Neue Verordnung gültig ab 1. Mai

Diese Fallstricke befinden sich genauso im Bereich der hier ebenso unsachlich diskutierten Ernährungs-, Sexual-, Partnerschafts- ... Beratung. Die hier proklamierte Sonderstellung der Juristerei ergibt sich wohl eher dadurch, dass sie sich mit juristischen Mitteln besser wehren kann als andere Berufsgruppen.

Dort sind sie auch nicht besser, aber wenigstens im Bereich der Sexual- und Partnerschaftsberatung wenigstens forenrelevant. Und im Gegensatz zum Juristischen ist Empathie und soziale Interaktion ein Gebiet über welches man (im Normalfall) im Leben gebildet wird. Eine juristische Grundausbildung findet (leider! Ich fände das nämlich extrem wichtig) in Ö aber nicht wirklich statt.

Im Übrigen interessiert mich deine fachkundige Antwort zu meiner Frage nach der Winkelschreiberei nach wie vor.

Siehst du, und ich hab dir in dem Fall wirklich das schönste Beispiel gegeben wo genau das Problem ist: Indem ich einen juristischen Terminus verwendet habe ohne mich vorher genau in diese Thematik einzulesen um zu erkennen, dass hier wohl die Tatbestandsmerkmale hierfür nicht erfüllt wären. Muss mich hier also an der eigenen Nase packen bzw. bin ich auch froh drüber, weil es eben genau diese Fehlbarkeit der vermeintlichen "Fachkundigkeit" (die ich wohlgemerkt gleich zu Beginn explizit ausgeschlossen habe!) aufzeigt. Da habe ich unfreiwillig ein schönes Anschauungsbeispiel geliefert.
 
Der Unterschied ist: Technik ist zum Großteil eine exakte Wissenschaft. Sprich: Es ist empirisch klar, dass ein Träger mit der Qualität A und den Maßen B genau eben für die gewisse Last C ausgelegt ist und diese gefahrlos trägt.
Rechtswissenschaft ist keine exakte Wissenschaft und das darf auch nicht so vermittelt werden indem man sagt: "Schau, das ist der Gesetzestext A und der bedeutet eben, dass du B nicht machen darfst". Das kann man so nicht sagen (hab gut aufgepasst im ersten Semester, eh? ;) ). Laien könnten sich aber an dieser Meinung (wenn sie dann vielleicht auch noch mit Fachtermini "garniert" ist und plausibel klingt) orientieren. Das ist nicht gut. Das ist kein Meinungsaustausch, das ist eine gewisse mögliche Irreführung. Das heißt nicht, dass hier immer alle Ansichten falsch sein müssen, absolut nicht, aber man muss sehr sehr stark aufpassen, weil so unglaublich viele Faktoren und Details mitspielen können, die, wenn sie zum Zug kommen, das Ergebnis um 180° drehen können. Und wenn ich diese Details vorher nicht weiß, dann darf ich mich auch nicht auf eine Einschätzung einlassen bzw. muss klar postulieren, dass diese eben vorbehaltlich ist und keinen Vollständigkeits- oder gar Wahrheitsanspruch hat.

also der Hauptteil meines Einwandes hast Du nicht verstanden, oder wird einfach ignoriert - das ist Diskussionsunfähigkeit.

Das mit der Exaktheit der Technik wird da ebenfalls falsch eingeschätzt -
um beim Hausbauen zu bleiben: wie wird eine Statik ausgelegt, welche aufkommenden Lasten werden berechnet/angenommen vieles davon sind Annahmen, Schätzungen (Windbelastung, Fundamentfestigkeit, Deckenbelastung), wieviel Sicherheit wird dazugerechnet?
 
Dort sind sie auch nicht besser, aber wenigstens im Bereich der Sexual- und Partnerschaftsberatung wenigstens forenrelevant. Und im Gegensatz zum Juristischen ist Empathie und soziale Interaktion ein Gebiet über welches man (im Normalfall) im Leben gebildet wird. Eine juristische Grundausbildung findet (leider! Ich fände das nämlich extrem wichtig) in Ö aber nicht wirklich statt.
Naja. Österreich ist halt das Land der verkannten Fußballnationaltrainer, nicht ausreichend gewürdigten Psychoanalytiker etc. Warum nicht auch das Land der verkannten Juristen? Es ist wohl die Überschätzung des eigenen Bereiches, die zur Abwertung anderer führt. Ich lebe in einer juristisch durchorganisierten Gesellschaft, mache jeden Tag die Erfahrung mit geregelten Verkehrsbereichen, Ampeln, Mahnschreiben etc. Warum sollte diese Erfahrung weniger wiegen als die Erfahrungen, die Menschen im Bereich zwischenmenschlicher Interaktion sammeln? Warum sollten die Experten für zwischenmenschliche Interaktion ein geringeres Recht auf Absicherung ihrer Expertise haben als Juristen? Oder warum sollten wir nicht alle unser Halbwissen mit gleichem Recht in die Wagschale der vermeintlichen Schwarmintelligenz werfen können?

