Ein Massenphänomen sicher nicht, aber wenn Du Dir hier so gewisse Threads anschaust, ist der Gedanke nicht so weit hergeholt.
1. Was hier im Forum geschrieben wird und tatsächlich, trau ich mich nicht bewerten.
2. Porno legal werden auch auf Teenager oder Schülerin getrimmte Mädchen gezeigt und bewixt, wieviele der Konsumenten real sich an jungen Mädchen vergreifen, weiß ich auch nicht.
Ich kann mir durchaus vorstellen, dass die Lust auf Inzest (visuell zu konsumieren oder sich an der Vorstellung zu erregen, eher gegeben ist als die Tat ansich. Immerhin gehören zwei dazu. Wenn ein junger Herr von der reifen Tante phantasiert und schreibt, wird er ziemlich wahrscheinlich dort auf taube Ohren stoßen.
Wie gesagt man kann nur spekulieren, weil es solange in den strafbaren Raum gedrückt, nix zu erheben gibt.
Übergriffe und Missbrauch an Kindern ist mir bekannt, auch innerfamiliäre, absolut zu verfolgen und zu strafen.
Inzestfälle im Erwachsenenalter bis auf zwei Schwestern die zusammen leben ist mir keiner bekannt, nicht mal einer der vermutbar wäre von der Konstellation her.
Für mich stellt sich nicht die Frage es zu bejaen, sondern die Frage ob und wenn ja wo der Sinn ist, Strafe anzudrohen.
Es ist nicht möglich den GV nachzuweisen, es sei denn es wäre ein Kind dabei entstanden.
Da ist für mich die Straffreiheit enorm wichtig, damit diese Kinder die gleichen Rechte bekommen können wie alle anderen Kinder.
Wenn Strafe befürchtet werden muss, ist zu befürchten dass es zu massiven Einschnitten in die Rechte der Kinder kommt.
Aus einer derartigen Beziehung entstanden zu sein ist stigmatisiert, die Eltern damit in den Häfen zu bringen a net grad fein in der Lebensgeschichte.
Beim Verschweigen, der Verzicht auf ganz viele Rechte und Möglichkeiten, sowie medizinische Vorsorge und Behandlung.
Die Strafandrohung ist zahnlos und kann nicht abschrecken, weil nicht entdeckbar.
Die Strafe schadet in erster Linie im Falle der Geburt des Schandflecks, das Kind in erster Linie.
Entweder öffentlich stigmatisiert als Ergebnis einer Straftat oder verheimlicht lebend und seiner Rechte gegenüber anderen beraubt.
Die Strafe wird nur schlagend und tatsächlich zur Anwendung kommen können, wenn ein Kind geboren wird.
Deshalb weg damit, erheben können, tatsächliche Zahlen nennen können, auch Erbkrankheit betreffend in dieser Hinsicht forschen - das geht nur im straffreien Raum.
Sinnlose und nicht umsetzbare Strafandrohung ist unnötig und hindert diejenigen daran offenzulegen, die es wollen oder eben ein Kind erwarten.
Ähm, da bin ich mir jetzt nicht ganz sicher aber doch irgendwie: Die verwandte Elternkonstellation ist durchaus außergewöhnlich und nicht förderbar. Wie diese zustande kam vielleicht von Interesse, eventuell auch psychologisch zu unterstützen. Dazu muss man es straffrei zugeben dürfen.
Es gibt keine Fakten, deshalb wäre ich froh, wenn das Jugendamt ein Auge auf die Jungfamilien werfen würde, wenn ein Kind entstanden ist, auch das nur im straffreien Raum möglich. Man weiß einfach nichts und kann weder die Eltern noch die Kinder unterstützen noch eingreifen, wenn es verschwiegen werden muss und nicht bekannt ist.
Tja und nehmen wir mal an es gibt ein inzestiöses Verhältnis aus dem man raus will und Hilfe braucht.
Die ist schwer zu holen, wenn es sich um eine Straftat handelt.
Angst und Hemmschwelle sind da eh schon enorm hoch, wenn noch befürchtet werden muss, dass man "auffliegt" bekommt man die notwendige Unterstützung nicht.