rechtliche Frage..

Mitglied #93082

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hätte da mal eine rechtliche Frage....

bin beim Surfen auf Pornoseiten auf "3D Loli Comics" gestoßen..

ich stelle eines klar, dass ich wirklich null Interesse an Kinderpornografie habe !!

die Seite, auf der sich diese "3D Loli Comics" befinden, haben auch keine realen Kinderpornos zum downloaden, sondern "lediglich" 3D-Zeichtrickfilme mit mehr oder weniger pädophilem Inhalt.. z.B. "Onkel Bob geht ins Bad während die kleine Grace badet ..... und steckt ihr seinen riesigen dick in ihre tiny slit"....

nun ist die ganze Thematik ja ziemlich heikel... ist das Anschauen von solchen Zeichentrickfilmen strafbar oder nicht bzw. habe ich mich schon strafbar gemacht, dass ich überhaupt auf diese Seite gekommen bin???
 
§ 207a: Pornographische Darstellung Minderjähriger

Allein der Zugriff (reines Anschauen des Bildes) reicht, d.h. der Download ist nicht mehr erforderlich!

Nach § 207a Abs. 3a wird man auch bestraft, wenn man im Internet wissentlich auf eine pornographische Darstellung Minderjähriger zugreift.

Wenn ich mich täusche, wurden einige Simpsons-Folgen vom australischen Höchstgericht als Kinderpornografie gewertet.

In einigen skandinavischen Staaten wurden erst vor kurzer Zeit 2 Nintendo-Spiele (es handelt sich hier um japanische Mangaspiele) wegen Kinderpornografie vom Markt genommen.

http://derstandard.at/1304553214482/Nintendo-stoppt-Manga-Spiel-wegen-Kinderpornografie

Ich denke nicht, dass wir in Ö einen ähnlichen OGH-Fall haben. Aber ich glaube schon, dass der OGH ähnlich entschieden hätte.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Allein der Zugriff (reines Anschauen des Bildes) reicht, d.h. der Download ist nicht mehr erforderlich!
Na ist doch klar, weil jedes Anschauen ja ein Download ist, ohne das Bild runterzuladen siehst du nun mal gar nichts. Ein Computer ist halt nunmal kein Fernrohr.
 
alsio ich würde unter "download"
schon eine zusätzlich akitve Handlung verstehen

nämlich jene, das Bild wissentlich auf den Computer herunter zu LADEN
wie der Name ja sagt.
hm?
 
§ 207a: Pornographische Darstellung Minderjähriger

Allein der Zugriff (reines Anschauen des Bildes) reicht, d.h. der Download ist nicht mehr erforderlich!

Nach § 207a Abs. 3a wird man auch bestraft, wenn man im Internet wissentlich auf eine pornographische Darstellung Minderjähriger zugreift.

dem ist nichts hinzu zu fügen
die dateien speichern sich mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit in den teporären ordner ab - also sind ab pc
 
Ich hätte da ein paar Fragen bezüglich sexueller Darstellung Minderjähriger.
Die Diskussion gab es ja jetzt vor kurzem, dass auch Filme wie "Eis am Stiel" und "La Boum - die Fete" somit gegen den Paragraphen verstoßen und damit VERBOTEN sind.
Ich habe wahrscheinlich schon über zwanzig Jahre keine "Bravo" mehr in der Hand gehalten, aber da waren ja auch immer so anregend sinnliche Geschichten drin, über "das erste Mal" - und die Akteure waren sicher nicht über 18! ;)
Ist die Bravo damit jetzt auch verboten?
 
alsio ich würde unter "download"
schon eine zusätzlich akitve Handlung verstehen

nämlich jene, das Bild wissentlich auf den Computer herunter zu LADEN
wie der Name ja sagt.
hm?

