Straßenstrich Sind die Huren im Stuwerviertel angemeldet??

N

Gast

(Gelöschter Account)
Ja, das wär meine Frage!!

Bin vorgestern mit nem Freund vorbeigefahren, und wir haben auch ein paar Nutten angesprochen, aber als dann die Polizei kam, hab ich's mir doch anders überlegt, und bin weitergefahren...

Daher meine Frage: Kann mir was passieren, wenn ich die Nutten dort anspreche?? Wenn ja, was!?

Und noch was: Die billigsten Nutten sind doch im Stuwerviertel, oder?
 
Daher meine Frage: Kann mir was passieren, wenn ich die Nutten dort anspreche?? Wenn ja, was!?
Die Mädls im Stuwerviertel sind nicht angemeldet und somit illegal.
Wenn Du sie NUR ansprichst kann Dir nichts passieren. Keine Polizei kann Dir verbieten mit einer Frau zu reden. Kniffliger wird es, wenn Sie zu Dir ins Auto steigt und ihr wegfährt. Mich hatten sie einmal gestoppt. Da haben die Cops das Mädl auf die Wache genommen und mich mit einer Verwarnung weiterfahren lassen. Angeblich, weiß nicht ob es stimmt, bekommt Mann jetzt eine Anzeige (mit Begründung) zugesendet. Peinlich, wenn das die Ehefrau oder Lebenspartnerin mitbekommt.

Ausserdem habe ich mitbekommen (auch gelesen), dass im Stuwerviertel zur Zeit hauptsächlich Schwarze unterwegs sind. Aber auch einige Drogenabhängige und sehr ungepflegte Mädls dort ihre Runden gehen. Meiner Meinung nach ist das Viertel ein wenig abgesackt. Hoffentlich ändert sich das bald wieder.

MfG
Raffi

PS: Solltest Du es dennoch mal versuchen wollen und Dir eine der Mädls ins Auto holen, dann vergewissere Dich, dass sie auch min. 18 ist!!!!
 
die "billigsten" stimmt wohl - aber preiswert ist anders ..............
 
Viele Mädels dort sind sehr wohl registriert.

Nachweislich illegal ist nur die Örtlichkeit (Sperrbezirk)!
 
wenn du mit ihnen sprichst und preis verhandelst , dann handelt es sich um den tatbestand der anbahnung und das ist strafbar.

da kannst schnell eine Anzeige bekommen.

also nur schnell hallo , preis und weitergehen oder emmerich :)

:poppen:
 
wenn du mit ihnen sprichst und preis verhandelst , dann handelt es sich um den tatbestand der anbahnung und das ist strafbar.

da kannst schnell eine Anzeige bekommen.

:roll: Höchstens wegen sexueller Belästigung, wennsd a Hausfrau anredst....
 
wenn du mit ihnen sprichst und preis verhandelst , dann handelt es sich um den tatbestand der anbahnung und das ist strafbar.

da kannst schnell eine Anzeige bekommen.


:poppen:

quatsch, im verwaltungstrafrecht gibt's so was nicht. ist das schon wieder so ein gerücht der red-bull-fraktion, welche alle wiederkauen und dann bald als 'allgemeinwissen' transportiert wird ?

garoto
 
wenn du mit ihnen sprichst und preis verhandelst , dann handelt es sich um den tatbestand der anbahnung und das ist strafbar.
da kannst schnell eine Anzeige bekommen.
also nur schnell hallo , preis und weitergehen oder emmerich :)
quatsch, im verwaltungstrafrecht gibt's so was nicht. ist das schon wieder so ein gerücht der red-bull-fraktion, welche alle wiederkauen und dann bald als 'allgemeinwissen' transportiert wird ?
garoto
Sers Garoto

Sorry, dass möchte ich schon ein klein wenig richtig stellen!
So ein Quatsch ist das gar nicht, weil es sowas sehr wohl im Verwaltungsstrafrecht gibt! ;)
Nur ist der mögliche Kunde bzw Freier nicht direkt davon betroffen, sondern "die Person" die der Prostitution nachgeht!
Hier ein kleiner Auszug aus den Strafbestimmungen des Wiener Prostitutionsgesetzes, die die Anbahnung in einen Sperrgebiet betreffen:
(ich begnüge mich mit den Auszug die u.a. aber speziell die Anbahnung auf den Stuwer Strasssenstrich betreffenden Passagen ansprechen!)

