Straßenstrich und wieder Stuwerviertel !

G

Gast

(Gelöschter Account)
....nachdem gestern das Thema "...Herumfahren im Stuwerviertel" vom Mod geschlossen wurde - wegen angeblicher gegeseitiger Beflegelungen die nicht zum Thema gehören - (sollte das wirklich ein Schließungsgrund sein, dann hoffe ich dass nicht viele andere Themen auch geschlossen werden, wenn man die Postings mancher weniger liest) ......nun zurück zum beabsichtigten Thema .....
habe ich heute in der KronenZeitung gelesen (halbseitiger Artikel) dass nunmehr einige Bewohner dieses Viertels krasse Maßnahmen gegen herumfahrende Freier unternehmen wollen. Diese Bewohner wollen die Kennzeichen der kreisenden Fahrzeuge notieren und im Internet veröffentlichen. Es wird zwar auch ein lokaler Politiker zitiert der gegen diese Maßnahme auftritt, jedoch - man weiß nie was manchem einfällt - dies nur zur Warnung aller Suchenden mit nicht Wiener KFZ-Kennzeichen, welche verheiratet sind oder z.B. mit Firmenautos unterwegs sind.
Zum Diskutieren wäre jedenfalls wie man sich - als Veröffentlichter - gegen derartige Maßnahmen wehren kann bzw. wie man es anstellt gerade in diesem Viertel das richtige Mädl zu finden ohne endlos zu kreisen.
 
Zu Diskutieren wäre es allerdings,genausowie die Tatsache,dass manche Bewohner die Kennzeichen der Fahrzeuge im Internet veröffentlichen wollen:mauer:
wie fad muss denen sein?!!?
 
....
Zum Diskutieren wäre jedenfalls wie man sich - als Veröffentlichter - gegen derartige Maßnahmen wehren kann bzw. wie man es anstellt gerade in diesem Viertel das richtige Mädl zu finden ohne endlos zu kreisen.


am sichersten wäre es, du würdest daheim bei mutti bleiben


....
dürfen sie das überhaupt?

gegenfrage: darfst du stundenlang rumkreisen?

lg maxl
:roll:
 
Falsch! Normalerweise sollte Deine Fahrt einem Zweck dienen! :mrgreen: Den echten kannst nicht angeben und den hervorgestotterten wird ein Beamter, der Dich nach der dritten Runde Max-Winter-Platz aufhält, uU als fadenscheinig umstossen!

Den Artikel habe ich auch gelesen. Wird selbst von den Bewohner nicht unbedingt für gut geheißen die Maßnahme.

Verstehen kann ich es allerdings schon! Wenn meine Frau oder Kinder wiederholt dort angesprochen würden (vorausgesetzt ich würde dort wohnen), täte ich mich wohl auch aufregen! Und wenn ich jemanden beim Anreden erwischen würde, hätte der wahrlich keinen Grund mehr zu lachen (wie gesagt, grau ist alle Theorie, weil ich nicht dort wohne und meine Familie nicht dort verkehrt). Normalerweise lassen sich ja auch die Freier ansprechen.

Und wenn sich die Freier zu benehmen wüßten, wäre es wohl kein Problem. Aber da das wohl die Wenigsten schaffen (wie man auch hier immer wieder am Diskussionsstil sieht - woraufhin ja gestern Noname den Thread geschlossen haben dürfte), werden halt Gegenmaßnahmen ergriffen.

Mal sehen, ob das kommt und wenn ja wie! Eine Abschreckung ist es allemal und vielleicht auch Grund, meinen Vorschlag von gestern - das Struwerviertel gehend zu erkunden - aufzugreifen. Wenn Ihr dann noch unterlasst, jede Frau anzusprechen bzw. Frauen überhaupt anzusprechen, könnten alle ruhig leben.

Das wäre erstrebenswert. Auch für den, der die Nummernschilder im www veröffentlichen will.
 
