Soll Inzest legalisiert werden?

Soll Inzest legalisiert werden?


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Soweit ich verstanden habe geht es um die Straffreiheit.

Es ist nicht mehr, als ein nicht durchzusetzendes und vollziehbares Gesetz aus dem Dschungel zu streichen.
Betroffen ist ausschließlich einvernehmlicher GV.
Wer sollte anklagen?
Wie wäre das zu beweisen?

Stattfinden wird der GV mit oder ohne Strafandrohung.
Wenn tatsächlich ein Kind aus solch einer Verbindung entstehen sollte, ist die Aufhebung des Straftatbestandes für das Kind wichtig.
Um nicht auf der Geburtsurkunde offensichtlich eine Straftat zu gestehen, somit auch das Jugendamt auf den Plan zu rufen, wird momentan "Vater unbekannt" stehen.

Im Sinne des Kindes, der Rechtsansprüche des Kindes, gesundheitliche Fragen, Obsorge ist es für das Kind ein erheblicher Unterschied, dass auch der Vater genannt und offiziell ist.

Das alles kann unter der Strafandrohung und mit dem Eintrag in die Geburtsurkunde momentan einem Geständnis gleich.
Diese Grauzone ist im Sinne des Kindes aufzuheben.

Beispiel: Nein, ich komme aus keinem Inzestverhältnis und dennoch gibt es eine neurologische Erbkrankheit. Zur Abklärung bevor meine eigenen Kinder heirateten, konnte ich mit dem bestehenden Befund des Gendefekts meines Vater, selbst zum Arzt gehen und das betreffende Segment untersuchen lassen. Bei mir ist es nicht mehr. :)
Dennoch, eine Möglichkeit die ein Mensch aus einer zu geheim haltenden Inzest-Beziehung nicht hat.

Ich denke man ist sich soweit einig, dass ein Mensch das Recht darauf hat, zu wissen wer Vater und Mutter sind.
Aus Angst "gestraft" zu werden, sollten dem Kind nicht die Möglichkeiten, die allen anderen Beziehungen entsprungen sind, vorenthalten werden.

Das ist mein Zugang zur Aufhebung der Strafbarkeit.

Worüber hier immer wieder geredet wird sind Straftaten, die ohnehin anzuzeigen und zu verfolgen sind.
Worüber hier geredet wird, ist das Verhindern von Schwangerschaften aus solchen Beziehungen.
Die Strafandrohung wird keine dieser Schwangerschaften verhindern, hat aber für das so gezeugte Kind erhebliche Folgen.
Es geht rein um die Strafe bei GV.
GV wird nicht thematisiert werden solange keine Schwangerschaft vorliegt.

Das so entstandene Kind ist somit das Beweisstück und zeitgleich der Leidtragende.
Entweder "Vater unbekannt" oder Eltern verurteilt und gebrandmarkt, durch die eigene Geburt als einziger stichhaltiger Beweis.

Mir ist die Gleichstellung eines Kindes aus einer Inzest-Beziehung mit allen anderen Kinder wichtig.
Das einzige was die Strafandrohung erreicht, ist das zu verhindern.

Einvernehmlicher GV hingegen ist durch die Strafandrohung weder zu verhindern, noch zu beweisen,, wenn kein Beweisstück dabei entsteht.
Wo der Kläger? Wo der Beweis?


Wie bei allen Straftaten braucht es einen Beweis.
Einen Mensch zum lebenden Beweis zu machen für Schuld und Straftat der Eltern, ist meines Erachtens entbehrlich.
Zur Verheimlichung der Straftat, einen Menschen zu belügen, seiner Rechte zu berauben, es auf seine Schultern zu laden zu müssen, ist ebenfalls entbehrlich.

Wenn es allen so dringlich um die Kinder geht, dann sei gesagt es ist in ihrem Sinne. Keine Schwangerschaft aus solch einer Beziehung wird durch die Strafbarkeit verhindert werden. Wenn es passiert, werden es genau diese Kinder sein, eh schon gesellschaftsgeächtet gezeugt, nochmal gebrandmarkt, ganz offiziell Ergebnis einer Straftat der Eltern.

