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Ich glaube da tust du ihm unrecht, ich habe sein Post ironisch verstanden.
des passt scho...
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Ich glaube da tust du ihm unrecht, ich habe sein Post ironisch verstanden.
sorry hr peter,
zum x-ten und y-ten male:
du postest in zahlreichen threads hier im forum immer wieder den gleichen unfug - bis hin zu der behauptung, dass inseratenplattfirmen, das ef selbst und sogar die kronenzeitung behördlich registrierte prostitutionsstätten sein müssen, um inserate (=anbahnung) publizieren zu dürfen!
jetzt schicke uns bitte endlich den link/hinweis auf die entsprechende gesetzesstelle/verordnung oder lass‘ es bleiben! ganz ernst jetzt!!!
Wieso net? Man muss im Bewusstsein der potentiellen Kunden präsent bleiben, dann hat man einen Startvorteil wenns aktuell wird.
Ein paar Dirnen werden nicht unbedingt positiv im Bewusstsein bleiben...
brauchst auch nicht, in den Landesgesetzen (die alle mehr oder Weniger von der Wiener Version abgekupfert sind) gibst kaum bis gar keine Differenzierung zu Escorts…..Es wird auf die jeweiligen Landesgesetzte verwiesen. Hab das dann nicht weiter recherchiert.
sorry hr peter,
zum x-ten und y-ten male:
du postest in zahlreichen threads hier im forum immer wieder den gleichen unfug - bis hin zu der behauptung, dass inseratenplattfirmen, das ef selbst und sogar die kronenzeitung behördlich registrierte prostitutionsstätten sein müssen, um inserate (=anbahnung) publizieren zu dürfen!
jetzt schicke uns bitte endlich den link/hinweis auf die entsprechende gesetzesstelle/verordnung oder lass‘ es bleiben! ganz ernst jetzt!!!
Ein paar Dirnen werden nicht unbedingt positiv im Bewusstsein bleiben...
sorry hr peter,
zum x-ten und y-ten male:
du postest in zahlreichen threads hier im forum immer wieder den gleichen unfug - bis hin zu der behauptung, dass inseratenplattfirmen, das ef selbst und sogar die kronenzeitung behördlich registrierte prostitutionsstätten sein müssen, um inserate (=anbahnung) publizieren zu dürfen!
jetzt schicke uns bitte endlich den link/hinweis auf die entsprechende gesetzesstelle/verordnung oder lass‘ es bleiben! ganz ernst jetzt!!!
Hab mir auch gedacht, dass stimmt nicht und hab jetzt einfach mal "Prostitutionsgesetzt Escort" gegoogelt.
Da findet man:
https://www.bmeia.gv.at/fileadmin/u...ik/Menschenrechte/Bericht_AG_Prostitution.pdf
Seite 60 ist interresant. Scheint schon was dran zu sein, dass das Anbieten von "Escort mit Sexdienstleistung" offiziel im Zusammenhang mit Bordellgenehmigung steht. Es wird auf die jeweiligen Landesgesetzte verwiesen. Hab das dann nicht weiter recherchiert.
Erotikforum.at - das große Sex und Erotik Forum - kostenlos sowie https://www.hostessen.com/ dient zur Anbahnung von sexuellen Dienstleistung und haben vermutlich die behördliche Bewilligung.
@petseit @Mitglied #81571 Könnt Ihr bitte dem guten Mann erklären, dass das EF und Eure Hostessen-Werbeplattform keine "behördlich bewilligte Prostitutionsstätte" ist? Er hat diesen Unsinn jetzt schon mehrmals in diversen Threads verbreitet und wenn Ihr es ihm nicht selbst sagt, glaubt er es anscheinend nicht.
Bitte denke mal darüber nach wie sonst das Erotikforum oder Hostessen-Werbeplattform die Vorgaben von Oberösterreich bezüglich sexuellen Dienstleistungen erfüllen könnte?
Sorry, Du solltest unterscheiden zwischen Anbahnung und Bewerben!Liebe lisaforyou!
Bitte denke mal darüber nach wie sonst das Erotikforum oder Hostessen-Werbeplattform die Vorgaben von Oberösterreich bezüglich sexuellen Dienstleistungen erfüllen könnte?
Liebe Grüße
Peter
PS.: @Mitglied #302088 wenn du kein behördlich bewilligtes Bordell bist dürfte ich ja dann keine sexuelle Dienstleistung bei dir bestellen.
ich bin sicher, dich würde sie um keine kohle der welt nehmen...da brauchts nachher jahrelang psychologische BetreuungPS.: @Mitglied #302088 wenn du kein behördlich bewilligtes Bordell bist dürfte ich ja dann keine sexuelle Dienstleistung bei dir bestellen.
Und hinsichtlich der Dienstleistung des EF lohnt sich ein Blick ins Impressum.
Sorry, Du solltest unterscheiden zwischen Anbahnung und Bewerben!
Lt dem von dir gepolsterten Gesetzestext.:
Anbahnung der Sexualdienstleistung: Ein Verhalten, das die Absicht erkennen lässt, eine Sexualdienstleistung ausüben zu wollen. Sinngemäß: sich am Straßenrand aufreizend hinzustellen, was die Absicht erkennen lässt, Sex ausüben zu wollen, ist verboten. Im Bordell, ist diese Anbahnung erlaubt.
Im EF bzw der Krone geht es um bezahlte Werbeanzeigen, da ist das Bewerben unsafer Praktiken oder mit Minderjährigen verboten.
Und hinsichtlich der Dienstleistung des EF lohnt sich ein Blick ins Impressum.
ich bin sicher, dich würde sie um keine kohle der welt nehmen...da brauchts nachher jahrelang psychologische Betreuung
Da kommen dann die AGB für Werbekunden ins Spiel...Lieber searcher04!
Ich vermute dass das Impressum von EF etwas unglücklich geschrieben ist.
BEGRÜNDUNG:
Werben ist gleichzusetzen mit Anbahnen von sexuellen Dienstleistungen
Betreiber haben vermutlich eine behördliche Bewilliung zur Führung eines Bordelles.
Sexworker aber vermutlich nicht.
EF müsste sich sowohl von allen Sexworkern als auch Betreibern diese Bewilligung nachweisen lassen damit diese bei EF und Hostessen werben dürfen sonst dürften diese keine sexuellen Dienstleistungen in Oberösterreich anbieten.
Beste und liebe Grüße
Peter
Wenn man z.B. Zuhause,...... angibt sind die Absichten schon eindeutig.
Da kommen dann die AGB für Werbekunden ins Spiel...
Aber ich will eigentlich keine pseudojuristische Diskussion führen...
Wenn es Dich so sehr interessiert empfehle ich Dich auf der Uni einzuschreiben und Jus zu studieren.