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Gast
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Nach seinen anderen 30. Delikten, nicht wegen des aktuellen jetzt. So ist sein Satz zu verstehen.Der läuft nicht frei herum! Der sitzt in U-Haft!
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Nach seinen anderen 30. Delikten, nicht wegen des aktuellen jetzt. So ist sein Satz zu verstehen.Der läuft nicht frei herum! Der sitzt in U-Haft!
ja, richtig; sorry, meine Formulierung war ungenau.Nach seinen anderen 30. Delikten, nicht wegen des aktuellen jetzt. So ist sein Satz zu verstehen.
Ne, war sie nicht. Man sollte bei einer Diskussion immer die Beiträge davor auch lesen. Der Sinn ergibt sich zwangsläufig.ja, richtig; sorry, meine Formulierung war ungenau.
Ist das bekannt, ob er ned eh eingesessen hat, wegen eines oder mehrer dieser Delikte?Nach seinen anderen 30. Delikten, nicht wegen des aktuellen jetzt.
Auch, wenn er womöglich "drei Tage" gesessen ist, in der Diskussion hier geht es um ein gescheites Absitzen, bei 30 (!) Delikten. Man hätten ihn zumindest zwangsweise in eine Therapie schicken müssen.Ist das bekannt, ob er ned eh eingesessen hat, wegen eines oder mehrer dieser Delikte?
Die Informationen sind noch recht dürftig, um darüber aufschlussreich zu diskutieren.
Ja. Einer der 30x wegen Sexualdelikten belangt wurde, sollte längst unbefristet in einer Anstalt weggesperrt sein.Und wenn nicht? Hauptsache weggesperrt?
Erstens finde ich es völlig daneben, Schnellfahren mit Sexualdelikten in einen Topf zu werfenWeil ein Rechtsstaat nun einmal nicht so funktioniert.
Auch wenn so manche Einer da wohl anderer Meinung sein möchte.
So tragisch der Vorfall auch ist/war, aber dich möchte ich sehen, wenn man dich einsperrt weil du zum 30. mal beim Schnellfahren erwischt wurdest und die Gefahr besteht du könntest (irgendwann vielleicht) jemanden mit dem Auto verletzen.
Ja, und?Die Frau ist aber auch besachwaltet, was der Mann im gegeständlichen Fall nicht ist!
Du hättest es gekonnt??Daß niemand die tickende Zeitbombe in ihm erkannt hat, ist ein Skandal schlechthin.
Möglich, aber das Prinzip ist absolut das gleiche.Du kennst sicher das Sprichtwort "nicht alles ist ein Vergleich, was hinkt"
Erstens finde ich es völlig daneben, Schnellfahren mit Sexualdelikten in einen Topf zu werfen
Wo findet sich Schnellfahren im StGB?
Zweitens kommst Du heutzutage gar nicht dazu, 30x wegen Schnellfahrens belangt zu werden, weil schon weit früher der Führerschein weg ist, und zum Psychiater musst ziemlich sicher auch.
Jetzt entäuscht du mich aber!Ja, und?
Das "zwangsweise" wird aber nur bei sehr schwerwiegenden Fällen angewandt.Man hätten ihn zumindest zwangsweise in eine Therapie schicken müssen.
Ach komm, jetzt verdirb ihnen nicht ihren Spaß!aber im Moment ist das alles nur Spekulation.
Das ist nicht meine Absicht!Ach komm, jetzt verdirb ihnen nicht ihren Spaß!
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Welches Prinzip steckt dahinter, wenn man Schnellfahren in einem Atemzug mit Sexualdelikten nennt?1.) Das gerade du ein Prinzip nicht erkennst, verwundert mich schon.
