Studios möchte studio in wien eröffnen wo oder wie bekomme ich personal

10 Gebote, das war noch was... Da hat man sich ausgekannt...
Aber wenn man Juristen Gesetze machen läßt, dann ists vorbei...
Oder Banker an die Börse...
Ingeniöre an die Macht, wers nicht glaubt, dem integrier ich schnell mal einen Beweis her ;)
 
Also eigentlich wollte ich mich ja aus der Diskussion mit Balbo heraushalten, weil seine gerade zu kindlichen Versuche, die Gesetzeslage zu interpretieren, für jemanden der nur ein bißchen Sachkunde hat, einfach nur lächerlich sind.

Du bildest Dir also ein, ein bischen "Sachkunde" zu haben, als österreichischer "Jurist" vielleicht auch noch? :haha: :hahaha:

Absatz 2 enthält in Wahrheit weitere (andere) Tathandlungen, und zwar "verleiten", "nötigen" und "befördern" (im Unterschied zum "zuführen" und "anwerben" des Abs 1). Dein Verweis führt also zwingend ins Leere.

Ach so, unser "Rechtsgelehrter" @Firlefanz meint also, dass er StGB § 217 (1) auch noch vollziehen kann, wenn er nicht gerade einen "Volltrottel" vor sich hat??

Mein Einwand war nämlich genau der, dass dieser Paragraph überhaupt nicht nachweisbar bzw. überprüfbar ist, sobald "Freiwilligkeit" vorliegt.

Also, wie willst Du mir jetzt konkret beweisen, ob ich eine SW in Bratislava mündlich bei einem Drink in einer Bar "angeworben" habe, in meinem Studio in Wien zu arbeiten??? :fragezeichen:

Hier würde ich um eine Erkärung von unserem selbsterklärten "Rechtsgelehrten" @Firelfanz bitten!

Siehst Du, und somit kannst Du diesen Abschnitt auch schon mal aus Deinem "Rechtsbuch" entfernen und Deine "Leberkässemmel" damit einpacken.

Mir gings prinzipiell um nichts anderes, als dass § 217 (1) nicht beweisbar ist. Oder willst Du die kleine "Sexworkerin" vielleicht foltern, damit sie Dir Auskunft darüber gibt?

Der große Unterschied zwischen Absatz 1 und 2 besteht schon darin, dass eine Verurteilung nach Absatz 1 vorausetzt, dass die Prostiuierte mit der Ausübung der Prostitution einverstanden sein muss. Im Falle des Abs 2 kann es hingegen sein, dass das Opfer nicht nur nicht im Ausland, sondern überhaupt nicht der Prostitution nachgehen will.

Danke für diese inhaltliche Erklärung, das setzen wir die ganze Zeit schon voraus, dass sie damit auch einverstanden ist! :lehrer:

Ich kann es Dir gerne noch hundertmal sagen, das freiwillige Tätigwerden ist sogar eine Voraussetzung für die Annahme des Vorliegens des Tatbestandes nach Abs 1.

Umso schlimmer für die österreichischen "Juristen", wenn man jetzt auch noch logisch denkt! :haha: :hahaha:

Der Gesetzestext ist vielleicht für Dich für die "Wurstsemmel", weil Du mangels einschlägiger Ausbildung nicht in der Lage bist, ihn zu verstehen. Für geschulte Rechtsanwender wie Gerichte, Staatsanwälte, Rechtsanwälte oder Rechtswissenschaftler ist er geistig problemlos zu erfassen.

Das kann ich mir gut vorstellen! Einen solchen Schwachsinn zu verzapfen und ihn dann auch noch jemandem erklären zu wollen, erfordert schon das "Auswendiglernen" österreichischer Gesetzestexte an einer Elite-Uni unseres Landes. ;-) :lol:

Kein Wunder, dass unsere "Juristen" international überall nur "abgewatscht" werden, weil sie einfach nichts können.

Man kann sich zwar sein ganzes Leben lang mit etwas "befassen", das heisst noch lange nichts, aber wenn man nicht mal in der Lage ist 1+1 zusammenzuzählen, dann ist man mit ziemlicher Sicherheit ein österreichischer "Jurist"!

Ein besonders erschreckendes Beispiel Deiner vollkommenen rechtlichen Ahnungslosigkeit. Der OGH ist nicht der Gesetzgeber, sondern nur eine Rechtsmittelinstanz. Du fühlst Dich hier bemüssigt, andere zu beleidigen und Dich juristisch zu betätigen und weißt nicht einmal, wer in Österreich die Gesetze beschließt. Dabei lernen das eigentlich schon die Kinder in der Schule:roll:

Das hat sich alles einfach aus den umfangreichen Zitaten ergeben, die Du hier zu diesem Thema verlinkt hast.

