Minarettverbot in der Schweiz

Wie würdest Du über ein Minarettverbot in Österreich abstimmen?

  • Ich wäre gegen ein Minarettverbot

    Stimmen: 63 31,0%
  • Ich wäre für ein Minarettverbot

    Stimmen: 126 62,1%
  • Ich würde mich der Stimme enthalten / nicht abstimmen gehen

    Stimmen: 14 6,9%

  • Umfrageteilnehmer
    203
  • Umfrage geschlossen .
.....um wieder zurück zu kommen, auf Schweiz, Minarettverbot, Abschiebung von Straftätern.....:zaunpfahl:

Bei uns brachten sie in NTV, dass es deswegen in der Schweiz schon Krawalle gibt. Sie haben allerdings nicht geschrieben wo und in welchem Ausmaß, aber mit dieser Abstimmung dürften sie es geschafft haben ihre Bevölkerung 50/50 gespalten zu haben.
 
Von welcher Gleichheit sprichst du, wenn du Ausländer hier doch nicht miteinbeziehst?

Um diese unsinnige Forderung nach der Abschiebung politisch Andersdenkender vom Tisch zu kriegen und um die Kirche wieder ins Dorf zu stellen. Auch Straftäter haben natürlich das Recht auf Aufenthalt ........ im Land, dessen Staatsbürger sie sind.:lehrer:

Über vertrottelte Provokationen sollten wir eigentlich nicht diskutieren.
 
Um diese unsinnige Forderung nach der Abschiebung politisch Andersdenkender vom Tisch zu kriegen und um die Kirche wieder ins Dorf zu stellen. Auch Straftäter haben natürlich das Recht auf Aufenthalt ........ im Land, dessen Staatsbürger sie sind.:lehrer:

Über vertrottelte Provokationen sollten wir eigentlich nicht diskutieren.


Und das von jemandem der immer die direkte Demokratie befürwortet?
Ich glaube nach deinen Kriterien müsste/könnte man doch darüber abstimmen oder scheidet die Möglichkeit dann aus wenn du es für vertrottelt hältst?
Ich glaube der Vorschlag könnte mehrheitsfähig sein.
 
Von welcher Gleichheit sprichst du, wenn du Ausländer hier doch nicht miteinbeziehst?

Gleichheit im Sinne von unpolitischen/parteilosen Straftätern (bleiben da) und solchen, die einer oder "der" Partei angehören (werden abgeschoben).

Ist die Frage eigentlich geklärt worden, ab welchem Strafmaß in der Schweiz abgeschoben werden soll?

Wenn ich zu schnell fahre, bekomme ich ein Strafmandat (Ordnungswidrigkeit - oder?).

Wenn ich aber zu schnelle fahre (gleiche Geschwindigkeit wie vorhin) und es springt mir jemand vors Auto (absichtlich, aus Dummheit, Ungeschicklichkeit udgl.) muss ich mit einer Vorstrafe rechnen - obwohl es ja nicht meine Schuld war, dass derjenige vor das Auto lief.

Heißt das, ein Ausländer würde in der Schweiz deswegen abgeschoben werden?
 
Ist die Frage eigentlich geklärt worden, ab welchem Strafmaß in der Schweiz abgeschoben werden soll?

Es hat wohl nichts mit dem Strafmaß sondern mit dem Delikt zu tun. Selbst Schwarzarbeit in kleinstem Ausmaß dürfte dafür ausreichend sein.
 
aber mit dieser Abstimmung dürften sie es geschafft haben ihre Bevölkerung 50/50 gespalten zu haben.

Das kann so nicht ganz stimmen. Die deutsche FAZ spricht von einer deutlichen Mehrheit, deutlicher als beim Minarettverbot. Und um zu diskutieren, sollte man zuvor wissen, worüber abgestimmt wurde.

Nach der vom Volk angenommenen Verfassungsänderung verlieren in der Schweiz lebende Ausländer automatisch ihr Aufenthaltsrecht, wenn sie wegen bestimmter Straftaten wie schwere Gewalt- und Sexualdelikte, Drogenhandel und Einbrüche verurteilt werden. Auch das Erschleichen von Leistungen aus den Sozialversicherungen und der Sozialhilfe sind Ausweisungsgründe. Darüber hinaus sollen solche Ausländer mit einer mehrjährigen Wiedereinreisesperre belegt werden. Das Parlament hat jetzt fünf Jahre Zeit, die Verfassungsänderung gesetzlich auszugestalten.

Regierung und bürgerliche Parteien haben einen abgeschwächten Gegenentwurf zur Debatte gestellt. Der sieht zusätzlich weiterhin die Einzelfallprüfung vor.

