Hostessen Ohne-Service privat!

Seriöse Frauen arbeiten nicht in ihren Wohnungen,die nehmen sich so Urlauberwohnungen!
Das ist in der allgemeinen Diskussion in "ihre Wohnungen" einbezogen. Der Begriff zielt auf das Verfügungsrecht über den Verrichtungsort - egal ob eigenes Haus, Eigentumswohnung oder Mietobjekt.
Gegenstück sind (wie zB im Wiener ProstG formuliert) die "Räume" des Freiers, was neben seinem Haus, seiner Eigentumswohnung, seiner Mietwohnung etc auch sein Hotelzimmer (stunden- oder tageweise oder länger gemietet) usw umfasst.
 
In Vorarlberg ist Prostitution angeblich verboten,sind nur welche an der Grenze Schweiz!

nein, ist nicht prinzipiell verboten, aber es besteht die möglichkeit auf gemeindeebene schutzzonen zu definieren, so dass es wunderbarerweise keinen einzigen flecken für ein legales bordell gibt!
 
nein, ist nicht prinzipiell verboten, aber es besteht die möglichkeit auf gemeindeebene schutzzonen zu definieren, so dass es wunderbarerweise keinen einzigen flecken für ein legales bordell gibt!
... und außerhalb von Bordellen geht's gar nicht ... HHB sind verboten und WhgsProst überhaupt und StrProst schon gar.
Welch keusches Ländle (wer's glaubt!).
 
Wenn wir den Reiferen anfangen dann darf sie auch nicht fehlen
 
Jetzt weis man ja garnicht mehr welche dame AO anbietet
Ich glaube das sich sehr zeitnah ein gesetzeskonformer Ausspruch etablieren wird, wie zb. Naturservice oder natürliches Service, wo dann wieder alles klar ist. So wie die Damen in der Kronenzeitung früher in den 80zigern mal unter "Verschiedenes" inseriert haben.
 
Die zwei sind auch immer eine sichere Bank.
 
Ich hätte folgenden Vorschlag zum ao Gesetz damit man wieder Bescheid weiß.
Einführung von zwei Kategorien „nur mit Schutz“ und „Verkehr mit Schutz“. D.h. man muss es halt nur invertieren und der Kunde kennt sich wieder aus. Oder habe ich etwas übersehen? Meines Wissens nach ist nur die explizite Werbung verboten.
 
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