Neue Verordnung gültig ab 1. Mai

sorry hr peter,
zum x-ten und y-ten male:
du postest in zahlreichen threads hier im forum immer wieder den gleichen unfug - bis hin zu der behauptung, dass inseratenplattfirmen, das ef selbst und sogar die kronenzeitung behördlich registrierte prostitutionsstätten sein müssen, um inserate (=anbahnung) publizieren zu dürfen!

jetzt schicke uns bitte endlich den link/hinweis auf die entsprechende gesetzesstelle/verordnung oder lass‘ es bleiben! ganz ernst jetzt!!!


Hab mir auch gedacht, dass stimmt nicht und hab jetzt einfach mal "Prostitutionsgesetzt Escort" gegoogelt.

Da findet man:
https://www.bmeia.gv.at/fileadmin/u...ik/Menschenrechte/Bericht_AG_Prostitution.pdf

Seite 60 ist interresant. Scheint schon was dran zu sein, dass das Anbieten von "Escort mit Sexdienstleistung" offiziel im Zusammenhang mit Bordellgenehmigung steht. Es wird auf die jeweiligen Landesgesetzte verwiesen. Hab das dann nicht weiter recherchiert.
 
Es wird auf die jeweiligen Landesgesetzte verwiesen. Hab das dann nicht weiter recherchiert.
brauchst auch nicht, in den Landesgesetzen (die alle mehr oder Weniger von der Wiener Version abgekupfert sind) gibst kaum bis gar keine Differenzierung zu Escorts…..

Bzgl. Deckel, und jetzt gleich mit Quelle: RIS - Gesundheitliche Vorkehrungen für Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 04.05.2020

Gem §1 der VO hat eine Kontrolluntersuchung regelmäßig alle 6 Wochen beim Amtsarzt zu erfolgen. Dies ist gem §3 im Ausweis zu Bestätigen. gem §5 hat die SW den Ausweis immer mit zu führen, wird bei Kontrolle festgestellt dass die Kontrolluntersuchung unterblieben ist, so wird gem §6 eingezogen.

Zu Deutsch: selbst wenn noch einen Tag vor Inkrafttreten des Lock Down (15.03.) Deckel "Aktualisiert" wurden, ist keiner davon mehr gültig! Allen Sexualdienstleistern ist die Ausübung ohne gültigem Deckel nicht gestattet. Hausbesuche sind also gesetzlich erst dann wieder "Legal" wenn die SW´s wieder die Untersuchung beim Amtsarzt machen konnten und der Deckel wieder gültig ist. Da Braucht man Prostitution gar nicht verbieten, sie ist durch andere Gesetze & Verordnungen nur so eingeschränkt, dass a.) die vorhergesehenen Lokalitäten nicht offen haben und b.) den SW´s mehr oder weniger die "Bewilligung" fürs Gewerbe entzogen wurde.
 
sorry hr peter,
zum x-ten und y-ten male:
du postest in zahlreichen threads hier im forum immer wieder den gleichen unfug - bis hin zu der behauptung, dass inseratenplattfirmen, das ef selbst und sogar die kronenzeitung behördlich registrierte prostitutionsstätten sein müssen, um inserate (=anbahnung) publizieren zu dürfen!

jetzt schicke uns bitte endlich den link/hinweis auf die entsprechende gesetzesstelle/verordnung oder lass‘ es bleiben! ganz ernst jetzt!!!

Er meint immer ÖO glaub ich :)
 
sorry hr peter,
zum x-ten und y-ten male:
du postest in zahlreichen threads hier im forum immer wieder den gleichen unfug - bis hin zu der behauptung, dass inseratenplattfirmen, das ef selbst und sogar die kronenzeitung behördlich registrierte prostitutionsstätten sein müssen, um inserate (=anbahnung) publizieren zu dürfen!

jetzt schicke uns bitte endlich den link/hinweis auf die entsprechende gesetzesstelle/verordnung oder lass‘ es bleiben! ganz ernst jetzt!!!


Sorry werter analysator!

Man sollte meine Nachrichten schon korrekt lesen.