Dort ist ja sowieso nix geiles mehr unterwegs
Vormiraus könnens alle aufschreiben die im Stuwer unterwegs sind
Viel spass beim schreiben! :mrgreen: :mauer: :mrgreen:
 
Falsch! Normalerweise sollte Deine Fahrt einem Zweck dienen! :mrgreen: Den echten kannst nicht angeben und den hervorgestotterten wird ein Beamter, der Dich nach der dritten Runde Max-Winter-Platz aufhält, uU als fadenscheinig umstossen!

hallo Benno,
wäre echt ein Fortschritt wenn nicht Viele alles Weibliche ansprechen würde in dieser Gegend und auch ÄMH - glaube aber nicht daran dass sich da was ändert.

weshalb ich aber dich hier zitiere ist folgendes:
Ich kenne das KFG und die StVO relativ gut und nirgends kenne ich einen Absatz der mir verbietet immer wieder dieselben Strassenzüge zu durchfahren - außer in verkehrsberuhigten Gegenden (Wohnstrasse o.ä.)
Weiters:
Aber warum sollte ich dem amtshandelnden SW (Sicherheitswachebeamten) der mich zu einer Fahrzeugskontrolle angehalten hat nicht den wahren Grund meiner Fahrt bekanntgeben?
Da ich nichts Falsches mache kann dieser nur mein Fahrzeug und die Dokumente kontrollieren (vor allem Aphoteke, Pannendreieck, Warnweste, Pickerl und Reifenzustand) und muss mich meine Fahrt fortsetzen lassen. Auch wenn ich eben "nur" Leute am Strassenrand beobachte und dabei mich ausreichend auf den Strassenverkehr konzentriere.
Dass dabei natürlich die dort wohnenden Leute keine Freude haben ist mir auch klar aber solange die Mädls dort herumstehen wird sich nicht viel ändern. Gottseidank.
 
gunny hat völlig recht,aber bestraft sag ich mal gehören nicht die freier ,sondern die mittlerweilige wirklich grauslichen damen dort...ich versteh nicht warum sich die szene nicht in die praterauen verlegt,weiter hinten irgendwo ,wo halt weniger anrainer sind,früher hatte man zig nutten beim messegelände (weisse) ,früher wars überhaupt besser,dann wären all die probs nicht .
 
Ich kenne das KFG und die StVO relativ gut und nirgends kenne ich einen Absatz der mir verbietet immer wieder dieselben Strassenzüge zu durchfahren - außer in verkehrsberuhigten Gegenden (Wohnstrasse o.ä.)
Leider kenne ich das Kraftfahrgesetz und die Straßenverkehrsordnung auch zu wenig, um beweisen zu können, dass ich Recht hätte. :mrgreen: Ich bin mir ziemlich sicher, dass jede Fahrt einem Zweck dienen muss, wenn man sie antritt, dass also reine Touren "just for fun" nicht erlaubt wären (ging aber auch um Motorräder). Und wer sollte das wirklich nachprüfen können. Insofern hast wahrscheinlich eh Du Recht.

Andererseits ist jetzt das Struwerviertel nicht eh bissl verkehrsberuhigt? 30er Zone, wenn mich nicht alles täuscht.



Aber warum sollte ich dem amtshandelnden SW (Sicherheitswachebeamten) der mich zu einer Fahrzeugskontrolle angehalten hat nicht den wahren Grund meiner Fahrt bekanntgeben?
Da ich nichts Falsches mache kann dieser nur mein Fahrzeug und die Dokumente kontrollieren (vor allem Aphoteke, Pannendreieck, Warnweste, Pickerl und Reifenzustand) und muss mich meine Fahrt fortsetzen lassen. Auch wenn ich eben "nur" Leute am Strassenrand beobachte und dabei mich ausreichend auf den Strassenverkehr konzentriere.
Er könnte aber auch noch genauer kontrollieren! :mrgreen: Vor allem wenn Du ihm ehrlich sagst, was Du eigentlich suchst. :mrgreen: Ich würde das sicher eher vermeiden wollen.



Dass dabei natürlich die dort wohnenden Leute keine Freude haben ist mir auch klar aber solange die Mädls dort herumstehen wird sich nicht viel ändern. Gottseidank.
Der Anfang war echt gut! Aber das verstehe ich jetzt nicht. Warum ist es GsD gut, dass sich nichts ändert? Es sollte sich ändern. Denn nur so wäre eine friedliche Koexistenz mit Bewohner, Prostituierten und Freiern möglich.