Im Übrigen ists mit reichlich "Wurscht", wer für unser aller Steuergeld so einen Schwachsinn verzapft. Irgendein "roter" oder "schwarzer" Partei-Jurist wirds schon gewesen sein, der sich das anno 1974 einfallen liess. :kopfklatsch:

Von mir aus, kanns auch das "Heitere Bezirksgericht" gewesen sein. :haha: :hahaha:

In der einschlägigen Fachliteratur findest Du unter anderem den Fall einer österreichischen Prostituierten, die von selber mit dem Zug nach Hamburg in ein Bordell gefahren ist. Jene Leute, die diese Tätigkeit organisiert haben, wurden aufgrund der gegebenen Gesetzeslage in einer nicht unumstrittenen Entscheidung verurteilt (die Prostituierte wurde natürlich nicht verurteilt, da sie ja nicht zu dem im § 217 angesprochenen Täterkreis gehört).

Dazu brauchst Du aber erst mal sogenannte "Organisatoren" oder musst sie erst mal ausfindig machen. Sollte es sich nicht um eine einschlägige "Vermittlungs-Agentur" handeln, die schon ins Visier der Behörden geraten ist, wirst Du Dir mehr als schwer tun, die Beweisführung anzutreten.

Ich kann Dir sagen, was passieren kann, wer immer § 217 (1) anklagt und nicht ausreichend Beweise dafür anzuführen in der Lage ist, der handelt sich höchstens noch eine Verleumdungsklage wegen Rufschädigung ein!

In Wahrheit wird der § 217 Abs 1 natürlich auch in der Praxis angewandt. Die letzte mir bekannte Entscheidung des OGH stammt vom April 2008, mit der ein Urteil einer Vorinstanz vom Dezember 2007 bestätigt wurde.

Da haben sie anscheindend doch noch einen komplett "Dummen" gefunden, bei dem das reingegangen ist. :kopfklatsch:

Wieder ein Beweis für den Umstand, dass Du keine Ahnung von Gesetzesauslegung hast. § 217 spricht nicht von "Werbung", sondern vom "Anwerben". Das kann Dir der Hiasl von der letzten Alm erklären, dass diese beiden Worte im deutschen Sprachgebrauch eine andere ganz andere Bedeutung haben.

Wie Du hier über jeden erdenklichen Blödsinn herumlaberst, zeigt nur, dass Du mit Deinem Latein in dieser Sache längst schon am Ende bist.

Beweise mir mal konkret eine "Anwerbung" bei einer Sexworkerin, die sich freiwillig dazu entschieden hat @Firlefanz!

Ich bitte darum, wie willst Du mir beweisen, dass ich diese Dame angeworben habe, ohne dabei eine Verleumdungsklage zu riskieren???

Nebenbei bemerkt, schon mal drüber nachgedacht, dass im EuGH auch Österreicher sitzen?

Und dass die Österreich betreffende Verfahren im allgemeinen von österreichischen Juristen betrieben bzw. dem EuGH von österreichischen Gerichten zur Entscheidung vorgelegt werden?

Wo die herumsitzen ist mir eigentlich vollkommen egal, auch wem sie die Verfahren zur Entscheidung vorlegen, Hauptsache sie entscheiden nicht selbst! :kopfklatsch:

Das klingt ja jetzt ganz danach, als würdest Du schon damit agumentieren, dass es doch unsere eigenen "Idioten" sind, welche die Verfahren durchführen und somit naturgemäss auch eine gewisse Tendenz da sein sollte, einen unglaublich dämlichen und lächerlichen Gesetzestext als regelkonform zu verkaufen, der in seiner Logik schon ein Widerspruch in sich ist.

Also, da hätte ich ganz sicher keine Angst, guter @Firelfanz, auch nicht wenns vor den OGH geht.

Weißt Du Balbo, Du tätigst hier ohne mit der Wimper zu zucken rechtliche Ausführungen über das Zusammenspiel zwischen Straf- und Europarecht und Interpretationen über die Judikatur des OGH, für die man einfach eine einschlägige Fachausbildung benötigt. Wie Deine ganzen Postings in diesem Thread eindeutig zeigen, kannst Du keine Gesetze lesen, kennst die Gesetzesmaterialien nicht, hast absolut keine Ahnung von der hierzu ergangenen Judikatur bzw auch nur von Grundbegriffen des österreichischen oder internationalen Rechts.