Erotikforum.at - das große Sex und Erotik Forum - kostenlos sowie https://www.hostessen.com/ dient zur Anbahnung von sexuellen Dienstleistung und haben vermutlich die behördliche Bewilligung. Die Kronenzeitung hat keine behördliche Bewilligung. Bei der Kronenzeitung inserieren die behördlich bewilligten Bordelle für Ihre SW´s um sexuelle Dienstleistungen anbahnen zu können.

Liebe und beste Grüße
Peter

PS.: Lese doch hier nach wo eine sexuelle Dienstleistung nur angebahnt werden darf: RIS - Oö. Sexualdienstleistungsgesetz - Landesrecht konsolidiert Oberösterreich, Fassung vom 04.05.2020
 
Hab mir auch gedacht, dass stimmt nicht und hab jetzt einfach mal "Prostitutionsgesetzt Escort" gegoogelt.

Da findet man:
https://www.bmeia.gv.at/fileadmin/u...ik/Menschenrechte/Bericht_AG_Prostitution.pdf

Seite 60 ist interresant. Scheint schon was dran zu sein, dass das Anbieten von "Escort mit Sexdienstleistung" offiziel im Zusammenhang mit Bordellgenehmigung steht. Es wird auf die jeweiligen Landesgesetzte verwiesen. Hab das dann nicht weiter recherchiert.


Lieber GeilerMarvin!

Vor allem ist beim Escortservice schon zu sagen was sich der Kunde erwartet. Sonst gibt es ja keinen Kaufvertrag über die Zeit des Escortservice.
Man muss ja auch seine Location bekanntgeben. Wenn man z.B. Zuhause, Hotel oder Stundenhotel angibt sind die Absichten schon eindeutig.

Liebe GRüße
Peter
 
Erotikforum.at - das große Sex und Erotik Forum - kostenlos sowie https://www.hostessen.com/ dient zur Anbahnung von sexuellen Dienstleistung und haben vermutlich die behördliche Bewilligung.

@petseit @Mitglied #81571 Könnt Ihr bitte dem guten Mann erklären, dass das EF und Eure Hostessen-Werbeplattform keine "behördlich bewilligte Prostitutionsstätte" ist? Er hat diesen Unsinn jetzt schon mehrmals in diversen Threads verbreitet und wenn Ihr es ihm nicht selbst sagt, glaubt er es anscheinend nicht.
 
@petseit @Mitglied #81571 Könnt Ihr bitte dem guten Mann erklären, dass das EF und Eure Hostessen-Werbeplattform keine "behördlich bewilligte Prostitutionsstätte" ist? Er hat diesen Unsinn jetzt schon mehrmals in diversen Threads verbreitet und wenn Ihr es ihm nicht selbst sagt, glaubt er es anscheinend nicht.


Liebe lisaforyou!

Bitte denke mal darüber nach wie sonst das Erotikforum oder Hostessen-Werbeplattform die Vorgaben von Oberösterreich bezüglich sexuellen Dienstleistungen erfüllen könnte?

Liebe Grüße
Peter

PS.: @Mitglied #302088 wenn du kein behördlich bewilligtes Bordell bist dürfte ich ja dann keine sexuelle Dienstleistung bei dir bestellen.
 
Bitte denke mal darüber nach wie sonst das Erotikforum oder Hostessen-Werbeplattform die Vorgaben von Oberösterreich bezüglich sexuellen Dienstleistungen erfüllen könnte?

@petseit @Mitglied #81571 BITTE!! Sagt diesem Mann endlich, dass das EF und die Hostessen-Werbeplattform keine "behördliche bewilligte Prostitutionsstätte" ist, damit er endlich aufhört diesen Unsinn hier tagein tagaus zu verbreiten!
 
Liebe lisaforyou!

Bitte denke mal darüber nach wie sonst das Erotikforum oder Hostessen-Werbeplattform die Vorgaben von Oberösterreich bezüglich sexuellen Dienstleistungen erfüllen könnte?

Liebe Grüße
Peter

PS.: @Mitglied #302088 wenn du kein behördlich bewilligtes Bordell bist dürfte ich ja dann keine sexuelle Dienstleistung bei dir bestellen.
Sorry, Du solltest unterscheiden zwischen Anbahnung und Bewerben!

