auf die beziehe ich mich ja ohnehin.
stimmt nicht. es sind immer analog erworbene daten, solange man nix damit verdient, also kein problem.
abgesehen davon, dank der gesetzeslage in österreich, kann man für filesharing überhaupt nicht bestraft werden. das höchststrafmaß liegt wenn ich mir recht erinnere bei 6 monaten haft (UrHG) und die grenze dafür, dass ein provider deine daten hergeben darf liegt bei strafdrohung von min. 1 jahr, damit kann niemand an deine daten kommen. wenn plötzlich der staatsanwalt meine daten hat, dann muss er erst einmal bekanntgeben wo er sie her hat. und wenn er sie vom provider hat, dann ist das verfahren gleich mal ungültig und ich kann mein provider "a bissl" verklagen