Zwei Möglichkeiten fürs Kind:
Entweder ein grausliches Familiengeheimnis sein
oder
aufgrund der eigenen Geburt Beweis zur Verurteilung der Eltern


Ich nehme an, die, die sich für inzest so stark machen hier, hatten mal was mit der eigenen schwester oder sind noch immer mit der schwester in einer bez...outet euch doch halt endlich mal!

Für Inzest mache ich mich nicht stark.
Es ist real und findet statt.
Es geht um Straffreiheit und Folgen eines solchen Verhältnisses.

Alles, das im Graubereich bleiben MUSS, wird nicht beleuchtet, in die Schmuddelecke abgedrängt.
Was eine Strafe nützen sollte ist mir nicht klar.
Wo ist der Sinn einer Strafe, inwieweit ist "Besserung" zu erwarten?
Ich befürchte außer eine gewisse Zufriedenheit der Gesellschaft, dass solche Zustände nicht geben darf, macht sie keinen Sinn.

Abhängigkeiten etc. können eine Rolle spielen, dass solche Verhältnisse zu Stande kommen.
Bei Straffreiheit hat man die Möglichkeit, darüber zu sprechen, psychologische Hilfe in Anspruch zu nehmen, alles Möglichkeiten die es bei einer Straftat nicht gibt.

Einvernehmlicher GV als Straftat zu bewerten und zu behandeln ist meines Erachtens sinnlos.

Mir ist schon klar, ich schau ja hier immer wieder rein, dass das ein sehr emotionsbehaftetes Thema ist, obwohl es eh so gut wie niemanden betrifft.
Wenn man die Emotion raus nimmt, sieht die Sache etwas anders aus. ;)

Den meisten geht es um Verhinderung von Zeugung.
Das machen alle Paare auf ihre Art.
Kinder entstehen dennoch und haben meines Erachtens ebenso Anspruch auf bestmögliche Versorgung, rechtliche Ansprüche und zu wissen und nennen zu dürfen wer die Eltern sind.

Wenn so sehr das Kindswohl im Vordergrund steht, muss ja geradezu die Straffreiheit gefordert werden.
Dass Strafandrohung GV verhindert, daran glaubt wohl niemand.

(wir sind hier in einem Forum in dem fremdgegangen und sexuelle Dienstleistung bezogen wird, innerhalb Beziehung oder Ehe. Da fürchten sich auch viele vor den Konsequenzen und tun es doch, oder)
 
Wenn aus diesem Sex Kinder entstehen, mit teilweise schweren Beeinträchtigungen (muss nicht sein, aber das Risiko ist weit höher), um die sich dann die Gesellschaft kümmert (was auch genau so sein sollte, eine wohlhabende Gesellschaft sollte sich um die schwächsten Mitglieder kümmern), dann betrifft es eigentlich jeden, Entweder direkt (so wie mich und auch andere, oder indirekt, weil sie es mittragen und mitfinanzieren).
Menschen mit Beeinträchtigungen gibt es, Sie können angeboren sein, oder durch Unfälle oder Erkrankunngen entstehen, oder auch durch andere Umstände.
Aber man muss nicht erlauben, bzw fördern, dass das Riskio weit erhöht wird, noch mehr Menschen mit Beeinträchtigung zu zeugen.
Es ist für Menschen mit unterschiedlich starken Beeinträchtigungen nicht einfach ihr Leben zu meistern und sehr oft benötigen sie dafür ständige Hilfe.
Alles was Du anführst, stimmt soweit und hat durchaus seine Berechtigung, möchte da aber trotzdem 2 Dinge zu bedenken geben...
1.) schrieb ich in meinem Post nichts von Kindern, es gibt auch genug "legale" Paare, die als Liebespaar zusammenleben, allerdings keine Kinder haben oder gar welche haben wollen. Ich bin auch absichtlich nicht darauf eingegangen, weil der Threadtitel Inzest und nicht Inzucht zur Diskussion hier in Frage stellt.
2.) selbst wenn der Gedanke an Nachwuchs im Spiel wäre, jede schwangere Frau bekommt - sobald sie zur Gruppe der Risikoschwangerschaften gezählt wird - zusätzliche Untersuchungen in SSW 12, um etwaige Behinderungen auszuschließen... Dies ist jedoch nur ein Sidefact, da ich ja ohnehin "nur" von Inzest ausging...

