(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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"Niemand darf über dem Gesetz stehen", das hat Oberstaatsanwalt Gregor Adamovic in seinem Plädoyer festgestellt. Die Reaktion der Parteigranden auf das Urteil läßt vermuten, dass man das in weiten Kreisen der SPÖ nicht so sieht.


Schadens Urteil: SPÖ "fassungslos" - NEOS, FPÖ für Rücktritt - salzburg.ORF.at


DAS sagt wohl alles:
SPÖ „fassungslos“, die roten Misswirtschafter begreifen nicht einmal, dass sie ihre Wähler betrogen haben und verschanzen sich hinter leeren Phrasen. :kopfklatsch: Anstatt Schaden und Konsorten mit einem Tritt in den Hintern aus der Partei zu feuern, machen sie ihnen noch die Mauer. :roll:
 
Ahhh..das wusste ich noch nicht, dass, die Fußfessel auch für die U-Haft angewendet wird!

Wird sie noch für andere Haftarten angewendet? z.B. Schubhaft?
Nein! Schubhaft stellt keine Strafhaft oder eine richterlich verordnete Haft dar, sondern wird von der Verwaltungsbehörde per Bescheid ausgesprochen und durchgesetzt.

Um dem Mythos Fußfessel zu erklären:

Der elektronisch überwachte Hausarrest (eüH) stellt die jüngste Vollzugsform in Österreich dar, er wurde im Herbst 2010 eingeführt. Grundsätzlich kommen für diese Vollzugsform Personen in Frage, die ausreichend sozial integriert sind und deren zu verbüßende (Rest-)Strafe zwölf Monate nicht übersteigt. Der eüH, umgangssprachlich oft auch "Fußfessel" genannt, muss beantragt werden und kann den Vollzug der Freiheitsstrafe in der Justizanstalt zur Gänze ersetzen („Frontdoor-Variante“) oder aber verkürzen („Backdoor-Variante“). Die Entscheidung über die Gewährung des eüH trifft die jeweilige Leitung der Justizanstalt als Vollzugsbehörde. Es müssen zahlreiche Voraussetzungen erfüllt werden, deren Vorliegen genau geprüft wird.

Zu den zu erfüllenden Kriterien zählen insbesondere:

  • Die zu verbüßende oder noch zu verbüßende Strafzeit übersteigt zwölf Monate nicht oder wird
  • voraussichtlich 12 Monate nicht übersteigen, weil z.B. mit einer bedingten Entlassung gerechnet werden kann.
  • Geeignete Unterkunft im Inland
  • Geeignete Beschäftigung
  • Einkommen zur Bestreitung des Lebensunterhalts
  • Kranken- und Unfallversicherungsschutz
  • Schriftliche Einwilligung der im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen
  • Prognose, dass nach Prüfung der Wohnverhältnisse, des sozialen Umfelds und allfälliger Risikofaktoren sowie bei Einhaltung der aufzuerlegenden Bedingungen diese Vollzugsform nicht missbraucht wird.
Die notwendigen Erhebungen zur Klärung der Voraussetzungen beziehungsweise zur Erstellung des Aufsichtsprofils erfolgen mit Unterstützung des Vereins „Neustart“ durch Sozialarbeiter/innen. Dieser Verein ist Vertragspartner des Bundesministeriums für Justiz und auch für die Durchführung der Haftentlassenenhilfe, Bewährungshilfe und des außergerichtlichen Tatausgleichs zuständig. Die Mitarbeiter/innen des Vereins Neustart sind auch für die sozialarbeiterische Begleitung und bei Bedarf für die Betreuung der Probanden des eüH zuständig.

Während des eüH erfolgt eine oft vielfältige und unterstützende Kontrolle der Einhaltung der Voraussetzungen, sodass es nur in wenigen Fällen zu einer vorzeitigen Beendigung des eüH kommt. Auslösend hiefür können nicht nur Fehlverhalten der Probanden sein, sondern auch z.B. Verzicht auf die Fortsetzung des eÜH, Arbeitsplatzverlust, Kündigung von Mietverträgen usw.

Der eüH kann auch die Untersuchungshaft ersetzen. Die Entscheidung darüber hat das zuständige Gericht zu treffen.

Der Vollzug von Strafhaft in Form des elektronisch überwachten Hausarrests bedeutet, dass die überwachte Person sich in ihrer Unterkunft aufzuhalten, einer geeigneten Beschäftigung nachzugehen und sich angemessenen Bedingungen ihrer Lebensführung außerhalb der Anstalt zu unterwerfen hat. Die Unterkunft darf nur zu bestimmten Zwecken und vorgegebenen Zeiten verlassen werden.

Soweit der Verurteilte dies leisten kann, hat er zu den Kosten des eüH einen Beitrag von 22 Euro/Tag zu entrichten. Für den eüH an Stelle der Untersuchungshaft sind keine Kosten zu ersetzen.

Die praktische Abwicklung nach Genehmigung des eüH verläuft wie folgt:

In der Unterkunft der betroffenen Person wird eine Basisstation zur Übermittlung der Funksignale des elektronischen Senders sowie zur Durchführung von Kontrollanrufen installiert. Im Einzelfall ist es auch möglich, die überwachte Person zu einer Atemluftanalyse an der Basisstation aufzufordern und auf diesem Wege ohne großen Aufwand eine Alkoholkontrolle durchzuführen. Die überwachte Person trägt um den Fußknöchel einen Funksender, der mit der in Reichweite befindlichen Basisstation Verbindung aufnimmt. Es werden lediglich die An- und Abwesenheitszeiten in der Unterkunft überwacht; eine permanente Überwachung, die – mit Einschränkungen – mittels GPS-Technik möglich wäre, findet in Ausnahmefällen statt.
 
