(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Kann ich mir nicht vorstellen, wenn es nur eine Anzeige ist aber keine Schuld feststellbar wird das wohl kaum zu einer Vormerkung führen.
Im Strafregister eh ned.......da wird jede rechtskräftige Verurteilung aufgeführt.
Dann wäre er ja tatsächlich 30 mal auch verurteilt worden....warum schreibt man dann ned gleich " 30 mal verurteilt"?
Mir kommt die Formulierung "Vorgemerkt" in diesem Zusammenhang komisch vor.
 
Im Strafregister eh ned.......da wird jede rechtskräftige Verurteilung aufgeführt.
Dann wäre er ja tatsächlich 30 mal auch verurteilt worden....warum schreibt man dann ned gleich " 30 mal verurteilt"?
Mir kommt die Formulierung "Vorgemerkt" in diesem Zusammenhang komisch vor.
Vielleicht sind Vorstrafen gemeint? Ich kenne Vormerkdelikte nur von der StVO her (Nein, ich bin nicht vorgemerkt).
 
Das ist zwar nicht politisch korrekt (und auch juristisch nicht, die Strafe für Väter und Brüder wäre viel höher als für den Täter), aber wahr. Andererseits wollen wir auch nicht in Clanfehden enden wie sie in den Ländern üblich sind, in denen jeder die Rechtsprechung in die eigene Hand nimmt und Rache und wieder Rache zum guten Ton gehören.
So gesehen macht das staatliche Gewaltmonopol schon Sinn.
Wir sollten nur die Politik mal darauf aufmerksam machen, dass alles Recht vom Volk auszugehen hat.

Sogar der tritt in die Eier könnte schon Notwehrüberschreitung sein.


Oh gute alte Zeit: siehe germanisches Recht.

:ironie:
 
Wienerin vergewaltigt: 5 Jahre Haft für Afghanen

Wieder ein schönes Beispiel. Vergewaltigung, 2,5 Jahre Haft. Dann die Freiheit genutzt für ein paar andere Gewaltdelikte. Und nun wieder Vergewaltigung. Na immerhin sind es jetzt ja volle 5 Jahre, wird also 2 bis 3 dauern bis er in Freiheit ist und die nächste sich freuen darf.
Aber wahrscheinlich kommt beim Afghanen noch der Kulturbonus und die traumatisierung dazu. Legen wir doch ein wenig Geld für die nächsten 60 Jahre Mindestsicherung, usw zur Seite.

Wundern muss sich keiner wenn es auch bei uns mal gewaltig scheppert. Aber Richter Freifuss meint ja es bringt nichts wenn wir die länger wegsperren.
 
Wienerin vergewaltigt: 5 Jahre Haft für Afghanen

Wieder ein schönes Beispiel. Vergewaltigung, 2,5 Jahre Haft. Dann die Freiheit genutzt für ein paar andere Gewaltdelikte. Und nun wieder Vergewaltigung. Na immerhin sind es jetzt ja volle 5 Jahre, wird also 2 bis 3 dauern bis er in Freiheit ist und die nächste sich freuen darf.
Aber wahrscheinlich kommt beim Afghanen noch der Kulturbonus und die traumatisierung dazu. Legen wir doch ein wenig Geld für die nächsten 60 Jahre Mindestsicherung, usw zur Seite.

Wundern muss sich keiner wenn es auch bei uns mal gewaltig scheppert. Aber Richter Freifuss meint ja es bringt nichts wenn wir die länger wegsperren.



Zum 2. Mal? :roll:
 
Soweit mir bekannt ist, kommen in Deutschland exhibitionistische Wiederholungstäter sogar in Sicherheitsverwahrung.

Leider schaffe ich es nicht festzustellen, wie es da in Österreich aussieht. :unsicher:
.
Nennt sich in Österreich "Maßnahmenvollzug".
Aufgrund der zu niedrigen Strafandrohung hier aber kein Thema.
 
Nennt sich in Österreich "Maßnahmenvollzug".

Ist mir bekannt.
Ich meinte eigentlich wie in Österreich mit exhibitionistischen Wiederholungstätern in der Regel umgegangen wird.
Aufgrund der zu niedrigen Strafandrohung hier aber kein Thema.
Ned ganz....Der Europäische Gerichtshof hat 2015 bereits kritisiert, dass immer mehr Einweisungen in Anstalten für geistig abnormen Rechtsbrecher aufgrund bloßer Vergehen erfolgen.
 
