Neuwahlen in Österreich Wähleranalyse

Welche Partei würdet ihr wählen ?

  • SPÖ

    Stimmen: 40 12,7%
  • ÖVP

    Stimmen: 49 15,5%
  • FPÖ

    Stimmen: 95 30,1%
  • BZÖ

    Stimmen: 12 3,8%
  • Grüne

    Stimmen: 50 15,8%
  • Sonstige Parteien

    Stimmen: 37 11,7%
  • würde ungültig wählen

    Stimmen: 16 5,1%
  • gehe nicht wählen

    Stimmen: 17 5,4%

  • Umfrageteilnehmer
    316
  • Umfrage geschlossen .
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Do geht nix mehr! :mrgreen:
Der gleiche Schas,wie vorher.
Nur andere Köpfe.

Host a wieder recht... Moi schaun wann wir das nächste Mal zur Urne schreiten dürfen... :cool:

Bei die Wahlkarten hättens gleich ein 5er Packerl schicken können... :mrgreen:
 
Sie werden die Chance nicht nützen!
Weil sie aus den letzten Fehlern nichts gelernt haben.

Sog des ned... vielleicht schaffens 19 Monate Streiterei im Gegensatz zu die letzten 18... :shock:

Fordere sie nicht heraus... :mrgreen:
 
falsch, die regierung ist sogar noch schlechter als die letzte... die gewerkschafter und die kämmerer und bünde haben wieder ihr gebiet abgesteckt, stillstand und unfähigkeit zu agieren (weil das dem eigenen klientel weh tun könnte) ist angesagt

und über den aussenministerkandidaten hüllen wir mal geflissentlich den mantel des schweigens...
 
Bei die Wahlkarten hättens gleich ein 5er Packerl schicken können... :mrgreen:
Ein Jahresabo wäre auch nicht schlecht. :mrgreen:

falsch, die regierung ist sogar noch schlechter als die letzte... die gewerkschafter und die kämmerer und bünde haben wieder ihr gebiet abgesteckt, stillstand und unfähigkeit zu agieren (weil das dem eigenen klientel weh tun könnte) ist angesagt

und über den aussenministerkandidaten hüllen wir mal geflissentlich den mantel des schweigens...
:daumen:
 
falsch, die regierung ist sogar noch schlechter als die letzte... die gewerkschafter und die kämmerer und bünde haben wieder ihr gebiet abgesteckt, stillstand und unfähigkeit zu agieren (weil das dem eigenen klientel weh tun könnte) ist angesagt

und über den aussenministerkandidaten hüllen wir mal geflissentlich den mantel des schweigens...

Stimmt... Es ist schon bedenklich mit welch geringer Qualifikation man in Österreich hohe Ämter erwerben kann... :hmm:

Ich meld mich mal beim Fischer ob i ned amoi a Monat Bundespräsident sein könnte... Mit dem Geld leb ich wieder ein Jahr... :mrgreen:
 
und über den aussenministerkandidaten hüllen wir mal geflissentlich den mantel des schweigens...

........ nachdem die Kronenzeitung den Bundeskanzler ernannt hat wird dem Dichand auch noch ein passender Aussenminister einfallen:mauer:
 
Seids doch ned so pessimistisch, i finds schon amüsant zuzusehen. Vor allem wenn Kontrollinstanzen abgeschafft werden, damit ja nix passieren kann, das die Staatsgewalt irgendwie in Mißkredit bringen könnte. Innenministerium und Justizministerium in einer Koalition in die Hand EINES Koalitionspartners?????
Vielleicht dürfen wir ab jetzt die Steuerprüfungen von unseren eigenen BuchhalterInnen durchführen lassen?:hmm::mrgreen:
 
Seids doch ned so pessimistisch, i finds schon amüsant zuzusehen. Vor allem wenn Kontrollinstanzen abgeschafft werden, damit ja nix passieren kann, das die Staatsgewalt irgendwie in Mißkredit bringen könnte. Innenministerium und Justizministerium in einer Koalition in die Hand EINES Koalitionspartners?????
Vielleicht dürfen wir ab jetzt die Steuerprüfungen von unseren eigenen BuchhalterInnen durchführen lassen?:hmm::mrgreen:

Die Ministerien kontrollieren sich nicht gegenseitig. Der Terminus "Kontrollinstanz" in Bezug auf ein Ministerium fällt am ehesten dem Rechnungshof zu.
 
