(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Ist das bekannt, ob er ned eh eingesessen hat, wegen eines oder mehrer dieser Delikte?
Die Informationen sind noch recht dürftig, um darüber aufschlussreich zu diskutieren.
Auch, wenn er womöglich "drei Tage" gesessen ist, in der Diskussion hier geht es um ein gescheites Absitzen, bei 30 (!) Delikten. Man hätten ihn zumindest zwangsweise in eine Therapie schicken müssen.
 
Und wenn nicht? Hauptsache weggesperrt?:lalala:
Ja. Einer der 30x wegen Sexualdelikten belangt wurde, sollte längst unbefristet in einer Anstalt weggesperrt sein.

Weil ein Rechtsstaat nun einmal nicht so funktioniert.
Auch wenn so manche Einer da wohl anderer Meinung sein möchte.
So tragisch der Vorfall auch ist/war, aber dich möchte ich sehen, wenn man dich einsperrt weil du zum 30. mal beim Schnellfahren erwischt wurdest und die Gefahr besteht du könntest (irgendwann vielleicht) jemanden mit dem Auto verletzen.
Erstens finde ich es völlig daneben, Schnellfahren mit Sexualdelikten in einen Topf zu werfen :verwirrt:
Wo findet sich Schnellfahren im StGB?

Zweitens kommst Du heutzutage gar nicht dazu, 30x wegen Schnellfahrens belangt zu werden, weil schon weit früher der Führerschein weg ist, und zum Psychiater musst ziemlich sicher auch.

Die Frau ist aber auch besachwaltet, was der Mann im gegeständlichen Fall nicht ist!
Ja, und?
 
Daß niemand die tickende Zeitbombe in ihm erkannt hat, ist ein Skandal schlechthin.
Du hättest es gekonnt??
Mir gefallen immer jene, die nach einer Tat daher kommen und sagen, sie hätten es schon immer gewusst, dass der und der, das und das machen werden.
Erinnert mich irgendwie an die Hexenverfolgung im Mittelalter.
Wenn einige wenige glauben sich über alle anderen stellen zu können.
Du kennst sicher das Sprichtwort "nicht alles ist ein Vergleich, was hinkt"
Möglich, aber das Prinzip ist absolut das gleiche.


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Erstens finde ich es völlig daneben, Schnellfahren mit Sexualdelikten in einen Topf zu werfen :verwirrt:
Wo findet sich Schnellfahren im StGB?

Zweitens kommst Du heutzutage gar nicht dazu, 30x wegen Schnellfahrens belangt zu werden, weil schon weit früher der Führerschein weg ist, und zum Psychiater musst ziemlich sicher auch.

1.) Das gerade du ein Prinzip nicht erkennst, verwundert mich schon.
2.) "ziemlich sicher" klingt schon wirklich sehr wahrscheinlich, nicht?? Mit gefällt, wenn ihr Euch immer in der Welt der "Wahrscheinlichkeit" bewegt.:rolleyes:
 
Man hätten ihn zumindest zwangsweise in eine Therapie schicken müssen.
Das "zwangsweise" wird aber nur bei sehr schwerwiegenden Fällen angewandt.
Ob diese Delikte diese Qualität erfüllten, glaube ich nicht.
Allerdings sind 30 einschlägige Delikte auch ned wenig.
Ich kann mir gut vorstellen, dass es da auch Auflagen für den Täter gab.....aber im Moment ist das alles nur Spekulation.
 
1.) Das gerade du ein Prinzip nicht erkennst, verwundert mich schon.
Welches Prinzip steckt dahinter, wenn man Schnellfahren in einem Atemzug mit Sexualdelikten nennt?

2.) "ziemlich sicher" klingt schon wirklich sehr wahrscheinlich, nicht?? Mit gefällt, wenn ihr Euch immer in der Welt der "Wahrscheinlichkeit" bewegt.:rolleyes:
Ich kenne nur wenige Leute, denen der Führerschein abgenommen wurde, aber die mussten allesamt zum Psychiater, bevor sie ihn mittels Nachschulungen zurück bekommen haben. Ich kann mangels Überblick über die Grundgesamtheit keine Aussage darüber treffen, dass alle zum Psychiater müssen, denen der Führerschein entzogen wird - daher habe ich mich entsprechend vorsichtig ausgedrückt. Du hingegen verwendest bspw. hier das Wort "immer" und produzierst damit eine falsche Aussage.

