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aber es war der anfang seines unterganges als ,sonnenkönig .Irrtum, nach der Volksabstimmung ist er nicht zurück getreten.
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aber es war der anfang seines unterganges als ,sonnenkönig .Irrtum, nach der Volksabstimmung ist er nicht zurück getreten.
Versprechen heißt ja nicht, dass man es halten muss.
... Versprechen heißt ja nicht, dass man es halten muss.
ja sie werden den gebetsteppich ausrollen.Bemerkenstwert, Gratulation an die Koalition und meine Anerkennung gegenüber der SPÖ, hier nicht vor der populistischen dezidiert parteipolitischen Argumentation der Opposition in die Knie gegeangen zu sein. Die Anrainer der Bezirke 12, und 14-17 werdens ihnen danken, die Hardliner in Döbling und Hietzing dürfen sich über ihre schwarzen Einpendler in Zukunft besonders freuen, weil selber schuld.
die Hardliner in Döbling und Hietzing dürfen sich über ihre schwarzen Einpendler in Zukunft besonders freuen, weil selber schuld.
nein ,sonst verlieren die grünen ihre radfahrer .meinst Du die Einkindpolitik in China?
...meine Anerkennung gegenüber der SPÖ...
Anerkennung wofür? Daß 150.000 Wienern gesagt wird: ihr könnt uns mal ... ???
Ja klar, das ist ja nicht die Mehrheit.
dann wundern sich alle warum die blauen immer mehr stimmen bekommen.Ja klar, das ist ja nicht die Mehrheit.
Ja klar, das ist ja nicht die Mehrheit.
§ 112a Volksbefragung
(1) Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde, die in die Zuständigkeit des Gemeinderates fallen, ausgenommen die im Abs. 2 angeführten, können Gegenstand einer Befragung der wahlberechtigten Gemeindemitglieder sein (Volksbefragung).
(2) Die Wahlen der Organe der Gemeinde, Gemeindeabgaben, Entgelte (Tarife), Personal- und behördliche Angelegenheiten sowie Maßnahmen, durch die in verfassungsgesetzlich geschützte Grund- und Freiheitsrechte eingegriffen würde, können nicht Gegenstand einer Volksbefragung sein.
(3) Eine Volksbefragung ist durchzuführen, wenn dies der Gemeinderat beschließt oder von der erforderlichen Mindestanzahl wahlberechtigter Gemeindemitglieder verlangt wird. Die Mindestanzahl beträgt 5 v. H. der bei der letzten Gemeinderatswahl wahlberechtigt gewesenen Gemeindemitglieder.
(4) Eine Volksbefragung ist auch nur in einem Teil des Stadtgebietes durchzuführen, wenn eine Angelegenheit im Sinn des Abs. 1 ausschließlich oder überwiegend für die Bevölkerung dieses Gebietes von Bedeutung ist und der Gemeinderat die Durchführung einer solchen Volksbefragung beschließt. Die genaue Begrenzung des Gebietes, in dem die Volksbefragung durchgeführt werden soll, ist im Beschluß des Gemeinderates festzulegen und in der Ausschreibung der Volksbefragung bekanntzugeben.
(5) Die Frage, die Gegenstand einer Volksbefragung sein soll, ist so zu stellen, daß sie entweder mit "ja" oder "nein" beantwortet oder, wenn über zwei oder mehrere Varianten entschieden werden soll, die gewählte Variante eindeutig bezeichnet werden kann.
... So steht es angeblich in der Stadtverfassung.
(sprich: Rot-grün)
von wo kommen denn die schwarzen Einpendler in die erwähnten Bezirke? woran sind sie als "schwarz" erkennbar?ihre schwarzen Einpendler
... woran sind sie als "schwarz" erkennbar?
Hoffentlich werden nicht diese Fragen bei der Volksbefragung auch noch hinterfragt...
habe gehört, dass bei Dir ein Fahrradparkplatz in Planung sein soll......ohne Volksbefragung.......nur mehr 5 Parkplätze zur Verfügung
...Fahrradparkplatz ...
für die Grünen sind die Schwarzen die Autofahrer, und somit die ganz, ganz Bösen!
ist das so wie die ersten gratisräder in wien , wo ein jeder eines im keller hatte der rest schwamm in der donau . war auch eine meisterleistung der roten.habe gehört, dass bei Dir ein Fahrradparkplatz in Planung sein soll......ohne Volksbefragung.......