Ich möchte jedenfalls nicht der Freier sein, dessen Autokennzeichen im Internet erscheint und auch nicht derjenige, dem ein Bewohner, dem Aufschreiben und Veröffentlichen von Autokennzeichen nicht mehr reicht, den Baseballschläger über den Kopf zieht, das Messer in den Rücken sticht oder die Kugel mit seinem Körper auffängt lässt.
 
hallo Benno

Ich glaube nicht dass es gut wäre wenn sich der "Strich" in unbewohnte Gebiete zurückziehen würde - denk mal an die Kriminalität - außerdem würden sich junge 18 - 25 jährige Mädchen aus dem Osten dann nicht mehr so zahlreich auf die Strasse trauen - und gerade die suchen wir eben. Die Profis unter den Mädls finden wir sowieso im erotikindex oder anderen Publikationen.
Der Strich hat schon immer im bewohnten Stadtgebiet stattgefunden und dort sollte er auch bleiben.

Sollte einer mein Kennzeichen veröffentlichen, dann würde ich diesen wegen Verleumdung nach dem ABGB belangen, es sei denn er könnte hieb und stichfest beweisen dass ich dort ein Mädchen mitgenommen hätte.
Deine weiteren Bedenken sind eher unrealistisch - wir sind nicht in Amerika.
 
Falsch! Normalerweise sollte Deine Fahrt einem Zweck dienen! :mrgreen: Den echten kannst nicht angeben und den hervorgestotterten wird ein Beamter, der Dich nach der dritten Runde Max-Winter-Platz aufhält, uU als fadenscheinig umstossen!

Wo hast denn diesen Schwachsinn her?

Hast z.B. schon mal deine Zulassung gelesen: da steht nämlich wahrscheinlich: zu keiner besonderen Verwendung bestimmt (gilt für alle KFZ, die nicht ausdrücklich im gewerbsmässigen Personen- bzw. Güterbeförderungsverkehr eingesetzt)
Nach deiner Logik dürfte man ja nicht einmal ein KFZ zulassen, ohne seinen Verwendungszweck bekanntzugeben.

Die Polizei kann dich maximal anhalten, Fahrzeugkontrolle etc durchführen, und möglicherweise behaupten, du hast nicht geblinkt beim abbiegen etc, aber um den Häuserblock kannst die ganze Nacht rumfahren, solange keine ungebührliche Lärmbelästigung vorliegt (kaputter Auspuff o.ä.)
 
Ich glaube nicht dass es gut wäre wenn sich der "Strich" in unbewohnte Gebiete zurückziehen würde -
. . .
Deine weiteren Bedenken sind eher unrealistisch - wir sind nicht in Amerika.
Hi zurück!

Dieser Einwurf des Strichverlagerns kam vom Sperminator, nicht von mir! :mrgreen:

Ansonsten hoffe ich natürlich, dass Du Recht hast und keiner zur Selbstjustiz greift. :confused:

. . . aber um den Häuserblock kannst die ganze Nacht rumfahren, . . .
Was ich lieber nicht ausprobieren würde!

Und nur weil in meinen Papieren "keine besondere Verwendung" angegeben ist, darf ich alles damit machen? Ich hatte meinen Einwurf eh schon fast revidiert. Ich bin halt der Meinung, mal was in diese Richtung gehört bzw. gelesen zu haben (ich suche eh schon danach, aber die StVO als ganzen Gesetztestext gibt´s im www nicht gleich so und wenn ich´s gefunden habe, müsste ich auch noch die Stelle finden . . .).

Andererseits dürfte man dann, wenn man Deinen Einwurf konsequent weiterspinnt, überhaupt den Motor starten und fahren? :mrgreen: Weil fahren ja wohl auch eine Verwendung ist.

Oder dürfte man im Auto schnackseln? Weil das steht auch nirgends! :mrgreen:

Nix für ungut!
Vielleicht finde ich noch was!
Du könntest derweil ja mal "eine Nacht um den Block fahren" testen! :mrgreen:

Benno:engel:
 
Hi zurück!


Andererseits dürfte man dann, wenn man Deinen Einwurf konsequent weiterspinnt, überhaupt den Motor starten und fahren? :mrgreen: Weil fahren ja wohl auch eine Verwendung ist.