Regierung und die bürgerlichen Parteien hatten dem SVP-Vorstoß eine eigene Verfassungsänderung entgegengestellt. Sie verband die Ausweisung nicht mit bestimmten Straftaten, sondern mit der angedrohten oder verhängten Strafe. Des weiteren bekräftigte sie die schon bisher bestehenden Einzelfallprüfungen bei der Ausweisung und hob auf rechtsstaatliche Grundsätze wie die Verhältnismäßigkeit, die Menschenrechte und das Freizügigkeitsabkommen mit der EU ab. Außerdem hätte sie das Gebot der Integrationsförderung von Ausländern in der Verfassung verankert.

Und dann gibt es solche, die wollen Kriminelle überhaupt nicht ausweisen.

Sozialdemokraten, Gewerkschaften und Grüne hatten sowohl den Vorschlag als auch den Gegenentwurf abgelehnt.

So, und bevor hier weiter über die Schweiz gelästert wird: Wie würde eine derartige Abstimmung bei uns (oder in Deutschland) ausgehen? Aber bei uns wird das Volk vorsorglich erst ja gar nicht gefragt.

Es hat wohl nichts mit dem Strafmaß sondern mit dem Delikt zu tun. Selbst Schwarzarbeit in kleinstem Ausmaß dürfte dafür ausreichend sein.
Das ist sehr unwahrscheinlich ........ der konkrete Kriterienkatalog muss erst erarbeitet werden. Nach allem, was ich gelesen habe wird es Schwarzarbeit in größerem Umfang betreffen, wenn daneben trotzdem Sozialgelder bezogen werden.

Nun muss das Parlament eine Liste erarbeiten, bei welchen konkreten Delikten die automatische Abschiebung greifen soll. Dies kann nach Angaben von Parlamentariern noch einige Jahre dauern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es hat wohl nichts mit dem Strafmaß sondern mit dem Delikt zu tun. Selbst Schwarzarbeit in kleinstem Ausmaß dürfte dafür ausreichend sein.

Das fände ich zynisch, weil es ja den Teufelskreis gibt "Ohne Aufenthaltsgenehmigung keine Arbeit - ohne Arbeit keine Aufenthaltsgenehmigung"

Bei der Schwarzarbeit ist m. E. nach der Arbeitgeber der Straftäter.
 
Das fände ich zynisch, weil es ja den Teufelskreis gibt "Ohne Aufenthaltsgenehmigung keine Arbeit - ohne Arbeit keine Aufenthaltsgenehmigung"

Bei der Schwarzarbeit ist m. E. nach der Arbeitgeber der Straftäter.

Ich widerspreche nur ungern: Aber beim Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung wird man eine ausgeübte Schwarzarbeit so oder so nicht ins Treffen führen (können). Wenn der Bezug einer an Bedürftigkeit gebundenen Sozialleistung durch Verschweigen der Schwarzarbeit möglich wird, dann ist das eben Sozialbetrug.

Dass ein Unternehmer, der Schwarzarbeit in Anspruch nimmt ein Straftäter ist, das steht außer Zweifel.
 
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Ich widerspreche nur ungern: Aber beim Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung wird man eine ausgeübte Schwarzarbeit so oder so nicht ins Treffen führen (können). Wenn der Bezug einer an Bedürftigkeit gebundenen Sozialleistung durch Verschweigen der Schwarzarbeit möglich wird, dann ist das eben Sozialbetrug.

Dass ein Unternehmer, der Schwarzarbeit in Anspruch nimmt ein Straftäter ist, das steht außer Zweifel.

Wenn du so ungern widersprichst, dann lass es doch ;)

Es geht nicht um den Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung als solches.

Es hat wohl nichts mit dem Strafmaß sondern mit dem Delikt zu tun. Selbst Schwarzarbeit in kleinstem Ausmaß dürfte dafür ausreichend sein.

Was ich meine ist, dass es ja Ausländferr gibt, die arbeiten wollen um
1) mehr eEinkommen für die Familie zu haben und
2) (vielleicht) dem Staat nicht auf der Tasche liegen wollen.

Mein Punkt war, dass die gar nicht arbeiten dürfen, obwohl sie es vielleicht wollen.

Wie bereits erwähnt, begeht den Sozialbetrug in erster Linie der Arbeitgeber, weil die Arbeiter, nur weil keine Abgaben für sie bezahlt werden, sicher nicht mehr netto in der Tasche haben.

Ich möchte hier aber keine Lanze für die Schwarzarbeit brechen.
 
Das fände ich zynisch, weil es ja den Teufelskreis gibt "Ohne Aufenthaltsgenehmigung keine Arbeit - ohne Arbeit keine Aufenthaltsgenehmigung"

Bei der Schwarzarbeit ist m. E. nach der Arbeitgeber der Straftäter.