Die Ministerien kontrollieren sich nicht gegenseitig. Der Terminus "Kontrollinstanz" in Bezug auf ein Ministerium fällt am ehesten dem Rechnungshof zu.


Die Gewaltenteilung zwischen Legislatur, Exekutive und Judikatur ist nicht umsonst verfassungsrechtlich verankert. Sie sichert in einem Rechtsstaat den Schutz vor Machtmissbrauch, wie man sieht, zählt das aber wie so vieles andere eben auch nicht mehr.

Natürlich ist es keine " offizielle " Kontrollinstanz. Allerdings bedarf die Anklageerhebung gegen Organe des Staates in den meisten Fällen einer Genehmigung des Justizministeriums, genauer des Generalstaatsanwaltes oder der OSTA. Auch sitzt die Generalprokuratur, die für Schadenersatzansprüche gegen die Republik zuständig ist am OGH und somit im Einflussbereich des Justizministeriums und Schadenersatzansprüche gegen die Republik stammen nicht gerade selten aus dem Dunstkreis des Innenministeriums.
 
Die Gewaltenteilung zwischen Legislatur, Exekutive und Judikatur ist nicht umsonst verfassungsrechtlich verankert. Sie sichert in einem Rechtsstaat den Schutz vor Machtmissbrauch, wie man sieht, zählt das aber wie so vieles andere eben auch nicht mehr.

Genau, Ministerien sind aber nur Verwaltungsapparate. Sie sind weder Judikatur noch Legislative.

Natürlich ist es keine " offizielle " Kontrollinstanz. Allerdings bedarf die Anklageerhebung gegen Organe des Staates in den meisten Fällen einer Genehmigung des Justizministeriums, genauer des Generalstaatsanwaltes oder der OSTA. Auch sitzt die Generalprokuratur, die für Schadenersatzansprüche gegen die Republik zuständig ist am OGH und somit im Einflussbereich des Justizministeriums und Schadenersatzansprüche gegen die Republik stammen nicht gerade selten aus dem Dunstkreis des Innenministeriums.

Du bringst hier die Organhaftung und die Amtshaftung in einen Zusammenhang mit Kontrolle eines Ministeriums. Das sind aber drei Paar Schuhe. Auch ist der OGH nicht im Einflußbereich des Justizministeriums, insbesondere zeichnen sich gerade Richter durch ihre verfassungsrechtlich gesicherte Unabhängigkeit aus. Im Gegenteil: das Ministerium ist Teil der Verwaltung, die Gerichtsbarkeit ist das explizit eben nicht!

Schadenersatzansprüche gegen die Republik wiederum sind privatrechtliche Ansprüche einzelner Bürger und haben mit dem "Dunstkreis des Innenministeriums" gar nichts zu tun.

Die Aufgaben der Minister, der Ministerien, der Gerichte, der Organe der Staatsanwaltschaft usw. sind in der Verfassung und den entsprechenden Bundesgesetzen eindeutig festgelegt. Die Ministerien haben verschiedene Zuständigkeiten, sind aber untereinander nicht hierarchisch geordnet.

Kontrollrechte kommen dem genannten Rechnungshof und der Volksanwaltschaft zu. Weitere Kontrollrechte liegen bei den Gerichten und auch den Bürgern, die, wenn sie persönlich in ihren Rechten verletzt zu sein glauben, über VwGH, VfGH und EuGH auch Kontroll- bzw. Korrekturrechte gegenüber der Verwaltung haben.
 