„§ 8a. Wer die Prostitution anbahnt oder ausübt
ffg.....
......
......
Abs 4. Wer
1, dem § 4 Abs. 1 oder 2 oder den nach § 4 Abs. 3 oder 4 durch Verordnung oder Bescheid vorgeschriebenen Beschränkungen zuwiderhandelt oder
(die Leopoldstatd bzw 2 Bez. ist via Bescheid als komplettes Sperrgebiet ausgewiesen bis auf paar Strassenzüge u.a. bei der Messe die davon ausgenommen sind)
....ffg.
....
..begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 700 Euro, bei Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu einer Woche, zu bestrafen.
ffg.....
....
(5) Keine Verwaltungsübertretung nach Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 4 liegt vor, wenn die jeweilige Tathandlung (Unterlassung) zugleich den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet.
(6) Bei der Verwaltungsübertretung nach Abs. 1 ist als mildernder Umstand zu berücksichtigen, dass sich die beschuldigte Person amtsärztlichen Untersuchungen auf das Freisein von Geschlechtskrankheiten und von sexuell übertragbaren Krankheiten laufend unterzogen hat und im Falle der Feststellung von Erkrankungen auch ärztliche Behandlungen durchführen ließ.
mfG :cool:
 
Sers Garoto

Nur ist der mögliche Kunde bzw Freier nicht direkt davon betroffen, sondern "die Person" die der Prostitution nachgeht!

genau das wollte ich sagen, nicht mehr und nicht weniger.

ich meine, mein vorredner wollte mit dem VStG argumentieren, was aber nicht machbar ist.

ich will nur eines sagen: leute macht euch nicht ohne wirklichen grund in die hose und laßt euch nicht prohylaktisch einschüchtern...

aber ich bin eh schon still....ich kenn mich ja eh aus...

garoto
 
Sers Garoto

(6) Bei der Verwaltungsübertretung nach Abs. 1 ist als mildernder Umstand zu berücksichtigen, dass sich die beschuldigte Person amtsärztlichen Untersuchungen auf das Freisein von Geschlechtskrankheiten und von sexuell übertragbaren Krankheiten laufend unterzogen hat und im Falle der Feststellung von Erkrankungen auch ärztliche Behandlungen durchführen ließ.

Darf man das so verstehen, daß eine, die einen Deckel hat, also de Facto eine Professionelle ist, dafür mildernde Umstände bekommt wenn sie die Regeln die sie kennen sollte bricht?

Im Gegenzug werden diese mildernden Umstände einer Amateurin, die diese wahrscheinlich nicht kennt, weil sie die Zusatz-Blätter zum Deckel auch nicht bekommen hat, verwehrt?

Und dafür lassen wir unsere Legislative studieren? :fragezeichen:
 
Darf man das so verstehen, daß eine, die einen Deckel hat, also de Facto eine Professionelle ist, dafür mildernde Umstände bekommt wenn sie die Regeln die sie kennen sollte bricht?

Im Gegenzug werden diese mildernden Umstände einer Amateurin, die diese wahrscheinlich nicht kennt, weil sie die Zusatz-Blätter zum Deckel auch nicht bekommen hat, verwehrt?

Und dafür lassen wir unsere Legislative studieren? :fragezeichen:

Was regst dich auf ?

Ist doch eine typisch österreichische Lösung :daumen:
 
Darf man das so verstehen, daß eine, die einen Deckel hat, also de Facto eine Professionelle ist, dafür mildernde Umstände bekommt wenn sie die Regeln die sie kennen sollte bricht?

Im Gegenzug werden diese mildernden Umstände einer Amateurin, die diese wahrscheinlich nicht kennt, weil sie die Zusatz-Blätter zum Deckel auch nicht bekommen hat, verwehrt?

Und dafür lassen wir unsere Legislative studieren? :fragezeichen:
Sers Sargo

..ja das kannst du so verstehen, finde ich auch durchaus normal und angemessen!

