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Exhibitionisten gelten im Hinblick auf Gewaltanwendung als ungefährlich.Nein, aber eine unbefristete Einweisung in eine Anstalt wäre wohl möglich gewesen, aus meiner Sicht bereits nach dem 3.Delikt.
Der Zwang zum Exhibitionismus ist unterschiedlich stark ausgeprägt. Allen Ausprägungen gemeinsam ist, dass es bei exhibitionistischen Belästigungen so gut wie nie zu körperlichen Übergriffen kommt. Die Häufigkeit der zwanghaften Handlung kann variieren: etwa zwischen einmal wöchentlich bis zu einmal pro Jahr. In krisenhaften Phasen kann es täglich sogar zu mehrfachen exhibitionistischen Versuchen kommen.
Natürlich hätte man ihn zu einer Therapie verdonnern können. Aber diese Tat war nicht vorhersehbar. So wie vieles nicht vorhersehbar ist.