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Stimmt. Wer zu schnell fährt, gefährdet ja nur die Gesundheit und das Leben von anderen (das ist den meisten leider nicht bewusst), während ein Exhibitionist zwar grauslich aber sonst normalerweise eher harmlos ist. Dass ein Exihibtionist zwangsweise zum Massenmörder oder Vergewaltiger wird, wäre mir neu. Ich bin kein Psychiater, aber meist ist der Krankheitsverlauf (wenn man es als krankhaft versteht) doch ein anderer (Ein Kleptomane, der schon 30x Mal Ladendiebstahl begangen hat, wird auch nicht automatisch zum Bankräuber, der dabei auch gleich ein paar Unschuldige abknallt.)Erstens finde ich es völlig daneben, Schnellfahren mit Sexualdelikten in einen Topf zu werfen
1.) In dubio pro reo - diesen Grundsatz würde ich lieber unangetastet lassen!also darauf ist meine Antwort ganz einfach, und damit bin ich gewiß nicht der Einzige: einmal mehr bestätigt sich, daß in unserem Land der Täterschutz weit mehr zählt als der Opferschutz
... und darum wird ihm ja auch relativ rasch der Führerschein abgenommen.Stimmt. Wer zu schnell fährt, gefährdet ja nur die Gesundheit und das Leben von anderen
Im Gegensatz zum Schnellfahrer gefährdet er aber nicht bloß jemanden, sondern vollendet das Delikt der sexuellen Belästigung. Darum steht das ja auch im StGB und Schnellfahren nicht. Die Opfer empfinden das Anwichsen offenbar auch nicht als harmlos, sonst würden sie ja wohl keine Anzeigen machen.während ein Exhibitionist zwar grauslich aber sonst normalerweise eher harmlos ist.
Behauptet auch niemand. Wer sexuelle Belästigungen in Serie verübt, sollte aber MMN schon allein deswegen in die Psychiatrie, damit er nicht noch mehr Frauen belästigt. In diesem speziellen Fall hätte das noch den angenehmen Nebeneffekt gehabt, dass eine brutale Vergewaltigung verhindert worden wäre.Dass ein Exihibtionist zwangsweise zum Massenmörder oder Vergewaltiger wird, wäre mir neu.
Hier hatten wir aber einen nicht bloß potenziellen Straftäter.2.) Du bringst da etwas durcheinander, nämlich Prävention und Opferschutz. Präventiv kann man aber nicht alle potenziellen Straftäter vorab einsperren.
Du bist sehr gutgläubig.Der Opferschutz wird in diesem Fall hoffentlich bestmöglich erfolgen (indem vom Opfer keine Fotos oder Daten in Medien landen, indem sichergestellt wird, dass sich der Täter dem Opfer niemals mehr nähert, etc.)
Vielleicht gehen hier alle "Fakenews" auf den Leim! Wer liest schon 350 Seiten?
Besser den Thread schließen!
Der TE ist außerdem gesperrt! Das wird einen Grund haben....
Gekonnte Vera...ung!
Nein......gar nix von diesen Sachen.Was willst du? Kurzen Prozess mit Zumpferl ab? Oder schlicht Unzufriedenheit und Zweifel an der Justiz schüren? Im Interesse irgendeiner Agenda....
Nein......gar nix von diesen Sachen.
Die aktuelle Diskussion geht ab Post #6961 los....lies es dir durch, dann kennst dich aus.
In Wahrheit geht das so, weil es sich die Bevölkerung gefallen lässt. Wie oft gibt es denn Demos, Gesetzesinitiativen, Petitionen bei denen härtere Strafen gefordert werden?
Nie gehört.
Aber jammern können wir. Solange wir zu bequem sind für unsere Forderungen auch einzustehen wird kein Politiker den Arsch bewegen.
Das betrifft nicht nur die Strafen, das geht auch weiter über Flüchtlingsinvasionen bis hin zu dem irrsinnigen Umgang mit Steuergeld.
Manche glauben halt wenn sie FPÖ wählen wird alles besser - Irrtum. Die sind Teil des Systems und kein bisschen anders als alle anderen Parteien.
Normalerweise dürfte sich nach so einem Verbrechen, oder wenn bekannt wird, dass Wien Milliarden an Steuern verschwendet, eine Woche lang kein Politiker aus dem Parlament trauen, aus Angst am nächsten Baum zu hängen.
Leider, wir sind ein Volk feiger, verweichlichter Luschen denen das Schnitzel wichtiger ist als alles andere - es reicht nur zum Aushauen im Wirtshaus oder Forum.
Nie.Wie oft gibt es denn Demos, Gesetzesinitiativen, Petitionen bei denen härtere Strafen gefordert werden?
Ich erinnere mich an das Jahr 2000 und die FPÖ Regierungsbeteiligung. Viele sagten damals: "ich habe die FPÖ ja nicht gewählt weil ich sie in der Regierung wollte, sondern um den anderen eins auszuwischen."Nicht, um Strache zum Kanzler zu machen, aber um die restlichen Roten und Grünen gesetzgeberisch vor sich her zu treiben.
Lieber Kater, juristisch hast du natürlich recht, auch inhaltlich ist es kein guter Vergleich (war auch nicht meiner). Wollte nur zeigen, dass manche hier gern mit verschiedenen Maßstäben messen.Im Gegensatz zum Schnellfahrer gefährdet er aber nicht bloß jemanden, sondern vollendet das Delikt der sexuellen Belästigung. Darum steht das ja auch im StGB und Schnellfahren nicht.