Könnten wir zunächst mal erläutern ob wir von einem Soll - Zustand oder von einem Ist - Zustand reden?

Der unabhängige Richter, insbesondere die Unabhängigkeit des OGH und der OLG´s ist ein Soll - Zustand aber kein Ist - Zustand. Die Oberlandesgerichte und der OGH sind definitiv bemüht, das Gerücht der Unfehlbarkeit der Gerichte in Österreich aufrecht zu erhalten und der Staatsgewalt ausserhalb der geltenden Rechte Vorteile zu verschaffen.

Eine Strafanzeige gegen einen Minister und gegen einen Volksanwalt ( in meinem Falle seinerzeit Stadler u. Böhmdorfer ) werden nach Weisung des Justizministeriums schlicht und einfach abgewiesen obwohl die Beweislage eindeutig ist und die rechtlich korrekte Vorgangsweise zunächst mal ein Antrag auf Aufhebung der Immunität gewesen wäre um die Schuldfrage überhaupt mal klären zu können.

Wiederaufnahmeanträge an Staatsanwaltschaften wegen erheblicher Zweifel an einem Urteil werden nahezu kategorisch eliminiert ( große Ausnahme Haidegger und selbst bei dem hats ewig gedauert ) und kommen somit gar nicht an einen " unabhängigen " Richter.

Anzeigen gegen Staatsanwaltschaften wegen falscher Beurkundung im Amt und Amtsmissbrauch werden nicht mittels Beschluss abgewiesen ( der anfechtbar wäre ) sondern mittels "Rechtsbelehrung", die zwar denselben Wortlaut hat, jedoch nicht anfechtbar ist.

und die Staatsanwaltschaften unterstehen jener " Verwaltungsbehörde " die somit die Möglichkeit hat, die Rechtsprechung komplett zu blockieren. Was war denn im Fall Omofuma? Abgesehen davon was oder wer omofuma war - was meinst Du, was passiert einer Privatperson, die einer anderen Person den Mund verklebt und dabei dermassen schlampt, dass derjenige erstickt? Und das ist nur ein Fall, in dem seitens der Justiz gegenüber dem Innenresort deutliche Schützenhilfe geleistet wurde.
 
Könnten wir zunächst mal erläutern ob wir von einem Soll - Zustand oder von einem Ist - Zustand reden?

...

Reden wir von Fakten oder von Verschwörungstheorien?

Die Vorgehensweise der Behörden bei Ermittlungs-, Straf- und Verwaltungsverfahren ist gesetzlich festgelegt, ebenso, wann ein Bescheid ausgestellt werden muss, wer ihn auszustellen hat, wie er bekämpft werden kann usw. Das sind fundamentale Elemente des Verwaltungsrechts, Willkür existiert hier nicht und wenn, wäre sie anfechtbar. Auch ein nicht ausgestellter Bescheid ist, sofern er ausgestellt hätte werden müssen, erzwingbar.

Du hast offensichtlich keine Rechtskenntnisse und interpretierst deine Rechte und die Verwaltungsorganisation auf Basis des "gesunden Menschenverstands". Das ist aber hier nicht zulässig, weil die Verwaltung eben gesetzlich determiniert ist, und das sogar sehr detailiert. Das geht soweit, dass die Verfassung garantiert, dass kein Verwaltungshandeln ohne gesetzliche Basis stattfinden darf.

Glaube weniger den reisserischen Artikeln mancher Tages- und Monatszeitungen und befasse dich etwas mit den dahinterliegenden Mechanismen.
 
Reden wir von Fakten oder von Verschwörungstheorien?

Du hast offensichtlich keine Rechtskenntnisse und interpretierst deine Rechte und die Verwaltungsorganisation auf Basis des "gesunden Menschenverstands". Das ist aber hier nicht zulässig, weil die Verwaltung eben gesetzlich determiniert ist, und das sogar sehr detailiert. Das geht soweit, dass die Verfassung garantiert, dass kein Verwaltungshandeln ohne gesetzliche Basis stattfinden darf.

