Trotzdem Hosenwurm, du bist für diese Gesetzeslage nicht verantwortlich, aber es kann nicht sein,für etwas bestraft zu werden,was einem nicht klar nachweisbar ist.
Da gebe ich dir selbstverständlich recht! Aber die Polizei ist halt nicht wirklich daran interessiert, das Problem Straßenprostitution zu lösen, sondern will einfach ein bisschen Präsenz zeigen und dein Eindruck erwecken, es würde schon etwas dagegen getan werden. Folglich wird von Seiten der Behörden versucht, den Aufwand so gering wie möglich zu halten. Deshalb die Strafverfügung: die stützt sich nämlich nur auf die
dienstlicher Wahrnehmung eines Polizisten und kann
ohne weitere Ermittlungen erlassen werden.
Somit ist es in dem von dir beschriebenen Fall einer sexy gekleideten und an der Bushaltestelle auf- und abgehenden Person durchaus denkbar, dass ihr Freund eine Strafverfügung bekommt, obwohl er sie dort nur abgeholt hat. Es reicht bereits aus, wenn dieser Vorgang für einen Polizisten wie Prostitution ausgesehen hat. Er muss das nicht beweisen.
Natürlich hat aber jeder das Recht, einen Einspruch gegen eine Strafverfügung zu erheben. Als nächstes kommt dann von der zuständigen Behörde eine "Aufforderung zur Rechtfertigung". Und jetzt wird es interessant: Sollte man mittels Zeugen bzw. Beweisstücken in der Lage sein, den Beamten glaubhaft zu vermitteln, dass man unschuldig ist - in obigem Beispiel würde es reichen, wenn die dort abgeholte Freundin eine Aussage macht -, dann wird die Strafe fallengelassen. Andernfalls geht es weiter mit einer Straferkenntnis, die Berufung derselben und schließlich bis zur Verhandlung.
Die ganze Sache kann sich dementsprechend ziemlich in die Länge ziehen und da die meisten Freier wegen Familie o. Ä. eher an einem schnellen Ende interessiert sind, wird oft sofort bezahlt. Außerdem könnten sich Falschaussagen wie "ich wollte ja nur nach dem Weg fragen", obwohl man Navi im Auto hat und seit zwanzig Jahren hier lebt, sehr schnell noch unangenehmere Folgen haben.