Ist mir bekannt.
Ich meinte eigentlich wie in Österreich mit exhibitionistischen Wiederholungstätern in der Regel umgegangen wird.

Ned ganz....Der Europäische Gerichtshof hat 2015 bereits kritisiert, dass immer mehr Einweisungen in Anstalten für geistig abnormen Rechtsbrecher aufgrund bloßer Vergehen erfolgen.

Im Prinzip geht's darum, wie eine Gesellschaft mit psychisch kranken Menschen umgehen soll, die zwar keine physische Gefahr darstellen, aber durch ihr Verhalten unangenehm auffallen bzw. Rechtsbrecher sind.
 
Ned ganz....Der Europäische Gerichtshof hat 2015 bereits kritisiert, dass immer mehr Einweisungen in Anstalten für geistig abnormen Rechtsbrecher aufgrund bloßer Vergehen erfolgen.
Das verstößt aber offensichtlich nicht gegen die Menschenrechtskonvention, sonst hätte der EGMR ein Urteil gefällt und nicht bloß "Kritik" geäußert. Als Vergehen gelten bei uns Straftaten mit Höchststrafe bis 3 Jahren; darunter fallen somit auch Delikte, die nicht einmal als Einzeltat harmlos sind.
 
Der Europäische Gerichtshof hat 2015 bereits kritisiert, dass immer mehr Einweisungen in Anstalten für geistig abnormen Rechtsbrecher aufgrund bloßer Vergehen erfolgen.
Als Vergehen gelten bei uns Straftaten mit Höchststrafe bis 3 Jahren; darunter fallen somit auch Delikte, die nicht einmal als Einzeltat harmlos sind.
die Herren vom EUGH-Elfenbeinturm sollten sich mal der Diskussion mit Vergewaltigungsopfern stellen, wie z.B. dem jüngst hier diskutierten. Vielleicht würde dann ein vernunfts-geleitetes Umdenken einsetzen.
 
sonst hätte der EGMR ein Urteil gefällt und nicht bloß "Kritik" geäußert.

Diese Kritik wurde im Zusammenhang mit einem Urteil geäußert, dass die langen Begutachtungsdauer gegen die EMRK verstößt.
Als Vergehen gelten bei uns Straftaten mit Höchststrafe bis 3 Jahren; darunter fallen somit auch Delikte, die nicht einmal als Einzeltat harmlos sind.
Welche wären das?
die Herren vom EUGH-Elfenbeinturm sollten sich mal der Diskussion mit Vergewaltigungsopfern stellen, wie z.B. dem jüngst hier diskutierten. Vielleicht würde dann ein vernunfts-geleitetes Umdenken einsetzen.
Da geht es um Vergehen....ned um Verbrechen! Vergewaltigung ist kein Vergehen!
 
Vergewaltigung ist kein Vergehen!
hab ich ja auch net gesagt, da hast Du mich falsch verstanden.

Es ging ja darum, daß jemand wegen "Vergehen" wie öffentliches Wixen etc., auch nicht im häufigen Wiederholungsfall (wie im aktuellen Beispiel 30 x) in eine "Verwahrung" genommen werden kann (sorry, falls ich den juristisch korrekten Terminus jetzt nicht so aus dem Ärmel schüttel - nur falls hier wieder mal ein "Fachmann" mitliest).
 
hab ich ja auch net gesagt, da hast Du mich falsch verstanden.
Warum schreibst du dann im Zusammenhang von "Vergehen" von Vergewaltigungsopfern? Das verstehe ich tatsächlich ned!
Es ging ja darum, daß jemand wegen "Vergehen" wie öffentliches Wixen etc., auch nicht im häufigen Wiederholungsfall (wie im aktuellen Beispiel 30 x) in eine "Verwahrung" genommen werden kann
Genau das versuche ich die ganze Zeit herauszufinden!
Ich kann mir ja auch nicht vorstellen, dass es da keine Maßnahmen gibt. Ist in dem aktuellen Fall was gewaltig schiefgegangen oder haben gesetzte Maßnahmen ned gegriffen oder haben noch keine Maßnahmen gesetzt werden können oder oder,oder etc. ?
sorry, falls ich den juristisch korrekten Terminus jetzt nicht so aus dem Ärmel schüttel
...du brauchst das ned aus dem Ärmel zu schütteln....du brauchst nur ein paar Posts über dir zu lesen....da wird erklärt, dass man das "Maßnahmenvollzug" in Österreich nennt! ;)
 
Ist mir bekannt.
Ich meinte eigentlich wie in Österreich mit exhibitionistischen Wiederholungstätern in der Regel umgegangen wird.