Ich weis ja nicht welche These du vertrittst, nur würde so wie ich deine Zeilen verstehe bedeuten, dass es besser wäre ohne Lenkerberechtigung ein Fahrzeug zu lenken, weil ich ja dann milder für ein Verkehrsdelikt abgestraft werden müsste, weil woher soll ich die Verkehrsgesetze kennen?
Hingegen sollte einer mit Lenkerberechtigung eher härter bestraft werden weil der müsste die Verkehrsgesetze ja kennen! Das kann es doch nicht sein! :lol:

Den Einwand mit den Zusatzblättern kann ich dementsprechend auch nicht folgen.
Wenn sie sich nicht dem Gesetzt entsprechend für die Ausübung dieser Tätigkeit angemeldet hat, ist es ohnedies sowas von sekundär ob sie weis, wann oder wo man darf, wenn sie überhaupt dürfte.
Weil sie ohne Anmeldung grundsätzlich nicht darf, an keinem Ort zu keiner Zeit!
Während die Angemeldet ja grundsätzlich darf, nur eben nicht an dem Ort oder um diese Zeit.

f.G :cool:
 
@Badwolf

Du hast ja Recht. "Unwissenheit, schützt vor Strafe nicht.", ist auch ok. Aber von "Wissen bringt mildernde Umstände.", war keine Rede. Und eben die mildernden Umstände sind es die mich irgendwie irritieren.

Ich meine wenn Eine ohne Deckel auf den meiner Meinung nach härtesten Strich in Österreich geht, weil sie sich einfach nicht mehr anders zu helfen weiß, dann sollte das Gesetz sie zumindest insoferne fair behandeln, daß sie für das gleiche Vergehen auch gleich bestraft wird.
 
sers Sargon

..also genau genommen nicht das gleiche Vergehen, weil bei der sogenannten Amateurin ja noch dazukommt, das sie generell nicht darf. Aber es liegt durchaus in der Formulierung und Vorgehen schon auch ein gewisses Bestreben einer psychologischen Wirkung. ;)

Diese Gesetzesänderung kam ja nach jahrelangen Diskussionen und Versuch zustande, das Wiener Prostitutionsgesetzt zu novellieren bzw neu zu gestallten bzw eventuell auch ein akzeptables Bordellgesetzt zu schaffen. (ich persönlich bin ja enttäuscht was rausgekommen ist)
Möchte jetzt nicht meine persönliche Meinung wiedergeben, warum und wieso das nicht geschafft wurde. :cry:

Nur ein Problem das immer wieder aufgezeigt wurde, dass es eben so ist, dass Mädchen im Stuwer oder der ÄHM oder sonstwo illegal ihrer Tätigkeit nachgehen und Anzeigen da nicht wirklich helfen, mitunter sogar im Gegenteil, dass die Summe der Anzeigen mitunter für die Mädchen in utopischen bzw nicht mehr bezahlbaren Höhen erreichen und man damit oft das Gegenteil bewirkt! Weil man damit das Mädchen eventuell indirekt sogar nötigt, länger bzw öfter und das zumeist illegal tätig zu sein, weil sie ja sozusagen mehr verdienen muss, um die Geldstrafe neben ihren sonstigen Lebenskosten aufzubringen.

So lag ja vor etlichen Jahren mitunter der Grund, warum sich der illegale Strassenstrich im Stuwer dann auch tagsüber ausbreitet und jetzt erst recht für Aufregung sorgte und viele Anrainer erst jetzt bemerkten das im Stuwer ein Strich ist und auch Anrainerinnen einschlägig angesprochen wurden! :confused:
Da einige Mädchen aufgrund der offenen Geldstrafen eben länger arbeiteten bzw am Strich anwesend waren und bald merkten, dass amTag mitunter mehr zu verdienen war als in den Nachtstunden, (Beispiel: nicht jeder Ehemann kann Nachts ausser Haus ohne wohin, wo warst etc, aber was weis die Gattin schon wo er sich unter Tag oder kurz nach Feierabend rumtreibt ;) ) abgesehen von anderen poistiven Aspekte für die Pros, wie am Tag zbs Kind ohnedies im Kindergarten und so weiter....

Also sagt man sich, es muss zwar eine Strafe sein, weil bisschen Abschreckung muss ja sein, auch wenn man weis, dass es eh bei einigen der Mädchen ohnedies nichts nützt, was soll man machen, man hat ja kein Interesse, sie unbedingt in ein finanzielles Desaster zu bringen!
Auch hier im Forum wurde ja schon angesprochen, wieso man dieses Mädchen jetzt kontrolliert bzw eventuell angezeigt hat und ein anders das paar Meter daneben daherwackelt nicht, weil man eventuell schon weis, das bei den einen Mädchen es ohnedies zwecklos ist, weil wenn man sie jetzt noch 10 Mal anzeigt, es an ihrem Verhalten nix ändert, nur ihr Minuskonto erhöht!
Vielleicht ohnedies schon so hoch ist, dass es ihr aufgrund dessen eben schon egal ist und somit der Sinn einer Geldstrafe nicht mehr gegeben ist! Weil Sie die Strafe ohnedies nicht mehr bezahlen kann und wird.