Lt dem von dir gepolsterten Gesetzestext.:
Anbahnung der Sexualdienstleistung: Ein Verhalten, das die Absicht erkennen lässt, eine Sexualdienstleistung ausüben zu wollen. Sinngemäß: sich am Straßenrand aufreizend hinzustellen, was die Absicht erkennen lässt, Sex ausüben zu wollen, ist verboten. Im Bordell, ist diese Anbahnung erlaubt.

Im EF bzw der Krone geht es um bezahlte Werbeanzeigen, da ist das Bewerben unsafer Praktiken oder mit Minderjährigen verboten.

Und hinsichtlich der Dienstleistung des EF lohnt sich ein Blick ins Impressum.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und hinsichtlich der Dienstleistung des EF lohnt sich ein Blick ins Impressum.

Das wollte ich ihm auch vorschlagen, aber er glaubt es wohl nur, wenn er es von den Betreibern selbst erfährt, so vehement wie er bis jetzt darauf gepocht hat es würde sich hier um eine "behördlich bewilligte Prostitutionsstätte" handeln.

Unternehmensgegenstand beider Plattformen ist: Ankündigungsunternehmen, Betrieb von Internet-Foren
 
Sorry, Du solltest unterscheiden zwischen Anbahnung und Bewerben!

Lt dem von dir gepolsterten Gesetzestext.:
Anbahnung der Sexualdienstleistung: Ein Verhalten, das die Absicht erkennen lässt, eine Sexualdienstleistung ausüben zu wollen. Sinngemäß: sich am Straßenrand aufreizend hinzustellen, was die Absicht erkennen lässt, Sex ausüben zu wollen, ist verboten. Im Bordell, ist diese Anbahnung erlaubt.

Im EF bzw der Krone geht es um bezahlte Werbeanzeigen, da ist das Bewerben unsafer Praktiken oder mit Minderjährigen verboten.

Und hinsichtlich der Dienstleistung des EF lohnt sich ein Blick ins Impressum.

Lieber searcher04!

Ich vermute dass das Impressum von EF etwas unglücklich geschrieben ist.

BEGRÜNDUNG:
Werben ist gleichzusetzen mit Anbahnen von sexuellen Dienstleistungen

Betreiber haben vermutlich eine behördliche Bewilliung zur Führung eines Bordelles.
Sexworker aber vermutlich nicht.
EF müsste sich sowohl von allen Sexworkern als auch Betreibern diese Bewilligung nachweisen lassen damit diese bei EF und Hostessen werben dürfen sonst dürften diese keine sexuellen Dienstleistungen in Oberösterreich anbieten.

Beste und liebe Grüße
Peter
 
Lieber searcher04!

Ich vermute dass das Impressum von EF etwas unglücklich geschrieben ist.

BEGRÜNDUNG:
Werben ist gleichzusetzen mit Anbahnen von sexuellen Dienstleistungen

Betreiber haben vermutlich eine behördliche Bewilliung zur Führung eines Bordelles.
Sexworker aber vermutlich nicht.
EF müsste sich sowohl von allen Sexworkern als auch Betreibern diese Bewilligung nachweisen lassen damit diese bei EF und Hostessen werben dürfen sonst dürften diese keine sexuellen Dienstleistungen in Oberösterreich anbieten.

Beste und liebe Grüße
Peter
Da kommen dann die AGB für Werbekunden ins Spiel...

Aber ich will eigentlich keine pseudojuristische Diskussion führen...

Wenn es Dich so sehr interessiert empfehle ich Dich auf der Uni einzuschreiben und Jus zu studieren.
 
Da kommen dann die AGB für Werbekunden ins Spiel...

Aber ich will eigentlich keine pseudojuristische Diskussion führen...

Wenn es Dich so sehr interessiert empfehle ich Dich auf der Uni einzuschreiben und Jus zu studieren.

Lieber searcher04!

Das habe ich ja schon gemacht. Jus auf der UNI war eines meiner Lieblingsfächer.

Beste Grüße und gute Nacht
Peter
 
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