Privat Diverses Neues Prostitutionsgesetz: Strafe droht auch Kunden von Studios

Also ich kenn sehr wohl Sw die von Kunden vergewaltigt wurden .Sandra

Klar gibt es das immer wieder. Warum passiert das? Meiner Meinung nach weil die Position von SeworkerInnen in unserer Gesellschaft (noch) viel zu schelcht ist. Natürlich gibt es VergewaltigerInnen, die genau unter SexworkerInnen ihre Opfer suchen, gerade weil sie denken, dass sie leichte Opfer sind. Aber das sind keine KundInnen, also keine Menschen die Interesse an der Dienstleistung haben, sondern Menschen, die mit der Absicht zu vergewaltigen losziehen.
 
Nun nachdem andere der Meinung sind das neue Gesetz betrifft keine Wohnungen, würde ich herauslesen, dass auch Wohnungen betroffen sein können.
Das hast du falsch verstanden!

Selbstverständlich betrifft das WPG auch Wohnungen.
Ich habe => begründet dargelegt, dass eine SW im Falle einer Razzia das Betreten ihrer Wohnung nicht verhindern kann, indem sie sich auf den verfassungsrechtlich gewährleisteten Schutz des Hausrechtes beruft.
 
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Auch ich habe vor etwa 5 Jahren eine "halb-private" SW gekannt, die ich, nach einem Termin wo sie von zwei "Herren" in den Po vergewaltigt wurde, zuerst heulend nach Hause gefahren habe und einen Tag später zum Frauenarzt. Nicht nur, daß leichte Verletzungen im Analbereich festgestellt wurden haben die beiden "Kunden" auch nicht bezahlt. Anzeige ist natürlich nie erstattet worden - obwohl ich ihr damals dringend dazu geraten habe!

Aber ich fürchte, hier wird auch kein so ausgeklügeltes neues Gesetz wirklich helfen können!
 
... hab ich den Eindruck, dass einigen hier sehr wohl nicht nur das eigene "werd ich bestraft oder nicht bestraft" am Herzen liegt sondern ernsthaft an SexworkerInnen und dem Rahmen für Ihre Dienstleistung gelegen ist.
Ja, so ist es!
Es gibt abseits des "Geschäftlichen" auch so etwas wie Menschlichkeit und Solidarität mit jener Berufsgruppe, der das neue WPG dies vorenthält.
 
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Selbstverständlich betrifft das WPG auch Wohnungen.
Ich habe => begründet dargelegt, dass eine SW im Falle einer Razzia das Betreten ihrer Wohnung nicht verhindern kann, indem sie sich auf den verfassungsrechtlich gewährleisteten Schutz des Hausrechtes beruft.

Die Darlegung trägt aber diese starke Schlussfolgerung nicht:
* Wie im Thread angeführt, gibt es neben WrProstG 2011 auch andere Gesetze, an welche Polizisten gebunden sind. Nicht das angeführte Hausrecht (Staatsgrundgesetz und Hausrechtsgesetz) wäre hier unzuwenden, sondern Art 8 EMRK. Und da wird ein auf WrProstG 2011 gestütztes gewaltsames Eindringen in eine Wohnung oder ein Studio (bei Buck gg Deutschland z.B. die Büros einer GmbH) überschießend und daher rechtswidrig sein.
* Faktisch wird sich jedoch ein Beamter wohl nicht um EMRK kümmern, wie schon bisher nicht (vgl. in den vergangenen Jahren VfGH und Volksanwaltschaft zu teilweise sogar mitternächtlichen Nachforschungen in Wien, z.B. ob Frauen Prostituierte sind ... Art 8 EMRK wurde hier schon durch die unangemessene nächtliche Störung verletzt). In solchen Fällen werden sich Betroffene mit Beschwerdeverfahren und Amtshaftungsklagen gegen die Gemeinde Wien zur Wehr setzen müssen, damit solche Praktiken unterbunden werden.
 
http://diepresse.com/home/panorama/wien/1287516/Illegale-Prostitution_Lage-eskaliert

