(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Um zum Thema zurück zu kommen: Wäre wohl interessant, ob der Jörgl vor den Richter gekommen wäre. Denn es war ja nicht Spekulation alleine, was da rund um den Wörthersee abgelaufen ist.
Ich glaube, Haider hat gewusst was juristisch im Busch ist, und hat es als gläubiger Mensch vorgezogen, gleich vor seinem "obersten Richter" zu erscheinen.
 
Man könnte es auch anders nennen: er hat sich seiner Verantwortung entzogen.
 
Sie haben ja nicht einmal verstanden wofür SCHADEN verurteilt wurde.

Er ist gerade NICHT fürs Verzocken bestraft worden. Gezockt haben nämlich alle. Er wurde gestraft, weil er die Verluste in der Landesbilanz unterbringen liess. Er hat weder sich selbst noch eine Buberlpartie bereichert.
Folgendes muss klar gestellt werden:
Werden schwarz-blaue Politiker angeklagt, haben sie ganz bestimmt viel Dreck am Stecken, bedienen sich böser List, Populismus, Unterdrückung, etc.. Muss ein Roter oder/und Grüner vor den Kadi, dann wurde er von einem schwarzen oder blauen Politiker ausgenützt, hintergangen und in seinem lobenswerten Kampf für eine bessere Welt wurde ihm eine Falle gestellt.
 
Wobei, eine Kleinigkeit verstehe ich nicht.

Die Verurteilung der Landesseite ist klar, eindeutig Untreue.

Auf Stadtseite haben sie aber nur einen Dummen gesucht und auch gefunden. Wo ist hier die Untreue? Ich könnte mir maximal Betrug vorstellen.
 
Wenn ich meinem Gegenüber reinen Wein einschenke und der stimmt dem Geschäft zu, dann ist das für mich keine Beihilfe (wobei ich bin kein Jurist).
Schaden hat seinem Gegenüber (Othmar Raus) diesen Deal aufgeschwatzt. Man könnte auch so sagen: sie haben sich das ausgepackelt.

Den reinen Wein hätten sie dem Stadtparlament bzw. dem Landtag einschenken müssen. Hätten die JA gesagt, dann wäre es vermutlich OK gewesen.
 
Ist vielleicht eine naive Frage:
Hat es auch Gewinn bringende Spekulationen der öffentlichen Hand gegeben?
Und wenn ja, wo sind diese Gewinne?
 
Du siehst das ganze ernsthaft als "Bagatelle"? :unsicher:

Es ist alles relativ. Eine Asia-Massage um 30 Euro ist weniger als 3 Millionen. Die sind aber weniger als die kolportierte 1 Milliarde in Niederösterreich oder die Milliarden, die Wolfi 1+2 & Co verschüsselt haben. Im übrigen hat der Salzburger Bürgermeister in seiner Amtszeit, trotz Finanz-/Wirtschaftskrise, rund 120 Millionen erwirtschaftet. Dabei hat er die Stadt 1999 fast bankrott von seinem Vorgänger Dechant (ÖVP) übernommen.
Wenn ich denke, wie viele Jahre die blau-türkisen Gauner die Gerichte beschäftigen und zu Lasten Österreichs Steuerzahler.
Und nochmals, Strippenzieherin bei den Finanztransaktionen war immer die Rathgeber! Nicht umsonst wurde sie mehrmals verurteilt.
Salzburger Finanzskandal: Weitere Anklage gegen Rathgeber
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn ich meinem Gegenüber reinen Wein einschenke und der stimmt dem Geschäft zu, dann ist das für mich keine Beihilfe (wobei ich bin kein Jurist).
Wenn ich meinem Gegenüber reinen Wein einschenke und sage, er soll jemanden bestehlen und mir die Beute geben, und der stimmt dem zu, werde ich auch verurteilt, als Bestimmungstäter. So ist das zu werten. Du darfst auch keinen privaten Geschäftspartner zu einer strafbaren Handlung anstiften, geschweige denn einen Politiker.
 