Die Leute, die sich mit solchen Themen befassen, haben in der Regel eine mehrjährige fachliche Ausbildung und einschlägige berufliche Praxis hinter sich und bilden sich mehrmals pro Monat mittels auf wissenschaftlichem Niveau befindlicher Fachliteratur weiter.

Ja, sicher, nur kanns dann auch zum Problem werden, wenn man nicht mal dazu fähig ist, 1+1 zusammenzuzählen.

Also lass es besser bleiben, bevor Du hier zum Forums-Kaspar wirst.

Bevor ich für Dich endgültig zum "Forums-Kaspar" werde, erkläre mir also mal konkret folgenden Sachverhalt:

1. Ich treffe mich in einem Kaffehaus in Bratislava mit einer Sexworkerin und "werbe" darum, dass sie in meinem Studio in Wien arbeiten soll.

2. Sie ist sofort "Feuer und Flamme" und will das aus freien Stücken machen, kommt nächste Woche mit dem Zug nach Wien angereist, während ich sie auch noch über diesen dämlichen § 217 (1) aufkläre.

3. Ich schalte auch noch per forma ein "Krone"-Inserat, dass ich eine Hostesse für mein Studio suche.

4. Ein paar Tage später "trudeln" die Bewerberinnen dann alle bei mir ein, ich schicke alle wieder weg, ausser es wäre eine "Überfrau" dabei gewesen, und entscheide mich für die mit dem Zug aus Bratislava angereiste Slowakin, die sich die "Krone" zufällig am Bahnhof gekauft hat, weil sie in Wien einen Job sucht und sich daraufhin bei mir "bewirbt".

Bitte, Meister @Firelfanz, walte Deines Amtes! :klatsch:

Sie übt diese Tätigkeit nach ihrem freien Willen aus, sie will eine "Hure in Wien" sein! :hurra:

Wie willst Du mir jetzt konkret beweisen, dass ich sie laut §217 (1), "angeworben" und/oder "zugeführt" habe.

Das würde mich schon interessieren. :hmm:
 
......wenn sie bei einer polizeilichen Einvernahme aussagt, Du hättest sie angeworben...
 
......wenn sie bei einer polizeilichen Einvernahme aussagt, Du hättest sie angeworben...

Dem will ich nicht widersprechen - sozusagen die "Feindin im eigenen (Studio-)Bett" :kopfklatsch:

Und erpressbar macht man sich als Betreiber/Vermieter so halt auch...
 
......wenn sie bei einer polizeilichen Einvernahme aussagt, Du hättest sie angeworben...

Dann stünde aber immer noch Aussage gegen Aussage. ;)

So dumm, dass ich ihr vorher etwas als Beweis in die Hand gegeben hätte, war ich ja nicht, lief alles nur mündlich ab.

Zeugen gibt es keine, wie auch! :shock:

Hab sogar noch extra ein Inserat geschaltet und eine "Bewerbung" inszeniert. Sie ist wie abgemacht "gekommen" und ich hab sie dann halt "genommen"! ;-) :lol:

Worüber will sie sich also "beschweren"??

Ausserdem macht sie es ja freiwillig, hat sie mir beim "Bewerbungsgespräch" versichert, wenn nicht, würde nach unserem "Rechtsgelehrten" @Firlefanz automatisch § 217 (2) schlagend. :lehrer:

Also, was is dann mit dem "Einser-Paragraphen", wozu soll der gut sein??? :hmm:

Ich gehe jedenfalls nicht davon aus, dass mir @Firlefanz da irgendwas anhaben kann, auch dann nicht, wenn mir die "Tussy" in den Rücken fallen würde. :roll:

Was hätte sie auch davon, ich werfe sie wieder aus meinem Studio raus. Gibt ihr dann vielleicht der @Firelfanz ihr Geld? :hmm:

Asylverfahren hat sie als EU-Slowakin auch nicht laufen, wo sie mit sowas für eine positive Abwicklung sorgen könnte. Also, was solls!

Alle haben sich lieb und Wien seine "guten Nutten", nur darauf kommts doch an, wenn alle wollen! :bussal:

Hmm, aber ich warte noch, vielleicht bereitet @Firelfanz seine "Anklageschrift" laut § 217 (1), wegen "Anwerbung" und "Zuführung", gegen mich schon eifrigst vor.