Hingegen hofft man, wenn man eben bei Amateurinnen oder eben Personen, die es sozusagen mal ausprobieren möchten oder ausländischen Prostituierten ohne Karte, dass man sie mit einer Geldstrafe sozusagen verscheuchen bzw von einer weiteren Tätigkeit bzw Anwesenheit an diesen Ort abhalten /abschrecken kann.
Schau Beispiel, wenn ein EU-Mädchen oder generell ausländische Pros ein Geldstrafe ausgefasst hat und sie nicht bezahlen will, muss sie einen weiteren Aufenthalt in Österreich bzw u.a. im Stuwer vermeiden und so gesehen ergibt es einen Sinn und dient dem Zweck, ein weiteres Auswuchern des illegalen Strichs nach der EU-Erweiterung zu vermeiden.

fG :cool:
 
ja!

in österreich wird bis jetzt nur die anbieterin bestraft (wenn sie gegen gesetze handelt) und NICHT der freier (dies ist bis jetzt in europa meines wissens nur in ein paar nordischen staaten der fall)

ABER: denkt daran die (Auto)verkehrsregeln einzuhalten! da hat es schon Strafen für Freier gegeben weil sie sich nicht daran gehalten haben! (z.b. in Bezug auf Anrainerverkehr in der Umgebung um den Westbahnhof)
 
@badwolf

Na ja, Recht und Gerechtigkeit haben ja bekanntlich miteinander genauso wenig zu tun wie Geschichte und Wahrheit.

Auch wenn ich verstehe warum und wieso die Gemeinde so vorgeht, mir sogar vorstellen kann warum sie an den Erfolg dieser Vorgehensweise glaubt.

Ich halte es für ungerecht.
 
Im Stuwerviertel ist Prostitution grundsätzlich verboten! Alle !!!! Lokale dort sind (dem Gesetz nach) illegall!!!! Warum sie dennoch offen haben? Dreimal darf man raten! Vom Sperrgebiet einmal abgesehen dürften auch die ganzen Bordelle bei der Schule nicht sein. Nach zu lesen beim Pross Gesetz 150m neben einer Schule bla bla. Aber in Österreich geht alles wie geschmiert. Dazu kommt, dass die meisten Prostituierten im Stuwerviertel keine Kontrollkarte haben. Laut Polizei gibt es im Stuwerviertel mehrere AIDS Kranke **** Ungarische Zuhälter kassieren von Lokalbetreiber €200,- täglich damit "ihre" Mädchen dort "Zimmer machen". Den Mädchen selber bleibt nichts! Der Lokalbetreiber hat €10,- fürs Zimmer und gibt halt gratis einen Gespritzten her. Bei 100 Zimmer täglich !!!! nicht schlecht. Die Polizei schaut zu und ist nicht fähig (böse Zungen behaupten nicht willig) Prostituiertenmorde und Anschläge auf selbige zu klähren. Die Frau M**** vom Gesundheitsamt Neutorgasse war selber vor einigen Monaten Augenzeuginn als ein Mädchen blutig geschlagen wurde nur weil es nicht in der roten Laterne ihre Zimmer gemacht hat. Jetzt tut sie es. Die Polizei machte damals keine Anzeige und sagte nur das Mädchen sei selber schuld!!!! Die Frau M*** machte dann eine Anzeige gegen die Polizei da es sich bei ihr um eine sehr angagierte Frau handelt. Was dabei rauskam bzw. ob etwas rauskam....? All das wird durch Freier unterstützt die wegen einen gratis Spritzer, manchmal gratis Zimmer und einen €20,- fick ins Stuwerviertel fahren! Ich will nicht sagen, dass es am Westbahnhof besser ist. Obwohl die (ebenfalls ohne Kontrollkarte illegall arbeiteten) Mädchen in den Türkenlokalen bei der Lugnercity 20x schöner sind! Dort zahlt man halt €40,- fürs Mädchen und für das Bier €2,50. Dafür ist es nicht so tief wie im Stuwerviertel. Es ist nicht soooo wichtig ob Mädchen angemeldet sind oder nicht. Gesund müssen sie sein und das sind die Mädels im Stuwer ganz sicher nicht.
 
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