Die Praxis schaut halt immer anders aus als die Theorie?
Die Polizei hat ja auch die gelben Seite nur um eine Telefonnummer
zu suchen.:mrgreen:
 
Innenministerium und Justizministerium in einer Koalition in die Hand EINES Koalitionspartners?????

:hmm: und was wäre wenn es eine (wie wir sie ja schon gehabt haben) alleinregierung hätten :hmm:

:roll: mir gfallts politisch auch nicht aber juristisch/verfassungsjuristisch geht das mmn ok :roll:
 
Reden wir von Fakten oder von Verschwörungstheorien?

Die Vorgehensweise der Behörden bei Ermittlungs-, Straf- und Verwaltungsverfahren ist gesetzlich festgelegt, ebenso, wann ein Bescheid ausgestellt werden muss, wer ihn auszustellen hat, wie er bekämpft werden kann usw. Das sind fundamentale Elemente des Verwaltungsrechts, Willkür existiert hier nicht und wenn, wäre sie anfechtbar. Auch ein nicht ausgestellter Bescheid ist, sofern er ausgestellt hätte werden müssen, erzwingbar.

Du hast offensichtlich keine Rechtskenntnisse und interpretierst deine Rechte und die Verwaltungsorganisation auf Basis des "gesunden Menschenverstands". Das ist aber hier nicht zulässig, weil die Verwaltung eben gesetzlich determiniert ist, und das sogar sehr detailiert. Das geht soweit, dass die Verfassung garantiert, dass kein Verwaltungshandeln ohne gesetzliche Basis stattfinden darf.

Glaube weniger den reisserischen Artikeln mancher Tages- und Monatszeitungen und befasse dich etwas mit den dahinterliegenden Mechanismen.

Ich rede nicht von reisserischen Artikeln sondern von selbst erlebtem und zwar ausschliesslich. Die Akten dazu liegen alle noch bei mir im Archiv - Rechtskenntnisse hab ich keine besonderen mehr, bin doch schon einige Zeit aus dem Beruf aber ich denke, dass es dafür noch reicht und mir der Dr. noch nicht aberkannt wird :mrgreen:



:hmm: und was wäre wenn es eine (wie wir sie ja schon gehabt haben) alleinregierung hätten :hmm:

:roll: mir gfallts politisch auch nicht aber juristisch/verfassungsjuristisch geht das mmn ok :roll:

Verfassungsmässig korrekt müssten Justiz und Innenminister parteifrei sein und nicht wie jetzt sich als parteifrei ( Ortner ) deklarieren und trotzdem von einer Partei für ein ihr zugeteiltes Ressort selbst vorgeschlagen werden.
 
[schnipp-schnapp] Verfassungsmässig korrekt müssten Justiz und Innenminister parteifrei sein und nicht wie jetzt sich als parteifrei (Ortner) deklarieren und trotzdem von einer Partei für ein ihr zugeteiltes Ressort selbst vorgeschlagen werden.

