Todesstrafe und Selbstjustiz

das du als "auftraggeber" für mögliche straftaten nötigung/körperverletzung/sachbeschädigung der geldeintreiber zur verantwortung gezogen wirst ist dir aber schon klar.

da würd ich die variante selbst eintreiben vorziehn.

Kann man natürlich auch tun, Allerdings wer sagt das ich der Auftraggeber bin? Ich hab das lediglich als Beispiel angeführt um zu zeigen das 1. man sich auf unsere Polizei leider nicht verlassen kann; 2. unsere Gerichte extrem langsam sind; 3. man auch zur Selbsthilfe greifen kann/muß bedingt durch Punkt 1 und 2 und dann geht das alles wesentlich schneller.
 
Kann man natürlich auch tun, Allerdings wer sagt das ich der Auftraggeber bin?
Wer hätte Nutzen davon, außer dem Gläubiger? Das bist in dem Fall du, oder die fiktive Person in deinem Beispiel - konnte man nicht so gut herauslesen.

(...)das 1. man sich auf unsere Polizei leider nicht verlassen kann; 2. unsere Gerichte extrem langsam sind; 3. man auch zur Selbsthilfe greifen kann/muß bedingt durch Punkt 1 und 2 und dann geht das alles wesentlich schneller.

1. Stimmt
2. Stimmt auch
3. Müssen tut man Sterben und der Nutzen und das Risiko ist zu beachten, da der Schuss auch leicht nach hinten losgehen kann.
 
allzu weit braucht man nicht schauen, um ein land, mit der todesstrafe verankert in der verfassung, zu finden.

- hessen

"Verfassung des Landes Hessen

Art. 21 Verf - Landesrecht Hessen
(1) Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden. (1)

(2) Die Strafe richtet sich nach der Schwere der Tat.

(3) Alle Gefangenen sind menschlich zu behandeln."



ich für meinen teil freue mich, dass die todesstrafe bei uns keine anwendung findet. dieser zustand lässt den schluss zu, dass die zahl der möglichen verurteilungen doch sehr gering wäre und in diesen wenigen fällen eine lebenslange verwahrung noch möglich ist.
 
allzu weit braucht man nicht schauen, um ein land, mit der todesstrafe verankert in der verfassung, zu finden.

- hessen

"Verfassung des Landes Hessen

Art. 21 Verf - Landesrecht Hessen
(1) Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden. (1)

(2) Die Strafe richtet sich nach der Schwere der Tat.

(3) Alle Gefangenen sind menschlich zu behandeln."



ich für meinen teil freue mich, dass die todesstrafe bei uns keine anwendung findet. dieser zustand lässt den schluss zu, dass die zahl der möglichen verurteilungen doch sehr gering wäre und in diesen wenigen fällen eine lebenslange verwahrung noch möglich ist.


Auch in Hessen ist es nicht möglich die Todesstrafe zu verhängen:

Eine Besonderheit der hessischen Verfassung ist die Erwähnung der Todesstrafe (Artikel 21 Absatz 1 Satz 2). Dies ist jedoch kein Ausdruck strafrechtlicher Rückständigkeit oder eines besonderen Hanges zu drakonischen Strafen, sondern rührt daher, dass bei Erlass der hessischen Verfassung im Jahre 1946 das deutsche Strafrecht noch die Todesstrafe kannte, die in Strafverfahren von deutschen Gerichten tatsächlich auch noch regelmäßig verhängt und vollzogen wurde. Entsprechend mussten die Landesverfassungen im Sinne der Exekutivgewalt der Länder darauf Bezug nehmen. Erst das Grundgesetz von 1949 verfügte die Aufhebung der Todesstrafe im westdeutschen Strafrecht (Art. 102 GG[3]). Da aber Bundesgesetze Vorrang vor Landesgesetzen haben, kann die Todesstrafe in Hessen wie im übrigen Bundesgebiet nicht mehr verhängt werden. Der entsprechende Verfassungsartikel ist also gegenstandslos und damit als obsoletes Recht anzusehen. In Bayern, dessen Verfassung ebenfalls unter amerikanischer Besatzungsherrschaft entstanden ist, wurde die Todesstrafe – durch Regelung des Begnadigungsrechts in Fällen der Todesstrafe – gleichfalls in der Verfassung verankert. Dort wurde der entsprechende Artikel nachträglich per Verfassungsänderung entfernt.
Der entsprechende Artikel in der hessischen Verfassung soll bei einer zukünftigen Reform der Verfassung wohl geändert werden. Bemerkenswert ist jedoch, dass er trotz mehrerer Änderungen der Verfassung seit Inkrafttreten, die letzte Änderung war 2002, immer noch in dieser Form besteht. Da Verfassungsänderungen in Hessen neben der Zustimmung des Parlaments einer Volksabstimmung bedürfen, wird möglicherweise eine Zustimmung der hessischen Bevölkerung als nicht sicher angesehen. Im Januar 1970 stellte die Fraktion FDP einen Antrag zur Änderung der hessischen Verfassung, der als ersten Punkt die Streichung von Artikel 21 Absatz 1 Satz 2 vorsah - dieser Antrag wurde jedoch nach knapp zwei Monaten zurückgezogen.
 
