Diverses tauschbörse - professionisten tauschen dienstleistungen...

Hinweis: §12 (2) im Wortlaut (!)
>Die nicht gewerbsmäßige Herstellung, Änderung oder
Instandhaltung von elektrischen Anlagen und elektrischen
Betriebsmitteln ist nur solchen Personen gestattet, welche die hiezu
erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen oder...<

Nirgendwo ist die Rede von sämtlichen Verkabelungen, also: Hoppy-Elektriker dürfen ihre Dienste sehrwohl hier anbieten. Nur nicht gewerblich.
Info:http://www.ove.at/rechtsinformation/elektrotechnik/pdf/Elektrotechnikgesetz.pdf


Bin Nicht-gewerblicher-Ikea-Möbel-Zusammenschrauber - Wer braucht das?

Hallo morejoy,

wie Du schon richtig schreibts (im Wortlaut) "nicht gewerbsmäßige". Darunter fallen meines Erachtens die Hobby-Elektriker.

Ich möchte mit meinem Posting auch niemanden belehren oder den Spaß am Heimwerken nehmen. Ich möchte lediglich darauf hinweisen, dass Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln oder Installationen eine Gefahr für sich selbst oder (noch schlimmer) bei unsachgemäßer Ausführung zu Schäden am Gebäude oder Verletzungen bei Personen führen können.
Ein Sprichwort sagt: "Als Elektriker stehst mit einem Bein im Häfen, mit dem Anderen im Grab" :mrgreen:

mfg
derunausgelastete
 
Ich möchte lediglich darauf hinweisen, dass Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln oder Installationen eine Gefahr für sich selbst oder (noch schlimmer) bei unsachgemäßer Ausführung zu Schäden am Gebäude oder Verletzungen bei Personen führen können.

JEDE Elektroinstallation muss durch einen gewerblichen Elektriker abgenommen werden! Ansonsten gibt es keinen Versicherungsschutz für elektrische Defekte!!!
 
und @ igor: ich würde niemals etwas in die hand nehmen, das ich nicht besser kenne als mein eigenes unterhemd! also - handmassage gerne! aber niemals immo-geschäft. (ist mir auch zu anrüchig, da bleib ich lieber seriös :mrgreen: )


haha lorelay, das mußt du jetzt aber beweisen!
 
Buddy list?? Was kann die?? Egal, setz ich Dich auch da drauf..:mrgreen:

danke :daumen: und wos gibt,s zum trink,n :saufen: :mrgreen:

zur frog kaunn i nua auf FAQ und de forumsregeln vaweisn :mrgreen:

:mrgreen: i hob FAQ extra ned im dialekt gschriem i glaub des hädd i söba nimma lesn kenna :mauer:
 
Der Franzl weg? :shock: Gut! :cool:

Ich habe eine Flasche Original-Sissisfranzl-Grappa äh, ja, wie sagt man, organisieren können und würde ihn eintauschen wollen. UU sogar mit kleinem Gratis-Chip für´s Navigationssystem. :mrgreen:

Da findet man dann mittels GPS immer wieder zu dem Teil, wo das angebracht ist (zB Auto oder so!)

Angebote nur von Frauen per PN an mich! :mrgreen: Mit Gegenleistungangebot! ;) :mrgreen:

:engel:

Na also, füll mer halt den Grappa in die 2litrige Colaflasche und deponier´ns hier! Und bringen dem SF sei Flascherl z´ruck, sonst läuft er womöglich noch Amok!
 
Na also, füll mer halt den Grappa in die 2litrige Colaflasche und deponier´ns hier! Und bringen dem SF sei Flascherl z´ruck, sonst läuft er womöglich noch Amok!

:mrgreen: genau de floschn brauch i nehmlich damit i in nächst,n ausetzn kau :daumen:

:mrgreen: i hob da jo gsogt wauns,d gfogd häsd :mrgreen:

:mrgreen: übrigens da chip woa im pfiasichkean :klatsch:

und den bring bitte ah :daumen:
 
Also ich hätte - in Ermangelung einer "richtigen" Tätigkeit - nur Dienstleistungen im Bereich Buchhaltung bis Bilanzierung, Finanzierungen, steuerrechtliche Beratungen udgl. - wenn's jm interessiert - anzubieten. (Insbesondere sollte der -überflüssige- Hinweis gestattet sein, dass Tauschhandel generell auch umsatzsteuerpflichtig ist!)

Ansonsten habe ich leider nichts und kann auch nichts - wirklich schade!
 
Also ich hätte - in Ermangelung einer "richtigen" Tätigkeit - nur Dienstleistungen im Bereich Buchhaltung bis Bilanzierung, Finanzierungen, steuerrechtliche Beratungen udgl. - wenn's jm interessiert - anzubieten. (Insbesondere sollte der -überflüssige- Hinweis gestattet sein, dass Tauschhandel generell auch umsatzsteuerpflichtig ist!)

Ansonsten habe ich leider nichts und kann auch nichts - wirklich schade!

Soweit ich weiß kannst du das umsatz weg lassen und einfach nur steuerpflichtig schreiben, sollte auch für anderen Steuern genauso gelten. Sonst würde wohl jedes Unternehmen die Mitarbeiter (teilweise) durch Dienstleistungen und nicht durch Geld bezahlen. Wäre ja ne win-win Situation wenn man nen Tausch 50 Stunden arbeiten gegen gratis wohnen machen könnte und damit die Lohnsteuer/Einkommenssteuer ersparen würde.
 
Muss mein Grappaangebot leider wieder zurückziehen. Es macht mehr Ärger als ich dachte! :mauer: :oops: :mrgreen:
 
:shock: Was hat das mit Tauschen zu tun? :roll:

Hast Du das Copyright auf die Bilder? Wenn nein, bitte entfernen und ggf. Link hineinstellen. Siehe auch die Forenregeln.

Benno:engel:
 
Hast Du das Copyright auf die Bilder? Wenn nein, bitte entfernen und ggf. Link hineinstellen. Siehe auch die Forenregeln.

bei den bildern handelt es sich aufnahmen aus dem fernsehen. da das fernsehen eine analoge form der datenübertragung darstellt, gilt keine der üblichen rechtsregeln für bilderrechte :roll:
 
bei den bildern handelt es sich aufnahmen aus dem fernsehen. da das fernsehen eine analoge form der datenübertragung darstellt, gilt keine der üblichen rechtsregeln für bilderrechte :roll:
Dazu müsste er aber die Bilder meinem Wissen auch vom Fernsehen aus aufgenommen haben.

Naja, wenn er Staatsanwalt sein sollte, wird er´s ja wissen.

Und ich schrieb nicht, dass er sie entfernen muss! Sondern deutete nur auf etwas hin. :mrgreen:

Ich deute halt manchmal und es wird falsch aufgefasst! :mrgreen:
 
ich bin fotograf und Grafiker..
wie wärs mit einem akt-shooting der in einen blowjob übergeht. :mrgreen:

gruß
error
 
bei den bildern handelt es sich aufnahmen aus dem fernsehen. da das fernsehen eine analoge form der datenübertragung darstellt, gilt keine der üblichen rechtsregeln für bilderrechte :roll:
Das hieße also. dass du Filme die du im TV, zb auf Premiere, analog aufgenommen hast, überall wiedergeben darfst? spassig :mrgreen:
 
bei den bildern handelt es sich aufnahmen aus dem fernsehen. da das fernsehen eine analoge form der datenübertragung darstellt, gilt keine der üblichen rechtsregeln für bilderrechte :roll:
Du solltest Anwalt oder Gebrauchtwagenhändler oder Immobilienmakler werden, wenn du das jemanden ins Gesicht sagen kannst ohne :oops:

lG Igor
 
Das hieße also. dass du Filme die du im TV, zb auf Premiere, analog aufgenommen hast, überall wiedergeben darfst? spassig :mrgreen:

korrekt. auch wennst sie digital über den analogen anschluss aufnimmst am PC ;)

wennst also die millionenshow über eine TV karte aufnimmst, dann darfst das verbreiten soviel du willst. gesetzeslücke sei dank ;)
 
hi splashsun,

ich rate ab, den gut gemeinten rat von igor zu befolgen.

Du solltest Anwalt ... werden, wenn du das jemanden ins Gesicht sagen kannst ohne :oops:

und würde gerne die gesetzeslücke kennen lernen! wirklich gerne.

gruß, matteo
 
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