Just my 2 cents
 
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Wenn aus diesem Sex Kinder entstehen, mit teilweise schweren Beeinträchtigungen (muss nicht sein, aber das Risiko ist weit höher), um die sich dann die Gesellschaft kümmert (was auch genau so sein sollte, eine wohlhabende Gesellschaft sollte sich um die schwächsten Mitglieder kümmern), dann betrifft es eigentlich jeden, Entweder direkt (so wie mich und auch andere, oder indirekt, weil sie es mittragen und mitfinanzieren).
Das bedeutet frech gesagt: Menschen mit Behinderungen (wo das Risiko einer Behinderung auch viel höher ist) dürfen auch keine Kinder bekommen. Da dies uns auch wieder indirekt (oder direkt) belastet?
Gleichberechtigung vor der Gesetzlichen Gegebenheiten würde dies bedeuten. Und wenn wir das dann auf alle gleichermaßen umsetzen, wie erfolgt dann da verhindern?
Abtreibung als gesetzliche Vorschriften? Sterilisation ohne wenn und aber?
Wo hört das dann auf und wo fangen wir an?
Müssten alle Paare erstmal einen Test machen wie hoch die Wahrscheinlichkeit liegt hier ein Kind zu zeugen mit Behinderung?
Antrag aufs Kinder bekommen abgelehnt? Grund zu hohe Wahrscheinlichkeit der Belastung der Gesellschaft?
 
Das bedeutet frech gesagt: Menschen mit Behinderungen (wo das Risiko einer Behinderung auch viel höher ist) dürfen auch keine Kinder bekommen. Da dies uns auch wieder indirekt (oder direkt) belastet?
Das hängt wohl von der Art der Behinderung ab.
Menschen die so schwer beeinträchtigt sind, dass sie als nicht geschäftsfähig gelten müssen, erübrigt sich die Frage bis zu einem gewissen Grad. Bei Menschen mit Down Syndrom z.B. ( die durchaus selbständig ihr Leben meistern können, in vielen Fällen) , gibt es die Diskussion schon lange und mit keinem befriedigendem Ergebnis. Das ist und wird immer eine schwierige Debatte sein.
 
Bei Menschen mit Down Syndrom z.B. ( die durchaus selbständig ihr Leben meistern können, in vielen Fällen) , gibt es die Diskussion schon lange und mit keinem befriedigendem Ergebnis. Das ist und wird immer eine schwierige Debatte sein.
das ist es ja, wieso ich bei inzest die gefahr auf inzucht und die daraus resultierenden möglichen folgen als argumentation fürs verbot als diskriminierung empfinde.
wenn wir, in allen anderen konstellation mit denselben risiken/folgen, die sicht haben, dass es ethisch nicht vertretbar sei, diesen menschen das kinderkriegen zu verbieten, stellt sich die (meiner meinung nach völlig logische) frage, wieso es bei verwandten ersten grades ethisch auf einmal anders sein soll. und bislang schafft es niemand hier im thread, mir das schlüssig zu erklären.
 
Das bedeutet frech gesagt: Menschen mit Behinderungen (wo das Risiko einer Behinderung auch viel höher ist) dürfen auch keine Kinder bekommen. Da dies uns auch wieder indirekt (oder direkt) belastet?
Gleichberechtigung vor der Gesetzlichen Gegebenheiten würde dies bedeuten. Und wenn wir das dann auf alle gleichermaßen umsetzen, wie erfolgt dann da verhindern?
Abtreibung als gesetzliche Vorschriften? Sterilisation ohne wenn und aber?
Wo hört das dann auf und wo fangen wir an?
Müssten alle Paare erstmal einen Test machen wie hoch die Wahrscheinlichkeit liegt hier ein Kind zu zeugen mit Behinderung?
Antrag aufs Kinder bekommen abgelehnt? Grund zu hohe Wahrscheinlichkeit der Belastung der Gesellschaft?
Nein das bedeutet es nicht und soetwas habe auch weder geschrieben noch angedeutet. Und mehr schreibe ich zu diesen ganzen Unterstellungen auch nicht.
 
