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Gast
(Gelöschter Account)
Hinweis: §12 (2) im Wortlaut (!)
>Die nicht gewerbsmäßige Herstellung, Änderung oder
Instandhaltung von elektrischen Anlagen und elektrischen
Betriebsmitteln ist nur solchen Personen gestattet, welche die hiezu
erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen oder...<
Nirgendwo ist die Rede von sämtlichen Verkabelungen, also: Hoppy-Elektriker dürfen ihre Dienste sehrwohl hier anbieten. Nur nicht gewerblich.
Info:http://www.ove.at/rechtsinformation/elektrotechnik/pdf/Elektrotechnikgesetz.pdf
Bin Nicht-gewerblicher-Ikea-Möbel-Zusammenschrauber - Wer braucht das?
Hallo morejoy,
wie Du schon richtig schreibts (im Wortlaut) "nicht gewerbsmäßige". Darunter fallen meines Erachtens die Hobby-Elektriker.
Ich möchte mit meinem Posting auch niemanden belehren oder den Spaß am Heimwerken nehmen. Ich möchte lediglich darauf hinweisen, dass Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln oder Installationen eine Gefahr für sich selbst oder (noch schlimmer) bei unsachgemäßer Ausführung zu Schäden am Gebäude oder Verletzungen bei Personen führen können.
Ein Sprichwort sagt: "Als Elektriker stehst mit einem Bein im Häfen, mit dem Anderen im Grab"
mfg
derunausgelastete