Meinungsfreiheit - das höchste Gut

Dieses Gesetz ist ein Diskussionspunkt, nämlich
- ist es noch zeitgemäß?
Naja, bezogen auf den Anlassfall ist es nicht unbedingt zeitgemäß.
Allerdings darf man nicht außer Acht lassen, dass das Verbotsgesetz seinerzeit, kurz nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges, ein sehr wichtiges politisches Instrument des wieder erstandenen Österreich war.
Zum einen wurden NSDAP, SA und SS, die ja allesamt damals noch präsent waren, damit ein für alle Mal verboten, ebenso eine Neugründung derselben. Ein Handeln gegen diese Verbote wurde unter Strafe gestellt. Ebenso wurde unter Strafe gestellt, die Verbrechen der NS-Zeit gut zu heißen oder auch nur zu verharmlosen.

Ich würde davon ausgehen, dass das Zustandekommen dieses Gesetzes wohl auch der geistigen Haltung der damals verantwortlichen Parteien entsprochen hat, wenngleich es nicht auszuschließen ist, dass die Verabschiedung in Hinblick auf eine deutlichere Abgrenzung von NS-Deutschland spürbar erleichtert und beschleunigt wurde.

- ist Meinungsfreiheit nicht höher einzuschätzen?
Prinzipiell ja, allerdings gilt es zu bedenken, dass die Meinungsfreiheit an sich ja ohnehin überall dort eingeschränkt ist, wo sie gültige Gesetze bricht. Es ist also auch im Falle des Verbotsgesetzes legitim, wenn die Freiheit der Meinung Grenzen unterworfen ist.

- wenns ein Verbotsgesetz gibt, soll man nicht die Gräuel des Kommunismus oder des Islam einbeziehen?
Das wird halt schwer möglich sein. Zum einen beschränkt sich das Gesetz ja auf das Verbot von NS-Organisationen und deren Fortführung bzw. Wiederbelebung. Zum anderen aber - ich sag's nochmals - ist ja das Verbotsgesetz auch als eine politische Abgrenzung zu einer düsteren Vergangenheit zu verstehen, an welcher Österreich ja nicht gänzlich unbeteiligt war.

Es wäre also schwierig, in Österreich ein Verbot kommunistischer Organisationen oder islamistischer Terroristen zu erlassen, weil es dafür keine Grundlage gibt.

Außerdem haben wir ja erfahren, dass die eigentliche Aufregung über die NS-Verbrechen ja offenbar nicht der Zahl der Opfer gilt, sondern der Methode, mittels welcher jene ihr Leben verloren haben. Somit sind die Genossen der Stalin-Zeit fein aus dem Schneider. :cool:

- kann eine gesunde Demokratie nicht auch ohne so ein Gesetz leben?
Ich denke schon, dass sie es könnte. Und im Gegensatz zu Dir bin ich auch der Meinung, dass die Demokratie in Österreich bei weitem nicht so rudimentär ist, wie Du das darstellst. Sie hat sich im Laufe der Jahre und Jahrzehnte entwickelt, langsam zwar, aber doch. Man kann sie auch nicht mit der direkten Demokratie der Schweiz vergleichen, wo natürlich ein stärkeres Mitspracherecht der wählenden Bürger besteht.

Ich weise aber noch einmal darauf hin, dass das Verbotsgesetz eine verbindliche Erklärung des offiziellen Österreich ist, alles im Rahmen der Gesetzgebung mögliche zu tun, um ein Wiederaufleben des Nationalsozialismus zu unterbinden. Deshalb sollte meiner Meinung nach auch nicht daran gerüttelt werden.

Wenn noch eine persönliche Bemerkung erlaubt ist, weil Du einen Hinweis auf den Schulunterricht gebracht hast. Bei mir hat es sich so ergeben, dass der Geschichtsunterricht so abgelaufen ist, dass wir eine Stunde mit dem Einmarsch der Deutschen Wehrmacht in Österreich beendet haben, und die nächste Stunde mit dem Staatsvertrag begonnen. :cool:

Ich darf Dir aber sagen, dass ich das nicht als Versäumnis empfunden habe. Das Gefühl, dass diese verschwiegenen Jahre doch sehr interessant gewesen sein müssen, wenn man sie so zu verbergen trachtet, hat bei mir - und nicht nur bei mir, wie ich aus meinem damaligen Freundeskreis weiß - dazu geführt, dass ich mich besonders eindringlich mit dieser Zeit beschäftigt habe, und auf diese Art wohl mehr an Wissen und Erkenntnissen zusammen getragen habe, als das im Schulunterricht überhaupt nur möglich gewesen wäre. Und was ich als besonders positiv empfinde: ich konnte mir aus verschiedensten Quellen selbst ein Bild formen, eine eigene, unbeeinflusste Meinung bilden.