Nein das bedeutet es nicht und soetwas habe auch weder geschrieben noch angedeutet
und wieso betrifft es dann nur solche fälle von kindern mit beeinträchtigungen, die aus einem inzucht fall entstanden sind, und alle anderen konstellationen nicht?
ich mein, ich geb dir eh den benefit of the doubt, dass du das eben nicht damit gemeint hast, aber dann stellt sich eben die frage, wieso du da differenzierst.
 
bislang schafft es niemand hier im thread, mir das schlüssig zu erklären.
Da kann es weder für noch gegen eine schlüssige Erklärung geben. Das Thema beschäftigt die menschliche Gesellschaft schon seit dem Altertum und wahrscheinlich seit noch viel früher. Somit ist es weder neu noch sonderbar sich darüber Gedanken zu machen. Das sind eben Fragen die sich seit tausenden von Jahren so hinziehen und immer wieder einmal zu anderen Antworten geführt hatten. Das werden wir hier nicht lösen. Irgendwann gibt es halt für die momentane Situation einen gesellschaftlichen Konsens, der aber auch wieder nicht in Stein gemeißelt ist.
 
Das Thema beschäftigt die menschliche Gesellschaft schon seit dem Altertum und wahrscheinlich seit noch viel früher. Somit ist es weder neu noch sonderbar sich darüber Gedanken zu machen
das alleine rechtfertigt den diskurs darüber doch schon ;)
auch die ewige frage, was in beziehungen bereits als fremdgehen zählt, und was nicht, wird sich niemals zur vollsten zufriedenheit aller klären lassen, und dennoch ist der diskurs wichtig und willkommen :)
 
Nein das bedeutet es nicht und soetwas habe auch weder geschrieben noch angedeutet. Und mehr schreibe ich zu diesen ganzen Unterstellungen auch nicht.
Es waren keine Unterstellungen oder ist dir der Sinn hinter einer Fragestellung nicht bekannt? Dafür sind nämlich die Fragezeichen gedacht, die ich auch angewendet habe. Ich habe dich was gefragt. Nicht dir was unterstellt.

Wenn du keine Antworten darauf hast ist es eine andere Sachen aber unterstellt habe ich dir persönlich gar nichts. Oder steht da irgendwo du meinst dies und jenes...
Ich habe ausgedrückt das ich dann frech, von dir beschriebene dann umwandeln kann in meine These.
Da diese Bereiche ja gleich sind, wenn es um Behinderung geht und Nachwuchs.

Ich finde es nämlich interessant das hier immer nur kurzfristig gedacht wird.
Inzest = erhöhtes Risiko für Behinderungen = Problem der Gesellschaft = gehört verboten

Genetische Behinderung = erhöhtes Risiko für Behinderung = Problem der Gesellschaft = Menschenrechte dürfen nicht verletzt werden

Und das mein lieber Gesangsverein ist nicht ok oder?
 
das alleine rechtfertigt den diskurs darüber doch schon ;)
auch die ewige frage, was in beziehungen bereits als fremdgehen zählt, und was nicht, wird sich niemals zur vollsten zufriedenheit aller klären lassen, und dennoch ist der diskurs wichtig und willkommen :)
Naja, da muß man schon Unterscheiden. Fremdgehen ist eine reine Konvention und gilt/galt noch nicht einmal für alle Klassen innerhalb eines Gemeinwesens. Übersehen wird dabei ( auch in der Carta der Menschenrechte, Art.17/3) dass es durchaus auch Gesellschaftsformen gibt, in denen z.B. in der Sippe gelebt wird und nicht in gepaarten Eheformen. Das ist wohl auf den Einfluß der damaligen "wertkonservativen" Kreise zurückzuführen.