Das hätte aber den Vor/Nachteil, man könnte die Ausländer in der Nachbarschaft die einen stören rasch entsorgen.



Das kann so nicht ganz stimmen. Die deutsche FAZ spricht von einer deutlichen Mehrheit, deutlicher als beim Minarettverbot. Und um zu diskutieren, sollte man zuvor wissen, worüber abgestimmt wurde.


Sie haben über die Ausschaffung krimineller Ausländer abgestimmt, meine etwa 50/50 Zahlen hatte ich von NTV exakt sinds wohl 52,9
http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=news&itemid=10007&detailid=818254
Ausschaffung bei Mord Totschlag ec. darüber muß man nicht diskutieren, aber auch bei Sozialbetrug und Schwarzarbeit, laut NTV.
Bei uns wird auch gesagt, es würde in dieser Form gegen das Völkerrecht verstoßen.
 
Regierung und bürgerliche Parteien haben einen abgeschwächten Gegenentwurf zur Debatte gestellt. Der sieht zusätzlich weiterhin die Einzelfallprüfung vor.

Das wäre die EMRK-konforme Variante gewesen, die aber von der Schweizer Bevölkerung abgelehnt wurde.

Und dann gibt es solche, die wollen Kriminelle überhaupt nicht ausweisen.

Wo? Wenn, dann mit dem Argument, dass sie dann ja ohnehin bei der nächsten Tür wieder herein kommen. Daher sollten sie ihre Strafe (sofern sie von einem ordentlichen Tribunal zu einer Haftstrafe verurteilt wurden) garantiert absitzen.

So, und bevor hier weiter über die Schweiz gelästert wird: Wie würde eine derartige Abstimmung bei uns (oder in Deutschland) ausgehen? Aber bei uns wird das Volk vorsorglich erst ja gar nicht gefragt.

Und wenn, dann hätte sie nicht unmittelbar ein Gesetz zur Folge. Zum Glück, denn Gesetzemachen ist eine komplexe Angelegenheit, mit der auch unsere Regierungen immer wieder Probleme haben.

Das ist sehr unwahrscheinlich ........ der konkrete Kriterienkatalog muss erst erarbeitet werden. Nach allem, was ich gelesen habe wird es Schwarzarbeit in größerem Umfang betreffen, wenn daneben trotzdem Sozialgelder bezogen werden.

Das ist genau der Knackpunkt: Schwarzarbeit = Hinterziehen von Sozialabgaben = Sozialbetrug. Das ist im vorgeschlagenen Kriterienkatalog und im Sprachgebrauch der Abstimmungswerbung bereits enthalten und das ist so vorgesehen.
Diue Verhältnismäßigkeit ist somit nicht gewahrt und deswegen wird dieses Gesetz menschenrechtswidrig. Eine schwarz pflegende Krankenpflegerin oder eine nicht angemeldete Putzfrau kann unverzüglich abgeschoben werden, auch wenn ihr in ihrem Heimatland Folter oder Tod drohen. Dass eine nach unserem Empfinden schuldlose Frau damit bedroht ist, ist in islamischen Ländern leider durchaus vorstellbar.
Denen helfen die Schweizer allerdings nicht. Sie wollen keine Minarette und sie wollen nicht die Opfer dieser Minarette in islamischen Ländern. Sie wollen einfach in Ruhe gelassen werden... no more comment.
 
Das hätte aber den Vor/Nachteil, man könnte die Ausländer in der Nachbarschaft die einen stören rasch entsorgen.

Ich könnte mir gut vorstellen, dass das die eigentliche Intention solcher Gesetze ist.

@DonJoe
Das ist genau der Knackpunkt: Schwarzarbeit = Hinterziehen von Sozialabgaben = Sozialbetrug. Das ist im vorgeschlagenen Kriterienkatalog und im Sprachgebrauch der Abstimmungswerbung bereits enthalten und das ist so vorgesehen.

Wer begeht den Sozialbetrug? Doch nicht die Arbeiter in erster Linie, denn ich denke die gehen nicht hin zum Chef und sagen, das ist ja nett, dass du mich anmelden willst, aber können wir das nicht schwarz machen?

Es ist ja auch so, das beim "normalen" Pfusch der Handwerker der Gewerbetreibende i. d. R. besser aussteigt. Von den 20% MWSt. hat der ja nichts, weil er die sowieso abführen müsste. Aber er erspart sich mindestens 30% Einkommensteuer, Sozialversicherung, Tourismusabgabe etc.

Also wer ist da der Sozialschmarotzer?
 