Ich kenne nur wenige Leute, denen der Führerschein abgenommen wurde, aber die mussten allesamt zum Psychiater, bevor sie ihn mittels Nachschulungen zurück bekommen haben. Ich kann mangels Überblick über die Grundgesamtheit keine Aussage darüber treffen, dass alle zum Psychiater müssen, denen der Führerschein entzogen wird - daher habe ich mich entsprechend vorsichtig ausgedrückt. Du hingegen verwendest bspw. hier das Wort "immer" und produzierst damit eine falsche Aussage.2.) "ziemlich sicher" klingt schon wirklich sehr wahrscheinlich, nicht?? Mit gefällt, wenn ihr Euch immer in der Welt der "Wahrscheinlichkeit" bewegt.
Sowohl die Autokratzerin als auch den Sexualverbrecher konnte man nicht in eine Anstalt einweisen, weil das Delikt, dessen sie sich strafbar gemacht haben, keine Höchststrafe von über einem Jahr Haft hat - sofern bei Letzterem "nur" sexuelle Belästigung vorliegt, wie kolportiert wurde.Jetzt entäuscht du mich aber!
Dieser "Mann" hat bereits etwas Strafbares gemacht. Und zwar dreißig Mal. Einschlägig. Wie man bei diesem Fall auf Hexenverfolgung kommen kann, ist mir völlig schleierhaft .Du hättest es gekonnt??
Mir gefallen immer jene, die nach einer Tat daher kommen und sagen, sie hätten es schon immer gewusst, dass der und der, das und das machen werden.
Erinnert mich irgendwie an die Hexenverfolgung im Mittelalter.
Wenn einige wenige glauben sich über alle anderen stellen zu können.
Er wurde auffällig wegen eines Deliktes, das nichts mit Gewaltanwendung zu tun hat. Und das nicht so selten ist. Und das auch andernorts nicht sofort dazu führt, dass der Täter eingekerkert wird.Wenn ein derart Geistegestörter bereits 30 x einschlägig auffällig wurde - wie kann der noch immer frei herumlaufen?
mein Vorschlag wäre ja folgender: solche Verharmloser sollten sich mal einem direkten Gespräch mit einem der Opfer stellen müssen. Wäre interessant, ob sie dann auch noch so daherreden.Wie man bei diesem Fall auf Hexenverfolgung kommen kann, ist mir völlig schleierhaft
Auszug aus dem Bericht im KURIER: "der 45-jährige kam trotz eines ellenlangen Vorstrafenregisters mit gut 30 Delikten und zahlreicher gerichtlicher Verurteilungen ohne lange Strafen davon".Auch, wenn er womöglich "drei Tage" gesessen ist, in der Diskussion hier geht es um ein gescheites Absitzen, bei 30 (!) Delikten. Man hätten ihn zumindest zwangsweise in eine Therapie schicken müssen.
der 45-jährige kam trotz eines ellenlangen Vorstrafenregisters mit gut 30 Delikten und zahlreicher gerichtlicher Verurteilungen ohne lange Strafen davon".
Hätte man ihn nicht schon allein deswegen längerfristig aus dem Verkehr ziehen sollen, dass er keine Frauen mehr anwichst?....und wie oft kommt es vor, dass exhibitionistisch veranlagte Personen so eine gewalttätige Steigerung durchlaufen?
Du selbst hast ja festgestellt, dass es erst zu einer zwangsweisen Einweisung kommt, wenn das Delikt mit mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht wird.Hätte man ihn nicht schon allein deswegen längerfristig aus dem Verkehr ziehen sollen, dass er keine Frauen mehr anwichst?
Ja. Und sicher stellt sich die Frage, ob die Behörden versagt haben oder der Gesetzgeber.Du selbst hast ja festgestellt, dass es erst zu einer zwangsweisen Einweisung kommt, wenn das Delikt mit mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht wird.
Aber klar.....irgendwas hätte man sicher konstruieren können.......nur wollen wir das wirklich das der Staat dermaßen in unsere Persönlichkeitsrechte (Freiheitsentzug) eingreift?
Die ist durchaus gestattet, diese Frage....aber ohne genauere Infos werden wir diese Frage ned ausreichend beantworten können.Ja. Und sicher stellt sich die Frage, ob die Behörden versagt haben oder der Gesetzgeber.