Bei Inzest gibt es allerdings eine durchaus naturwissenschaftlich begründete Argumentation, die der möglichen Inzucht. Da müsste man halt dann unterscheiden zwischen reinem (einvernehmlichem) Inzest und Zeugung von Nachkommen durch Inzest. Das aber auseinanderzudröseln macht die Debatte nicht wirklich einfacher.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei Inzest gibt es allerdings eine durchaus naturwissenschaftlich begründete Argumentation, die der möglichen Inzucht.
diese naturwissenschaftliche argumentation hast du in exakt genau derselben form auch dann, wenn es aus anderen gründen (also nicht inzucht) zu einem erhöhten risiko kommt ... wenn du das ausser acht lässt, dreht sich die diskussion im kreis, da hast du recht ;)
 
diese naturwissenschaftliche argumentation hast du in exakt genau derselben form auch dann, wenn es aus anderen gründen (also nicht inzucht) zu einem erhöhten risiko kommt ...
Und genau dort ist die Debatte genauso schwierig und tw. verfahren wie beim Thema Inzest. Da kommt mit den Möglichkeiten der Gentechnik noch so einiges zu auf die Menschheit.

wenn du das ausser acht lässt, dreht sich die diskussion im kreis, da hast du recht
Ich lass' gar nix außer Acht. Ich versuche bei solchen Debatten Argumentationslinen herauszuarbeiten, nicht mehr und nicht weniger.
 
Wenn aus diesem Sex Kinder entstehen, mit teilweise schweren Beeinträchtigungen (muss nicht sein, aber das Risiko ist weit höher)
Auch weiter vorne im Thread sehr genau und mehrfach belegt, dem ist nicht so.
Es gibt kaum verlässliche Zahlen, denn Eltern und Kinder werden in den Bereich des dunklen schmutzigen Geheimnis gebann.
Die, die wir haben und die vergleichbar sind, widersprechen Deiner These (bitte selbst nachlesen)
Entweder direkt (so wie mich und auch andere, oder indirekt, weil sie es mittragen und mitfinanzieren).
Du nimmst also an, dass die Androhung der Strafe GV verhindert.
Du erwartest ein Ansteigen von Geburten.
Wie hoch ist denn überhaupt die Geburtenrate aus solchen Beziehungen?
Siehst, kaum zu erheben, weil strafbar.
Ist es das, was Du willst, das Leute lügen und betrügen müssen, Kinder so groß werden müssen?

Aber man muss nicht erlauben, bzw fördern, dass das Riskio weit erhöht wird, noch mehr Menschen mit Beeinträchtigung zu zeugen.
Es ist für Menschen mit unterschiedlich starken Beeinträchtigungen nicht einfach ihr Leben zu meistern und sehr oft benötigen sie dafür ständige Hilfe.
Ja und vom Masturbieren bekommt man Rückgraterweichung, die Schwulen sind Vergewaltiger und im Spinat ist urviel Eisen und er macht stark wie Popey.
Es gibt nichts, außer Gerüchten und Althergebrachten, das diese Ansicht untermauern könnte. Mir persönlich ist kein einziger Fall bekannt.

eine wohlhabende Gesellschaft sollte sich um die schwächsten Mitglieder kümmern
Z.B. Jedes Kind hat ein Recht darauf Unterstützung vom Jugendamt zu erhalten, wenn Eltern in einer Ausnahmesituation sind, das geht von Scheidung, über Gewalt in der Familie etc.
Diesen Kinder ist diese Freiheit nicht gegeben, wenn nicht aktenkundig werden darf, dass die Eltern Geschwister sind.
Jedes Kind hat Anspruch von Vater und Mutter versorgt zu werden. Bei Trennung der Eltern wird die Höhe der Alimente festgelegt, bei "Vater unbekannt" fällt es hier um.

