Minarettverbot in der Schweiz

Wie würdest Du über ein Minarettverbot in Österreich abstimmen?

  • Ich wäre gegen ein Minarettverbot

    Stimmen: 63 31,0%
  • Ich wäre für ein Minarettverbot

    Stimmen: 126 62,1%
  • Ich würde mich der Stimme enthalten / nicht abstimmen gehen

    Stimmen: 14 6,9%

  • Umfrageteilnehmer
    203
  • Umfrage geschlossen .
Der Einheimische Sozialschmarotzer wird aber nicht rausgeworfen, sondern sein ausländisches Opfer. :confused:

Du solltest die Kirche aber im Dorf lassen: Wenn jemand die Mindestsicherung bezieht und daneben "schwarz" arbeitet, dann kannst du den Sozialbetrug des illegalen Bezuges der Mindestsicherung nicht dem Auftraggeber des Pfuschers anlasten.
 
Für die Schweiz macht das der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist ein Organ des Europarates. Wenn es also tatsächlich so ist, dass der Gerichtshof die Regeln der Menschenrechte festlegt, dann tritt hier ein ganz einzigartiger Fall ein: Gesetzgebung (=Erstellung der Regeln) und Urteilsfindung in einer Institution vereint ..... das mag ich nicht recht glauben.

Der Europarat selbst ist ja in der Vergangenheit schon durch einige Skurrilitäten aufgefallen, ich erinnere nur an das "Elter"
 
Du solltest die Kirche aber im Dorf lassen: Wenn jemand die Mindestsicherung bezieht und daneben "schwarz" arbeitet, dann kannst du den Sozialbetrug des illegalen Bezuges der Mindestsicherung nicht dem Auftraggeber des Pfuschers anlasten.

Gemeint habe ich nicht den Privaten, der nebenbei pfuscht um sich den Urlaub leisten zu können, sondern die illegal Beschäftigten deren Chef das große Geld damit macht.
 
Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist ein Organ des Europarates. Wenn es also tatsächlich so ist, dass der Gerichtshof die Regeln der Menschenrechte festlegt, dann tritt hier ein ganz einzigartiger Fall ein: Gesetzgebung (=Erstellung der Regeln) und Urteilsfindung in einer Institution vereint ..... das mag ich nicht recht glauben.


Dieser Gerichtshof wurde aufgrund der Europäischemenschenrechtskonvention eingesetzt. Damit geben diese die Gesetze vor und der Gerichtshof richtet darüber und diesem haben sich auch die Schweizer unterworfen. Deswegen ists nicht sehr konsequent wenn man dies zuerst anerkennt und dann ab und an Volksentscheide die dem widersprechen trifft.
Ich frag mich nur warum immer die selben ihre Probleme damit haben wenns um Menschenrechtsverletzungen geht.
 
Gemeint habe ich nicht den Privaten, der nebenbei pfuscht um sich den Urlaub leisten zu können, sondern die illegal Beschäftigten deren Chef das große Geld damit macht.

Der Arbeitgeber des "schwarz" Beschäftigten ist sicherlich für die hinterzogenen Sozialausgaben verantwortlich zu machen. Aber die Verantwortung für zu Unrecht bezogene Arbeitslosengelder oder Mindestsicherungen (ja, sowas gibt´s auch) liegt wohl beim Empfänger.
 
Die 47 % "dagegen" haben in Wahrheit nur für die leicht abgeschwächte Variante der Regierung gestimmt
Beides kam zur Abstimmung. Man konnte für das eine oder das anderer stimmen oder auch gegen beides.
Da heißt Einzelfallprüfung ja "Verfahrensdauer bis zu 5 Jahre". Nach negativem Bescheid kommen dann die obligaten Forderungen nach Bleiberecht.
Ach Quatsch. Du bringst doch alles durcheinander.
 
Wer sind jetzt "diese" ? Wer hat "diese" gewählt?

Der Europarat hat diese ausgearbeitet und die einzelnen Länder haben sie anerkannt. Da ein Land so etwas nicht kann, habens wohl dessen gewählte Vertreter anerkannt.
Die Menschenrechte scheinen dir wie Blei im Magen zu liegen.:hmm:
 
Der Arbeitgeber des "schwarz" Beschäftigten ist sicherlich für die hinterzogenen Sozialausgaben verantwortlich zu machen. Aber die Verantwortung für zu Unrecht bezogene Arbeitslosengelder oder Mindestsicherungen (ja, sowas gibt´s auch) liegt wohl beim Empfänger.

Warum gehst du automatisch davon aus, dass diese Schwarzarbeiter zusätzlich Mindestsicherung oder Arbeitslosengeld beziehen??? Das habe ich nicht unterstellt.
 
Weil man ihnen so am besten den schwarzen Peter zuschieben kann. Obs wahr ist oder nicht, oder auf alle oder nur auf einige zutrifft ist ihm völlig wurscht. Das Sarrazinsyndrom.:roll:
 
Du solltest die Kirche aber im Dorf lassen: Wenn jemand die Mindestsicherung bezieht und daneben "schwarz" arbeitet, dann kannst du den Sozialbetrug des illegalen Bezuges der Mindestsicherung nicht dem Auftraggeber des Pfuschers anlasten.

du scheinst hier zu unterstellen, dass der pfuscher per se ausländer ist und der auftraggeber per se inländer. und wer ist denn schlussendlich der profiteur des kleinen preises? jener der die nebenkosten der arbeit nicht zahlen will? jener der anstatt eines handwerkbetriebes mit "ordentlichen" angestellten, lieber den pfuscher, der diese lohnnebenkosten nicht hat und somit billiger ist? oder doch jener, der "freiwillig" darauf verzichtet eine soziale absicherung zu haben?
 