(und sorry, dass ich mir das Vorführen in Bezug auf die Winkelschreiberei nicht verkneifen konnte ;). Das geschichtlich aufzuarbeiten wäre interessant. Immerhin stammt die bis heute kaum überarbeitete Gesetzesgrundlage aus der Mitte des 19. Jahrhunderts in einer Zeit der Ausdifferenzierung unserer Gesellschaft.)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das mit der Exaktheit der Technik wird da ebenfalls falsch eingeschätzt -
um beim Hausbauen zu bleiben: wie wird eine Statik ausgelegt, welche aufkommenden Lasten werden berechnet/angenommen vieles davon sind Annahmen, Schätzungen (Windbelastung, Fundamentfestigkeit, Deckenbelastung), wieviel Sicherheit wird dazugerechnet?
Liegt diese Fehleinschätzung in Bezug auf die Exaktheit nicht daran, dass diese Einschätzungen in Zahlen überführt und damit für Außenstehende unsichtbar gemacht werden? Wir finden ja gerade in Bezug auf Corona immer wieder die Einschätzung, dass hier faktenbasiert gearbeitet werden sollte. Auf Nachfrage erfährt man dann, dass Fakten die in Zahlen gegossene Wirklichkeit sind. Wie dieser Vorgang des Gießens stattfindet, entzieht sich der Allgemeinheit und man hat es mit einem scheinbar positiven Abbild der Wirklichkeit zu tun, das Zuverlässigkeit suggeriert.
 
also der Hauptteil meines Einwandes hast Du nicht verstanden, oder wird einfach ignoriert - das ist Diskussionsunfähigkeit.

Ich habe nichts gegen Diskussionen, aber es soll und darf eben nicht der Eindruck erweckt werden, dass es sich hierbei um fundierte Meinungen handelt, weil das eben gefährlich ist.

wie wird eine Statik ausgelegt, welche aufkommenden Lasten werden berechnet/angenommen vieles davon sind Annahmen, Schätzungen (Windbelastung, Fundamentfestigkeit, Deckenbelastung), wieviel Sicherheit wird dazugerechnet?

Siehst du, und genau deswegen gehst du mit einer Frage wie dieser nicht ein ein Erotikforum sondern zu einem Statiker. Und mit einer Rechtsfragestellung gehst du zum RA. Auf das will ich eben hinaus. Wenn dir einer in einem Forum sagt: "Ja, für eine Stützlast von 500kg kannst du auf jeden Fall einen Träger mit den Maßen Y mal Z nehmen und aus diesem Stahl mit der ÖNORM 12345, da is auch noch eine 50%ige Sicherheit dabei" dann wäre das doch fahrlässig sich auf diese Meinung zu verlassen, ohne dies von einem Statiker überprüfen zu lassen.
Wenn aber nun ein vermeintlich Rechtskundiger hier von sich geben sollte: "Also laut dem ArSchLoPenetrationsG §08 Abs.15 lit.c ist ein anales Penetrieren von Damen welche die Voraussetzungen des Sexdienstleistungsgetzes OÖ erfüllen, erlaubt und daher gefahrlos durchzuführen" (ganz bewusst überspitzt formuliert) dann fällt dies in die gleiche Kategorie für mich. Denn es könnte Personen geben die das für bare Münze nehmen, weil es ihren rechtlichen Horizont (nicht böse gemeint, es soll (naja, eigentlich schon, weils gut wäre für die Personen) bzw. muss ja auch nicht jeder in juristischen Feinheiten gebildet sein) übersteigt und es da dann diesen "Ich erschlag dich so lange mit Fachbegriffen bis du denkst ich weiß genau wovon ich rede" Effekt gibt.
 
also der Hauptteil meines Einwandes hast Du nicht verstanden, oder wird einfach ignoriert - das ist Diskussionsunfähigkeit.

Das mit der Exaktheit der Technik wird da ebenfalls falsch eingeschätzt -
um beim Hausbauen zu bleiben: wie wird eine Statik ausgelegt, welche aufkommenden Lasten werden berechnet/angenommen vieles davon sind Annahmen, Schätzungen (Windbelastung, Fundamentfestigkeit, Deckenbelastung), wieviel Sicherheit wird dazugerechnet?