Wobei, eine Kleinigkeit verstehe ich nicht.
Die Verurteilung der Landesseite ist klar, eindeutig Untreue. Auf Stadtseite haben sie aber nur einen Dummen gesucht und auch gefunden. Wo ist hier die Untreue? Ich könnte mir maximal Betrug vorstellen.
Aber gerade die Angeklagten vom Land (1 Politiker, 2 Beamte) sind eher glimpflich davon gekommen.
Die Stadt hätte vielleicht eine Schenkungssteuer zahlen sollen;) Diese Spekulation war weder Untreue noch Betrug. Viele Gemeinden österreichweit haben derartige Veranlagungen gemacht, weil sie von den Hausbanken so empfohlen wurden. So auch in Linz, aber da konnte die Stadtgemeinde punkten ...
Swap-Affäre: Stadt Linz kann gegen Bawag punkten
 
Entführer wegen 30 Sexualdelikten vorgemerkt

Ich frag mich allen Ernstes, wie es sein kann, daß jemand, der bereits 30 (!) Sexualdelikte begangen hat und wegen dieser auch behördlich vorgemerkt war, noch immer frei herumläuft und letzten Endes eine 25-jährige Krankenschwester entführt und eine Nacht lang malträtiert und vergewaltigt.

Für mich unverständlich; und mit Sicherheit ebenso für die 25-jährige Frau, die nun möglicherweise für den Rest ihres Lebens traumatisiert sein wird.
 
Entführer wegen 30 Sexualdelikten vorgemerkt

Ich frag mich allen Ernstes, wie es sein kann, daß jemand, der bereits 30 (!) Sexualdelikte begangen hat und wegen dieser auch behördlich vorgemerkt war, noch immer frei herumläuft und letzten Endes eine 25-jährige Krankenschwester entführt und eine Nacht lang malträtiert und vergewaltigt.

Für mich unverständlich; und mit Sicherheit ebenso für die 25-jährige Frau, die nun möglicherweise für den Rest ihres Lebens traumatisiert sein wird.
Ein Fall, der einen wahrlich fassungslos zurücklässt. Einerseits, weil es für so ein brutales Verbrechen gar keine Strafe gibt, die einigermaßen angemessen erscheint. Zweitens wegen des unglaublichen Versagens von Justiz und Behörden. Mein Mitgefühl gilt der armen Frau, deren seelische Verletzungen wohl unheilbar bleiben werden, fürchte ich.
 
Es gehören irgendwann auch deren Mitarbeiter angeklagt und verurteilt. Denn wir haben Polizei und Justiz, damit sie uns beschützen. Wenn sie ihre Arbeit nicht tun, dann brauch ich diese Behörden ja nicht.
 
Ich frag mich allen Ernstes, wie es sein kann, daß jemand, der bereits 30 (!) Sexualdelikte begangen hat und wegen dieser auch behördlich vorgemerkt war,
Da muss man aber die Kirche im Dorf lassen. Konkret wird in dem Kurier - Artikel Exhibitionismus angeführt. Dafür gibt es bei Gericht nicht lebenslänglich.

Was hierzulande ja kein Einzelfall ist. Man erinnere sich an das Tötungsdelikt am Brunnenmarkt - auch dort Behördenversagen zum Quadrat :mad:
Im Nachhinein kann man immer leicht reden. Wäre der Täter vorbeugend in Sicherheitsverwahrung genommen worden, dann hätte sich sicher eine Organiation samt dazu passendem Menschenrechtsanwalt gefunden, die das lautstark bekämpft hätte.
 
Da muss man aber die Kirche im Dorf lassen. Konkret wird in dem Kurier - Artikel Exhibitionismus angeführt. Dafür gibt es bei Gericht nicht lebenslänglich.
Nein, aber eine unbefristete Einweisung in eine Anstalt wäre wohl möglich gewesen, aus meiner Sicht bereits nach dem 3.Delikt. Dort hätte man die von ihm ausgehende Gefahr möglicherweise erkannt.
 
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