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Gast
(Gelöschter Account)
Der Schließungsbescheid wurde Aufgrung eines Formalfehlers seitens der Polizei für NICHTIG erklärt.
Diese Schlacht ist gewonnen, der Krieg noch nicht.
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Der Schließungsbescheid wurde Aufgrung eines Formalfehlers seitens der Polizei für NICHTIG erklärt.
Diese Schlacht ist gewonnen, der Krieg noch nicht.
Ich warte ab...wenn du es so schreibst...und wage zu behaupten dass du in Summe den Kürzeren ziehen wirst...wir werden sehen.
...denn du solltest dabei net vergessen, dass es auch "danach" weitergehen kann...mehr oder weniger Kontrollen, keine, einfache oder schwierige, etc etc...und da gibts noch viel, viel mehr...
Manchmal macht es wenig Sinn Dinge auf die Spitze zu treiben, auszufechten, gerichtlich vorzugehen, etc...
Denn manchmal gilt eine einfache Lebensweisheit: Der Klügere gibt nach...
Ich warte ab...wenn du es so schreibst...und wage zu behaupten dass du in Summe den Kürzeren ziehen wirst...wir werden sehen.
...denn du solltest dabei net vergessen, dass es auch "danach" weitergehen kann...mehr oder weniger Kontrollen, keine, einfache oder schwierige, etc etc...und da gibts noch viel, viel mehr...
Manchmal macht es wenig Sinn Dinge auf die Spitze zu treiben, auszufechten, gerichtlich vorzugehen, etc...
Denn manchmal gilt eine einfache Lebensweisheit: Der Klügere gibt nach...
Wenns nicht fallweise im Leben auch so Leute wie Sauna -royal gäbe, die eben auch den Mut haben , für sich selbst zu kämpfen , auch wenns von außen sinnlos oder " dumm " erscheint , und auch die Zivilcourage haben , stellvertretend für viele andere den " Kopf" hinzuhalten , wo wären wir dann in unserer Gesellschaft ????Gegenüber Behörden braucht man nicht nachzugeben, wenn man im Recht ist.
Sauna Royal hat ein Problem. Den Betrieb gibt es schon länger und es ist verständlich, dass sie sich nicht damit abfinden wollen, den Betrieb schließen zu müssen.die eben auch den Mut haben , für sich selbst zu kämpfen , auch wenns von außen sinnlos oder " dumm " erscheint
Allerdings war das Lokal schon nach dem alten Wiener ProstG nicht gesetzeskonform
oderspitzfindigen Wortklaubereien
ist, soll jeder für sich selbst entscheiden.sich am Recht irgendwie vorbeischwindeln
bitte ist nur eine Vermutung!
Was mich allerdings wirklich interessieren würde mit WELCHER Definition/Vorgehensweise hier eine Genehmigung beantragt und genehmigt wurde.
Vermutlich wird das aber niemand hier sagen, da der betreffende Anwalt/Ziviltechniker oder was auch immer dieses Wissen vermutlich teuer verkaufen kann.
Wenn das Studio in der Wolfganggasse eine Genehmigung erhalten kann, gibt es noch einige andere Locations mit ähnlichen baulichen Voraussetzungen
Das Verfahren ist für jeden Betreiber das selbe.Was mich allerdings wirklich interessieren würde mit WELCHER Definition/Vorgehensweise hier eine Genehmigung beantragt und genehmigt wurde
ABER jedes Studio wird mit ANDEREN Unterlagen einreichen!Das Verfahren ist für jeden Betreiber das selbe.
Weis nicht, was genau Du wissen magst, also die Unterlagen wörtlich sind auszufüllende Formulare, im Fall Wolfgang hat es einen gesonderten Zugang über eine Treppe im Hof, der wird von niemand anderem mitgenutzt. Wird vermutlich die Lösung sein.Wie müssen diese Unterlagen gestaltet sein um eine Genehmigung für etwas wie die Wolfganggasse zu erhalten.
Aber wie kommt Kunde in diesen Hof?im Fall Wolfgang hat es einen gesonderten Zugang über eine Treppe im Hof, der wird von niemand anderem mitgenutzt.
Gehn wir schaun ? Wenn ich mich recht erinnere, war letztens dieses Tor offen, der Hauseingang für Bewohner ist ein ganz anderer.Doch nur durch ein Haustor mit Gegensprechanlage und einen Gang für mehrere Hausparteien oder?
Wird ganz sicher abgelehnt.Alle Hausparteien verwenden den Lift... das Stiegenhaus wird nur von Freiern benutzt