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Gast
(Gelöschter Account)
Im Strafregister eh ned.......da wird jede rechtskräftige Verurteilung aufgeführt.Kann ich mir nicht vorstellen, wenn es nur eine Anzeige ist aber keine Schuld feststellbar wird das wohl kaum zu einer Vormerkung führen.
Dann wäre er ja tatsächlich 30 mal auch verurteilt worden....warum schreibt man dann ned gleich " 30 mal verurteilt"?
Mir kommt die Formulierung "Vorgemerkt" in diesem Zusammenhang komisch vor.