Jetzt entäuscht du mich aber!:(
Sowohl die Autokratzerin als auch den Sexualverbrecher konnte man nicht in eine Anstalt einweisen, weil das Delikt, dessen sie sich strafbar gemacht haben, keine Höchststrafe von über einem Jahr Haft hat - sofern bei Letzterem "nur" sexuelle Belästigung vorliegt, wie kolportiert wurde.
Was hat das jetzt mit der Besachwalterung der Frau zu tun?

Du hättest es gekonnt??
Mir gefallen immer jene, die nach einer Tat daher kommen und sagen, sie hätten es schon immer gewusst, dass der und der, das und das machen werden.
Erinnert mich irgendwie an die Hexenverfolgung im Mittelalter.
Wenn einige wenige glauben sich über alle anderen stellen zu können.
Dieser "Mann" hat bereits etwas Strafbares gemacht. Und zwar dreißig Mal. Einschlägig. Wie man bei diesem Fall auf Hexenverfolgung kommen kann, ist mir völlig schleierhaft :schulterzuck:.
 
Wie man bei diesem Fall auf Hexenverfolgung kommen kann, ist mir völlig schleierhaft
mein Vorschlag wäre ja folgender: solche Verharmloser sollten sich mal einem direkten Gespräch mit einem der Opfer stellen müssen. Wäre interessant, ob sie dann auch noch so daherreden.

Auch, wenn er womöglich "drei Tage" gesessen ist, in der Diskussion hier geht es um ein gescheites Absitzen, bei 30 (!) Delikten. Man hätten ihn zumindest zwangsweise in eine Therapie schicken müssen.
Auszug aus dem Bericht im KURIER: "der 45-jährige kam trotz eines ellenlangen Vorstrafenregisters mit gut 30 Delikten und zahlreicher gerichtlicher Verurteilungen ohne lange Strafen davon".

Wie gesagt, mir ist nach wie vor völlig unverständlich, daß nicht mal 30 einschlägige Delikte reichen, um den abnormen Geisteszustand dieses Täters zu erkennen. Für mich eine absolute Fehlleistung von Behörden und Gerichten! Aber, nochmals, wie am Fall des Brunnenmarkt-Mörders zu sehen war, sind solche Fehlleistungen keine Einzelfälle - diesfalls sogar durch eine Kommission "amtlich" bestätigt.
 
der 45-jährige kam trotz eines ellenlangen Vorstrafenregisters mit gut 30 Delikten und zahlreicher gerichtlicher Verurteilungen ohne lange Strafen davon".

...also lief er nicht immer frei rum. Offenbar saß er tatsächlich ein...wenn auch nicht sehr lange.......oder lang genug?

Die Frage ist aber auch, was das Protokoll vorsieht, welche Maßnahmen getroffen werden sollen, in solchen Fällen?
....und wie oft kommt es vor, dass exhibitionistisch veranlagte Personen so eine gewalttätige Steigerung durchlaufen?
 
Hätte man ihn nicht schon allein deswegen längerfristig aus dem Verkehr ziehen sollen, dass er keine Frauen mehr anwichst?
Du selbst hast ja festgestellt, dass es erst zu einer zwangsweisen Einweisung kommt, wenn das Delikt mit mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht wird.
Aber klar.....irgendwas hätte man sicher konstruieren können.......nur wollen wir das wirklich das der Staat dermaßen in unsere Persönlichkeitsrechte (Freiheitsentzug) eingreift?
 
Du selbst hast ja festgestellt, dass es erst zu einer zwangsweisen Einweisung kommt, wenn das Delikt mit mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht wird.
Aber klar.....irgendwas hätte man sicher konstruieren können.......nur wollen wir das wirklich das der Staat dermaßen in unsere Persönlichkeitsrechte (Freiheitsentzug) eingreift?
Ja. Und sicher stellt sich die Frage, ob die Behörden versagt haben oder der Gesetzgeber.
 
Ja. Und sicher stellt sich die Frage, ob die Behörden versagt haben oder der Gesetzgeber.
Die ist durchaus gestattet, diese Frage....aber ohne genauere Infos werden wir diese Frage ned ausreichend beantworten können.

Fehler können immer passieren, Niemand ist davor gefeit! Wichtig ist aber, dass man aus Fehlern lernt.
 
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