(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Hätte man ihn nicht schon allein deswegen längerfristig aus dem Verkehr ziehen sollen, dass er keine Frauen mehr anwichst?
Eine berechtigte Frage, aber kennt ihr mehr als das was in den stimmungsmachenden Medien geschrieben steht?? Oder reicht das schon aus um Euch ein umfassendes Bld machen zu können. Ach ja, ihr könnt das ja!

....aber ohne genauere Infos werden wir diese Frage ned ausreichend beantworten können.
Doch, manche sind so gut, die können das auch ohne detailierte Infos! :lalala:
 
Ach ja, ihr könnt das ja!
aus Deinem "Ihr" schließe ich, daß Du wohl auch mich damit meinst.

30 einschlägige Delikte sollten wohl reichen, um zu erkennen, daß dieser Täter höchstgradig geistesgestört ist. Der hätte in eine Irrenanstalt gehört.
Nun, es muß bei uns halt immer erst was passieren, damit was passiert.
Das eine unschuldige Person dabei auf der Strecke bleibt, womöglich bis an ihr Lebensende, das ist für die Behörden bzw. die Justiz dann halt ein "Kollateralschaden" - super.

Ich wiederhol' mich eh schon: bei uns ist der Täterschutz weit höher ausgeprägt als der Opferschutz. Eigentlich ein Verbrechen!
 
30 einschlägige Delikte sollten wohl reichen, um zu erkennen, daß dieser Täter höchstgradig geistesgestört ist.
Noch einmal, woher nimmst du diese Überzeugung? Du kannst das erkennen??
Serieneinbrecher, Drogendealer, etc..... sind ALLE geistesgestört?? Wobei normal sind die sicher nicht. Aber deswegen "geistesgestört"?
Manchmal frage ich mich bei Euch schon auch (nicht das geistesgestört, so weit will ich nicht gehen),.....obwohl ich manches durchaus nachvollziehen kann.
Aber noch einmal, ein Rechtsstaat funktioniert nicht so wie sich manche das vorstellen (wollen).
 
Du hast es aber wirklich mit Deinen Vergleichen: Serieneinbrecher und Drogendealer haben für ihr Tun wohl eine ganz andere Motivation als ein Sexualtriebtäter, oder? Daß Du das nicht erkennst (oder erkennen willst), wundert mich - sehr sogar.

Aber ich versteh schon, daß Du Deinen Brötchengeber in Schutz nehmen willst, irgendwie verständlich. Ändert aber nix am wiederholten Totalversagen der Behörden und der Justiz.
Eigentlich hätte man erwartet, daß die aus dem Brunnenmarkt-Fall gelernt haben - diese Erwartung hat sich leider nicht erfüllt.
 
Wobei ich schon auch verstehe, dass der Mensch immer einen Schuldigen/Verantwortlichen braucht/sucht.
Das ist das Kernproblem. Offenbar hat sich inzwischen die Meinung breit gemacht, dass nichts passieren kann und darf. Wenn doch einmal etwas passiert, dann ist primär gar nicht der Täter schuld, sondern irgend wein Amt, eine Behörde, die etwas verabsäumt hat.

Diese Einstellung wird von KRONE und Co befeuert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du hast es aber wirklich mit Deinen Vergleichen: Serieneinbrecher und Drogendealer haben für ihr Tun wohl eine ganz andere Motivation als ein Sexualtriebtäter,
Nein, ich greife nur eure Ansicht auf - Fazit: 30 einschlägige Vorstrafen = geistesgestört!
Woher sollte ich auch ahnen, dass ihr auf einmal einen Unterschied innerhalb der Deliktsgruppen macht?:rolleyes:

 
Woher sollte ich auch ahnen, dass ihr auf einmal einen Unterschied innerhalb der Deliktsgruppen macht?
Ist Dir der Begriff "Triebtäter" bekannt? Offensichtlich nicht!

Aber spätestens jetzt ist mir klar, daß man diese Angelegenheit mit Dir nicht zu diskutieren braucht, Du bist offensichtlich befangen, voreingenommen, was weiß ich was ...
 
