- Registriert
- 13.4.2003
- Beiträge
- 54.071
- Reaktionen
- 26.469
- Punkte
- 1.883
- Checks
- 1
Vielleicht genügt auch der Verweis auf die WIENER ZEITUNG.
Ergänzung:
KONTROLLEN und STRAFEN
Werden Personen von der Exekutive alleine angetroffen, gibt es laut Auskunft aus dem Kanzleramt keine Maßnahmen. Werden Gruppen angetroffen, werden diese darauf hingewiesen, "dass sie sich auflösen sollen", hieß es im Kanzleramt. Dies soll auch schon am Sonntag erfolgen.
Ab Montag gelten dann auch Verwaltungsstrafen bei Zuwiderhandeln: Sollten sich Gruppen der Aufforderung zur Auflösung widersetzen, drohen laut Kanzleramt Strafen bis zu 2.180 Euro, im Falle des Negierens von Betretungsverboten (etwa Spielplätzen) bis zu 3.600 Euro. Die Regierung hofft aber auf die Vernunft der Bevölkerung, wurde betont.