Das tut aber nichts zur Sache.
§207a (3a) StGB: Nach Abs. 3 wird auch bestraft, wer im Internet wissentlich auf eine Vorheriges SuchergebnispornographischeNächstes Suchergebnis Darstellung Minderjähriger zugreift.
 
also ich würde unter "download"
schon eine zusätzlich akitve Handlung verstehen

Man versteht unter Download das Herunterladen und Speichern einer Datei auf einem Datenträger. Natürlich ist auch die vorsätzliche Betrachtung solch verbotener Bilder strafbar. Fraglich ist, ob vor der Darstellung des Bildes am Monitor tatsächlich ein entsprechender Hinweis erfolgt, den man bestätigen muss.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dieses Wort ist dabei aber wesentlich.

Auf eine derartige Webseite kann ein unerfahrener Surfer schon einmal kommen, auch wenn er nicht gezielt nach Kinderpornographie sucht.

:daumen:
...und man kann ganz wissentlich solche Seiten melden.... ;)
:hmm:...und nebenbei kann man damit auch den Verdacht, sich illegalerweise an der Kinderpornographie-Industrie zu beteiligen, vermeiden.

Oder vermute ich da falsch?
 
Nach § 207a Abs. 3a wird man auch bestraft, wenn man im Internet wissentlich auf eine pornographische Darstellung Minderjähriger zugreift.
Dieses Wort ist dabei aber wesentlich.

Vorsicht - ein Bekannter von mir ist damit in arge Bedrängnis gekommen - man hat auf seinem Rechner im Cache des Internet Explorers insgesamt 5 kinderpornographische Bilder gefunden - sonst nichts (im Rahmen einer Hausdurchsuchung wegen eines ganz anderen Deliktes, wobei sich auch da seine Unschuld herausgestellt hat). Da er auch noch IT Mann ist hat ihm der Richter vorgeworfen, dass er WISSEN muss, dass die Pics im Cache gespeichert werden und dass er WISSEN muss, dass immer wieder ungewollte PopUps auch mit kinderpornographischem Inhalt aufpoppen - auch wenn man sich auf legalen Pornoseiten herumtreibt. Daher habe er WISSENTLICH in Kauf genommen, sich Kinderpornos ansehen zu können und (auch automatisiert) auf seinem Rechner abzuspeichern.

Letztendlich ging alles gut aus - der Richter gab sich mit dem Vergleich zufrieden, dass man auch WEISS, dass man Kinder überfahren kann wenn man ein Auto in Betrieb nimmt und dieses Risiko WISSENTLICH in Kauf nimmt wenn man den Motor startet. Da man auch sonst nichts gefunden hat liess man ihn laufen - dennoch muss man da wirklich vorsichtig sein, man tritt sich diese Verdammten Pics unendlich leicht ein, zumal heute ja schon Bilder als Kinderpornos gelten, die eine erwachsene Frau im Schulmädchenkostüm zeigen.
 
.... man tritt sich diese Verdammten Pics unendlich leicht ein, zumal heute ja schon Bilder als Kinderpornos gelten, die eine erwachsene Frau im Schulmädchenkostüm zeigen.

:nono: Beides klingt überhaupt nicht plausibel und glaubwürdig.
Das Einzige, das man sich leicht eintritt sind Dornen und vielleicht Reißnägel - und Pornografie im Web kann man leichter vermeiden als EHEC... und des haben von 90 Millionen grad mal a paar Dutzend....
 
und Pornografie im Web kann man leichter vermeiden als EHEC...

NAC. Weder Pornografie noch Kipo kannst du vermeiden. Wenn du den Inhalt erkennst, ist es zu spät, das Betrachten zu verhindern. Aber es gibt Meldestellen, die man von unerwarteten Kipo-Aufnahmen informieren kann.
 
NAC. Weder Pornografie noch Kipo kannst du vermeiden. Wenn du den Inhalt erkennst, ist es zu spät, das Betrachten zu verhindern. Aber es gibt Meldestellen, die man von unerwarteten Kipo-Aufnahmen informieren kann.

ich hätte dazu ein paar fragen. also rein hypothetisch ich surfe auf pornoseiten herum und da würde sich sowas anzeigen was eindeutig auf kinderpornobilder hinweist. wie verhält man sich da?

wohin soll man das melden? :hmm:

übrigens ich hab ad-block aktiviert aber es blockiert nicht alle pop-ups. :roll:
 
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