Ist Dir der Begriff "Triebtäter" bekannt? Offensichtlich nicht!
Bitte jetzt nicht auf der Ebene!:lalala:
Weisst du was ein Triebtäter ist???:down:
Ich will jetzt nicht wissenschaftlich werden, ich kann es auch nicht, aber.......
..Triebtäter handeln aus einem inneren Zwang (Verlangen, irgendetwas mit der Psyche) heraus und sind NICHT allein auf den Sexualtrieb beschränkt.
Sagt dir zB. Kleptomanie etwas? Auch das ist zwanghaftes Verhalten! Also ein Trieb = Triebtäter!!!!
 
okay, jetzt können wir philosophieren bis Ende nie, zu einem Ergebnis werden wir nicht kommen, da Du eben eine festgefahrene Ansicht dazu hast, die offensichtlich aus dem in Österreich gefestigten Täterschutz-Denken kommt.

Wie gesagt, für mich (und nicht nur für mich) gibt's hier absolute Parallelen zum Brunnenmarkt-Fall hinsichtlich Behördenversagen. Und dieses ist ja, ich wiederhole mich leider schon, höchst-amtlich festgestellt worden - interessant, daß Du zu diesem Punkt nie was sagst.

Nur zum Schluß noch: würdest Du in einem persönlichen Gespräch mit dem Opfer dieses wahnsinnigen Sexualstraftäters tatsächlich auch so argumentieren wie hier?
 
Naja...der Brunnenmarktfall unterscheidet sich da schon ein wenig, da der Täter auch schon vorher aggressiv aufgefallen ist und nach der Tat auch ein schizophrene Störung diagnostiziert worden ist.
Im aktuellen Fall ist der Täter zwar durch Perversität aufgefallen, aber ned durch Gewalttätigkeit. Laut Medienberichten hatte sein soziales Umfeld diese Tat trotz seiner Abartigkeit gar ned zugetraut.
Er war als Gewalttäter unauffällig. Deshalb wird da eine ZWANGSWEISE Einweisung ned möglich gewesen sein.
Er könnte aber Auflagen bekommen haben eine Art Therapie zu machen.....
 
Eine berechtigte Frage, aber kennt ihr mehr als das was in den stimmungsmachenden Medien geschrieben steht?? Oder reicht das schon aus um Euch ein umfassendes Bld machen zu können. Ach ja, ihr könnt das ja!
Wozu muss ich mehr kennen, als in den Medien steht? Dort ist von 30 Sexualdelikten die Rede. Welche zusätzlichen Infos wären DMN notwendig?

Ungenommen, dies wird auch untersucht werden.
Wobei ich schon auch verstehe, dass der Mensch immer einen Schuldigen/Verantwortlichen braucht/sucht.
Nur funktioniert das nicht immer.
Bei einer Straftat gibt es immer zumindest einen Schuldigen, das gehört auch zu den Prinzipien unseres Rechtsstaates. Und bei der Straftat eines Serientäters darf man schon die Frage stellen, ob es nicht auch weitere Schuldige gibt, die die Tat verhindern hätten können. Gerade Du gehörst doch zu jenen, die beim Strafrecht den Zweck der Prävention weit über jenen der Bestrafung stellen. Solltest nicht gerade Du daher besonders kritisch auf diesen Fall sehen?

Noch einmal, woher nimmst du diese Überzeugung? Du kannst das erkennen??
Serieneinbrecher, Drogendealer, etc..... sind ALLE geistesgestört?? Wobei normal sind die sicher nicht. Aber deswegen "geistesgestört"?
Erstens: Wo ist der Unterschied? Zweitens: Du schreibst selber, dass auch solche Serientäter nicht normal sind. Trotzdem erkenne ich bei Serieneinbrechern und Drogendealern immerhin eine gewisse Rationalität in ihren Motiven, geht es ihnen doch darum, zu Geld zu kommen. Bei einem Sexual-Serienverbrecher fehlt dieses Element jedoch, sie sind geisteskrank, da gibt's ja auch einschlägige Definitionen wie ICD.

Manchmal frage ich mich bei Euch schon auch (nicht das geistesgestört, so weit will ich nicht gehen),.....obwohl ich manches durchaus nachvollziehen kann.
Das ist umgekehrt genauso. Aber letztlich sind wir zum Meinungsaustausch da und sollten akzeptieren, dass es unterschiedliche Meinungen gibt - auch wenn wir über manche nur den Kopf schütteln können ;).

Aber noch einmal, ein Rechtsstaat funktioniert nicht so wie sich manche das vorstellen (wollen).
In einer Demokratie ist es nicht verboten, über Verbesserungen nachzudenken. Gerade das Strafrecht ändert sich regelmäßig.

