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Der Einheimische Sozialschmarotzer wird aber nicht rausgeworfen, sondern sein ausländisches Opfer.
Du solltest die Kirche aber im Dorf lassen: Wenn jemand die Mindestsicherung bezieht und daneben "schwarz" arbeitet, dann kannst du den Sozialbetrug des illegalen Bezuges der Mindestsicherung nicht dem Auftraggeber des Pfuschers anlasten.