Oder dürfte man im Auto schnackseln? Weil das steht auch nirgends! :mrgreen:


Benno:engel:

ich glaub du willst es einfach nicht verstehen: ohne triftigen Grund hat die Exekutive kein Recht, dich danach zu fragen, wo du hinfährst bzw warum usw. Das nennt man nämlich Freiheit der Person und das ist in den Grundrechten unserer Verfassung verankert. Und diese Grundrechte hab ich auch als potentieller Freier nicht verwirkt.

und im übriegn: ich brauch nichts zu beweisen, ich weiss es ja :D
 
Wo hast denn diesen Schwachsinn her?

Hast z.B. schon mal deine Zulassung gelesen: da steht nämlich wahrscheinlich: zu keiner besonderen Verwendung bestimmt (gilt für alle KFZ, die nicht ausdrücklich im gewerbsmässigen Personen- bzw. Güterbeförderungsverkehr eingesetzt)
Nach deiner Logik dürfte man ja nicht einmal ein KFZ zulassen, ohne seinen Verwendungszweck bekanntzugeben.

Die Polizei kann dich maximal anhalten, Fahrzeugkontrolle etc durchführen, und möglicherweise behaupten, du hast nicht geblinkt beim abbiegen etc, aber um den Häuserblock kannst die ganze Nacht rumfahren, solange keine ungebührliche Lärmbelästigung vorliegt (kaputter Auspuff o.ä.)

ich glaub, dass sie dich grad mit der lärmbelästigung beim "unnötigen" kreisen dran kriegen. ist so wie beim warmlaufenlassen des motors im winter - steht auch nicht im KFG oder STVO dass es verboten ist, trotzdem kannst deswegen eine strafe einfangen.

emil
 
ich glaub, dass sie dich grad mit der lärmbelästigung beim "unnötigen" kreisen dran kriegen. ist so wie beim warmlaufenlassen des motors im winter - steht auch nicht im KFG oder STVO dass es verboten ist, trotzdem kannst deswegen eine strafe einfangen.

emil

Die Praxis schaut so aus:

ich bin dort mal einem offensichtlichen Freier eine Runde (ca. 1km)nachgefahren. In der Runde hat der Typ ca. 10 Verstösse gegen die StVO begangen, und das Auto hat nach Schrottplatz ausgesehen. Wenn man im Stuwer so rumkurvt, ist es klar, dass die Polizei einem irgendwann aufhält.

Die Lärmbelästigung muss in der Praxis nicht vorgehalten werden, die Freier machen genug leicht zu beweisende Verstösse, für die die Polizei kassieren kann.
 
ich glaub du willst es einfach nicht verstehen: ohne triftigen Grund hat die Exekutive kein Recht, dich danach zu fragen, wo du hinfährst bzw warum usw. Das nennt man nämlich Freiheit der Person und das ist in den Grundrechten unserer Verfassung verankert. Und diese Grundrechte hab ich auch als potentieller Freier nicht verwirkt.
:D


"verfassungsmässige grundrechte der potentiellen freier"
:mauer: :mauer: :mauer: :mauer:
hahahahaha

du hast wohl zu viele us-amerikanische gerichtsserien aus den 70er jahren gesehen .....
 
ich glaub du willst es einfach nicht verstehen: ohne triftigen Grund hat die Exekutive kein Recht, dich danach zu fragen, wo du hinfährst bzw warum usw.

Du hast grundsätzlich sicherlich recht,
ABER in der Regel schauts doch so aus dass du ziemlich doof sein mußt um auf die Frage "warum fahren sie hier im Kreis" mit "sie haben kein Recht mich das zu fragen" zu antworten.

Der Endeffekt wird sein dass dir der Polizist angefressen Recht gibt und anfangen wird dein Auto zu zuerlegen. Und irgend eine Macke wird er immer finden und wenn er dich nur eine Stunde lang aufhällt.
Und dann bist du der "Gfickte" anstatt der "fickende" ;)

Wobei ich mir interessant Vorstell am Nachmittag beim Mechaniker vorzufahren und zu sagen "Ein mal Rundumcheck bitte, ich fahr am Abend ins Stuwerviertel"

LG Mike
 
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