Verbotene (?) Phantasien

Gute Güte... der Mann fantasiert von seinen erwachsenen STIEF-Töchtern. Mag moralisch ja fragwürdig sein, aber weder gesetzwidrig noch bedenklich.

Laßt's die Kirche doch mal im Dorf, liebe Leute. :rolleyes:
 
Eine Freundin hat mir mal erzählt das sie ihrer Tochter damals weil sie sie fragte gezeigt hat wie man es sich anal macht. Seit dem bekomm ich dieses Bild nicht aus dem Kopf wenn ich sie sehe.
 
...hätte ich wenn sie es übergriffig finden würde ...
Naja, Du hast ja selbst eine Stieftochter, nicht? Wenn´s dann mal 18 ist und so hübsch wie die Mama, hast vielleicht ja auch "sündige Gedanken", die Du dann auch ned übergriffig findest. Wäre interessant, was @Mitglied #465753 dann meint.

Würde echt gerne mal meine Finger in denn Arsch von der cousine meiner Freundin stecken. Aber ist das eine verbotene Fantasie? Was ist schon verboten in einer Fantasie. Sie hat mal bei uns übernachtet und wir haben vor ihr gefickt.
Solange Du ned mit Deiner Freundin verheiratet bist, kannst Deinen Finger auch real in ihre Schwester oder Mutter schieben, ohne dass es verboten wäre. Viel Spaß also mit der Cousine Deiner Freundin! Wird Deine Freundin dabei sein oder eher ned?

Eine Freundin hat mir mal erzählt das sie ihrer Tochter damals weil sie sie fragte gezeigt hat wie man es sich anal macht. Seit dem bekomm ich dieses Bild nicht aus dem Kopf wenn ich sie sehe.
Du bist aber auch analfixiert, nicht? :) Sag der Freundin halt, sie soll Dir auch zeigen, wie man sich anal befriedigt. Wenn die Tochter 18 oder älter ist, kannst ja die fragen, ob sie Dir und der Mutter mal zeigen mag, was sie damals lernte und ob sie es noch richtig kann. :schulterzuck:

Aber ich vertrags nicht, wenn Notlagen ausgenutzt werden. Da werd ich wirklich zur Furie
Ausser dem x6fahrer, den man aber eh ned wirklich ernst nehmen darf, hab ich jetzt nichts im Kopf, wo Notlagen ausgenutzt wurden. Es geht hier meist um Handlungen im gegenseitigen Einverständnis. Und das vorausgesetzt können 2 klar denkende Erwachsene mMn machen, was immer sie wollen - egal ob verwandt oder ned. Dh aber ned, dass ich es gutheiße oder selbst tun würde.
 
Ausser dem x6fahrer, den man aber eh ned wirklich ernst nehmen darf, hab ich jetzt nichts im Kopf, wo Notlagen ausgenutzt wurden. Es geht hier meist um Handlungen im gegenseitigen Einverständnis. Und das vorausgesetzt können 2 klar denkende Erwachsene mMn machen, was immer sie wollen - egal ob verwandt oder ned. Dh aber ned, dass ich es gutheiße oder selbst tun würde.
Sind diese jungen Mädels schon ERWACHSEN, ja?
 
Sind diese jungen Mädels schon ERWACHSEN, ja?
Das ist jetzt aber (hoffentlich) eher eine rhetorische Frage? :fies:

Gesetzlich gesehen... und das weiß ja jeder...
... bist du ab dem 18. Geburtstag volljährig.
Ob du dann jedoch auch die geistige Reife eines "Erwachsenen" hast...
... ist ein ganz anderes Ding.
Aber... es gibt auch 40jährige, die man dann nicht wirklich "erwachsen" nennen dürften...
... bzw Jugendliche, die vernünftiger als mancher Erwachsener sind. :schulterzuck:

Insofern: um deine Frage zu beantworten, müsste man also vor jedem Sex einen psychologischen Test über die geistige Reife durchführen - um sich sicher sein zu können, unabhängig vom biologischen Alter, welche Reife der potentielle Geschlechtspartner denn nun mit sich bringt. :roll:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
31 & 34...halte ich schon für ausgewachsen.
STIEF"TÖCHTER" bleiben sie ja dennoch. :schulterzuck:
Seine Fantasien fallen in die "ich kann nicht so viel essen wie viel ich speiben könnte" Kategorie. Ist doch wurscht wie alt die Stieftöchter sind, was ist denn das für eine schräge Argumentation? :p Er ist doch seit ihren Teenagerjahren ihr Stiefvater und offensichtlich auch weiterhin mit deren Mutter verheiratet.
 
Nun... ICH hab ja nicht nach dem Alter gefragt... :fies:
Und "Tochter" (Stief) kannst du noch mit 60 sein... je nach dem, wie lang die Mutter lebt.
Aha, es liegt also nur am Alter ob man mit seinen Familienmitgliedern Sex haben "kann".

Du meinst sicherlich eher den moralischen und weniger den gesetzlichen Aspekt. ;):up:
Der gesetzliche Aspekt hat keinerlei Bedeutung, also nein - den meine ich nicht. Der gesetzliche Aspekt ist nur für Perverslinge von Bedeutung.
Ich brauche keine Religion um zu wissen, dass ich nicht stehlen und töten soll. Und genauso wenig brauche ich ein Gesetz um zu wissen was falsch ist.
 
