Dienstleistungen Diverses Naturfranzösisch verboten !

Entweder ist das Ösi-Rechtssystem komplizierter als das Deutsche, oder ich peil gerade nich, worum es hier geht.
Solange es keine bestimmte gesetzliche Regelung gibt, gilt der Vertrag. Übergeeordnete, allgemeine Gleichheits- und Arbeitsgesetze sind in deren Anwendung von einem Gericht festzustellen.
 
worum es hier geht
es geht um Peter s absurde Gedanken, eigentlich wie in jedem seiner Threads, kennst das ja sicher, einer von denen, welche nicht begreifen wollen, das sie mit diesem Geschreibsel hier nichts, aber auch gar nichts erreichen werden, ausser natürlich, das die anderen darüber lachen.

als das Deutsche,
nee, ist es nicht.

natürlich, so ist es und so bleibt es.

Lassen wir ihm sein Spiel................
 
Solange es keine bestimmte gesetzliche Regelung gibt, gilt der Vertrag. Übergeeordnete, allgemeine Gleichheits- und Arbeitsgesetze sind in deren Anwendung von einem Gericht festzustellen.
Der Mietvertrag darf übergeordnete Gesetze nicht verletzen. Die Behauptung, man könne im Mietvertrag den Mietern bestimmte sexuelle Handlungen verbieten oder gar vorschreiben, ist daher Unsinn.
 
in diesem Gewerbe sind schriftliche Verträge äußerst unüblich .

und bestimmen kann man auch nicht alles was man will, das geht nirgendwo .
 
es geht um Peter s absurde Gedanken, eigentlich wie in jedem seiner Threads, kennst das ja sicher, einer von denen, welche nicht begreifen wollen, das sie mit diesem Geschreibsel hier nichts, aber auch gar nichts erreichen werden, ausser natürlich, das die anderen darüber lachen.

nee, ist es nicht.

natürlich, so ist es und so bleibt es.

Lassen wir ihm sein Spiel................


Liebe Manon1!


:hmm::mad:Jetzt mal im Klartext: Dein Verhalten und Deine Einstellung stört mich wirklich sehr. Du bist ja auch eine SW und gehst mit Deinen Aussagen aber gegen SW`s welche Gleichberechtigung, Chancengleichheit und Wettbewerbsgleichheit wollen. Normalerweise sollte es einen Ehrenkodex unter SW´s geben welchen Du aber nicht hast.


Mit lieben Grüßen
Peter
 
das stimmt, deswegen ist er so ausgefeilt, das es nicht zu solchen Verletzungen kommt.

anscheinend kennt deine Begeisterung für diese Regel (und mehr ist es nicht) keine Grenzen, was ich nicht ganz nachvollziehen kann.

ich finde das irgendwo kindisch (eben diese Regel, denn das sind erwachsene Frauen die dort tätig sind) - aber das das ist nur meine Meinung .
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Der Mietvertrag darf übergeordnete Gesetze nicht verletzen. Die Behauptung, man könne im Mietvertrag den Mietern bestimmte sexuelle Handlungen verbieten oder gar vorschreiben, ist daher Unsinn.
Wenn das so ist, ist das ein Unterschied zur deutschen Rechtsprechung, soweit ich sie kenne.
 
also ich glaube das dieses ganze juristische Geschreibsel völliger Schwachsinn ist, denn die Branch lebt von Handschlagvereinbarungen und sicher nicht von perfekt aufgesetzten Miet bzw. Dienstverträgen usw. ...... HALLO es geht ums Rotlichtmillieu und nicht um Eisenbahnerenteigungsgesetz oder was weiss ich denn.

Zu Peter ich bin auch ein absoluter Fan von NF aber wie gesagt die Mädels werden heutzutage nicht mehr so gezwungen dies auszuüben und schon sicherlich nicht vom LH Betreiber also wenn ein Laden nicht will das bei Ihm NF ausgeübt wird dann muss das Mädchen da akzeptieren oder woanders arbeiten ist in etwaso wie bei der Wursttheke wenn der Fleischer will das die Angestellten Handschuhe tragen dann müssen sie das tun wegen dem Gesundheitlichen vorschriften und ich denke wenn das Laufhof will das die Mädchen mit Gummi arbeiten dann müssen sie sich ebenfalls daran halten.

Nach deinen ganzen gesetzlichen Floskeln würde ich nicht die Vorschriften bezüglich Gesundheit weglassen da wäre nämlich sicherlich der Herr vom LH im Vorzug mit seiner devise alles MIT.

Bezüglich Wettbewerbsverzerrung was haltes du davon das die Mädchen die nicht die Gesundheit in Betracht ziehen und ohne Gummi Leistungen anbieten eventuell den Wettbewerb verzerren.

An alle anderen klardenkenden User das war eine völlig objektive Ansicht von mir denn meine persönliche Vorliebe sind auch SW mit gekonnten NF und dadurch wäre ich persönlich auch dafür das auch in Oberösterreich mehr NF angeboten wird aber es bleibt jeden selber überlassen wo er hingeht und wo bzw. wie er Druck ablässt.
 
das stimmt, deswegen ist er so ausgefeilt, das es nicht zu solchen Verletzungen kommt.
Na was jetzt. Entweder es ist im Mietvertrag konkret enthalten, dass das "Ausüben von Oralverkehr ohne Kondom" in diesem Haus verboten ist - womit die Grundfreiheit auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt wäre - oder es handelt sich sich, wie bereits geschrieben, lediglich um ein freiwilliges Übereinkommen zwischen den Damen, an das sie sich halten, weil es in ihrem Interesse ist. Selbiges gilt übrigens auch für die "Mindestpreise": Jede SW hat das Recht, ihre Preise selbst zu bestimmen. Trotzdem halten sich die meisten an diese Regelung, weil es in ihrem Interesse ist und Preisdumping durch die Freier verhindert.
 
aber peter, sie dürfen ja, sie dürfen ja, nur bei dir will halt keine ;)


das könnte die Antwort auf alle Fragen sein, Danke Matteo wir wären um eine Lustige Diskussion gestorben wenn du diese vom himmel gefallene Antwort schon vorher gegeben hättest.


Aber nochmal zum theme LH ich glaube das selbst im LH alles seinen Preis hat nur ob der für NF dann dafür spricht wer weiss?
 
um ein freiwilliges Übereinkommen zwischen den Damen, an das sie sich halten, weil es in ihrem Interesse ist. Selbiges gilt übrigens auch für die "Mindestpreise": Jede SW hat das Recht, ihre Preise selbst zu bestimmen. Trotzdem halten sich die meisten an diese Regelung, weil es in ihrem Interesse ist und Preisdumping durch die Freier verhindert.
Damit ist eigentlich alles gesagt.
 
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