Das ist ja ein Ding und das im demokratischen Vorzeigestaat:shock:
Die lassen nur über Dinge abstimmen, bei denen sie sicher sind dass die Mehrheit so wählt wie es genehm ist, bei zweifelhaftem Ausgang wird eben nicht abgestimmt.:mauer:

Die haben ja Vertrauen zu ihrem Volk.:haha:
 
unsere rechtssprechung von lebenslänglich was maximal 20 jahren entspricht ist genauso absurd wie wenn in amerika jemand zu 200 jahren haft verurteilt wird :mauer:
 
Wer gibt einem Fremden (Richter) das Recht für einen Geschädigten zu entscheiden was mit dem Täter passiert. Er war ja nicht dabei und kann sich auch nicht wirklich reinversetzen. Ich finde wenn ein Geschädigter nach einiger Zeit (ca. 3-12 Monate Bedenkzeit) dann selbst entscheiden muß was mit Ihm passiert und auch das dann der Geschädigte die Strafe auch selber ausführen muß, wird es auf der Welt weit weniger Todesstrafen geben. Sicher spielen immer wieder Gefühle mit, aber das gehört dazu. Selbstjustiz im gleichen Moment oder nach nur kurzer Zeit finde ich nicht in Ordnung.
Mir geht es auch immer so. Wenn mir was passiert dann spielen die Emotionen verrückt und die Hemmschwelle fällt. Aber nach einiger Zeit verarbeitet man es und dann ist es auch nicht mehr so schlimm. Wie viele Geschädigte sagen nach Monaten das sie dem Täter verzeihen und Ihm vielleicht auch noch helfen würden dass er aus seinen Fehlern lernt.
 
Wer gibt einem Fremden (Richter) das Recht für einen Geschädigten zu entscheiden was mit dem Täter passiert. Er war ja nicht dabei und kann sich auch nicht wirklich reinversetzen. Ich finde wenn ein Geschädigter nach einiger Zeit (ca. 3-12 Monate Bedenkzeit) dann selbst entscheiden muß was mit Ihm passiert und auch das dann der Geschädigte die Strafe auch selber ausführen muß, wird es auf der Welt weit weniger Todesstrafen geben.

nach diesem schema könnte man die gerichte dann komplett abschaffen , richter, anwälte und staatsanwälte wären dann unnötig.

deine "idee" ist nichts weiter als selbstjustiz wenn ein opfer bestimmen könnte was mit dem/den tätern geschehen soll.
 
Ich bin strikt gegen die Todesstrafe. Wenn sich der Staat (also die Gesellschaft) so weit erniedrigt, dass er so weit herunter sinkt seine Bürger zu töten, dann ist das für mich eine Bankrotterklärung des Humansimus.
Rache ist meiner Ansicht nach ein niederes Gefühl und ich weigere mich strikt, dass der Staat sich in seiner Rechtssprechung diesem Gefühl hingibt. Denn die Todesstrafe ist immer nur Rache und niemals Gerechtigkeit, ganz besonders in einer Gesellschaft, wo wir andere Mittel und Wege haben uns vor gefährlichen Tätern zu schützen (durch lebenslange Haft, Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher usw.)
Wo ich aber definitiv zustimme, ist die Tatsache, dass für die Opfer von Verbrechen zu wenig getan wird.
 