Und die scheint mir einigermaßen gefestigt zu sein, jedenfalls würde ich im Traum nicht auf die Idee kommen, die Opfer des Mörders Hitler anders zu bewerten als die Opfer des Mörders Stalin, nur weil diese in Sibirien erfroren sind, statt in Ausschwitz vergast zu werden.

Das überlasse ich lieber jenen, welche nichts lieber tun, als sich für andere zu schämen ..... :roll:
 
Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Verbotsgesetz_1947

Dieses Gesetz ist ein Diskussionspunkt, nämlich
- ist es noch zeitgemäß?
- ist Meinungsfreiheit nicht höher einzuschätzen?
- wenns ein Verbotsgesetz gibt, soll man nicht die Gräuel des Kommunismus oder des Islam einbeziehen?
- kann eine gesunde Demokratie nicht auch ohne so ein Gesetz leben?

Was denkt Ihr?
Da kann ich mich den VorposterInnen nur anschliessen - das Gesetz ist hier zeitgemaess, weil das dritte Reich den historischen Kontext mitbestimmt. Waeren andere aehnlich gravierende Staatsverbrechen bekannt, muessten die Gesetze darauf Bezug nehmen (wobei es natuerlich mit der Form des Regimewechsels zu tun hat: im Fall einer samtenen Revolution gibt es ja meist eine Kontinuitaet, welche weitgehende Amnestien notwendig macht)

Eine gesunde Demokratie benoetigt vor allem muendige BuergerInnen. Wenn die Ethik nicht den christlichen Kirchen ueberlassen und die verbreitete Moral entsprechend obrigkeitsglaeubig bliebe, waere das Gesetz moeglicherweise schon ueberholt. Anders gesagt: ein Gesetz ist dort notwendig, wo zu befuerchten ist, dass ohne die Drohung und Verfolgbarkeit Uebertretungen passieren wuerden, und das ist in Oesterreich der Fall.
Die Leute gegen Ausländer, Juden und "Andersartige" aufzuhetzen ist nichts weiter als ein Aufruf zur Gewalt.
Wenn man derartiges Gedankengut verharmlost und florieren lässt,
würde man die Möglichkeit aus der Vergangenheit zu lernen ad absurdum führen.
Muss ein Aufruf zur Gewalt nicht ueberzeugend und unmissverstehbar erfolgen oder so aehnlich? Ich stimme dir voll und ganz zu, bin mir nur bezueglich der Gesetzeslage nicht ganz im klaren darueber.

Und im Prinzip gibt es ja auch sowas wie Volksverhetzung und Herabwürdigung religiöser Lehren, was aehnliche Funktionen erfuellt.
[Graeuel des Kommunismus]
Das ist vollkommen richtig, und das vermag auch jeder Mensch realistisch einzuschätzen, so er nicht einer ideologischen Indoktrination unterworfen ist.

Den Opfern Hitlers, Stalins und gleichwertiger Verbrecher wird es ziemlich wurscht gewesen sein, mit welchen Methoden und mit welcher Motivation man ihnen das Leben und die Freiheit genommen hat.
Ja, eben - wie schon weiter oben steht sind die Opfer Stalins nicht gleichzusetzen mit den Opfern des Kommunismus, ebenso, wie es nicht korrekt ist, wenn ein honoriges Regierungsmitglied irgendein anderes Verbrechen begeht. Auch Machtmissbrauch wurde ja schon angefuehrt.
Abgesehen von der Vermögensabnahme? ;)

Haare als Matratzenfüllung, Haut als Lampenschirme, Fett zu Seife verkocht.. reicht das mal?

Wobei das die angreifbaren Punkte sind (wenn du damit polemisierst, oeffnest du den HolokaustleugnerInnen Tuer und Tor. Der posthume Missbrauch aka Stoerung der Totenruhe ist, wie du mir sicher zustimmen wirst, eine Lappalie im Vergleich zu den systematischen Morden (die wiederum ein systemimmanentes politisches Verbrechen sind und nicht direkt einer einzelnen Person angelastet werden koennen ... Galtung hat da auch ganz interessante Ueberlegungen dazu)
 
Ähm ... ich glaub den Satz solltest du nochmal überdenken ^^ !
Das glaub' ich ned.

Soweit mir bekannt ist, sind terroristische Aktivitäten durch die bestehenden Gesetze abgedeckt. Sie sind demnach verboten bzw. unter Strafandrohung gestellt.

Ein eigenes Gesetz gegen islamistische Terroristen würde nach meinem Dafürhalten dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen, zumal in diesem Zusammenhang kein Bezug zur österreichischen Geschichte gegeben ist.

Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren. :)
 
Der posthume Missbrauch aka Stoerung der Totenruhe ist, wie du mir sicher zustimmen wirst, eine Lappalie im Vergleich zu den systematischen Morden (die wiederum ein systemimmanentes politisches Verbrechen sind und nicht direkt einer einzelnen Person angelastet werden koennen ... )

Der Störung der Totenruhe (wobei sich mir im Zusammenhang des Begriffes Totenruhe mit den systematischen Morden während dieser furchtbaren Zeit der Magen umdreht) ist "nur" ein perverser Auswuchs einer per se perversen Ideologie, die mit Rassenwahn und Juden-, Roma-, Sinti-, und Sozialistenhass die ganze Welt ins Elend gestürzt hat.

Sehr wohl kann dieser Wahnsinn einzelnen Personen angelastet werden. Wurde es auch, einem Teil der Hauptverantwortlichen (bei weitem nicht allen) wurde auch nach dem Krieg der Prozess gemacht und die Leute wurden verurteilt. Nachträglich gesehen ist es schade, dass viele von den Tätern zum Tod verurteilt und gehenkt wurden. Es wäre besser gewesen, diese Leute bis zu ihrem natürlichen Ende ohne jegliche Aussicht auf Begnadigung einzusperren.
 
Wenn noch eine persönliche Bemerkung erlaubt ist, weil Du einen Hinweis auf den Schulunterricht gebracht hast. Bei mir hat es sich so ergeben, dass der Geschichtsunterricht so abgelaufen ist, dass wir eine Stunde mit dem Einmarsch der Deutschen Wehrmacht in Österreich beendet haben, und die nächste Stunde mit dem Staatsvertrag begonnen. :cool:

Ich darf Dir aber sagen, dass ich das nicht als Versäumnis empfunden habe. [...]
Das war bei meinen Eltern ziemlich genauso, aber auch, wenn du es als Ansporn gesehen hast, dich damit umso gruendlicher auseinanderzusetzen, ist es trotzdem ein Versaeumnis. Es waren sicher nicht alle so motiviert.
Es wäre also schwierig, in Österreich ein Verbot kommunistischer Organisationen oder islamistischer Terroristen zu erlassen, weil es dafür keine Grundlage gibt.
Ähm ... ich glaub den Satz solltest du nochmal überdenken ^^ !

Stimmt, die Anlassgesetzgebung zu den aktuellen Eingriffen in die Privatsphaere (Lauschangriff, Handyortung, Vorratsdatenspeicherung, ...) war teilweise gar nicht schwierig, trotz einzelner Proteste

Sehr wohl kann dieser Wahnsinn einzelnen Personen angelastet werden. Wurde es auch, einem Teil der Hauptverantwortlichen (bei weitem nicht allen) wurde auch nach dem Krieg der Prozess gemacht und die Leute wurden verurteilt. Nachträglich gesehen ist es schade, dass viele von den Tätern zum Tod verurteilt und gehenkt wurden. Es wäre besser gewesen, diese Leute bis zu ihrem natürlichen Ende ohne jegliche Aussicht auf Begnadigung einzusperren.

Die Morde, die einzelnen Verbrechen ja, natuerlich, da war ich bei der Formulierung wohl etwas unachtsam. Was ich meinte, war, dass das dritte Reich als Gesamtes von sehr vielen Personen mitgetragen wurde, die auch gemeinsame Schuld an den Morden, der Verfolgung, Zensur, dam Krieg hatten. Durch diese kritische Masse wurde es fuer viele (vermutlich die Mehrheit) undenkbar, etwa Juden als Menschen zu sehen, ihnen zu helfen oder sogar, sie unter gewissen Umstaenden nicht umzubringen (cf. Muehlviertler Hasenjagd).

Auch das waere ein Argument gegen die Todesstrafe: die Ueberlebenden koennen das Risiko dieser wechselseitigen Gehirnwaesche wohl nur schwerlich nachvollziehen (eventuell ueber Versuche wie das Milgram-Experiment)
 
Die Morde, die einzelnen Verbrechen ja, natuerlich, da war ich bei der Formulierung wohl etwas unachtsam. Was ich meinte, war, dass das dritte Reich als Gesamtes von sehr vielen Personen mitgetragen wurde, die auch gemeinsame Schuld an den Morden, der Verfolgung, Zensur, dam Krieg hatten. Durch diese kritische Masse wurde es fuer viele (vermutlich die Mehrheit) undenkbar, etwa Juden als Menschen zu sehen, ihnen zu helfen oder sogar, sie unter gewissen Umstaenden nicht umzubringen (cf. Muehlviertler Hasenjagd).

