Privat Diverses Neues Prostitutionsgesetz: Strafe droht auch Kunden von Studios

Mir gfallt der charles, steht auf die camilla und ned aufs dianapüppchen... a lovestory perfekt für hollywood... vernichtet von den meinungsmachern...
 
... übrigens, um zum Thema des Threads zurück zu kommen:

Gibt es nun Strafen für Besucher von Studios, kam schon irgend wer in diese Situation oder hat davon von jemandem gehört, dem es passiert ist ???
Anscheinen nicht oder wurde:down: doch schon einer ( einige ) bestraft ???
Eine Antwort wäre angebracht, denn es gibt hier viele die Studios besuchen, die nicht die Bedingungen erfüllen die das Gesetz vorschreibt.
Oder genieren sich diejenigen etwa und wollen hier nicht schreiben ???
 
eher kontrollen in schwarzen wohnungs puffs vorw. chinamädchen ! soweit mir bekannt ! strafen kommt auf die laune der beamten darauf an ! mann befindet sich ja in einem geheimbordell in dem sex angeboten wird !
 
... übrigens, um zum Thema des Threads zurück zu kommen:

Gibt es nun Strafen für Besucher von Studios, kam schon irgend wer in diese Situation oder hat davon von jemandem gehört, dem es passiert ist ???
Anscheinen nicht oder wurde:down: doch schon einer ( einige ) bestraft ???
Eine Antwort wäre angebracht, denn es gibt hier viele die Studios besuchen, die nicht die Bedingungen erfüllen die das Gesetz vorschreibt.
Oder genieren sich diejenigen etwa und wollen hier nicht schreiben ???

gibts schon ein gesetz in dem der freier bestraft wird? wenn dann triffts den betreiber oder?
 
Post 1988
Bis zu 500€ für den freier
Und die Gefahr eines Brieferls an die Meldeadresse, und wenn dann die frau gemahlin...
 
Zuletzt bearbeitet:
Post 1989
Bis zu 500€ für den freier
Und die Gefahr eines Brieferls an die Meldeadresse, und wenn dann die frau gemahlin...

na dann lieber - wenn man den weg nicht weiß - sicherheitshalber keine frau ansprechen, sonst wirst dafür auch noch bestraft wennst du "kontakt" zu ihr aufnimmst :-D
 
GENAU steht's im Wiener Prostitutionsgesetz 2011 (WPG 2011; leider nicht Wr.ProstG genannt:mrgreen:)

Strafbestimmungen

§ 17. (3) Wer als Freierin oder Freier (§ 2 Abs. 9) entgegen dem Verbot des § 16 Kontakt mit Personen, die Prostitution anbahnen oder ausüben, zum Zweck der Inanspruchnahme ihrer Dienstleistungen aufnimmt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis 500 Euro, bei Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu sechs Tagen, zu bestrafen.
 
na dann lieber - wenn man den weg nicht weiß - sicherheitshalber keine frau ansprechen, sonst wirst dafür auch noch bestraft wennst du "kontakt" zu ihr aufnimmst :-D

So wie in den USA. Da bist gleich im Tschumpas wennst das falsche Mädl nach der Uhrzeit fragst.
 
@ prostitutionsgesetz

prinzipiell ist die regelung gar nicht mal so blöd, sonst würde sich ja keiner dran halten. und natürlich muss ich auch den freier abschrecken sonst wirds ned viel bringen.
 
@ prostitutionsgesetz

und natürlich muss ich auch den freier abschrecken sonst wirds ned viel bringen.


wirst ned brav gendern, Pilz: Freierin oder Freier ...
so wie Salzstreuerin oder Salzstreuer

§ 2(9) Als Freierinnen und Freier gelten Personen, welche die Dienstleistung einer die Prostitution anbahnenden Person in Anspruch nehmen oder zu nehmen beabsichtige
n.

Ein HOch den Wiener Grüninnen und DANKIN fürs rechtzeitige gendern im Wr.ProstG. :mrgreen:
 
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