Wie viele Geschädigte sagen nach Monaten das sie dem Täter verzeihen und Ihm vielleicht auch noch helfen würden dass er aus seinen Fehlern lernt.
Wie viele Geschädigte gibt es, die nichts mehr sagen können, weil sie entweder tot oder schwerstbehindert sind?

Kämen da die Täter ungeschoren davon? :roll:

Neee, neee, ich finde das Rechtssystem so in Ordnung. Es mag Lücken haben und nicht immer ganz gerecht sein, aber bevor man auch nur einen unschuldigen Menschen (nämlich einen, der eine ihm angelastete Tat tatsächlich nicht begangen hat) zum Tode verurteilt, ist´s besser so wie´s ist.
 
Bei der Todesstrafe und der Selbstjustiz gibt es ein (bzw. zwei) riesen Problem(e), nämlich, daß der, der sie ausübt, selbst ein Mörder ist (auch wenn in den USA ein Schalter oder mehrere gedrückt werden und man daher nicht genau sagen kann, wer letztendlich der "Schuldige" war - ist das doch auch Mord und Beihilfe zum Mord) und daß der (der Selbstjustiz verübte) in das Gefängnis kommt...
Außerdem ist es ja in Staaten wie den USA ohnehin nicht abschreckend und es sind keine Einzelfälle, daß mehr Schwarze zum Tode verurteilt werden und nicht alle Verurteilungen auf Beweise, sondern oft nur auf Indizien beruhen und dadurch auch schon Unschuldige getötet werden.

Was Selbstjustiz ausrichten kann, kann man auch oft genug in den Zeitungen lesen, wenn ein Clan den anderen nach der Reihe abmurkst - ein Teufelskreis!

Allerdings kann ich den Fall einer Mutter verstehen, die (ich glaub es war) Anfang der 80er in D oder sogar bei uns in Ö den Mörder ihrer Tochter im Gerichtssaal erschossen hat!

Wofür ich allerdings NULL Verständnis habe ist, wenn Mördern, die sich nach der Verurteilung selbst umbringen wollen, die Möglichkeit genommen wird...
 
man kann die kriminalität die in amerika herrscht sicher ned mit der in österreich vergleichen . wenn einer dort nur um mal kurz rambo zu spielen in einem restaurant wahllos mit der pump gun 20 menschen ermordet dann ghört der einfach weg wurscht ob durch die gaskammer oder giftspritze.
 
man kann die kriminalität die in amerika herrscht sicher ned mit der in österreich vergleichen . wenn einer dort nur um mal kurz rambo zu spielen in einem restaurant wahllos mit der pump gun 20 menschen ermordet dann ghört der einfach weg wurscht ob durch die gaskammer oder giftspritze.

du sagst das was viele denken sind voll deiner meinung
 
wenn einer dort nur um mal kurz rambo zu spielen in einem restaurant wahllos mit der pump gun 20 menschen ermordet dann ghört der einfach weg wurscht ob durch die gaskammer oder giftspritze.

Ja, bei sowas gehen die Emotionen hoch. Andererseits ist es eine Grundsatzentscheidung, die man fällt:

Ich bin gegen die Todesstrafe, weil niemand das Recht haben sollte, einem anderen das Leben zu nehmen.

Und da fällt der dann eben auch drunter und hat quasi unverdientes Glück.
 
Wenn ich jemanden dabei erwische,der meine 6-jährige Tochter vergewaltigt oder gar tötet,dann wars das für Ihn! Dann interessieren mich auch keine Gesetze! Und wenn ich genug Zeit habe,dann wirds für denjenigen sogar ganz lange und unangenehm!
Wenn er von der Polizei erwischt wird,dann wird er eben von einem ordentlichen Gericht verurteilt!
 
Zurück
Oben