In dem Artikel (aber auch in Artikeln in anderen Zeitungen!) werden mE die wirklich brennenden Themen des WrProsGes angesprochen, nämlich der Straßenstrich und die Erlaubniszonen. Natürlich ist auch die Wohnungsprostitution ein Thema und für die Ziviltechniker, die die Lokale um einige Tausend Euro abnehmen "müssen" eine große Verdienstmöglichkeit, aber eigentlich geht es um sichere Plätze für SWs am Straßenstrich. Dort kommt es zu Verdrängung und Preisverfall und zur Rückkehr des Beschützers, der den Mädchen dann auch noch einen guten Teil des verdienten Geldes abknöpft. Die Zonen sind zu klein und zu wenig im Stadtgebiet verteilt. Dazu kommt, dass die Blauen den Straßenstrich verbieten wollen und die Roten nicht in der Lage sind, die Bezirksvorsteher zu neuen Erlaubniszonen zu bewegen. Also sind die Hot-Spots viel mehr die Anbahnung auf offener Straße und die Nutzung von öffentlichen Flächen als die Nutzung von privaten Wohnungen.
 
Wohnungsprostitution interessiert keine Exekutive und keine Behörde.
Dort bleibt alles, wie gewohnt, es geht ausschliesslich um die SICHTBARE
Prostitution. Ihr sollt Euch mal endlich beruhigen.
 
Wohnungsprostitution interessiert keine Exekutive und keine Behörde.
Dort bleibt alles, wie gewohnt, es geht ausschliesslich um die SICHTBARE
Prostitution. Ihr sollt Euch mal endlich beruhigen.

du bist aber sehr gescheit ! vielleicht ein bisschen übertrieben, denke ich !
 
@290549: "du bist aber sehr gescheit ! vielleicht ein bisschen übertrieben, denke ich !"


Ein Gesetzestext ist eine Sache, dessen Implementierung eine andere.
Wenn irgendwas verboten ist, bedeutet noch lange nicht, dass
jeder Exekutive den ganzen Tag sich danach hetzt um Sünder
ausfindig zu machen, und ihn dem Richter zu übergeben.
Es kommt eher häufiger das Prinzip zur Anwendung:
"Wo kein Kläger, kein Richter"
Wohnungsprostitution ist an sich nur dann wirklich
problematisch, wenn die Mitbewohner des Hause
gestört werden. Das ist ein Idealfall, für die
Anwendung obiges Prinzip. Ausserden der Beweis,
dass in einem Massagestudio Sex gemacht wird,
ist praktisch unmöglich. Du kannst schon sowohl von
Gesetzgeber als auch von Exekutive einen gewissen
Realitätssinn erwarten, auch wenn uns nicht immer
gefällt, was sie machen.
Und zum zweiten: glaubst Du wirklich,
dass ab 1. November die Stadt für tausende SWs
plötzlich Arbeitslosengeld zahlen will?
Die meisten SWs sind schon versichert (auch für
Selbständigen ist es möglich) und zahlen auch Steuer.
Und zum dritten: meine Behauptung beruht nicht
auf Spekulation.
 
Ich habe das Gefühl, dass die Justiz erst was macht wenn es zu einer Anzeige kommt. - zumeißt von Nachbarn die das nicht haben wollen, aus welchen Gründen auch immer:
(Permanenetes Kommen und gehen hausfremder Personen, Goggeln läuten an der falschen Tür, machen Lärm, man hört ständig Brunftschreie durch die Wand, etc.)
Ich kann das sogar irgendwie verstehen.
der Beweis,
dass in einem Massagestudio Sex gemacht wird,
ist praktisch unmöglich.
Das ist sicher nicht so.
Bei einem früheren Stammstudio haben die Nachbarn einen "netten" Hern ersucht sich dort mal massieren zu lassen.
Der hat den vereinbarten Tarif hingelegt, hat sich schön einen Blasen lassen und dem Mädl anschließend erklärt, dass er von der Hausgemeinschaft geschickt wurde um als Zeuge aussagen zu können.
Ziemlich fies, oder?
In der Folge wurde der Eingang von Polizisten in zivil beobachtet, Kunden wurden darauf hingewiesen dass hier eine illegale WohnungsP arbeitet, und er besser in ein offizielles Puff gehen solle.
Parallel kam die Kündigung der Hausverwaltung
Ende für das Studio

Mit der nächsten Wohnung ging es ähnlich. Nach Druck von der Hausgemeinschaft bekam der Vermieter FRacksausen und hat gekündigt.