Da stimme ich zu. Und genau vor so einer "kritischen" Masse habe ich heute Furcht. Die Methode ist ja immer dieselbe. Irgendjemandem wird Schuld zugewiesen und Neid geschürt. Heute sind es nicht mehr die Juden, sondern die ausländischen Sozialschmarotzer, die das heilige und selige Abendland ins Morgenland verwandeln wollen :mauer:
 
Für mich ist die Sache klar.

Freie Meinung in allen Ehren, aber man braucht nunmal Menschen wenn man Meinungen haben will. Und da durch die NS Zeit viele Menschen gestorben sind (und die NS Zeit sonst quasi nichts gebracht hat) ist es völlig in Ordnung, diese öffentliche Meinung zu verbieten (um ein Weilchen bissl was konstruktives zu machen ;) ).

Ich bin dafür dass das Gesetz noch ein Weilchen bestehen bleibt. Jeder kann mMn eine antisemitische Meinung haben wenn er will, aber wenn er die NS-Zeit oder Teile davon wieder aufleben lassen will (was ja nur Tod und Leid gebracht hat) gehört ihm der Kopf gewaschen.

Solange manche Politiker drei Bier bestellen und deren Wähler bei ihren Wahlveranstaltungen zu stark von der Sonne geblendet werden, (gibt davon Videos auf Youtube) sollte das verboten sein.

Wenn es die entsprechenden Leute schaffen auch ohne NS-Hintergedanken rechts und hasserfüllt zu sein, ist's Zeit das Gesetz abzuschaffen.
 
Ein kühner Versuch, und ich hab Angst, hier Grenzen auszuloten
Vorab meine Bitte an die Mods, bitte sperrts den Thread asap, wenns nur im leisesten ausartet.
[hier gekürzt]
wie wichtig ist uns die Meinungsfreiheit?
Das Recht auf "Freie Meinung" wurde durch die UN-Charta, § 5.2 verankert.
In Österreich ist, durch das 1945 erlassene, zuletzt 1992 angepasste NS-Verbotsgesetz, das in der Republik Österreich im Verfassungsrang steht, diese Meinungsfreiheit dahingehend eingeschränkt, dass Kommunikation, die die Gräuel des Nationlsozialismus verleugnet, befürwortet, verharmlost oder in anderer Weise natinalsozialistische Ideen propagiert, per Strafe verboten ist ( krude Zusammenfassung von mir )

Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Verbotsgesetz_1947

Dieses Gesetz ist ein Diskussionspunkt, nämlich
- ist es noch zeitgemäß?
- ist Meinungsfreiheit nicht höher einzuschätzen?
- wenns ein Verbotsgesetz gibt, soll man nicht die Gräuel des Kommunismus oder des Islam einbeziehen?
- kann eine gesunde Demokratie nicht auch ohne so ein Gesetz leben?

Was denkt Ihr?
Das Verbotsgesetz ist leider eine aus meiner Sicht in und für Österreich unvermeidbare Beschränkung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit, auch wenn es liberalen Idealen widerspricht.
Es dient dabei heute mehr dem Schutz des Ansehens der Republik und ihrer Bürgerinnen und Bürger als der Abwehr einer realen neonazistischen Gefahr.
Wenn nämlich irgendwo in einem Nest in der amerikanischen Provinz eine Nazigruppe von 20 Maxeln mit Hakenkreuzfahnen aufmarschiert (so was soll gelegentlich vorkommen), dann interessiert das im Weltmaßstab kein Schwein.
Passiert das gleiche in Österreich, dann kommt das auf CNN und steht auf Seite drei der NYT und vergleichbarer einflussreicher, seriöser Medien, verbunden mit der Frage, ob in Österreich demnächst Hitler geklont werden soll und die Gestapo wiedereingeführt wird.
Es ist nun einmal eine historische Tatsache, dass die NS-Verbrechen - und nicht die Gräuel anderer Doktrinen, Religionen oder Ideologien! - auf diesem Boden passiert bzw. von hier ausgegangen sind. Daraus, und nur daraus, ergibt sich aus meiner Sicht eine besondere moralische Pflicht, einem Wiederaufleben von NS-Gedankengut gegenzusteuern und das Andenken der Opfer durch besondere Maßnahmen (wie den § 3h Verbotsgesetz - Strafbarkeit des öffentlichen Leugnens, gröblichen Verharmlosens, Gutheißens oder Rechtfertigens nationalsozialistischer Verbrechen) zu schützen.
Das Verbotsgesetz ist einer der Preise, die wir für die Ereignisse zwischen 1938 und 1945 bezahlen müssen.
 