Sorry für das harte Wort, aber das ist jetzt wieder so ein ganz typisch österreichischer Unfug: Mir brauch'n an Eunuchen/eine Eunuchin! Die Sehnsucht nach dem großen, starken, gerechten Mann (oder einer ebensolchen Frau), der so ist, weil er über den bösen Parteien :mad: steht. Pfff! :fragezeichen: Also ob ein "parteifreier" Mensch definitionsgemäß keine Fehler und Vorurteile hätte und daher schon allein deshalb charakterlich für ein Regierungsamt qualifiziert wäre! :kopfklatsch: Jessas, am Ende ist der dafür mit seinem Kegelklub oder mit dem FC Großhautzenbach-Oberkronbach verhabert und wird als Justizminister jedes Verfahren gegen seine Haberer manipulieren. Aber Hauptsach er is bei keiner Partei! :mrgreen:
Überhaupt müsste nach dieser Theorie der ideale Justizminister ein beziehungsgestörter Sozialphobiker ohne Freunde und Verwandte sein, ein eisiger Solitär, Privatgelehrter und Gerechtigkeitsfanatiker.
Warum nur wird mir bei dieser Vorstellung nicht warm ums Herz? :hmm:
Nein, ich würde bei der Kontrolle ansetzen - und zwar, ganz konträr, bei der politischen Kontrolle: Offenlegung aller Berichtsakten der Staatsanwaltschaften, öffentliche Berichtspflicht des Ministers bei Weisungen (auch so genannten "stummen") - wohlgemerkt: nicht Abschaffung des Weisungsrechts! - und stärkere Oppositionsrechte im Parlament, z.B. zur Schaffung von Untersuchungsausschüssen oder zur Ministeranklage vor einem Höchstgericht bei fragwürdigen Weisungen.
Aber uns Österreichern wird man wohl nie die Sehnsucht nach der unpolitischen guten Fee austreiben können, die am Ende des Raimundschen Zaubermärchens die Harmonie der Dinge wieder herstellt, die Bösen verjagt und die Guten belohnt! :roll:
 
Sorry für das harte Wort, aber das ist jetzt wieder so ein ganz typisch österreichischer Unfug: Mir brauch'n an Eunuchen/eine Eunuchin! Die Sehnsucht nach dem großen, starken, gerechten Mann (oder einer ebensolchen Frau), der so ist, weil er über den bösen Parteien :mad: steht. Pfff! :fragezeichen: Also ob ein "parteifreier" Mensch definitionsgemäß keine Fehler und Vorurteile hätte und daher schon allein deshalb charakterlich für ein Regierungsamt qualifiziert wäre! :kopfklatsch: Jessas, am Ende ist der dafür mit seinem Kegelklub oder mit dem FC Großhautzenbach-Oberkronbach verhabert und wird als Justizminister jedes Verfahren gegen seine Haberer manipulieren. Aber Hauptsach er is bei keiner Partei! :mrgreen:
Überhaupt müsste nach dieser Theorie der ideale Justizminister ein beziehungsgestörter Sozialphobiker ohne Freunde und Verwandte sein, ein eisiger Solitär, Privatgelehrter und Gerechtigkeitsfanatiker.
Warum nur wird mir bei dieser Vorstellung nicht warm ums Herz? :hmm:
Nein, ich würde bei der Kontrolle ansetzen - und zwar, ganz konträr, bei der politischen Kontrolle: Offenlegung aller Berichtsakten der Staatsanwaltschaften, öffentliche Berichtspflicht des Ministers bei Weisungen (auch so genannten "stummen") - wohlgemerkt: nicht Abschaffung des Weisungsrechts! - und stärkere Oppositionsrechte im Parlament, z.B. zur Schaffung von Untersuchungsausschüssen oder zur Ministeranklage vor einem Höchstgericht bei fragwürdigen Weisungen.
Aber uns Österreichern wird man wohl nie die Sehnsucht nach der unpolitischen guten Fee austreiben können, die am Ende des Raimundschen Zaubermärchens die Harmonie der Dinge wieder herstellt, die Bösen verjagt und die Guten belohnt! :roll:

Du magst es so sehen, ich sehe es als blosse verfassungskonforme Lösung eines rechtsstaatlichen Prinzips. Ob ein Justizminister nun persönliche Vorlieben hat oder nicht ist völlig unerheblich solange er professionell genug arbeitet um diese Vorlieben " privat " zu pflegen.

Wo steht denn das?

Da Gesetze abstrakt abgefasst sind, steht nicht alles irgendwo. vieles ergibt sich aus der Gesetzeshierarchie, aus Querverweisen und simpler, einfacher Logik. Und erwähntes ergibt sich aus der Logik, dass der Grundsatz der Gewaltentrennung nicht eingehalten werden kann, wenn am Ende des Fadens alles in der selben Hand zusammenläuft.
 
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