Privat Diverses Naht das Ende der erotischen Massage Studios?

Aber, liebe Manon, vielleicht nicht in Deutschland, aber in Österreich geht ein wenig Slalomfahren (fast) immer.

Tja, nur die völlige Deregulierung, wie es hier teilweise gefordert wird, kann aber auch nicht der Weisheit letzter Schluss sein...
 
Aber, liebe Manon, vielleicht nicht in Deutschland,
lieber Heli :herzen::herzen:ich Wien, nix Deutschland.

Die Behörden lassen das meistens eh zu,
diese Behörde nicht. Irgendwie find ich es auch richtig, das die Regeln für alle gelten, ausser, naja ausser für einen bestimmten Bereich mit riesiger Lobby dahinter.
 
lieber Heli :herzen::herzen:ich Wien, nix Deutschland.
diese Behörde nicht. Irgendwie find ich es auch richtig, das die Regeln für alle gelten, ausser, naja ausser für einen bestimmten Bereich mit riesiger Lobby dahinter.
Lobby ist klar, gibt's überall auf der Welt.
Aber so, wie die Sache hier dargestellt wurde, ist ja offenbar jener der Depp, der sein unzureichendes Lokal von sich aus meldet, anstatt weiterzukassieren, bis der Vorhang - irgendwann mal - behördlich geschlossen wird?
 
Aber so, wie die Sache hier dargestellt wurde, ist ja offenbar jener der Depp, der sein unzureichendes Lokal von sich aus meldet,

:mrgreen: :daumen:

So gehts dir, wenn du den Unterschied zwischen Fenster und Tür ned wahrhaben willst... :mrgreen:
 
Eben, das hier dient in erster Linie der Unterhaltung!
Eigentlich habe ich mir Informationen oder zumindest eine (andere) Einschätzung der aktuellen Situation erhofft :(
Unterhalten lasse ich mich lieber von hübschen jungen Damen :mrgreen:

______
Einer der Gründe (neben der Schließung von SR) warum ich das Thema angesprochen habe war, dass ich von Masseurinnen aus 2 verschiedenen Studios gehört habe, dass die Polizei mittlerweile Stammgast sei (nicht um sich verwöhnen zu lassen, sondern Kontrollen durchzuführen). An der einen Location (nicht ebenerdig) gibt es seit kurzem gut sichtbar Feuerlöscher und ein Schild Notausgang auf der Eingangstüre. Irgendwie habe ich daraus und der Kontrolle durch die Polizei geschlossen, dass damit alles ok sei. Scheinbar war das naiv und falsch :cry:
 
Eigentlich habe ich mir Informationen oder zumindest eine (andere) Einschätzung der aktuellen Situation erhofft.
... aus 2 verschiedenen Studios gehört habe, dass die Polizei ...
Scheinbar war das naiv und falsch :cry:
Ok!
Nachdem ich es war, der seinerzeit den Prostitutions-Thread eröffnet hat, werde ich demnächst dort ein paar systematische Beiträge posten, die aus Sicht des Kunden genau aufzeigen, was zur Zeit fact ist, das heißt:
- wovor sich der Kunde in Acht nehmen muss
- wo tatsächlich Fallstricke lauern
- wann der Kunde am Krawadl genommen wird
- und was "im Ernstfall" sinnvollerweise getan werden kann
- eventuell auch erfolgreiche "Ausweichstrategien"

Aber zerschneidet mir, bitteschön, die Abfolge der Beiträge nicht mit 08/15 Meldundungen. Sonst geht die Übersichtlichkeit verloren und es kennt sich wieder niemand aus.
Auch ich gelobe, dass ich die "Hofratsfraktion" nicht provozieren werde ;)

Was ich jedoch nicht mache, ist eine Individualberatung für SW und Betreiber von einschlägigen Lokalen.
Erstere mögen sich an das SW-Forum wenden, letztere an einen hoffentlich kompetenten Rechtsanwalt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
ist eine Individualberatung für SW und Betreiber von einschlägigen Lokalen.
die funktioniert in Wien bestens lieber Heli ;)

wovor sich der Kunde in Acht nehmen muss
- wo tatsächlich Fallstricke lauern
- wann der Kunde am Krawadl genommen wird
- und was "im Ernstfall" sinnvollerweise getan werden kann
- eventuell auch erfolgreiche "Ausweichstrategien"
aus Deiner Sicht oder was tatsächlich in Wien passiert ?
 
aus Deiner Sicht oder was tatsächlich in Wien passiert ?
Weder noch, sondern aus der Sicht des geltenden Rechts, also des WPG-neu.
Die Rede wird also nicht davon sein, wass sein sollte, sondern was rechtlich verpflichtend ist - für die Kunden und die Behörden. Gesetze gelten ja für alle.