Abgesehen von der Vermögensabnahme? ;)

Haare als Matratzenfüllung, Haut als Lampenschirme, Fett zu Seife verkocht.. reicht das mal?

Also. Ich hab ja lang überlegt, das unwidersprochen stehen zu lassen. ABER : Genau diese von Dir zitierten Beispiele, geben den Leugnern des Holocaust Munition. Gerade diese Vorwürfe sind nämlich mit hoher Wahrscheinlichkeit falsch. (War erst vor kurzem ein sehr interessanter Beitrag im TV über die Entstehung dieser Mythen zu sehen). Die tatsächlichen Verbrechen sind so schrecklich, dass es einer Überzeichnung durch Propaganda nicht bedarf.

Für die, dies interessiert:

http://www.h-ref.de/zahlenspiele/drachentoeter.php
 
Einspruch - den industrialisierten Massenmord, der die Opfer auch noch "verwertete" gabs nur unter den Nazis ;)

Einspruch - organisierter Massenmord kam vor und nach dem Naziregime vor. Es war nicht minder grausam, wenn politische Häftlinge sich unter fürchterlichen Umweltbedingungen in sibirischen Bleibergwerken zu Tode schuften mussten. Und damit wird die verbrecherische Idee der nazistischen Vernichtungslager in keiner Weise von mir verharmlost. Auch Stalin hat Menschen systematisch töten lassen, weil sie einer anderen Nation angehörten und dort bestimmte Funktionen inne hatten (z.B. polnische Offiziere). Auch Angehörigen bestimmter Berufsstände ging es unter Stalin an den Kragen.

Wikipedia
In den Lagern der Sowjetzeit waren zeitweise bis zu 2,5 Millionen Menschen inhaftiert. Viele Urteile kamen ohne ordentliches Gerichtsverfahren zustande. Besonders aber die Einführung des Artikel 58 seit dem Jahr 1927 bewirkte eine große Zahl von Verhaftungen.[4] Der Artikel 58 beinhaltete Paragraphen wie „Terrorismus“, „Propaganda oder politische Agitation“, „organisatorische Tätigkeit“, machte aus Recht ein „Instrument der Herrschaft und wurde je nach den augenblicklichen politischen Forderungen der Partei angewandt“ (Kotek, Rigoulot). Bis 1956 wurde etwa die Hälfte aller Fälle – wenn überhaupt – dann in einem farcenhaften Scheinprozess durch das OSO („Sonderkollegium des NKWD“), einem außergerichtlichen Organ, in Abwesenheit des Angeschuldigten und hinter verschlossenen Türen verhandelt, ohne dass das Urteil jemals mitgeteilt wurde.[5]

Die Gesamtzahl der Menschen, die in der Sowjetunion zwischen dem Ende der 1920er und der Mitte der 1950er Jahre in einem Lager oder in einer Kolonie gefangengehalten wurden, lag jedoch weitaus höher und wird von der jüngeren Forschung mit etwa 18–20 Millionen angegeben.[6]

Die durchschnittliche jährliche Sterberate im Lagersystem wurde in der Forschung jahrzehntelang debattiert. Sie ist bisher nicht abschließend ermittelt. Verschiedene Forscher kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen. So reichen die Schätzungen von 2,5 bis 30%, schreibt Heinsohn. Für die Lager Kolyma und Workuta gibt es noch höhere Schätzungen. Dort sollen bis zu 50% der Häftlinge umgekommen sein. Rummel, der frühere Zahlen nach unten korrigierte, rechnet für die gesamte leninistisch-stalinistische Ära von 1918 bis 1991 mit 39 Millionen Gulag-Toten.[7][8] Heinsohn erwähnt, dass von den drei Millionen deutschen Kriegsgefangenen, die, von wenigen Ausnahmen abgesehen, in speziellen Kriegsgefangenenlagern interniert waren, welche nicht zu dem dem Gulag unterstellten System der „Besserungsarbeitslager“ gehörten, nach fünf Jahren bereits eine Million verstorben waren.
Ob die Foltergefängnisse der Roten Khmer humaner waren, nur weil die Steinzeitkommunisten in Kambodscha nicht die wirtschaftlichen und technischen Mittel hatten, Gaskammern zu errichten? Auch hier wurden die Opfer wirtschaftlich ausgebeutet, mussten sich zu Tode schuften, bevor sie an Erschöpfung starben oder einfach erschlagen wurden. Um zum Staatsfeind zu werden genügte es, Brillen zu tragen.