Dieses Mädl machts jetzt auf Sparflamme für ausgewählte alte Stammkunden von früher in Ihrer Wohnung. Da kommt max ein Herr pro Tag, fällt niemandem auf. Ihr genügts

Die meisten SWs sind schon versichert (auch für
Selbständigen ist es möglich) und zahlen auch Steuer.
Das bezweifle ich bei den Wohnungspuffs.
Ich behaupte, die sind zu 90% illegal und ohne Deckel, dementsprechend zahlen die keine Steuern und sind auch nicht versichert. Bestenfalls sind die irgendwo mitversichert, wie z.B. meine nun Gelegenheits-SW bei ihrem Mann.

Wenn sich da was verändern würde, wäre das u.U. gar nicht soo schlecht.
Ein Großteil der Mädeln lebt hier als U-Boot, unversichert weder Krankenversicherung, noch Pensions oder Unfallversicherung) und beutet sich selbst aus.
eine regelmäige Gesundenuntersuchung in diesem Job kann keinesfalls schädlich sein.
eine Pensionsversicherung wäre auch nicht schlecht. Wovon lebt sie wenn sie alt und runzelig wird?

Wir Freier sollten nicht nur an uns denken, sondern auch an das Mädl mit dem wir Spaß haben. Für sie ist der Job sicher nicht immer lustig.
Usere Gesellschaft sollte die Doppelbödigkeit abstellen.
 
Wovon lebt sie wenn sie alt und runzelig wird?
Nau ... im schlimmsten Fall von dem Schmerzensgeld, welches ihr zugesprochen wurde, weil sie unter der menschenrechtswidrigen Behandlung im Polizeistaat Österreich ja so furchtbar leiden musste, weil ihr Schmäh ned funktioniert hat.

Nebbich.
 
Ausserden der Beweis,
dass in einem Massagestudio Sex gemacht wird,
ist praktisch unmöglich.

najo. es fängt eigentlich schon damit an, dass im mietvertrag ja festgelegt sein sollte, ob die wohnung überhaupt für eine gewerbliche nutzung ver- bzw. gemietet wird. da is von sex noch gar keine rede. (das hat nix mit jemandem zu tun, der von zuhause arbeitet, solange die wohnung auch für wohnzwecke benutzt wird und kein nennenswerter kundenverkehr stattfindet).
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, genau, das meine ich auch. Ohne Anzeige wird nichts passieren.
Ich bin ziemlich sicher, dass mit den Wohnungsstudios alles
weitergeht, wie gewohnt. Eigentlich ist eine grössere Gefahr,
dass die Hauseigentümer/Hausverwalter unbegründet "hysterisch"
werden (wie manche Poster hier in EF), und gerade deswegen
können Schwierigkeiten bei Studiogründung (als laterale Probleme) auftreten.
 
Ein Gesetzestext ist eine Sache, dessen Implementierung eine andere.

Die Implementierung (lateinisch implere „anfüllen, erfüllen“) ist die Umsetzung von festgelegten Strukturen und Prozessabläufen in einem System unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen, Regeln und Zielvorgaben, also im Sinne einer Spezifikation.

Ich denke du meintest Interpretation. (von lat.: interpretatio = „Auslegung“, „Übersetzung“, „Erklärung“)
 
Ich meine, wie das real angewendet wird.
Du weisst sicher, was ich meine.
Kein Gesetz wird buchstäblich so angewendet,
wie es textiert wird. Manche Gesetze sind eher
eine Art richtungsweisende Vorschriften.
Vor allem dann, wenn die angesprochenen Geschehnisse,
Begriffe, Konstellationen nicht eindeutig definierbar
bzw. kontrollierbar sind.
 
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