(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Nein, aber eine unbefristete Einweisung in eine Anstalt wäre wohl möglich gewesen, aus meiner Sicht bereits nach dem 3.Delikt.
Exhibitionisten gelten im Hinblick auf Gewaltanwendung als ungefährlich.
Der Zwang zum Exhibitionismus ist unterschiedlich stark ausgeprägt. Allen Ausprägungen gemeinsam ist, dass es bei exhibitionistischen Belästigungen so gut wie nie zu körperlichen Übergriffen kommt. Die Häufigkeit der zwanghaften Handlung kann variieren: etwa zwischen einmal wöchentlich bis zu einmal pro Jahr. In krisenhaften Phasen kann es täglich sogar zu mehrfachen exhibitionistischen Versuchen kommen.

Natürlich hätte man ihn zu einer Therapie verdonnern können. Aber diese Tat war nicht vorhersehbar. So wie vieles nicht vorhersehbar ist.
 
§ 218 StGB Sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlungen

(1) Wer eine Person durch eine geschlechtliche Handlung

1.

an ihr oder

2.

vor ihr unter Umständen, unter denen dies geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen,

belästigt, ist, wenn die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
 
Das beinhaltet alles, inklusive schnackseln in der U 4.
 
Das beinhaltet alles, inklusive schnackseln in der U 4.
Ich muss zugeben, dass ich mir den Paragraphen vor meinem Posting nicht angeschaut habe. Dafür gibt's ja wirklich nur maximal ein halbes Jahr Haft, auch für mehrfache Wiederholungstäter! Dann ist klar, warum man den Burschen nicht eingewiesen hat, dafür braucht es Delikte, die mit Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bedroht sind. Das erinnert an den Fall der Verrückten, die dauernd Autos zerkratzt hat, aber unzurechnungsfähig war und damit nie belangt werden konnte - nur mit wesentlich schlimmeren Folgen. Hier hat das Gesetz MMN eine Lücke, die geschlossen werden sollte. Wer so oft durch Sexualdelikte auffällt - und sei es nur durch Wichsen vor völlig ahnungslosen Damen - sollte MMN zwangsweise in die Psychiatrie.
 
Wer so oft durch Sexualdelikte auffällt - und sei es nur durch Wichsen vor völlig ahnungslosen Damen - sollte MMN zwangsweise in die Psychiatrie.
genau auch meine Meinung. Denn solche Individuen sind einfach unzurechnungsfähig, und es nie sicher, was ihnen alles einfällt. Was am aktuellen Fall ja wieder ganz klar wurde. Und das arme Opfer ist höchstwahrscheinlich bedient bis an ihr Lebensende.
 
Wird vielleicht daran liegen, dass ich einige TE's ignoriere ;)

Ok...das kann ich dir nicht vorwerfen ;)
Abgesehen davon passt der Seisenbacher sicherlich zum Thema.
Noch nicht ganz:
Das Thema hier lautet ja "Wahnsinnige RECHTSSPRECHUNG" also gerichtliche Verurteilungen oder andere gerichtliche Entscheidungen.
Über Peter Seisenbacher wurde noch nicht gerichtlich geurteilt.
Das Fernbleiben einer österreichischen Gerichtsverhandlung ist auch nicht strafbar.
 
Entführer wegen 30 Sexualdelikten vorgemerkt

Ich frag mich allen Ernstes, wie es sein kann, daß jemand, der bereits 30 (!) Sexualdelikte begangen hat und wegen dieser auch behördlich vorgemerkt war, noch immer frei herumläuft und letzten Endes eine 25-jährige Krankenschwester entführt und eine Nacht lang malträtiert und vergewaltigt.

Für mich unverständlich; und mit Sicherheit ebenso für die 25-jährige Frau, die nun möglicherweise für den Rest ihres Lebens traumatisiert sein wird.

Und die Behörden mauern nun, offenbar um eigene Fahrlässigkeiten und Fehler zu vertuschen:

"Seit der brisante Fall öffentlich wurde, weichen fast alle verantwortlichen Behördenvertreter kritischen Fragen zur Vorgeschichte des Mannes aus. Die zuständige Staatsanwältin in Krems verhängte eine Informationssperre und drohte jedem Ermittler, der sich nicht daran hält, ein Verfahren wegen Amtsmißbrauch an"

Geht's noch? Können die Behörden tatsächlich tun und lassen, was sie wollen, und die Öffentlich für blöd und unmündig verkaufen?
 
Geht's noch? Können die Behörden tatsächlich tun und lassen, was sie wollen, und die Öffentlich für blöd und unmündig verkaufen?

Wenn ich nicht irre stammt dieses Zitat aus einem Artikel der zu einem Zeitpunkt veröffentlich wurde, wo noch nicht sicher war ob es nicht auch noch einen Komplizen gab. Unmündig und blöd verkauft wird man nicht, nur weil die Sensationsgeilheit mancher nicht zufriedengestellt wird. Der perfide Tathergang macht sprachlos und betroffen. Meine Wut richtet sich ausschließlich gegen die Drecksau die das getan hat. Ich bin erleichtert dass der mutmaßliche Täter der die Tat leugnet, schnell dingfest gemacht werden konnte und in U-Haft sitzt.
 
na dann erklär' das jetzt mal dem Opfer, warum NICHT weggesperrt wurde
Weil ein Rechtsstaat nun einmal nicht so funktioniert.
Auch wenn so manche Einer da wohl anderer Meinung sein möchte.
So tragisch der Vorfall auch ist/war, aber dich möchte ich sehen, wenn man dich einsperrt weil du zum 30. mal beim Schnellfahren erwischt wurdest und die Gefahr besteht du könntest (irgendwann vielleicht) jemanden mit dem Auto verletzen.
 
Meine Wut richtet sich ausschließlich gegen die Drecksau die das getan hat
meine ebenso, aber nicht nur!

Wenn ein derart Geistegestörter bereits 30 x einschlägig auffällig wurde - wie kann der noch immer frei herumlaufen? Mir völlig unverständlich.
Daß niemand die tickende Zeitbombe in ihm erkannt hat, ist ein Skandal schlechthin.
 
Weil ein Rechtsstaat nun einmal nicht so funktioniert.
also darauf ist meine Antwort ganz einfach, und damit bin ich gewiß nicht der Einzige: einmal mehr bestätigt sich, daß in unserem Land der Täterschutz weit mehr zählt als der Opferschutz :mad:

wenn man dich einsperrt weil du zum 30. mal beim Schnellfahren erwischt wurdest
Du kennst sicher das Sprichtwort "nicht alles ist ein Vergleich, was hinkt"
 
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