aber: wenn mich ein autofahrer - freundlich oder weniger freundlich -auf einen parallel verlaufenden radweg aufmerksam gemacht hat, hab ich mich bedankt/ entschuldigt und gewechselt. selbstverständlich. und nicht dem jenigen auch noch den finger gezeigt und ihn beschimpft, so wie es mir schon öfter als einmal umgekehrt passiert ist.
Was meinst du mit parallel verlaufenden Radwegen? Nur zur Sicherheit: Eine Radfahreinrichtung musst du nur auf einer Straße benutzen, auf der es eine gibt. Wenn irgendwo parallel eine Radfahreinrichtung verläuft, musst du sie natürlich nicht benutzen - und Nebenfahrbahnen sind, Radfahren gegen die Einbahn udgl. sind keine benutzungspflichtigen Radfahranlagen.
Als zweites verstehe ich nicht ganz, woher der Autofahrer (bis jetzt sind mir tatsächlich nur männliche Oberlehrer begegnet) wissen will, (a) dass die Radfahranlage BENUTZBAR ist. Im tiefen Winter bin ich mehrmals auf der (vielspurigen, bestens geräumten und zu dieser Jahreszeit schwach befahrenen) Zweierlinie angestänkert worden. Es ist aber nicht nur legal, einen verschneiten/vereisten Radweg nicht zu benutzen, sondern - ganz im Gegenteil - wenn man den verschneiten/vereisten Radweg anstelle der geräumten Fahrbahn benützt und *deshalb* einen Unfall erleidet, ist man daran selbst schuld.
Als drittes verstehe ich nicht ganz, woher der Autofahrer (siehe oben) wissen will, dass die Führung des Radwegs deiner Route entspricht. Woher weiß er, dass du nicht deshalb nicht auf der Radfahranlage fährst, weil sie geradeaus weiterführt, du aber an der nächsten Kreuzung abbiegen möchtest und die Radfahranlage keine Ausfahrt bietet?
Und als viertes ist mir gar nicht klar, wie die Kommunikation zwischen dem Autofahrer und dir erfolgt. Nötigt er dich zum Anhalten, kurbelt er das Fenster herunter und spricht er zu dir? Oder fährt er langsam neben dir, zieht die Aufmerksamkeit vom Verkehr ab, um sich nach rechts recken, das rechte Seitenfenster herunterkurbeln und das Wort ergreifen zu können?
klar, wenn keiner da ist, fahrt man auf der straße.
Das ist eh klar - aber, und das ist wichtig (und beachten anscheinend viel zu wenige) nicht NUR dann:
* Man fährt auch dann auf der Fahrbahn (MUSS! auch dann auf der Fahrbahn fahren), wenn man auf Grund des Zustands des Radweges befürchten muss, sich durch seien Benutzung zu gefährden (wenn man sich daran nicht hält, ist niemand anderer als man selbst an einem aus diesem Missachten resultierenden Unfall Schuld).
* Und man fährt auch dann auf der Fahrbahn, wenn der Verlauf des Radweges nicht mit der eigenen Route übereinstimmt (wenn der Radweg geradeaus führt und keine geeignete Ausfahrt hat, du aber nicht geradeaus fahren willst, weil dein Ziel woanders liegt, musst du natürlich auf der Straße fahren; und wenn der Radweg (was maßregelnde Autofahrer oft nicht wissen) an der nächsten Kreuzung abbiegt, du aber geradeaus weiterfahren möchtest, dann musst du ihn natürlich auch nicht benutzen).
aber eben so wie es sich - auch für mopeds und mopedautos gehört - am STRASSENRAND und net mitten drauf.
Also, SO stimmt das gerade eben nicht bzw. ist zumindest irreführend. Natürlich muss jede/r so weit rechts fahren, wie das gefahrlos möglich ist, aber genau das "gefahrlos" ist das Thema: Man muss nach rechts so viel Abstand halten, dass man sich nicht gefährdet. Auf stark befahrenen und/oder besonders schmalen Fahrbahnen mit parkenden Autos ist das natürlich mehr. Leider sind im Gesetz keine konkreten Distanzen festgeschrieben, weshalb das im Konfliktfall ein Richter entscheiden muss, aber es gibt zahlreiche Unfälle, die daraus resultieren, dass ein Verkehrsteilnehmer zu weit rechts fährt, und deshalb eine breite Spruchpraxis - dort kann man sich einlesen.
lieber "ausgezogen": solides nicht lesen deinerseits!
Ich bin mir nicht so sicher, ob das stimmt.
ich hab nicht gesagt - nur nochmal für die, denen der text zu lange ist zum lesen und die trotzdem den schnabel aufreißen müssen - dasss radfahrer nicht auf vorrangstraßen fahren dürfen oder auf hauptverkehrsstraßen, ich habe gefragt, warum sie es tun, wenn sie so eine angst haben.
Sie tun es, weil man auf Hauptverkehrsstraßen (außerhalb der Stauzeiten) schneller (Verkehrsführung) und sicherer (breite Fahrbahnen, eben genug Platz um vorgeschriebene Sicherheitsabstände einzuhalten) vorankommt. Angst vor Autotüren bräuchte man nur dann zu haben, wenn man gefährlich nahe (=verboten nahe) an parkende Autos heranfährt.
@ laudonstraße: du meinst also, dass rechts neben den schienen (NICHT neben dem gleiskörper!) kein platz ist?