Nur mit den Beweisen wird er sich halt bissl schwer tun, selbst wenn mir die "Tussy" in den Rücken fallen sollte, was sie als Slowakin gar nicht nötig hätte.....:hmm:

Hat er vielleicht gar deswegen seinen Nick-Name @Firelfanz gewählt? Wollte er damit nur auf die desaströse österreichische Gesetzeslage hinweisen??

Aber, naja, die Welt ist halt von Natur aus schlecht!

Nehmen wir halt mal an die "Kleine", dieses slowakische "Biest", fällt mir in den Rücken! Und sowas ist heutzutage auch noch bei der EU! :mad:

Jetzt müsste mir @Firelfanz nur noch beweisen, wessen sie mich beschuldigt. Wird er das schaffen, riskiert er dafür gar eine Verleumdungsklage meinerseits?? :lehrer: :winke:

Wetten darauf, können schon jetzt abgeschlossen werden. :daumen:

Wenn er sich nicht mehr meldet, knallen bei mir dann jedenfalls die Sektkorken! :saufen: :hurra:
 
ich hoffe dir ist lar das die mädchen wochenpauschale oder zimmergeld zahlen müssen oder glaubst das is gratis:lol:


wo lebst du sag mal?!

und niemand redet von illegaler prostitution ,das hat ein schwein gesagt also red nicht über gesetze!!!:mauer:
 
und niemand redet von illegaler prostitution ,das hat ein schwein gesagt

... namens Babe? Ja natürlich!

:winke::winke::winke:


Meine bescheidene Meinung zu der Fetzerei: der geschätzte User Balbo ist sicher einer der profundesten Kenner der Wiener Nuttenszene, das sei ihm unbenommen und macht ihm hier auch keiner streitig. Immerhin verfügt nicht jeder über das geeignete Gemüt, den starken Magen oder auch nur das notwendige Gerschtl (bzw. die Bereitschaft, selbiges gerade dorthin zu investieren).

Wohingegen: in der Frage der AuslegungsPRAXIS von Gesetzestexten erscheint mir der ebenso geschätzte User Firlefanz etwas kompetenter.

Für den Titel Forumskaschperl qualifizieren sich hier (im Erotikforum allgemein) ja einige, meiner Meinung nach aber keiner der beiden Genannten.

Peace & love!
 
Klasse, es gibt hier jetzt kostenlose Rechtsberatung!

:mauer:


@anna:
wie soll man:down: sich - bei Deinem jetzigen Avatar - auf den Text konzentrieren??? <feix>

@all:

könnt man mal wieder zurück zum Thema kommen?
In der Brache sollte man sich sicherlich einen fachkundigen Rechtsanwalt besorgen. Der wird einem schon erklären, was und warum etwas nicht geht.
 
ich hoffe dir ist lar das die mädchen wochenpauschale oder zimmergeld zahlen müssen oder glaubst das is gratis
wo lebst du sag mal?!
und niemand redet von illegaler prostitution

das hat ein schwein gesagt .....!!!

Du gehst aber hart mit dir ins Gericht....wenn du verstehst was ich meine.
 
echt lustig das zu lesen :)

aber so sehr ich die Erfahrungsberichte von Balbo schätze muss ich dem Firlefanz was die Paragraphen angeht, recht geben.

Es ist halt in der Praxis nur so das sich die Polizei nicht besonders dafür interessiert, ab und zu müssen sie auf ihre Statistik achten und dann fallen halt ein par Köpfe.

Im Ländle sitzen genug Leute die ein Lied singen können was die Zuführung oder Anwerbung von SW angeht.
 
echt lustig das zu lesen :)

aber so sehr ich die Erfahrungsberichte von Balbo schätze muss ich dem Firlefanz was die Paragraphen angeht, recht geben.

Es ist halt in der Praxis nur so das sich die Polizei nicht besonders dafür interessiert, ab und zu müssen sie auf ihre Statistik achten und dann fallen halt ein par Köpfe.

Im Ländle sitzen genug Leute die ein Lied singen können was die Zuführung oder Anwerbung von SW angeht.

Was der User @Firlefanz hier auslegt oder auslegen will, ist das eine, die Beweisbarkeit das andere.

Und die ist einfach nicht gegeben, ausser man ist vielleicht so dämlich und holt sich eine aus Moldawien oder Weissrussland, die extra ein Visum für Österreich braucht.