Im vorliegeden Fall können Fehler der Behörden oder der Justiz vorliegen, oder das Gesetz gibt nicht mehr her. Wenn Letzteres, könnte man darüber nachdenken, eine Anstaltseinweisung auch bei gewissen Serienverbrechen zu ermöglichen, die als Einzeltat mit weniger als 1 Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind. Das wäre dann genauso rechtsstaatlich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Noch nicht ganz: Das Thema hier lautet ja "Wahnsinnige RECHTSSPRECHUNG" also gerichtliche Verurteilungen oder andere gerichtliche Entscheidungen. Über Peter Seisenbacher wurde noch nicht gerichtlich geurteilt.
Das Fernbleiben einer österreichischen Gerichtsverhandlung ist auch nicht strafbar.
Nun, wenn ich mich hier umsehe, was hier alles diskutiert wird, wundert mich dein Einwand.
Eigentlich sonderbar, dass das unentschuldigte Fernbleiben einer Gerichtsverhandlung nicht strafbar ist.
Ich würde da eher das Verfahren in Abwesenheit fortsetzen und ein Urteil verkünden.
 
Nun, wenn ich mich hier umsehe, was hier alles diskutiert wird, wundert mich dein Einwand.
Ja, leider ist die Thementreue nicht immer stringent. In diesem Fall erlaubte ich mir einen Einwand, da dem Thema auch schon ein eigener Thread gewidmet ist. Hoffe du nimmst mir das nicht krumm, ;)

Ich würde da eher das Verfahren in Abwesenheit fortsetzen und ein Urteil verkünden.
Das ist nur unter bestimmten Vorrausetzungen möglich.
 
Das ist nur unter bestimmten Vorrausetzungen möglich.
Erläuterung:
Ist der Angeklagte bei der Hauptverhandlung nicht erschienen, so darf bei sonstiger Nichtigkeit in seiner Abwesenheit die Hauptverhandlung nur dann durchgeführt und das Urteil gefällt werden, wenn es sich um ein Vergehen handelt, der Angeklagte zum Anklagevorwurf vernommen wurde und ihm die Ladung zur Hauptverhandlung persönlich zugestellt wurde. Das Urteil ist in diesem Fall dem Angeklagten in seiner schriftlichen Ausfertigung zuzustellen.
 
Das ist das Kernproblem. Offenbar hat sich inzwischen die Meinung breit gemacht, dass nichts passieren kann und darf. Wenn doch einmal etwas passiert, dann ist primär gar nicht der Täter schuld, sondern irgend wein Amt, eine Behörde, die etwas verabsäumt hat.

Diese Einstellung wird von KRONE und Co befeuert.

dazu ein passender Psychiaterwitz:

Zwei Psychiater gelangen des Nachts in eine dunkle Gasse und finden einen röchelnden Mann blutend, der offensichtlich niedergeschlagen wurde. "Was machen wir jetzt", fragt Psychiater A. den zweiten. "Schnell, wir müssen den Täter finden, er braucht unsere Hilfe!" antwortet der zweite, während er sich vom Schauplatz des Geschehens entfernt.
 
Das ist das Kernproblem. Offenbar hat sich inzwischen die Meinung breit gemacht, dass nichts passieren kann und darf. Wenn doch einmal etwas passiert, dann ist primär gar nicht der Täter schuld, sondern irgend wein Amt, eine Behörde, die etwas verabsäumt hat.
Wie kommst Du darauf, dass irgend jemand hier der Ansicht wäre, der Täter wäre nicht primär schuld an diesem abscheulichen Verbrechen? Man kann im Gegenteil froh sein, dass er so schnell ausgeforscht werden konnte.

Und wie kommst Du darauf, dass irgend jemand hier der Meinung wäre, dass nichts passieren kann und darf? Verbrechen passieren leider tagtäglich, und regelmäßig können sie nach menschlichem Ermessen nicht verhindert werden.

Wenn jedoch einer mehrfach wegen Sexualdelikten verurteilt wird, darf man schon die Frage stellen, warum der nicht längst in eine Anstalt eingeliefert wurde - allein schon um zu verhindern, dass er weiterhin ahnungslose Frauen anwichst. Da ist MMN nicht einmal Vergewaltigungsgefahr notwendig.
 
Behördenversagen ist auch bei 100% Überwachung nicht auszuschließen. Über all arbeiten nur Menschen. Wer anderes erwartet ist pubertär, wer anderes verspricht ein Scharlatan...
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben