Zwar habe ich (noch) nicht jeden Beitrag gelesen, muss ich aber mit vollem Respekt feststellen, dass dieses gefährliche Thema nach über 300 Beiträge nicht entartet ist.
Nun bezüglich Meinungsfreiheit:
Ich bin voll für eine Meinungsfreiheit, aber
es ist oft schwer die Grenze zwischen Meinung, Tatsachenfeststellung, Täuschung oder Agitation festzulegen:
(1) "Ich kann mir vorstellen, dass es den Yeti gibt!"
(2) "Spuren, die vom Yeti stammen könnten, wurden gefunden."
(3) "Es gibt eindeutige Beweise, dass es den Yeti gibt" - "Der Yeti wurde zum 4x von einem Wanderer gesichtet"
(4) "Alle Lügner, die den Yeti leugnen gehören eingesperrt (mit Farblack besprüht ...)"
Und die Übergänge sind fließend und kaum festlegbar. Wenn man will könnte man zu allen obigen Sätzen meinen, dass die im Sinne der Meinungsfreiheit legitim sind.
Der Yeti ist unwichtig und hat politisch keine Relevanz. Trotzdem finde ich es von den verschiedenen Medien sogar hier falsch und illegitim lediglich um Sensation zu erregen regelmäßig wie (3) zu formulieren.
Leider werden auch im medizinischen Bereich oft Mythen und Annahmen in gewissen Medien als wissenschaftliche Tatsachen berichtet (auch wie unter (3)). Das kann ja auch nicht im Sinne der Meinungsfreiheit sein!
Auch die Aufforderungen und Aktionen von z.B. Grünen, Tierschützer und Co werden nach dem Motto unter (4) ausgerichtet - das kann auch nicht mehr als Meinungsfreiheit entschuldigt werden.
Und schließlich könnte ich zwar mit Aussagen, wie:
"Ich kann mir nicht vorstellen, dass es Gaskammer gegeben hat" oder
"Meiner Meinung nach hat Hitler auch gutes getan" gut leben,
nur die werden meistens gar nicht so formuliert, womit es für mich dann nicht mehr um die Meinungsfreiheit handelt.
Meiner Meinung nach würden wir nicht unbedingt ein Verbotsgesetz brauchen - die restlichen Gesetze wie Volksverhetzung, Verleumdung ... (bin kein Jurist) dürften auch ausreichen. Nachdem aber bei den letzten (prominenten) Fällen so weit ich das beurteilen kann sehr wohl der Aspekt Meinung oder Verhetzung analysiert und entsprechend beurteilt wurde stört das Verbotzgesetz die Meinungsfreiheit nicht wirklich.