Gleichheit im Sinne von unpolitischen/parteilosen Straftätern (bleiben da) und solchen, die einer oder "der" Partei angehören (werden abgeschoben).

Ist die Frage eigentlich geklärt worden, ab welchem Strafmaß in der Schweiz abgeschoben werden soll?

Wenn ich zu schnell fahre, bekomme ich ein Strafmandat (Ordnungswidrigkeit - oder?).

Wenn ich aber zu schnelle fahre (gleiche Geschwindigkeit wie vorhin) und es springt mir jemand vors Auto (absichtlich, aus Dummheit, Ungeschicklichkeit udgl.) muss ich mit einer Vorstrafe rechnen - obwohl es ja nicht meine Schuld war, dass derjenige vor das Auto lief.

Heißt das, ein Ausländer würde in der Schweiz deswegen abgeschoben werden?

nun das ist ja eben eines der probleme der initiative: das strafmaß spielt keine rolle, es kommt auf das delikt an. ich zitiere jetzt aus dem gedächtnis, aber ich habe es schon ein mal gepostet gehabt. es geht um: mord, sexualstraftaten, drogenhandel, einbruchsdelikte (wohlgemerkt, obwohl das schweizer strafrecht diesen begriff nicht kennt) verbrechen gegen leib und leben, sowie sozialhilfe und sozialversicherungsbetrug (betrügt man die haftpflichtversicherung kommt das gesetz allerdings genausowenig zu tragen wie wenn man steuern hinterzieht oder gelder veruntreut)

und genau da liegt der hund begraben. währenddem der gegenvorschlag zum ziel gehabt hätte, kriminelle abzuschieben, die mit einem strafmaß von einem jahr bestraft worden wären (oder in einem zeitraum von 10 jahren mehrere kleine strafen im gesamtausmaß von 24 monaten) bestraft das jetzt angenommene gesetz ungesehen der schwere des delikts, sondern nur aufgrund des charakters des delikts.
 
Und dann gibt es solche, die wollen Kriminelle überhaupt nicht ausweisen.
.

das stimmt so einfach hinten und vorne nicht. die gegner beider initiativen sind mitnichten dagegen, dass kriminelle abgeschoben werden, sondern sind insbesondere dafür, dass es in jedem fall eine güterabwägung gibt, ob die interessen des landes jenen kriminell gewordenen nicht-staatsbürger (der in der schweiz gut und gerne auch mal ein ausländer dritter generation sein kann) so groß sind, dass die gefahr die von ihm ausgeht größer ist als dass es ihm seine persönliche freiheit zu leben wo er will (und wo er unter umständen zu hause ist mitsamt seiner familie)

zur erinnerung: es werden schon jetzt jährlich ca. 400 ausländer aufgrund von verübten straftaten aus der schweiz weggewiesen
 
nochmal über die bücher gehen... es ging nicht um abschieben scharf oder weich, sondern es ging um abschieben menschenrechtswidrig ja oder nein und abschieben scharf aber menschenrechtskonform ja oder nein

angenommen wurde abschieben menschenrechtswidrig...
 
du scheinst hier zu unterstellen, dass der pfuscher per se ausländer ist ......
Wieso unterstellt er? Das ist die Ausgangslage, denn wenn es sich um Inländer handeln würde, könnte man sie ja nicht abschieben .... :roll:

Oder geht das in der Schweiz? :shock:
 
Wieso unterstellt er? Das ist die Ausgangslage, denn wenn es sich um Inländer handeln würde, könnte man sie ja nicht abschieben .... :roll:

Oder geht das in der Schweiz? :shock:

Ja, denn beim einen oder anderen ist ihnen das ja offensichtlich gelungen *hihihihi*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
es geht darum, dass ja unter umständen auch der auftraggeber ausländer sein könnte, und der dann - als profiteur - ja eigentlich auch abgeshoben werden müsste, was aber im gegeben fall eben nicht der fall wäre. verstehst du jetzt worum es geht? finanzstarke ausländer (auftraggeber) sind nicht gefährdet abgeschoben zu werden (weswegen ja auch normaler versicherungsbetrug eben nicht im "abschiebungswürdigen" strafkatalog drinsteht ebensowenig wie bilanzfälschung oder steuerbetrug), finanzschwache (unter umständen ausgebeutete) jeoch schieben sich doch viel leichter ab...

jetzt verstanden, worauf ich hinaus wollte??
 
witzig dass du dich gerade dann dazu äußerst, was vorm eugh nicht halten wird, wenns um die abschiebung von fpölern geht ;-)

An sich müsste solch haarsträubender Unsinn (Abschiebung österreichischer Staatsbürger) ja gar nicht kommentiert werden. Ich kenne keinen Staat in Europa, wo die Abschiebung von Bürgern dieses Landes möglich wäre. Dazu müsste ja zunächst die Staatsbürgerschaft aberkannt werden. Diese Möglichkeit gibt es meines Wissens in Österreich nicht. Vor allem nicht für Leute, die ihre Staatsbürgerschaft haben, weil sie als Kinder von österreichischen Staatsbürger zur Welt kamen. Daraus folgt, dass auch Menschen mit Migrationshintergrund und österreichischer Staatsbürgerschaft von solchen Bestimmungen nicht betroffen wären. Das wird wohl auch in der Schweiz so sein und wird durch die Annahme dieser Vorlage sich nicht ändern.

Leute, die nicht die Staatsbürgerschaft des Gastlandes haben, die sind eben Gäste. Und Gäste haben sich in meiner Wohnung nach meinen Regeln zu verhalten. Sie dürfen beispielsweise nicht rauchen:lehrer:
 
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