Ich hatte mal in der Studienzeit eine Chefin.. Ich natürlich Jung und "unerfahren".. Ich muss euch sagen.. Sie war eine Granate im Bett.. Seitdem stehe ich auf reifere Frauen die einfach wissen was Sie wollen..
 
Aha, es liegt also nur am Alter ob man mit seinen Familienmitgliedern Sex haben "kann".
Nein, es liegt auch am Zustand der Personen. Volljährige Familienmitglieder, die zB entmündigt sind, können noch so viel eigenen Willen zum inzestiösen Beischlaf bekunden, wie sie wollen, da darf man rechtlich nicht. Bei "normaler" Hirnleistung dürfen mMn zwei Erwachsene korpulieren, so viel sie wollen - selbst wenn sie damit gegen die Rechtslage verstoßen.

Ich weiß, dass Dir das sauer aufstößt. Sehr sauer. Aber ich geh vom freien Willen ohne jegliche Zwangslage nur aus der Lust heraus aus.


Der gesetzliche Aspekt ist nur für Perverslinge von Bedeutung.
Nein, auch für Staatsanwälte, Richter und Verteidiger. Und da kommt es auf die Argumentation an, wer "Recht" bekommt.


Ich brauche keine Religion um zu wissen, dass ich nicht stehlen und töten soll.
Deswegen bekommst im Kriegsfall einen Oberstabsfeldwebel, der Dir dann befiehlt, dass Du dem Feind dies und jenes entwenden bzw. den Feind töten sollst. Dort nützt Dir die Religion nichts zur Argumentation gegen den Befehl und das ABGB in A auch nichts.


Und genauso wenig brauche ich ein Gesetz um zu wissen was falsch ist.
Was Du falsch findest ist aber nicht unbedingt Allgemeingut. Eine eigene Meinung darf man überall haben. Auch eine, die Deiner zuwider läuft. Und die kann dann ebenso richtig sein wie Deine. :schulterzuck:


Ich hatte mal in der Studienzeit eine Chefin.. Ich natürlich Jung und "unerfahren".. Ich muss euch sagen.. Sie war eine Granate im Bett.. Seitdem stehe ich auf reifere Frauen die einfach wissen was Sie wollen..
Es geht hier aber ned um "Sex mit Älteren/Jüngeren". Falscher Thread. Es geht um Sex mit Stiefkindern oder -eltern.
 
Nein, es liegt auch am Zustand der Personen. Volljährige Familienmitglieder, die zB entmündigt sind, können noch so viel eigenen Willen zum inzestiösen Beischlaf bekunden, wie sie wollen, da darf man rechtlich nicht. Bei "normaler" Hirnleistung dürfen mMn zwei Erwachsene korpulieren, so viel sie wollen - selbst wenn sie damit gegen die Rechtslage verstoßen.
Du meinst die organische Hirnleistung, ich die psychologische. Und nein, die funktioniert nicht "normal", wenn Männer, die eine (Stief)Vaterrolle haben darüber fantasieren ihre erwachsenen (Stief)Kinder zu ficken.

Lies einfach mal was du geschrieben hast. Der Logik nach wäre es auch normal, wenn biologische Väter ihre Töchter als Wichsvorlage haben bzw. sich sogar wünschen ihre biologischen Töchter zu ficken - solange es halt beide "wollen".
:kotzen:

Ich weiß, dass Dir das sauer aufstößt. Sehr sauer. Aber ich geh vom freien Willen ohne jegliche Zwangslage nur aus der Lust heraus aus.
Warum denkst du stößt mir das (sehr) sauer auf? ;)
Ich denke zwar nicht, dass man Kinder (in diesem Fall Töchter) haben soll um solch kranke Fantasien/Wünsche auch als solche zu erkennen, aber ... hast du Töchter?

Nein, auch für Staatsanwälte, Richter und Verteidiger. Und da kommt es auf die Argumentation an, wer "Recht" bekommt.
Komplett anderer Kontext. Gerade diese Berufsgruppen handeln zwar nach dem Gesetz, ihre Empfindungen von Gerechtigkeit sind oft ganz andere ;)

Deswegen bekommst im Kriegsfall einen Oberstabsfeldwebel, der Dir dann befiehlt, dass Du dem Feind dies und jenes entwenden bzw. den Feind töten sollst. Dort nützt Dir die Religion nichts zur Argumentation gegen den Befehl und das ABGB in A auch nichts.
Warst du schon mal im Krieg oder ist das nur Theorie?

Was Du falsch findest ist aber nicht unbedingt Allgemeingut.
Eine eigene Meinung darf man überall haben.
Auch eine, die Deiner zuwider läuft.
Und die kann dann ebenso richtig sein wie Deine. :schulterzuck:
Ja, eine eigene Meinung darf jeder überall haben, auch eine die meiner zuwider läuft. Aber hier hört die Zustimmung auch auf.
Es IST falsch, wenn (Stief)-Väter ihre (Stief)-Kinder aus Lustgewinn in irgendeiner Form sexualisieren. Fakt, keine Meinung. F u l l S t o p ;)
 
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