Neue Verordnung gültig ab 1. Mai

da war der Blödsinn!


Da haben wir es:

§
9. (1) Das Betreten folgender Einrichtungen durch Besucher ist untersagt:
...
3. Freizeiteinrichtungen, ausgenommen im privaten Wohnbereich,

(2) Als Freizeiteinrichtungen gemäß Abs. 1 Z 3 gelten Betriebe und Einrichtungen, die der Unterhaltung, der Belustigung oder der Erholung dienen. Das sind:
...

7. Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution,

Gültigkeit bis 30.06.


 
Und nein ich finde das nicht toll, aber das ist der Grund warum es momentan keine Untersuchungen gibt.

Und das die letzten Wochen genug Mädchen gearbeitet haben und werden, wissen wir eh alle.
 
Da haben wir es:

§
9. (1) Das Betreten folgender Einrichtungen durch Besucher ist untersagt:
...
3. Freizeiteinrichtungen, ausgenommen im privaten Wohnbereich,

(2) Als Freizeiteinrichtungen gemäß Abs. 1 Z 3 gelten Betriebe und Einrichtungen, die der Unterhaltung, der Belustigung oder der Erholung dienen. Das sind:
...

7. Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution,

Gültigkeit bis 30.06.
da zum x-ten male:
Laufhäuser und Studios sind geschlossen - Hausbesuche aber möglich! (außer dein Privathaus ist eine Einrichtung für Protutition)
ist das sooo schwierig zu kapieren!
 
Ich habe nur auf die Frage geantwortet,warum es keine Untersuchungen gibt!
Nicht auf wer, was jetzt darf, oder nicht..
 
Zuletzt bearbeitet:
da zum x-ten male:
Laufhäuser und Studios sind geschlossen - Hausbesuche aber möglich! (außer dein Privathaus ist eine Einrichtung für Protutition)
ist das sooo schwierig zu kapieren!


Lieber Rammler7!

zum x-ten mal.
Escortsservice im sexuellen Bereich ist auch nach wie vor verboten weil die Anbahnung einer sexuellen Dienstleistung nur in einem behördlich bewilligten Bordell erfolgen darf und kann. Ohne Anbahnung keine Ausübung von sexuellen Dienstleistungen möglich!!!! Solange behördlich bewilligte Bordelle nicht öffnen dürfen geht rein gar nichts!!!

Liebe Grüße
Peter
 

Was aus Sicht der Behörde auch den netten Nebeneffekt hat, dass sie die Dame wenigstens diesbezüglich belangen kann, wenn keine anderen Bestimmungen oder Verbote anwendbar sind. Relativ theoretisch zwar, weil Wohnung unter Privatbereich fällt und daher für RB's tabu ist, aber trotzdem...
 
Lieber Rammler7!

zum x-ten mal.
Escortsservice im sexuellen Bereich ist auch nach wie vor verboten weil die Anbahnung einer sexuellen Dienstleistung nur in einem behördlich bewilligten Bordell erfolgen darf und kann. Ohne Anbahnung keine Ausübung von sexuellen Dienstleistungen möglich!!!! Solange behördlich bewilligte Bordelle nicht öffnen dürfen geht rein gar nichts!!!

Liebe Grüße
Peter

sorry hr peter,
zum x-ten und y-ten male:
du postest in zahlreichen threads hier im forum immer wieder den gleichen unfug - bis hin zu der behauptung, dass inseratenplattfirmen, das ef selbst und sogar die kronenzeitung behördlich registrierte prostitutionsstätten sein müssen, um inserate (=anbahnung) publizieren zu dürfen!

jetzt schicke uns bitte endlich den link/hinweis auf die entsprechende gesetzesstelle/verordnung oder lass‘ es bleiben! ganz ernst jetzt!!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Da auch wenn ich nimmer sehr beliebt bin sage ich wieder mal hoffentlich regnet es da an hohen Strafen für das Unternehmen den Kunden und das betreibende Mädel.
Weil alles andere wäre ungerecht für die Mädels die sich brav an die Verordnungen halten.
Und zum Häschen ja Hausbesuche sind erlaubt mit der Abstands Regel zum Kartenspielen wenn Sir das 180.- in der Stunde wert ist dann nur zu.

he Hengst - bist auch da!

zum Hausbesuch:
man muss schon unterscheiden zwischen gewerbliche Ausübung (Laufhaus, Escortservice...) und Hausbesuch einer Dame.
Was jemand bei mir im Privatbereich macht, geht niemand etwas an (ausgenommen Gewaltdaten, Diebstahl....)

Escortservice mit Sexdienstleistung dürfen in AT nur Betriebe anbieten die das Protutitionsgewerbe angemeldet haben - andere nicht (es gibt auch viele die schreiben nur Begleitservice)
Diejenigen die das Protutitionsgewerbe ausüben, müssen für die Damen den Deckel vorweisen können.

Bei Freelancern (selbstständige SW) weis ich die Regelung betreffend Inserate/Bewerbung nicht - jedenfalls gebt es derzeit genug Angebote (BS, Locante..)
wäre das verboten, hätten die Behörden das längst abgedreht.

Wenn Du eine Dame in der Disco abschleppst und zuhause vernascht - fragst dann auch dach dem Deckel?
Es ist ein fliesender Übergang zwischen Ausübung der Prostutition durch einzelne SW und Privatbereich, daher sollte die offizielle
Prostutition (und auch die Deckelkontrolle) bald geregelt werden.
 
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