Wie das in der Bauordnung definiert ist, ist egal. Dazu gibt es Begriffsbestimmungen im Prostitutionsgesetz, die für das Prostitutionsgesetz maßgeblich sind. Was im Prostitutionsgesetz unter Wohngebiet zu verstehen ist, ist in zwei Sätzen definiert (§ 2 Abs. 8):
1. allgemein: Als Wohngebiet im Sinne dieses Gesetzes gelten Flächen im Gebiet der Stadt Wien, welche mehrheitlich mit Gebäuden bebaut sind, die Wohnzwecken dienen, einschließlich aller Straßen, Parks und sonstiger öffentlich zugänglicher Flächen, die innerhalb solcher Gebiete liegen oder an solche angrenzen.
2. speziell: Als Wohngebiet gelten jedenfalls Flächen, für die im Flächenwidmungsplan die Widmungen Wohngebiet, Gemischtes Baugebiet, Kleingartengebiet oder Gartensiedlungsgebiet ausgewiesen sind.
Die ÄMH ist im Flächenwidmungsplan als "Gemischtes Baugebiet" ausgewiesen (dazu gehört wohl auch "Gemischtes Baugebiet - Geschäftsviertel") und fällt daher unter die Definition des zweiten Satzes, wenn sie nicht ohnehin schon eindeutig unter die Definition des ersten Satzes fällt.