Diese "Annahmen" sind aber etabliert und verbindlich. Man kann diskutiern drüber und ev irgendwo schummeln. Solangs die Baubehörde nicht merkt.
 
Es gibt ned umsonst das Internet Akronym "IANAL" (I Am Not A Lawyer) aber dieses wird hier nie verwendet.
Kommt aber doch ziemlich nah hin:
Wieder einmal der Disclaimer: Wenn ich da so vor mich hin interpretiere, so geschieht das - sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet -
  • weder verbindlich (sondern als ein halb laienhafter, halb gebildeter Common-sense-Versuch),
  • weder in Zustimmung noch in Ablehnung (Beurteilung der Sinnhaftigkeit ) der jeweiligen Vorschrift und
  • ohne Gedanken an Praktikabilität, Durchsetzbarkeit usw.
 
Diese "Annahmen" sind aber etabliert und verbindlich. Man kann diskutiern drüber und ev irgendwo schummeln. Solangs die Baubehörde nicht merkt.

das war die Antwort auf das Argument "Technik ist exakte Wissenschaft" - und das stimmt einfach nicht - Technik ist alles andere als exakt. (das glauben nur Nichttechniker!)
Naturgesetze sind exakt!:lehrer:
Technik ist genau so wenig exakt, wie viele andere Lebensbereiche auch!:schulterzuck:
 
das war die Antwort auf das Argument "Technik ist exakte Wissenschaft" - und das stimmt einfach nicht - Technik ist alles andere als exakt. (das glauben nur Nichttechniker!)
Naturgesetze sind exakt!:lehrer:
Technik ist genau so wenig exakt, wie viele andere Lebensbereiche auch!:schulterzuck:

Sorry, ich hab den Eindruck wir reden aneinander vorbei.
Aber ich arbeite seit 45 Jahren im Fahrzeug und Maschinenbau... ev kenn i mi net aus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sorry, ich hab den Eindruck wir reden aneinander vorbei.
Aber ich arbeite seit 45 Jahren im Fahrzeug und Maschinenbau... ev kenn i mi net aus.

unsomehr solltest dann wissen, das Technik keine exakte Wissenschaft ist - schon gar nicht im Maschienenbau!

die Technik ist so unexakt und fehleranfällig wie eben die Menschen auch, die für diverse Technik verantwortlich sind (technische Anwendungen gestalten)
 
(und sorry, dass ich mir das Vorführen in Bezug auf die Winkelschreiberei nicht verkneifen konnte ;). Das geschichtlich aufzuarbeiten wäre interessant. Immerhin stammt die bis heute kaum überarbeitete Gesetzesgrundlage aus der Mitte des 19. Jahrhunderts in einer Zeit der Ausdifferenzierung unserer Gesellschaft.)

War absolut legitim und im Endeffekt hat es mir dann, trotz meiner gewissen Blamage, als Schaubeispiel in meiner Argumentation geholfen. Aber dass es in Ö Gesetze aus dem 19. Jahrhundert gibt ist ja nix Außergewöhnliches (wobei ich auch überrascht war als ich es vorhin gesucht habe, dass es so alt ist). Wir haben ja schließlich auch das ABGB als zentrales Gesetz im Zivilrecht. :)
 
Der Forenbereich sollte mit 29. Mai wieder geöffnet werden, denn da dürfen Hotels wie z.B. das Rendezvous Privat wieder aufmachen.

Das Paradise in Graz ist dann am 1. Juli wieder offen - oh ja, ich freu mich :)
 
War absolut legitim und im Endeffekt hat es mir dann, trotz meiner gewissen Blamage, als Schaubeispiel in meiner Argumentation geholfen. Aber dass es in Ö Gesetze aus dem 19. Jahrhundert gibt ist ja nix Außergewöhnliches (wobei ich auch überrascht war als ich es vorhin gesucht habe, dass es so alt ist). Wir haben ja schließlich auch das ABGB als zentrales Gesetz im Zivilrecht. :)
Jo mei. So gesehen noch viel älter. Vieles basiert auf dem römischen Recht.
 
19. Jahrhundert :lalala:
Das geht noch besser - die erste Bauordnung ist aus dem Jahr 1782 - Josefinische Feuerlöschordnung - somit der Vorläufer der OIB Richtlinie 2.2 ff
Gegen das Corpus Iuris Civilis schaut Josefinische Ferlöschordnung allerdings mager aus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben