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Wenn Prostitution Gewerbsmäßigkeit voraussetzt und Gewerbsmäßigkeit dann vorliegt, wenn die Absicht besteht, sich ein fortlaufendes Einkommen zu sicher, wird die entscheidende Frage wohl die Höhe des erzielten "Einkommens" sein. Als "nicht bloß geringfügig fortlaufendes Einkommen" wird lt StGb ein solches angesehen, das monatlich 400 € nicht überschreitet. Das heißt bei einem monatlichen Verdienst unter 400 € fällt das Ganze nicht unter Prostitution.
Kommt also drauf an, wann man die Dienste in Anspruch nehmen will:
- ist man am Monatsletzten dran und der/die Anbieterin hat im laufenden Monat schon 380 € in der Registriekasse, sind 20€ angemessen
- war der/die Anbieter in dem Monat aber krank oder auf Urlaub und daher 0 € in der Kasse, kann er/sie 400 € verlangen und es zählt nicht als Prostitution
Das kannst alles deiner kranken Grossmutter erzählen. Vor der Behörde halt das net amoi bisd ausgredt hast.