Sollte, wie Du beschreibst eine gesundheitliche Einschränkung bestehen, deren Abklärung notwendig ist, wird jedes straffrei gezeugtes Kind die sofort erhalten, die Eltern werden nach bestem Wissen Information beitragen.
Kommt das Kind aus einer verheimlichten Straftat, wird man sich überlegen ob man zum Arzt geht - dort könnte es ja rauskommen, oder man ist beim Arzt wird nach der Krankengeschichte der Eltern befragt und hier muss gelogen oder verschwiegen werden.
Somit auch in der Gesundheitsvorsorge für das Kind, wird es durch die Angst der Eltern vor Entdeckung benachteiligt.

Vorgeburtlich: Wenn Deine Sorge (nicht höher als sonst wo) Erbkrankheiten sind, so ist es umso wichtiger, dass die werdenden Eltern angeben können Geschwister zu sein und eventuell entsprechende Untersuchungen statt finden können. Der Straftatbestand verhindert das.

Wenn es um das Wohl und die Gesundheit der Kinder geht, dann muss man geradezu für eine Aufhebung der Strafandrohung sein.


Wie gesagt, Strafandrohung und Konsequenzen verhindert GV nicht - hierforums schön nachzulesen. ;)
Das ist der falsche Ansatz.
Ganz im Gegenteil, Straffreiheit ermöglicht den Paaren, Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Sag mir, wann angezeigt wird und wann und wie gestraft werden soll.
Sag mir, wie durch Strafe verhindert werden kann, dass GV statt findet.
Sag mir, wie durch die Strafe die Täter geläutert werden sollen.
Sag mir, ob Du ein österreichisches Kind haben willst, dessen Eltern beide verurteilte Straftäter sind, weil sie dessen Eltern sind.
Durch Geburt ein lebenslanger Schandfleck zu sein und Beweis gegen die Eltern, durch die eigene Existenz.
Ein Kind ist der einzig nachweisbare und schlüssige Beweis!

Schon ein bisserl irre.
Zum Wohle eventuell entstandener und entstehender Kinder, zur Möglichkeit unter den gleichen Bedingungen aufzuwachsen, mit denselben Rechten und Ansprüchen wie alle andere: Her mit der Straffreiheit.


Durch den Makel der Geburt automatisch ein Mensch zweiter Klasse zu sein, ist den ohnehin belasteten Schandflecken zu ersparen.

Es geht nicht um die Förderung von Inzest.
Wer es jetzt nicht tut, wird durch Straffreiheit nicht plötzlich Lust auf die lieben Verwandten bekommen.
Es geht darum, es aus der Illegalität zu holen, um sorgfältig prüfen zu können u.a. auch ob es aus freiem Willen geschah oder z.B. eine Nötigung vorliegt.

Die Angst vor Verurteilung drängt die Leute derart ab, dass sie weder Hilfe in Anspruch nehmen können, noch die Wahrheit sagen können.

Unpassender Vergleich:
Prostitution: Legal, Geschäftsbasis, klare Regeln, Schutz für Kunden, Schutz für Dienstleister. Es würde Sex gegen Geld/Ware ebenso geben, wäre es nicht legal, oder? So findet es in einem Rahmen statt, der kontrollierbar, überschaubar ist, Straftaten in diesem Bereich begangen angezeigt und geahndet werden können. (z.B. Vergewaltigung einer Prostituierten in ihrem Geschäftsbereich, ist es illegal wird sie kaum anzeigen können, Freier wird ausgsackelt, ist Prostitution verboten, wird er es schwer anzeigen können)

Inzest ist kein Massenphänomen, man sieht hier die Ablehnung, kaum wer kann sich vorstellen mit seiner Familie zu schnackseln.
Es ist eine Randgruppe, der Straffreiheit zugestanden werden sollte, weil es ohnehin nicht zu beweisen ist und niemandem hilft.
Sollten Kindern daraus entstehen
, hilft den Kindern die Straffreiheit ein Leben ohne Makel und Geheimnis unter den selben Voraussetzungen wie alle anderen, zu leben.
 
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