Eine berechtigte Frage, aber kennt ihr mehr als das was in den stimmungsmachenden Medien geschrieben steht?? Oder reicht das schon aus um Euch ein umfassendes Bld machen zu können. Ach ja, ihr könnt das ja!
Wozu muss ich mehr kennen, als in den Medien steht? Dort ist von 30 Sexualdelikten die Rede. Welche zusätzlichen Infos wären DMN notwendig?
Ungenommen, dies wird auch untersucht werden.
Wobei ich schon auch verstehe, dass der Mensch immer einen Schuldigen/Verantwortlichen braucht/sucht.
Nur funktioniert das nicht immer.
Bei einer Straftat gibt es immer zumindest einen Schuldigen, das gehört auch zu den Prinzipien unseres Rechtsstaates. Und bei der Straftat eines Serientäters darf man schon die Frage stellen, ob es nicht auch weitere Schuldige gibt, die die Tat verhindern hätten können. Gerade Du gehörst doch zu jenen, die beim Strafrecht den Zweck der Prävention weit über jenen der Bestrafung stellen. Solltest nicht gerade Du daher besonders kritisch auf diesen Fall sehen?
Noch einmal, woher nimmst du diese Überzeugung? Du kannst das erkennen??
Serieneinbrecher, Drogendealer, etc..... sind ALLE geistesgestört?? Wobei normal sind die sicher nicht. Aber deswegen "geistesgestört"?
Erstens: Wo ist der Unterschied? Zweitens: Du schreibst selber, dass auch solche Serientäter nicht normal sind. Trotzdem erkenne ich bei Serieneinbrechern und Drogendealern immerhin eine gewisse Rationalität in ihren Motiven, geht es ihnen doch darum, zu Geld zu kommen. Bei einem Sexual-Serienverbrecher fehlt dieses Element jedoch, sie sind geisteskrank, da gibt's ja auch einschlägige Definitionen wie ICD.
Manchmal frage ich mich bei Euch schon auch (nicht das geistesgestört, so weit will ich nicht gehen),.....obwohl ich manches durchaus nachvollziehen kann.
Das ist umgekehrt genauso. Aber letztlich sind wir zum Meinungsaustausch da und sollten akzeptieren, dass es unterschiedliche Meinungen gibt - auch wenn wir über manche nur den Kopf schütteln können
.
Aber noch einmal, ein Rechtsstaat funktioniert nicht so wie sich manche das vorstellen (wollen).
In einer Demokratie ist es nicht verboten, über Verbesserungen nachzudenken. Gerade das Strafrecht ändert sich regelmäßig.
Im vorliegeden Fall können Fehler der Behörden oder der Justiz vorliegen, oder das Gesetz gibt nicht mehr her. Wenn Letzteres, könnte man darüber nachdenken, eine Anstaltseinweisung auch bei gewissen Serienverbrechen zu ermöglichen, die als Einzeltat mit weniger als 1 Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind. Das wäre dann genauso rechtsstaatlich.