Swinger Papillon

Heute Sonntag freuen wir uns wieder auf viele bekannte (gerne auch unbekannte) Gesichter, nette Plaudereien und vieles mehr :anspritzen: .......Kiss s&f
 
Gehört das Papillon zur Nachtgastronomie oder reicht ab dem 1.10 auch ein PCR Test?

Liebe Gäste, wir haben ab 19.05.2021, 14 Uhr wieder für euch geöffnet.
Wir ersuchen euch aber, die aktuellen COVID Maßnahmen einzuhalten.


Entweder 2 x geimpft, oder gültiger PCR Test inkl. QR-Code, Antigen- oder "Wohnzimmertest" gelten nicht mehr.


Wir freuen uns schon auf euren Besuch.


Euer Team Papillon

(aus der Homepage- kann jeder nachlesen)
 
Liebe Gäste, wir haben ab 19.05.2021, 14 Uhr wieder für euch geöffnet.
Wir ersuchen euch aber, die aktuellen COVID Maßnahmen einzuhalten.


Entweder 2 x geimpft, oder gültiger PCR Test inkl. QR-Code, Antigen- oder "Wohnzimmertest" gelten nicht mehr.


Wir freuen uns schon auf euren Besuch.


Euer Team Papillon

(aus der Homepage- kann jeder nachlesen)
Warum zitierst du alte Bestimmungen die aktuell nicht mehr stimmen?
 
Rathauskorrespondenz vom 27.09.2021

Neuregelung der Wiener Covid-Maßnahmen ab 1. Oktober




In Nachtgastronomie und Bars Zutritt nur noch für Geimpfte und Genesene – 2G-Regel auch bei Zusammenkünften über 500 Personen – Antigen-Tests nicht mehr für Eintritt gültig


Durch die am Montag kundgemachte Novelle der Wiener Maßnahmen-Begleitverordnung treten in Wien mit 1. Oktober 2021 folgende Änderungen und Regelungen in Kraft:

2G für Nachgastronomie und Veranstaltungen über 500 Personen


In der Nachtgastronomie, in Discos und Barbetrieben ist der Zutritt nur noch für KundInnen möglich, die geimpft oder genesen sind (2G-Regel).

Auch bei Zusammenkünften mit mehr als 500 Personen (indoor und outdoor) gilt für BesucherInnen die 2G-Regel.

Ausgenommen davon sind Kinder unter 12 Jahren, für sie ist der Eintritt auch weiterhin mit einem Antigen-Schnelltest oder einem PCR-Test möglich. Für Kinder unter 6 Jahren ist kein Nachweis erforderlich.

MitarbeiterInnen bei Zusammenkünften über 500 Personen und in der Nachtgastronomie brauchen entweder einen PCR-Test bzw. müssen geimpft oder genesen sein (2,5G). Haben sie keinen Nachweis muss eine FFP2-Maske getragen werden.

2,5G für kleinere Veranstaltungen


Bei Zusammenkünften mit mehr als 25 Personen gilt für den Zutritt die 2,5G-Regel (geimpft, genesen, PCR-getestet). In Kinos, Theatern und Kabaretts mit nicht mehr als 500 Besuchern bleibt für BesucherInnen die schon bekannte M-N-S-Pflicht bestehen, die für Veranstaltungen über 500 Personen aufgrund der 2G-Regel wegfällt.

Antigen-Tests nicht mehr gültig, keine Änderungen für Kinder unter 12

Antigentests werden nicht mehr als Eintrittstests für KundInnen akzeptiert. Überall dort, wo 3G erforderlich ist, ist der Zutritt ab 1. Oktober nur mehr geimpft, genesen oder mit PCR-Test (Gültigkeitsdauer 48h) möglich. Diese 2,5G-Regelung gilt beispielsweise in der Gastronomie und Hotellerie, bei körpernahen Dienstleistungen sowie für den Besuch von Spitälern und Pflegeeinrichtungen.

Ausgenommen davon sind Kinder unter 12 Jahren, für die auch ein Antigen-Test akzeptiert wird. Ebenso zugelassen bleibt ein Antigen-Test in Ausnahmefällen für Hotelgäste, wenn eine rechtzeitige Vorlage eines PCR-Ergebnisses nicht möglich ist und dadurch die Befriedigung des unmittelbaren Wohnbedürfnisses gefährdet wäre.

FFP2-Masken im Handel und in Verkaufsräumen


Einheitliche Regelungen gibt es für KundInnenbereiche im Handel und in Verkaufsräumen, in denen keine Zutrittsnachweise nötig sind. Hier müssen alle KundInnen in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske tragen. Diese Regelung befreit das Handelspersonal von Kontrollmaßnahmen und ermöglicht eine effiziente Kontrolle durch behördliche Organe.

Einheitliche Regeln für Kranken- und Pflegeeinrichtungen


Auch für den Bereich von Krankenanstalten und Pflegeeinrichtungen werden einheitliche Regelungen für MitarbeiterInnen und BetreiberInnen erlassen. Diese müssen ein gültiges PCR-Testergebnis vorlegen, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind (2,5G). Unabhängig von ihrem Impfstatus haben alle MitarbeiterInnen einmal pro Woche einen gültigen PCR-Test vorzulegen und eine FFP2-Maske zu tragen.

Bereits jetzt dürfen in Wien körpernahe DienstleisterInnen, Beschäftigte in der Erwachsenenbildung, Personal und BetreiberInnen in der Gastronomie ihren Arbeitsort nur betreten, wenn sie einen 3G-Nachweis haben. Auch hier entfällt nun konsequenterweise der Antigen-Test als Nachweis. Ist kein Nachweis vorhanden, müssen sie eine FFP2-Maske tragen.

Die Verordnung tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft und ist vorerst bis Ende Oktober befristet. (Schluss)

Rückfragehinweis für Medien


  • PID-Rathauskorrespondenz
    Presse- und Informationsdienst der Stadt Wien (MA 53)
    Stadtredaktion, Diensthabende/r Redakteur/in
 
Zuletzt bearbeitet:
das ist korrekt, aber das Papillon fällt eher nicht in diese Kategorie...

Hallo liebe miramtv,
bitte teile doch deine Überlegungen mit uns und erkläre uns doch warum du der Ansicht bist, dass das Papillon nicht in diese Kategorie fällt,
Mit welcher Gewerbeberechtigung wird denn dieser Club betrieben und zu welchen Zeiten?
 
3G geimpft, getestet,geil oder wie war das

Gehirnamputiert ist ein schönes Wort, wenn man das irgendwie einbauen könnte, wäre ich zufrieden.
Aber um meine Zufriedenheit, kümmert sich leider niemand, deswegen geht es mir komplett am Arsch vorbei.
A propos Arsch - Wer von euch war da vor kurzem und kann seine Erfahrungen teilen.
 
Hallo zusammen!
War am Mittwoch Nachmittag wieder mal im Papillon. War wiedermal total geil. Konnte wieder meine devote Bi-Ader mit tollen Spielpartner ausleben und bekam zum Schluss einige tolle Mundficks.
Falls das wer von denjenigen liest: Vielleicht ergibt sich wieder mal die Möglichkeit. War super.
Wäre beim nächsten mal toll, wenn man mich während der Mundficks noch dazu dabei festhält, damit ich mich wehrlos fühle.
Vielleicht kann ich auch ja mal mein erstes Mal Anal erleben.
Wär auch toll, wenn sich ein auch mal ein richtig dunkelhäutiger dominanter Spielpartner ergibt oder vielleicht wär einen geeigneten kennt.
Der letzte Besuch hat sich jedenfalls wieder total ausgezahlt.
 
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