"Anwerbung oder Zuführung", § 217 (1) StGB, ist nicht beweisbar, solange es eine Sache zwischen Studio-Betreiber und Sexworkerin bleibt, und sie aus dem EU-Raum kommt.
 
Und wenn es keine Sache zwischen den beiden bleibt, zB, weil die (ausländische) Sex-Workerin nicht ganz so abgebrüht ist wie der (heimische) Studio-Betreiber und in einer persönlichen Einvernahme (womöglich inkl. Einschüchterungsversuche etc.) durch die (heimische) Polizei "umfallt", dann hat der Studio-Betreiber den Scherben auf - darauf hat aber schon ein anderer User hingewiesen.

Zusammenfassend kann man also sagen, dass der User Balbo sich diesem Risiko aussetzen würde und sich der Intelligenz und Standhaftigkeit bzw. Nervenstärke einer Person ausliefern täte, die er kaum kennt, die vielleicht wenig bis gar kein Deutsch spricht, aber die dafür möglichst jung ist und immerhin geil aussieht.

Das einzige, das ich schön langsam als tatsächlich "bewiesen" ansehen kann, ist, dass in diesem Thread manche Leute dringender Recht haben müssen als andere...

@ Balbo: nix für ungut, aber merkst Du nicht, dass sich Dein Kontrahent schon lange aus der Diskussion ausgeklinkt hat?

Was ich im Übrigen hiermit auch tue.

So long.

PS: So kann man sich täuschen, siehe Posting unten - seufz!
 
wird oder ist das studio nun eröffnet oder wie siehts aus
und wo ist/wird es sein

würde gern mal vorbeischauen
hoffentlich gibt es auch geile milfs :nackte:
 
Und ob es uns nun passt oder nicht, die Rechtslage ist ebenso: U.a. ist das "Zuführen" oder "Anwerben" einer Prostituierten zur Prostitutionsausübung in einem anderen Land strafbar. Und zwar auch dann, wenn sie diese Tätigkeit in dem anderen Land innerhalb der EU und den Grenzübertritt freiwillig macht. Wobei die Grenzen von dem, was "Zuführen" oder "Anwerben" heißt, fließend sind. Die Auslegung dieser Begriffe kann letztlich nur aus der einzelfallbezogenen Judikatur des OGH ersehen werden. Es werden aber ohnehin immer strengere Maßstäbe an die Auslegung dieser Begriffe gelegt :lehrer:
Da hat Balbo auch nicht ganz unrecht, dass man über die Formulierung der Bestimmung streiten kann. Auf das "Anwerben" geht die Judikatur eigentlich gar nicht mehr ein und was das "Zuführen" betrifft, geht die Rechtsprechung immer weiter davon ab, dass ein "Hallo, hast nicht Lust in meinem Puff zu arbeiten?", schon ein "Zuführen" im Sinne dieser Bestimmung wäre. Daher stellt sich da auch gar nicht die von Balbo in den Vordergrund gerückte Frage der Beweisbarkeit. So wie es Balbo darstellt, ist es nach jüngerer Rechtsprechung eh kein "Zuführen" im Sinne der Bestimmung.
 
Ganz Wien ist heutzutage schon auf die ausländischen Prostituierten angewiesen. Man braucht sich doch nur mal anzusehen, wie wenige ÖsterreicherInnen es noch in der Branche gibt.

Ich gehe jedenfalls davon aus, dass mir eine Richterin das erst mal beweisen muss, was meinetwegen über mich behauptet wird.

Anders kann es in einem Rechtsstaat auch nicht sein.

Und man sollte dabei auch nicht vergessen, dass bei der "angeworbenen" Prostituierten ja "Freiwilligkeit" vorliegt. Über etwas anderes reden wir hier gar nicht.

Erfolgt diese "Anwerbung" nur mündlich zwischen Betreiber und Anbieterin, dann ist sie schlichtweg auch nicht beweisbar, weil nur Aussage gegen Aussage stehen würde.

Ein "Studio-Betreiber" hat auch nicht das Kindermädchen für eine Deutsch sprechende Slowakin in Wien zu spielen, damit sie sich eine "Bleibe" oder sonstiges sucht. Sie verdient ja auch ziemlich gut, sodass das gar kein Problem für sie darstellen sollte.

Hier wird auch niemand aus seinem familiären Kreis, aus dem Kinderzimmer seiner Eltern oder dem Spielplatz mit Freundinnen herausgerissen, sondern diejenige, um die es geht, ist schon vorher ein "Nutte" und bietet sich an, irgendwo, im Lokal, in der Disco, auf der Strasse bei vorbeifahrenden Autos.