Das hängt meiner Meinung nach von der Art der Belästigung ab, ob eine zwangsweise Einweisung tatsächliche gerechtfertig gewesen wäre. Ich nehme an, dass er zu einer Therapie sehr wohl verdonnert wurde. Ich kenne aber weder die Delikte (im Detail), noch die daraus resultierenden Konsequenzen.Behauptet auch niemand. Wer sexuelle Belästigungen in Serie verübt, sollte aber MMN schon allein deswegen in die Psychiatrie, damit er nicht noch mehr Frauen belästigt.
Du bringst da etwas durcheinander, nämlich Prävention und Opferschutz. Präventiv kann man aber nicht alle potenziellen Straftäter vorab einsperren.
Und wie der hätte der Opferschutz Opferschutz (der Exhibitionismus-Opfer) diese brutale Vergewaltigung verhindert? (Im ürbigen war das nicht an dich adressiert).Hier hatten wir aber einen nicht bloß potenziellen Straftäter.
Welches Strafmaß schlägst du denn für Exhibitionismus vor? (im Gegensatz zum Strafrahmen der momentan wie hoch genau ist, du weiss das ja sicher)?In Wahrheit geht das so, weil es sich die Bevölkerung gefallen lässt. Wie oft gibt es denn Demos, Gesetzesinitiativen, Petitionen bei denen härtere Strafen gefordert werden?
Super Idee, vermengen wir Themen, die nichts miteinander zu tun haben.Das betrifft nicht nur die Strafen, das geht auch weiter über Flüchtlingsinvasionen bis hin zu dem irrsinnigen Umgang mit Steuergeld.
Sprich für dich selber. Ich stehe für meine Rechte ein und ich engagiere mich im lokalen Umfeld (z.B. Elternverein, Sportverein,...), und ich habe mich auch schon des öfteren erfolgreich mit verschiedenen Behörden "angelegt". Ich hab mir auch schon eine eingefangen, weil ich dawzischen ging, als ein Mann (s)ein Frau auf offener Straße attackiert hat.Leider, wir sind ein Volk feiger, verweichlichter Luschen denen das Schnitzel wichtiger ist als alles andere - es reicht nur zum Aushauen im Wirtshaus oder Forum.
Der Straftatbestand nennt sich "Erregung öffentlichen Ärgernisses" und den Strafrahmen muss ich nicht auswendig wissen, ich kann ihn ja im Stgb nachlesen. Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.Welches Strafmaß schlägst du den für Exhibitionismus vor? (im Gegensatz zum Strafrahmen der momentan wie hoch genau ist, du weiss das ja sicher)?
Du meinst Themenvermengung wie Sport- und Elternverein mit politischem Engagement?Richterpräsident gegen Verschärfung von Strafrecht (Der sollte sich doch einigermaßen auskennen und ist auch kein Politiker).
Mit härten Strafen kann man im übrigen Triebtaten gar nicht verhindern.
Super Idee, vermengen wir Themen, die nichts miteinander zu tun haben.
Sprich für dich selber. Ich stehe für meine Rechte ein und ich engagiere mich im lokalen Umfeld (z.B. Elternverein, Sportverein,...), und ich habe mich auch schon des öfteren erfolgreich mit verschiedenen Behörden "angelegt". Ich hab mir auch schon eine eingefangen, weil ich dawzischen ging, als ein Mann (s)ein Frau auf offener Straße attackiert hat.
Mein Schnitzel liebe ich trotzdem
Ach ja, in diesem Thread sollten eigentlich Gerichtsurteile diskutiert werde. Für Politik gibt's eigene Threads. (Für's Sudern gibt's den legendären SSS-Thread ).
Das ist die deutsche Rechtslage. Bei uns heißt das sexuelle Belästigung, Höchststrafe 6 Monate.Der Straftatbestand nennt sich "Erregung öffentlichen Ärgernisses" und den Strafrahmen muss ich nicht auswendig wissen, ich kann ihn ja im Stgb nachlesen. Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Das ist ja die Frage: Lt. APA ist er mit 30 Sexualdelikten VORGEMERKT!Das ändert aber nichts daran, dass jemand der nach der 3. Strafe noch immer nichts gelernt hat mal für längere Zeit weggesperrt werden sollte, so hätte man auch die restlichen 27 Vorfälle verhindert.
Jop!Das ist die deutsche Rechtslage
Tatsächlich? Ich bin heute schon zu faul dazu, werde mir aber morgen das StGB zur Hand nehmen und den Paragraphen raussuchen.Das ist die deutsche Rechtslage. Bei uns heißt das sexuelle Belästigung, Höchststrafe 6 Monate.
Kann ich mir nicht vorstellen, wenn es nur eine Anzeige ist aber keine Schuld feststellbar wird das wohl kaum zu einer Vormerkung führen.Das ist ja die Frage: Lt. APA ist er mit 30 Sexualdelikten VORGEMERKT!
Was zum Henker heißt da "Vorgemerkt" ?
.....da steht nix von einer Verurteilung!
Offenbar sind damit Anzeigen gemeint......und man weiß ned obs zu einer Verurteilung gekommen ist.
Kann ich mir nicht vorstellen, wenn es nur eine Anzeige ist aber keine Schuld feststellbar wird das wohl kaum zu einer Vormerkung führen.