Dazu führten die Roten Khmer die Foltergefängnisse und sogenannten Killing Fields ein. In den Gefängnissen wurden potentielle Staatfeinde gefangen genommen und unter Folter zu einer Aussage gebracht. Anschließend wurden sie auf den Killing Fields vor den Toren der Städte umgebracht. Und das auf äußerst grausame Weise. Denn das Regime war ein sehr armes, weshalb fast keine Munition für eine Erschießung verhanden war. So wurde ein Großteil der “Staatsfeinde” mit Prügeln erschlagen. Auch vor Frauen und Kindern wurde kein Halt gemacht. Letztere wurde mit dem Kopf gegen Bäume auf den Killing Fields geschlagen und so umgebracht.

Der erste Genozid des 20. Jahrhunderst war die Tötung von bis zu 1,5 Millionen Armeniern durch die Türken zu Beginn des ersten Weltkrieges. Dieses Ereignis wird von Türken und Armeniern höchst unterschiedlich bewertet.

Wikipedia
Während viele Armenier die Vertreibungen und Massaker als ungesühntes Unrecht empfinden und seit Jahrzehnten eine angemessene Erinnerung fordern, gelten die Deportationen nach der offiziellen türkischen Sichtweise als „kriegsbedingte Sicherheitsmaßnahme“.

Der Ausdruck "Genozid" war zu jener Zeit noch gar nicht geschaffen. Inzwischen wird der Völkermord an den Armeniern in den meisten zivilisierten Ländern als ein solcher eingestuft. Geradzu paradox erscheint in diesem Zusammenhang die Position Israels zu dieser Frage.

Wikipedia
Israel verwendet die Begriffe Völkermord und Genozid in Bezug auf die Vorkommnisse von 1915/16 nicht.[157][158] 2001 sagte der jetzige Präsident und damalige Außenminister Israels, Shimon Peres, in einem Interview, die Armenier hätten zwar eine Tragödie durchlebt, jedoch keinen Völkermord.[159]

In der Türkei darf das Kind (per Gesetz) immer noch nicht beim Namen genannt werden. In Frankreich ist ein Gesetz beschlossen worden, welches das Leugnen des Genozids an den Armeniern unter Strafe stellt.

Wikipedia

Im Oktober 2006 wurde im französischen Parlament ein Gesetz verabschiedet, das die Leugnung des Völkermordes an den Armeniern unter Strafe stellt (Negationismus). Um wirksam zu werden bedarf das Gesetz noch der Zustimmung durch den Senat und der Unterzeichnung durch den französischen Staatspräsidenten.
................

Die türkische Regierung weigert sich, die Vertreibung und Ermordung der Armenier im Osmanischen Reich als Völkermord anzuerkennen. Stattdessen spricht zum Beispiel die türkische Gemeinschaft in Deutschland von „höchst tragischen Ereignisse[n] [...], denen Hunderttausende Armenier aber auch Türken und Kurden zum Opfer gefallen sind“. Die Mehrheit der türkischen Bevölkerung sieht das Armenier-Gesetz als „neuerliche Demütigung und Absage an eine zukünftige türkische EU-Mitgliedschaft“ an. Der türkische Parlamentspräsident Bülent Arinc sprach von einem „’beschämenden’ Beschluss und einer ’feindlichen Haltung’ gegenüber dem türkischen Volk. Das Gesetz sei ein ’schwerer Schlag für die Meinungs- und Gedankenfreiheit’ und für die Türkei ’unannehmbar’“. Die Regierung der Türkei hat angekündigt, ein geplantes Rüstungsgeschäft abzusagen und französische Unternehmen beim Bau eines neuen Atomkraftwerks auszuschließen. Die diplomatische Zusammenarbeit auch im Rahmen der NATO wurde von der Türkei unterbrochen.[1] Offiziell will die Türkei nicht zum Boykott französischer Waren aufrufen.

Und hier setzen meine Zweifel an der Sinnhaftigkeit und auch Rechtmässigkeit einiger Bestimmungen des Verbotsgesetzes ein. Um es ganz klar auszusprechen .... ich hege keinerlei Zweifel daran, dass die Ermordung der Juden durch die Nazis eine (traurige) historische Tatsache ist. Aber ist der Staat legitimiert und imstande, geschichtliche Wahrheit per Gestz zu festzulegen? Wenn der Staat in diesem Punkt die Kontrolle der Wahrheit übernimmt, wird er möglicherweise in Zukunft weitere Wahrheiten festlegen wollen (Geroge Orwell, 1984)? Und gelten dann in verschiedenen Staaten (Türkei, Frankreich) verschiedene Wahrheiten?

Auf der anderen Seite steht natürlich, dass zwar unqualifizierte Meinungen von einzelnen Holocaust - Leugnern keinen großen Schaden anrichten, da sie sich von selbst disqualifizieren. Was aber, wenn ein Meidenzar auf die Idee käme, geschichtliche Unwahrheiten mit der Macht seiner Medien zur Wahrheit umzufärben?
 