Wenn die Schweizer Probleme mit kriminellen Ausländern haben, würde ich an ihrer Stelle die Nummernkonten und ihre Besitzer überprüfen. Da könnte man doch bei begründeten Verdachtsfällen die Kohle "sicherstellen" und dem Besitzer Besuchsverbot erteilen.:mrgreen:
Dass sie überhaupt Geld von kriminellen bedenkenlos annehmen hab ich schon immer bezweifelt. Einen Idi Amin hättens sofort wieder mit seiner Kohle nach Hause geschickt, wie die Größen vom Balkan und...und...und.......:haha:
 
Sie haben über die Ausschaffung krimineller Ausländer abgestimmt, meine etwa 50/50 Zahlen hatte ich von NTV exakt sinds wohl 52,9
http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=news&itemid=10007&detailid=818254
Ausschaffung bei Mord Totschlag ec. darüber muß man nicht diskutieren, aber auch bei Sozialbetrug und Schwarzarbeit, laut NTV.
Bei uns wird auch gesagt, es würde in dieser Form gegen das Völkerrecht verstoßen.

Es hat eigentlich niemand gegen die Abschiebung krimineller Ausländer gestimmt. Die 47 % "dagegen" haben in Wahrheit nur für die leicht abgeschwächte Variante der Regierung gestimmt, die vor allem eine Einzelfallprüfung vorsieht. Möglicherweise haben die Schweizer sich unsere Situation zum Vorbild genommen. Da heißt Einzelfallprüfung ja "Verfahrensdauer bis zu 5 Jahre". Nach negativem Bescheid kommen dann die obligaten Forderungen nach Bleiberecht.
 
Die 47 % "dagegen" haben in Wahrheit nur für die leicht abgeschwächte Variante der Regierung gestimmt, die vor allem eine Einzelfallprüfung vorsieht.


Leicht abgeschwächt, der war gut.:haha:

Es soll so i Tipferlreiter unter den Menschenrechtlern geben, die das für wesentlich halten.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Leicht abgeschwächt, der war gut.:haha:

Es soll so i Tipferlreiter unter den Menschenrechtlern geben, die das für wesentlich halten.

Wenn ich´s richtig mitverfolgt habe, dann hat man die Ecken und Kanten weggeschliffen (ja, mit dem Abschleifen haben wir´s jetzt in Österreich :haha:), die Anlass dazu geben, die jetzt vom Schweizer Volk angenommene Regelung als nicht menschenrechtskonform zu bezeichnen. Auch die nicht angenommene Regelung enthält das prinzip, Kriminelle abzuschieben.

Wir müssen uns dann aber auch die Frage stellen, welche Institution die Menschenrechte definiert. Und wer sie weltweit für verbindlich erklärt. Da angeblich in der Demokratie das Recht vom Volk ausgeht, kann es da immer und überall zu Konflikten zwischen demokratischer Entscheidung und weltweit festgelegten Werten kommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch die nicht angenommene Regelung enthält das prinzip, Kriminelle abzuschieben.

Gegen welches Menschenrecht würde das generell verstossen?


Wir müssen uns dann aber auch die Frage stellen, welche Institution die Menschenrechte definiert. Und wer sie weltweit für verbindlich erklärt. Da angeblich in der Demokratie das Recht vom Volk ausgeht, kann es da immer und überall zu Konflikten zwischen demokratischer Entscheidung und weltweit festgelegten Werten kommen.


Für die Schweiz macht das der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
In der Schweiz gilt die EMRK als geltendes Recht und ist einklagbar, wenn es dann aufgrund von demokratischen Prozessen zu Konflikten kommt kann man sich ja überlegen, ob alles so ausgeführt wurde wie es hätte ausgeführt werden müssen. Meiner Meinung nach kann es nicht in Ordnung sein, dass über Dinge abgestimmt werden die gegen die Menschenrechte sind. Allerdings sieht man jetzt auch wie vielen die geltenden Menschenrechte völlig wurscht sind. Evtl. sind wir in Mitteleuropa doch nicht so weit entwickelt wie wir das doch gerne hätten.
 
Wer begeht den Sozialbetrug? Doch nicht die Arbeiter in erster Linie, denn ich denke die gehen nicht hin zum Chef und sagen, das ist ja nett, dass du mich anmelden willst, aber können wir das nicht schwarz machen?

Es ist ja auch so, das beim "normalen" Pfusch der Handwerker der Gewerbetreibende i. d. R. besser aussteigt. Von den 20% MWSt. hat der ja nichts, weil er die sowieso abführen müsste. Aber er erspart sich mindestens 30% Einkommensteuer, Sozialversicherung, Tourismusabgabe etc.

Also wer ist da der Sozialschmarotzer?

Der Einheimische Sozialschmarotzer wird aber nicht rausgeworfen, sondern sein ausländisches Opfer. :confused:
 
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