Ton aufgezeichnet während sich meine Freundin Selbstbefriedigt!

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Gast

(Gelöschter Account)
Hast du schon mal gehört wie deine Freundin stöhnt wen sie sich Selbstbefriedigt?
Meine macht es sich zwei drei mal in der Woche immer wen ich nicht zuhause bin! Beim Sex ist sie zimmlich leise! Wen sie sich Selbstbefriedigt ist sie während der ganzen Zeit am Stöhnen!
Ihr zuzuhören ist so Geil das ich nicht genug zuhören kann!

Hast du auch so Fantasien?
 
Hast du schon mal gehört wie deine Freundin stöhnt wen sie sich Selbstbefriedigt?
Meine macht es sich zwei drei mal in der Woche immer wen ich nicht zuhause bin! Beim Sex ist sie zimmlich leise! Wen sie sich Selbstbefriedigt ist sie während der ganzen Zeit am Stöhnen!
Ihr zuzuhören ist so Geil das ich nicht genug zuhören kann!

Hast du auch so Fantasien?
I stell ma vor, dass an extrem lautn Furz lasst, wenns ihr kummt.
 
§ 120 StGB....... war ja grad erst in aller Munde......

§ 120 StGb :

(1) Wer ein Tonaufnahmegerät oder ein Abhörgerät benützt, um sich oder einem anderen Unbefugten von einer nicht öffentlichen und nicht zu seiner Kenntnisnahme bestimmten Äußerung eines anderen Kenntnis zu verschaffen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.

Seit wann ist denn ein Lustgestöhne eine "zur Kenntnisnahme bestimmte Äußerung"? :D
 
§ 120 StGb :

(1) Wer ein Tonaufnahmegerät oder ein Abhörgerät benützt, um sich oder einem anderen Unbefugten von einer nicht öffentlichen und nicht zu seiner Kenntnisnahme bestimmten Äußerung eines anderen Kenntnis zu verschaffen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.

Seit wann ist denn ein Lustgestöhne eine "zur Kenntnisnahme bestimmte Äußerung"? :D

Vorm Scheidungsrichter vielleicht schon .....:D.
 
§ 120 StGb :

(1) Wer ein Tonaufnahmegerät oder ein Abhörgerät benützt, um sich oder einem anderen Unbefugten von einer nicht öffentlichen und nicht zu seiner Kenntnisnahme bestimmten Äußerung eines anderen Kenntnis zu verschaffen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.

Seit wann ist denn ein Lustgestöhne eine "zur Kenntnisnahme bestimmte Äußerung"? :D

Da hättens in HC nur abhören dürfen :haha:
 
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