Ned ganz....Der Europäische Gerichtshof hat 2015 bereits kritisiert, dass immer mehr Einweisungen in Anstalten für geistig abnormen Rechtsbrecher aufgrund bloßer Vergehen erfolgen.

Möglichkeit 1
Par. 208 StGB Sittliche Gefährdung von Personen unter 16a ist die Höchststrafe ein Jahr Haft. Bliebe Möglichkeit 2
Par 218 StGB Sexuelle Belästigung und öffentliche Geschlechtliche Handlungen max. 6 Monate.
Für Maßnahme Par. 21StGB braucht es aber eine Tat, die mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist.
 
Diese Kritik wurde im Zusammenhang mit einem Urteil geäußert, dass die langen Begutachtungsdauer gegen die EMRK verstößt.
Naja :roll:
Wieder einmal Täterschutz ...

Welche wären das?
Zum Beispiel Schwere Körperverletzung, Teilnahme an einem Angriff mehrerer mit tödlichem Ausgang, Quälen oder Vernachlässigen Unmündiger, Freiheitsentziehung, Fortgesetzte Gewaltausübung, Schwerer Diebstahl, Herstellung von und Handel mit Kinderpornos, Anbahnung von Sexualkontakten mit Unmündigen, ... Reicht das?

Genau das versuche ich die ganze Zeit herauszufinden!
Dass es keine detaillierten Infos gibt, hängt wohl mit dem Maulkorb zusammen, den die StA in diesem Fall verhängt hat.
 
Ich meine, dass sehr oft krankhaft nach einem Schuldigen gesucht wird. Daher warte ich gespannt, wie das wohl in diesem Fall weiter geht. Denn immerhin ist hier ein junger Mensch ums Leben gekommen. Abkommandiert in den Hitzetod.

Rekrut in Niederösterreich starb an Überhitzung des Körpers

Einem im ersten Ausbildungsmonat stehenden Rekruten wurde schwindelig. Nachdem er in die Kaserne gebracht wurde, untersuchte ihn ein herbeigeeilter Notarzt, der ihn ins Krankenhaus bringen ließ. Am selben Abend war der 19-Jährige tot. Insider berichten, dass der junge Mann schon recht bald überhitzt gewirkt habe, hochrot im Gesicht und schweißnass gewesen sein soll.
 
Ich meine, dass sehr oft krankhaft nach einem Schuldigen gesucht wird. Daher warte ich gespannt, wie das wohl in diesem Fall weiter geht. Denn immerhin ist hier ein junger Mensch ums Leben gekommen. Abkommandiert in den Hitzetod.

Rekrut in Niederösterreich starb an Überhitzung des Körpers
Schuld würde ich nicht sagen. Ich habe schon am Freitag oder so von dem Vorfall gelesen, und mich aber schon gefragt, warum man ausgerechnet am heißesten Tag des Jahres einen Marsch ansetzen muss :roll:
 
Schuld würde ich nicht sagen. Ich habe schon am Freitag oder so von dem Vorfall gelesen, und mich aber schon gefragt, warum man ausgerechnet am heißesten Tag des Jahres einen Marsch ansetzen muss :roll:
Und irgend jemand hat die Verantwortung dafür, dass der Marsch an diesem Tag angesetzt worden ist. Hier ist ein offensichtlicher Fehler passiert, der für den jungen Mann tödlich war. Die Mutter des jungen Mannes wird es sicher so sehen, dass dieser verantwortungslose Verantwortliche Schuld hat.
 
Und irgend jemand hat die Verantwortung dafür, dass der Marsch an diesem Tag angesetzt worden ist. Hier ist ein offensichtlicher Fehler passiert, der für den jungen Mann tödlich war. Die Mutter des jungen Mannes wird es sicher so sehen, dass dieser verantwortungslose Verantwortliche Schuld hat.
Wenn in einer Schülergruppe bei einem Ausflug etwas passiert, haben die verantwortlichen Lehrer garantiert zumindest ein Disziplinarverfahren am Hals, vermutlich wird auch gleich gegen sie ermittelt. Wie das bei Erwachsenen ist, die unter Befehlsgewalt stehen, weiß ich ehrlicherweise nicht.
 
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