Folgende Sphären der Betroffenen sind zu unterscheiden:
- Kunden
- zuständige Behörden
- SW
- Betreiber von einschlägigen Lokalen

Mir geht es ausschließlich um die ersten zwei Ebenen. In erster Linie darum, wofür der Kunde effektiv verantwortlich gemacht werden kann und was er konkret zu unternehmen hat, damit er nicht "am Krawadl genommen" wird. Diesbezüglich kursieren die merkwürdigsten und abenteuerlichsten Vorstellungen.

Außerdem werden immer wieder die Betroffenheitssphären vermischt: Es kann zwar einige Überschneidungen und Überlappungen zwischen Kunden-, SW- und Betreiberinteressen geben, aber der Kunde sitzt mit den beiden Letztgenannten nicht im selben Boot, schon gar nicht, wenn es ums (Strafe) zahlen geht.
Da muss er auf sich selber schauen...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das geltende Recht, soweit es für den Kunden Relevanz besitzt bzw. dafür herangezogen werden kann, dass er bestraft wird.
Über alles andere soll er sich nicht den Kopf zerbrechen, da er ohnehin nichts beitragen kann und muss.

für gar nichts, ausser er befindet sich bei Kontrolle in einer nicht genehmigten Location.
So einfach ist das leider nicht!

klingt komisch Heli.
Das, was passiert, muss nicht unbedingt das sein, was auch rechtens ist.
Beispiel: Diverse "Massagestudios" waren auch bereits nach der alten Rechtslage illegal, trotzdem "passierten" sie.

Den Kunden war so etwas Wurst, solange sie nicht bestraft werden konnten. Nun ist es jedoch anders. Deswegen muss jetzt jeder ganz genau wissen, woraus ihm konkret ein Strick gedreht werden kann und wo er auf der "sicheren Seite" ist.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
für gar nichts, ausser er befindet sich bei Kontrolle in einer nicht genehmigten Location.

Also soweit ich das lese, muss sich der Freier bloß davon überzeugen, dass das Lokal einen unmittelbaren und gesonderten Zugang zur öffentlichen Fläche hat bzw. dass er ned aufm Bahnhof oder in einer Station kobert.

Die ganzen anderen Vorgaben für Lokale iS des § 6 sind für Freier dezidiert ausgenommen, darum muss er sich also ned kümmern.

Zitat
§ 17 Abs 3 Wer als Freierin oder Freier (§ 2 Abs. 9) entgegen dem Verbot des § 16 Kontakt mit Personen, die Prostitution anbahnen oder ausüben, zum Zweck der Inanspruchnahme ihrer Dienstleistungen aufnimmt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis 500 Euro, bei Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu sechs Tagen, zu bestrafen.

§ 16. Außerhalb der gemäß § 9 erlaubten Bereiche für Straßenprostitution sowie in Prostitutionslokalen, deren Betrieb gemäß § 6 Abs. 1 lit. a) oder c) unzulässig ist, dürfen Freierinnen und Freier (§ 2 Abs. 9) mit Personen, die Prostitution anbahnen oder ausüben, zum Zweck der Inanspruchnahme von Dienstleistungen keinen Kontakt aufnehmen. Die Kontaktaufnahme über Telefon, E-Mail oder sonstige Kommunikationsmedien wird hiervon nicht erfasst.

§ 6. (1) Gebäude oder Gebäudeteile dürfen zur Ausübung der Prostitution als Prostitutionslokale (§ 2 Abs. 5) nur verwendet werden, wenn
a) sie einen unmittelbaren und gesonderten Zugang zur öffentlichen Fläche aufweisen;
c) es sich dabei nicht um Bahnhöfe oder Stationsgebäude handelt;

Hab jetzn nur die relevanten Ausschnitte zitiert, aber ich glaub es is verständlich und eine direkte Tür in den öffentlichen Raum zu sehen, das wird wohl jedem Freier zumutbar sein... ;)
 
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