Da kann man die SMS-Nummer auch gleich wieder vergessen, weil ich mir kein "Hascherl" holen würde, sondern eine richtige "Nutte".

Das einzige, was ihr vielleicht einen Vorteil verschafft, ist halt ihre "Optik", weswegen sie "angeworben" wird, wegen nichts anderem sonst. Weil so ein Typ, den sie verkörpert, in Wien vielleicht gerade "Mangelware" auf dem Markt ist.

Ich sehe darin überhaupt kein Problem und die "Schwammigkeit" des Paragraphen ist schon alleine Beweis dafür genug, dass hier der Gesetzgeber eigentlich gar nicht einmal mehr weiss, was er damit will, denn die Prostituition in einem Studio läuft in geregelten Bahnen ab, inklusive den fälligen Gesundheitsuntersuchungen etc., und Freiwilligkeit liegt sowieso vor.

Also was soll das Ganze dann eigentlich sein, ausser vollkommene "Idiotie"?? :kopfklatsch:

Will man vielleicht noch mehr "Häusel-Nutten" haben in Wien, als ohnehin schon? Frauen, die mal schnell für ein paar Stunden über die Grenze fahren und sich in den diversen Lokalitäten dann illegal auf den WCs zusammenficken lassen, für 20-30 Euros??

Gibts dafür vielleicht auch einen Paragraphen, und wer kontrolliert ihn?

Ich bin fest überzeugt davon, dass mir in Österreich wegen diesem Paragraphen keiner etwas anhängen könnte. Alleine der behördliche Aufwand deswegen, wäre schon heller Wahnsinn, denn dann müsste man Prostitution in unserem Land gleich generell verbieten.

Und dann würde vielleicht, ganz unfreiwillig, sogar noch so manche Richterin auf dem Nachhauseweg mal so richtig durchgefickt werden, von einem, den sie gar nicht kennt. ;;-) :shock:

§ 217 (1) StGB ist für mich nichts anderes als ein zahnloses Wortspiel, den man bisher im österreichischen Paragraphen-Dschungel nur deshalb noch immer findet, weil man ihn gar nicht mehr anwendet bzw. anwenden kann, weil er sich, gottseidank, auch völlig konträr zum EU-Recht verhält.

Das ist ein Widerspruch und eine Peinlichkeit in sich, wo sich ein halbwegs normaler Mensch nur noch an den Kopf greifen kann.

So eine Rechtsprechung kann man getrost vergessen, weil sie überhaupt nicht greift, denn schlechtestenfalls stünde Aussage gegen Aussage. Und so ganz ohne Beweise sollte das dann wohl auch nicht funktionieren können.

Noch dazu müsste eine Sexworkerin ihren Chef auch erst mal anzeigen wollen und müsste weiters gewillt sein, sich ein neues Studio zu suchen, wenn der dann zusperren muss bzw. sie wieder rausschmeisst. Also, wir brauchen hier gar nicht herumzuorakeln, von wegen, "was wäre wenn".

Dieses Gesetz ist schon aufgrund seiner puren Existenz in der heutigen Zeit peinlich genug und eine einzige Schande für unser Land. Aber "fürchten", braucht man es gottseidank sowieso nicht, weil sich das keiner mehr antun wird, es ahnden zu wollen, weder exekutiv noch legislativ.

Da machts ja noch mehr Sinn, Raucher in "Nichtraucher-Lokalen" "fangen" zu wollen. ;-) :lol:
 
leider ned, aber i stehs ma so auf die, einmal hatte ich auf der stuwerstraße glück eine geile zu kriegen aber die find i a nimmer :cry:
 
... Und dann würde vielleicht, ganz unfreiwillig, sogar noch so manche Richterin auf dem Nachhauseweg mal so richtig durchgefickt werden, von einem, den sie gar nicht kennt. ;;-) :shock:

Nanu, auf was ist der Herr Balbo heute drauf?

Ich würde einen gemässigteren Umgangston anregen, weil ich denke, dass solche Pauschaldrohungen oder Ankündigungen juristisch nicht ganz unproblematisch sind. Aber vielleicht könnte Dr. Balbo auch darüber dozieren.
 
Ich gehe jedenfalls davon aus, dass mir eine Richterin das erst mal beweisen muss, was meinetwegen über mich behauptet wird.

Im Rechtsstaat Österreich läufts gerade umgekehrt - wenns die Richterin glaubt, ist es bewiesen ;)

NJoe
 
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