Dieses Gesetz ist ein Diskussionspunkt, nämlich
- ist es noch zeitgemäß?
- ist Meinungsfreiheit nicht höher einzuschätzen?
- wenns ein Verbotsgesetz gibt, soll man nicht die Gräuel des Kommunismus oder des Islam einbeziehen?
- kann eine gesunde Demokratie nicht auch ohne so ein Gesetz leben?

Was denkt Ihr?

1) Ohne jetzt auf die grundsätzliche Frage der Sinnhaftigkeit von Haftstrafen eingehen zu wollen:

Wer sich an die Videos von Wehrsportübungen a la Künzl und Schimanek erinnert, wer weiss, welche Umsturzpläne im rechtsradikalen Eck gewälzt werden, wen die salonfähig gewordenen rechtradikalen Rülpser, insbesondere im Lichte der Wirtschaftskrise, ängstigen, kann nur mit JA antworten.

2) Die Meinungsfreiheit endet wenn verhetzt wird etc. Wurde eh schon ausreichend dargestellt.

3) In Anbetracht der überschaubaren Anhängerschar der KPÖ, scheint mir kein legistischer Handlungsbedarf gegeben. Verhetzung durch den Islam, ist mit den bestehenden Gesetzen durchaus in den Griff zu bekommen.

4) Auch die "gesunde Demokratie" muß sich vor ihren Feinden schützen.
 
Wir bräuchten in dem Sinne kein Verbotsgesetz, wenn sich alle Menschen mit diesem Thema richtig auseinandersetzten und das damals Geschehene als ungeheure, menschenverachtende Tat begreifen würden.
Politiker, die heute versuchen mit ähnlichen Propagandaapparaten die Bevölkerung zu mobilisieren -im rechten Sinne- und die sich aktiv mit NS-Gedankengut idendifizieren und es tlw. sogar glorifizieren haben mMn nichts in der Politik verloren! Sollen sie wieder in ihre braunen Löcher kriechen, woher sie kamen.
@Ziggy:
Wenn man es genau sieht, bräuchte man dann aber auch ein r.k. Verbotsgesetz, denn die r.k.-Kirche war auch nicht ohne....
In jedem System, wo wenige totalitär herrschen passieren diese Dinge. Zieh mal für dich ein Gedankenspiel zwischen GESTAPO und der hl. röm. Inquisition.... frappante Ähnlichkeit.... Denunziantentum, Schauprozesse, Massenverhaftungen, Massenhinrichtungen....
Man muss aus der Zeit lernen, und das haben die dummen Schafe, die diesen neuen Führern huldigen, weil die "schiachen Tschuschn" nur unser Geld wollen und ALLE "kriminelle Ausländersäue" sind, nie getan!
 
Weil ich ja auch einer der "Gefärdeten" bei solchen Diskussionen hier bin, wollte ich ursprünglich auf meinen Fingern sitzen bleiben und mir meinen Senf sparen!

ABER!!!!!

Zum Thema "Meinungsfreiheit": Eine tausendfach erwiesene Tatsache kann man nicht "meinen". Wer den minutiös geplanten und industriell durchgeführten Mord an Millionen Juden (und zehntausenden Sinti und Roma) weg leugnet, hat keine "Meinung", sondern eine klare politische Agenda.

Wenn man überhaupt ein Problem hat, zwischen einer Nazi-"Tante" und wem anderen zu wählen, dann hat man wirklich ein Problem !!!
Denn unter den Nazi´s gab es dann wirklich keine Wahlen mehr. Diese Är.... haben das demokratische System nur solange ausgenützt (Meinungs-, Redefreiheit, etc., etc., etc.), bis sie dann an der Macht warem. DANN war´s vorbei. Wieso begreift das hierzulande niemand? Weil: So ähnlich, wenn nicht gleich, verfahren unsere einheimischen Bräunlinge !!
 
Wir bräuchten in dem Sinne kein Verbotsgesetz,

Na, so einfach ist das aber auch wieder nicht. Dass Parteien, die rassistisches Gedankengut verbreiten und/oder ein diktatorisches System anstreben (Herrenrasse und so ... ) zu verbieten sind, darauf sollten wir uns hier schon einigen können. Wobei eine Forderung nach Zuwanderungsbeschränkung nicht als Rassismus gewertet werden kann.

@Ziggy:
Wenn man es genau sieht, bräuchte man dann aber auch ein r.k. Verbotsgesetz, denn die r.k.-Kirche war auch nicht ohne....