Wenn ein krimineller Politiker mit seinem Fall einmal vor den OGH kommt, bin ich mir zudem sicher, dass es Anrufe aus den Parteizentralen bei den zuständigen Richtern gibt, wo diese (sofern parteipolitisch "richtig" eingefärbt) daran erinnert werden, wem sie ihre hohen Posten zu verdanken haben.
Im Fall Schaden hat die Stadt Salzburg den Schaden. Denn sie trägt die Kosten für die Verteidgung des Bürgermeisters.
 
Im Fall Schaden hat die Stadt Salzburg den Schaden. Denn sie trägt die Kosten für die Verteidgung des Bürgermeisters.
Ach ja stimmt. Somit war der Prozess eine No-Win-Situation für den Steuerzahler. Allein schon deswegen müsste er ins Gefängnis, und die Gemeinderäte, die die Kostenübernahme genehmigt haben, gleich mit.
 
Im Fall Schaden hat die Stadt Salzburg den Schaden. Denn sie trägt die Kosten für die Verteidgung des Bürgermeisters.
ein solches Privileg hätte ich auch gerne - zuerst verzocke ich Millionen (welche nicht mal mir selbst gehört hatten), und wenn's ruchbar und gerichtsanhängig wird, übernehmen andere die Kosten der Verteidigung.
Da soll noch mal wer sagen, unsere Politiker können sich's nicht richten :mad:
 
ein solches Privileg hätte ich auch gerne - zuerst verzocke ich Millionen (welche nicht mal mir selbst gehört hatten), und wenn's ruchbar und gerichtsanhängig wird, übernehmen andere die Kosten der Verteidigung.
Da soll noch mal wer sagen, unsere Politiker können sich's nicht richten :mad:

Sie haben ja nicht einmal verstanden wofür SCHADEN verurteilt wurde.

Er ist gerade NICHT fürs Verzocken bestraft worden. Gezockt haben nämlich alle. Er wurde gestraft, weil er die Verluste in der Landesbilanz unterbringen liess. Er hat weder sich selbst noch eine Buberlpartie bereichert.
 
Was ist geschehen? Die rote Stadt Salzburg unter seiner Herrlichkeit Bgm. Heinz Schaden hat spekuliert. Diese Spekulationen sind mit Bomben und Granaten in die Hose gegangen. Und da für einen guten Sozi Spekulation doch was ganz Böses ist, wollte man die Sache im Landesbudget verstecken (denn das ist ja größer und offenbar unübersichtlicher, so hat man gehofft). Also hat der rote Bürgermeister mit dem roten Finanzlandesrat Othmar Raus Kontakt aufgenommen, um sie Sache zu deichseln. Da nützt kein Herumfabulieren, das ist bewiesen!!!
 
Auch das Land Salzburg! Und zwar in einem Ausmaß, dass die Verluste der Stadt im Vergleich ein Taschengeld sind. Man schätzt die Verluste auf 340 Millionen. Der verantwortliche Finanzlandesrat David Brenner hat sich vertschüsst.

Ex-Landesrat David Brenner geht nach Dresden

Landeshauptfrau Gabi Burstaller ist zurück getreten und in die AK Salzburg zurück gegangen.

Verurteilt worden ist am Ende ein kleine Referentin. Selbige Referentin ist jetzt wieder vor Gericht gestanden. Und sie ist wieder veruteilt worden (allerdings nur bedingt). Dabei hat sie doch in dem Fall nur ausgeführt, was ihr die Bonzen angeschafft haben.
 
und Deiner Meinung nach exkulpiert ihn das jetzt in irgendeiner Form?
Für die Fehlspekulationen kann er tatsächlich nicht bestraft werden. Denn deppert sein ist für einen Politiker eben nicht strafbar. Verurteilt worden sind die beiden Politiker wegen der vorsätzlichen Schädigung des Landes Salzburg durch die Übertragung der Verlustpapiere.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der guten Ordnung halber: Spekulation war damals nicht verboten. Auch nicht für Stadt - und Landesväter (Kärnten ist reich :shock:).
 
Auch das Land Salzburg!
Und die Stadt Linz, nicht zu vergessen.

Für die Fehlspekulationen kann er tatsächlich nicht bestraft werden. Denn deppert sein ist für einen Politiker eben nicht strafbar.
Sagen wir so: Solange die zuständigen Gremien den windigen Geschäften ordnungsgemäß zugestimmt haben. Es gehört ja zu den großen Ungerechtigkeiten unseres Rechtsstaats, dass Steuerhinterziehung streng bestraft wird, Steuerverschwendung hingegen bestenfalls als Kavaliersdelikt gilt.
 
Es gehört ja zu den großen Ungerechtigkeiten unseres Rechtsstaats, dass Steuerhinterziehung streng bestraft wird, Steuerverschwendung hingegen bestenfalls als Kavaliersdelikt gilt.
Die Dummheit nicht zu vergessen. Denn grundsätzlich habe ich Jörg Haider als hoch intelligenten Menschen eingeschätzt. Aber er war tatsächlich so dumm, um zu glauben, dass er mit den ganzen Hypo - Geschichten aus Kärnten ein blaues Schlaraffenland machen kann. Mit ihm als strahlenden Landesfürsten.

Und bevor mich jetzt einer darauf hinweist, dass Haider mit dieser Dummheit nicht alleine da gestanden ist: Ich weiß, dass das auch in roten und schwarzen Bundesländern passiert ist. Aber nirgendwo waren die Folgen so dramatisch, wie in Kärnten. Und zwar für ganz Österreich!

Um zum Thema zurück zu kommen: Wäre wohl interessant, ob der Jörgl vor den Richter gekommen wäre. Denn es war ja nicht Spekulation alleine, was da rund um den Wörthersee abgelaufen ist.
 
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