Soweit ich verstanden habe geht es um die Straffreiheit.
Es ist nicht mehr, als ein nicht durchzusetzendes und vollziehbares Gesetz aus dem Dschungel zu streichen.
Betroffen ist ausschließlich einvernehmlicher GV.
Wer sollte anklagen?
Wie wäre das zu beweisen?
Stattfinden wird der GV mit oder ohne Strafandrohung.
Wenn tatsächlich ein Kind aus solch einer Verbindung entstehen sollte, ist die Aufhebung des Straftatbestandes für das Kind wichtig.
Um nicht auf der Geburtsurkunde offensichtlich eine Straftat zu gestehen, somit auch das Jugendamt auf den Plan zu rufen, wird momentan "Vater unbekannt" stehen.
Im Sinne des Kindes, der Rechtsansprüche des Kindes, gesundheitliche Fragen, Obsorge ist es für das Kind ein erheblicher Unterschied, dass auch der Vater genannt und offiziell ist.
Das alles kann unter der Strafandrohung und mit dem Eintrag in die Geburtsurkunde momentan einem Geständnis gleich.
Diese Grauzone ist im Sinne des Kindes aufzuheben.
Beispiel: Nein, ich komme aus keinem Inzestverhältnis und dennoch gibt es eine neurologische Erbkrankheit. Zur Abklärung bevor meine eigenen Kinder heirateten, konnte ich mit dem bestehenden Befund des Gendefekts meines Vater, selbst zum Arzt gehen und das betreffende Segment untersuchen lassen. Bei mir ist es nicht mehr.
Dennoch, eine Möglichkeit die ein Mensch aus einer zu geheim haltenden Inzest-Beziehung nicht hat.
Ich denke man ist sich soweit einig, dass ein Mensch das Recht darauf hat, zu wissen wer Vater und Mutter sind.
Aus Angst "gestraft" zu werden, sollten dem Kind nicht die Möglichkeiten, die allen anderen Beziehungen entsprungen sind, vorenthalten werden.
Das ist mein Zugang zur Aufhebung der Strafbarkeit.
Worüber hier immer wieder geredet wird sind Straftaten, die ohnehin anzuzeigen und zu verfolgen sind.
Worüber hier geredet wird, ist das Verhindern von Schwangerschaften aus solchen Beziehungen.
Die Strafandrohung wird keine dieser Schwangerschaften verhindern, hat aber für das so gezeugte Kind erhebliche Folgen.
Es geht rein um die Strafe bei GV.
GV wird nicht thematisiert werden solange keine Schwangerschaft vorliegt.
Das so entstandene Kind ist somit das Beweisstück und zeitgleich der Leidtragende.
Entweder "Vater unbekannt" oder Eltern verurteilt und gebrandmarkt, durch die eigene Geburt als einziger stichhaltiger Beweis.
Mir ist die Gleichstellung eines Kindes aus einer Inzest-Beziehung mit allen anderen Kinder wichtig.
Das einzige was die Strafandrohung erreicht, ist das zu verhindern.
Einvernehmlicher GV hingegen ist durch die Strafandrohung weder zu verhindern, noch zu beweisen,, wenn kein Beweisstück dabei entsteht.
Wo der Kläger? Wo der Beweis?
Wie bei allen Straftaten braucht es einen Beweis.
Einen Mensch zum lebenden Beweis zu machen für Schuld und Straftat der Eltern, ist meines Erachtens entbehrlich.
Zur Verheimlichung der Straftat, einen Menschen zu belügen, seiner Rechte zu berauben, es auf seine Schultern zu laden zu müssen, ist ebenfalls entbehrlich.
Wenn es allen so dringlich um die Kinder geht, dann sei gesagt es ist in ihrem Sinne. Keine Schwangerschaft aus solch einer Beziehung wird durch die Strafbarkeit verhindert werden. Wenn es passiert, werden es genau diese Kinder sein, eh schon gesellschaftsgeächtet gezeugt, nochmal gebrandmarkt, ganz offiziell Ergebnis einer Straftat der Eltern.
Zwei Möglichkeiten fürs Kind:
Entweder ein grausliches Familiengeheimnis sein
oder
aufgrund der eigenen Geburt Beweis zur Verurteilung der Eltern
Ich nehme an, die, die sich für inzest so stark machen hier, hatten mal was mit der eigenen schwester oder sind noch immer mit der schwester in einer bez...outet euch doch halt endlich mal!
Für Inzest mache ich mich nicht stark.
Es ist real und findet statt.
Es geht um Straffreiheit und Folgen eines solchen Verhältnisses.
Alles, das im Graubereich bleiben MUSS, wird nicht beleuchtet, in die Schmuddelecke abgedrängt.
Was eine Strafe nützen sollte ist mir nicht klar.
Wo ist der Sinn einer Strafe, inwieweit ist "Besserung" zu erwarten?
Ich befürchte außer eine gewisse Zufriedenheit der Gesellschaft, dass solche Zustände nicht geben darf, macht sie keinen Sinn.
Abhängigkeiten etc. können eine Rolle spielen, dass solche Verhältnisse zu Stande kommen.
Bei Straffreiheit hat man die Möglichkeit, darüber zu sprechen, psychologische Hilfe in Anspruch zu nehmen, alles Möglichkeiten die es bei einer Straftat nicht gibt.
Einvernehmlicher GV als Straftat zu bewerten und zu behandeln ist meines Erachtens sinnlos.
Mir ist schon klar, ich schau ja hier immer wieder rein, dass das ein sehr emotionsbehaftetes Thema ist, obwohl es eh so gut wie niemanden betrifft.
Wenn man die Emotion raus nimmt, sieht die Sache etwas anders aus.
Den meisten geht es um Verhinderung von Zeugung.
Das machen alle Paare auf ihre Art.
Kinder entstehen dennoch und haben meines Erachtens ebenso Anspruch auf bestmögliche Versorgung, rechtliche Ansprüche und zu wissen und nennen zu dürfen wer die Eltern sind.
Wenn so sehr das Kindswohl im Vordergrund steht, muss ja geradezu die Straffreiheit gefordert werden.
Dass Strafandrohung GV verhindert, daran glaubt wohl niemand.
(wir sind hier in einem Forum in dem fremdgegangen und sexuelle Dienstleistung bezogen wird, innerhalb Beziehung oder Ehe. Da fürchten sich auch viele vor den Konsequenzen und tun es doch, oder)