Erst brauchen wir gar kein Verbotsgesetz und dann schießt du so weit über´s Ziel hinaus? :mauer: Christentum als Weltanschauung (und damit auch das katholische Christentum) sagt ja beileibe nicht, dass alle Andersgläubigen zu unterdrücken oder umzubringen sind. Bei Hitler war die Endlösung der Judenfrage und die Minderwertigkeit anderer Rassen Programm.:lehrer:
 

Sehr interessanter link, danke.

1)
Wer sich an die Videos von Wehrsportübungen a la Künzl und Schimanek erinnert......

Küssel, Gottfried Küssel heißt er. ;)

Zu den Vergleichen der Massenmorde verschiedener Regime möchte ich sagen: Klar waren Stalin und Pol Pot Massenmörder.

Aber es gibt zwei große Unterschiede zu Hitler:

Hitler stand am Heldenplatz, also in meiner Heimat. Und dass ich mich mit der Geschichte meines Landes mehr auseinandersetze als mit der Weltgeschichte, ist doch logisch.

Der zweite Unterschied: Hitler kam im Gegensatz zu Stalin und Pol Pot, in einer Demokratie an die Macht, bevor er seine Diktatur errichtete. Und seine Absichten hat er schon lange vorher unmissverständlich klar gemacht, in seinem Buch "Mein Kampf".

Das Verbotsgesetz hat mMn auch den Sinn so eine Entwicklung zu verhindern.
 
Wieso begreift das hierzulande niemand? Weil: So ähnlich, wenn nicht gleich, verfahren unsere einheimischen Bräunlinge !!

Weil diejenigen, welche diese Typen cool finden, total auf die dumben Propagandaslogans und diverse Raps abfahren! Jede Bevölkerung bekommt die Regierung, die sie verdient hat!
Ich bin am überlegen, meinen Stimmzettel der GR-Wahl zu flauchen und mit den Worten: "Das hätte ihre Stimme sein können!" an die Parteien zu senden! Mal sehen wie die Reaktion abläuft...:hmm:
 
Ich hab jetzt hier in der Diskussion nicht alle Beiträge gelesen, weiß also nicht, ob folgendes Argument schon gefallen ist. .... hier meine 2 Groschen zum Thema:

Die Meinungsfreiheit ist mit Sicherheit ein sehr hohes Gut in einer freien Gesellschaft, zweifelsohne!
Obs das höchste ist, kann man dahingestellt lassen.
Aber man darf etwas bitteschön nicht verwechseln!
Meinungsfreiheit ist das eine, jedoch ist die Verherrlichung und Schönrederei des Nationalsozialismus - schlicht dessen Wiederbetätigung etwas anderes!
Nationalsozialismus ist eben keine Meinung, sondern ein Verbrechen!​
Darum gibts in Österreich eben auch ein Gesetz dagegen.
 
Na, so einfach ist das aber auch wieder nicht. Dass Parteien, die rassistisches Gedankengut verbreiten und/oder ein diktatorisches System anstreben (Herrenrasse und so ... ) zu verbieten sind, darauf sollten wir uns hier schon einigen können. Wobei eine Forderung nach Zuwanderungsbeschränkung nicht als Rassismus gewertet werden kann.

Sinnvolle Zuwanderung und genaue Prüfung der Asylverfahren, und ja, ich finde den Anwesenheitspflichtvorschlag der Fr. BMI durchaus gut!
Wenn man unsere jungen Burschen kasernieren darf, wieso nicht auch einen Asylwerber? Es geht ihm ja eh nix ab in einer Kaserne.

Erst brauchen wir gar kein Verbotsgesetz und dann schießt du so weit über´s Ziel hinaus? :mauer: Christentum als Weltanschauung (und damit auch das katholische Christentum) sagt ja beileibe nicht, dass alle Andersgläubigen zu unterdrücken oder umzubringen sind. Bei Hitler war die Endlösung der Judenfrage und die Minderwertigkeit anderer Rassen Programm.:lehrer:
Das war auf Ziggy´s ISLAMverbot gemünzt und natürlich stark übertrieben dargestellt! Nix für ungut... war nur der berühmte Advocatus diaboli
 
Das glaub' ich ned.

Soweit mir bekannt ist, sind terroristische Aktivitäten durch die bestehenden Gesetze abgedeckt. Sie sind demnach verboten bzw. unter Strafandrohung gestellt.

Ein eigenes Gesetz gegen islamistische Terroristen würde nach meinem Dafürhalten dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen, zumal in diesem Zusammenhang kein Bezug zur österreichischen Geschichte gegeben ist.

Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren. :)

Da hast du vollkommen Recht, klang bei dir nur so als wäre Terrorismus generell erlaubt.
Da er ja eh verboten ist wäre es auch vollkommen unnötig das Gesetz noch zu spezifizieren.

War ein Missverständnis ;)
 
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