Im Stationsbereich ist rechts neben den Schienen nicht genug Platz, um GEFAHRLOS fahren zu können. Man kann (technisch) natürlich auch dort fahren, das geschieht auf eigene Gefahr, und bei einem daraus resultierenden Unfall (meistens sind das Selbstunfälle, etwa weil man - Ausweichen vor Fußgängern oder auch nur ein seitlicher Windstoß - in die Straßenbahnschiene gerät und stürzt), wird man selber dafür verantwortlich gemacht.
Außerhalb des Stationsbereichs gibt es bei weitem genug Streckenabschnitte, wo man sehr wohl rechts vom Gleiskörper fahren kann (da aber bitte den Sicherheitsabstand zu parkenden Autos beachten!) Du bist aber nicht verpflichtet (ständige Rechtssprechung), ständig im Zickzack die Straßenbahnschiene zu queren, nur um kürzere freie Abschnitte (z.B. Parklücken) auszufahren (bedenke, dass das Kreuzen von Straßenbahnschienen - zumal in derart spitzem Winkel - für einspurige Fahrzeuge sehr gefährlich ist).
Wann ein Abschnitt lang genug ist, *dass* du ihn ausfahren musst, ist Ermessenssache und muss im Zweifelsfall ein Richter entscheiden.
und du denkst nicht, dass man die bim gegebenefalls einfach vorbeifahren lassen sollte?
Klar, aber wo ist da das Problem? Vorbeifahren lassen heißt, an einer Stelle, an der das gefahrlos möglich ist, rechts heranfahren und anhalten. Das heißt, dass die Straßenbahn gegebenenfalls ein paar Dutzend Meter hinter dir herfahren muss, bis du eine Stelle erreichst, wo rechts genug Platz zum Ausweichen ist.
Damit sind wir aber wieder bei deinem "du meinst also, dass rechts neben den schienen (NICHT neben dem gleiskörper!) kein platz ist?": Um einer Straßenbahn Platz zu machen, reicht es eben nicht, rechts neben den *Schienen* zu fahren - die Straßenbahn ragt ja über die Schienen hinaus (und in Kurven schwenkt sie noch zusätzlich aus). Es hilft also nichts: Um eine Straßenbahn vorbeizulassen, wird man auf eine Stelle warten müssen, in der rechts vom Gleiskörper genug Platz ist.
ich fahre nämlich sehr wohl mit dem rad rechts neben den schienen und ich fahre auch an den (zugegebenermaßen rumpligen) rand, wenn eine bim hinter mir ist
Wenn du das gefahrlos kannst, ist es kein Problem. Pass aber auf sich öffnende Autotüren auf - wenn dich eine öffnende Autotür trifft, weil du plötzlich nach rechts ausweichst, dann hast *du* die Schuld an dem Unfall.
Und pass darauf auf, dass der rumplige Rand nicht nass ist oder lose Steine hat - da kann auch sehr leicht passieren, und das ist dann ein Selbstunfall, dessen Folgen nur du tragen musst.
aber vielleicht bin ich einfach zu gut für diese welt und wende meine hohen moralischen werte unfairerweise auf alle verkehrsteilnehmer an.
Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass das wesentlich ein Moralthema ist. Es gibt (leidlich) klare Regeln (StVO und Spruchpraxis), und wer dagegen verstößt ist sicher unmoralisch, das ist eh klar. Aber wenn sich jemand daran hält, dann ist das nicht besonders moralisch (sondern selbstverständlich). Und Rücksicht ist etwas Schönes, aber auch eher eine Selbstverständlichkeit und nichts, das man besonders positiv hervorheben müsste.
Ich kann aber keinen moralischen Wert darin erkennen, sich selbst zu gefährden, damit andere Verkehrsteilnehmer etwas schneller vorankommen. Wenn *DU* unbillige Risiken eingehst, damit andere schneller vorankommen, dann ist das dein Recht - aber es ist nicht die Pflicht anderer, dir gleichzutun. Und ich empfinde das jedenfalls nicht als moralische Leistung oder als etwas, worauf man besonders stolz sein müsste.
(Für eine ethische Diskussion, zumindest wenn man einen utilitaristischen Standpunkt einnimmt, müsste man auch die durch Selbstgefährdung verursachten Unfallkosten und *deinen* Geschwindigkeitsverlust gegen den Geschwindigkeitsverlust der anderen abwägen.)
wenn sich alle radfahrer so verhielten, wie ihr es hier großkotzig propagiert, dann hätten wir in wien verkehrschaos und einen bürgerkrieg, aber gottlob sind viele andere eben ein wenig vernünftiger.
Das Wort "großkotzig" ist pejorativ, und das ist das Problem: Es ist moralisch *völlig* in Ordnung, seine Rechte und Pflichten (und die anderer) wahrzunehmen und sie gegebenenfalls zu vertreten. Im Straßenverkehr gilt nun einmal das Rechtsfahrgebot, und das heißt, dass man so weit rechts fahren muss, wie man es unter Bedachtnahme auf die Flüssigkeit des Verkehrs und OHNE SELBSTGEFÄHRDUNG kann. Auf die Einhaltung dieses Rechtes/dieser Pflicht zu bestehen ist in keiner Weise "großkotzig".
Es ist klar, dass andere Leute einen Vorteil haben, wenn du auf ein dir zustehendes Recht verzichtest. (Wenn du auf dein monatliches Einkommen verzichtest, kann man es ja auch unter deinen Kollegen aufteilen und werden die sich freuen.) Aber niemand ist verpflichtet, auf ein Recht zu verzichten.