehe auch gott oder nicht gott-thread) bekanntlich nicht erbringen.

außerdem schauts eher so aus, dass religionen menschen bedrohen und ned umgekehrt.....
 
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ja klar weil parteien auch schutzwürdige gruppen sind. mir kommen die tränen.
Die können einem auch kommen bei Deiner Auffassungsgabe ..... :mrgreen:

Es geht ned darum, dass oder ob Parteien schutzwürdige Gruppen sind, es geht darum, dass ich niemanden verhetzen kann, wenn ich eine einzelne Person gezielt und begründet angreife. Darum ist mir dieser Paragraph auch wurscht, weil ich sowieso keine Gruppen angreife. Und Dir ist er, weil Du bevorzugt Gruppen angreifst, eben ned wurscht.

wiederbetätigung ist eine sache. verhetzung die andere.
Lesen ist eine Sache, Verstehen die andere ..... :roll:

Gegen Wiederbetätiger braucht man ned hetzen. Da sie sich durch Ihr Verhalten außerhalb der Rechtsnorm bewegen, kann man ihnen mit Anzeigen und ähnlichen Rechtsmitteln sehr leicht begegnen.

Gegen Wiederbetätiger zu hetzen ist auch nicht so leicht, da der Sinn des Verhetzens ja darin liegt, jemanden gegen jemanden anderen aufzubringen. Da stehe ich vor dem Problem, dass ich keine Menschen kenne, welche man gegen Wiederbetätiger erst aufbringen müsste, weil meine Freunde und Bekannten Wiederbetätigung ohnehin nicht gut heißen.

Wenn Du Leute persönlich kennst, welche Wiederbetätigung gut heißen, dann solltest Du vielleicht Deinen Umgang überdenken.

das forum als vorbild?
Und wieder daneben. :roll:
Das Forum nicht als Vorbild, sondern als Spiegelbild der Gesellschaft. Geht aus meiner Aussage ganz klar hervor eigentlich.

klar doch anklage-richter und henker in einer person. kein faires verfahren im sinne der EMRK :mrgreen:
Und Du regst Dich auf, wenn man Dich als Schwätzer sieht? :confused:
 
Es geht ned darum, dass oder ob Parteien schutzwürdige Gruppen sind, es geht darum, dass ich niemanden verhetzen kann, wenn ich eine einzelne Person gezielt und begründet angreife. Darum ist mir dieser Paragraph auch wurscht, weil ich sowieso keine Gruppen angreife. Und Dir ist er, weil Du bevorzugt Gruppen angreifst, eben ned wurscht.

deine interpretation.


Lesen ist eine Sache, Verstehen die andere ..... :roll:

du machst fortschritte. sehr gut :mrgreen:



Wenn Du Leute persönlich kennst, welche Wiederbetätigung gut heißen, dann solltest Du vielleicht Deinen Umgang überdenken.

unterstell mir nichts.

Und wieder daneben. :roll:
Das Forum nicht als Vorbild, sondern als Spiegelbild der Gesellschaft. Geht aus meiner Aussage ganz klar hervor eigentlich.

klar du als spezi der moderatoren


Und Du regst Dich auf, wenn man Dich als Schwätzer sieht? :confused:

nö, nur wenn der vorwurf von einem wie dir kommt :mrgreen:
 
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