Reden wir von Fakten oder von Verschwörungstheorien?
Die Vorgehensweise der Behörden bei Ermittlungs-, Straf- und Verwaltungsverfahren ist gesetzlich festgelegt, ebenso, wann ein Bescheid ausgestellt werden muss, wer ihn auszustellen hat, wie er bekämpft werden kann usw. Das sind fundamentale Elemente des Verwaltungsrechts, Willkür existiert hier nicht und wenn, wäre sie anfechtbar. Auch ein nicht ausgestellter Bescheid ist, sofern er ausgestellt hätte werden müssen, erzwingbar.
Du hast offensichtlich keine Rechtskenntnisse und interpretierst deine Rechte und die Verwaltungsorganisation auf Basis des "gesunden Menschenverstands". Das ist aber hier nicht zulässig, weil die Verwaltung eben gesetzlich determiniert ist, und das sogar sehr detailiert. Das geht soweit, dass die Verfassung garantiert, dass kein Verwaltungshandeln ohne gesetzliche Basis stattfinden darf.
Glaube weniger den reisserischen Artikeln mancher Tages- und Monatszeitungen und befasse dich etwas mit den dahinterliegenden Mechanismen.