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Immerhin, kein Freispruch!
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Immerhin, kein Freispruch!
Ironieschild vergessen?Immerhin, kein Freispruch!
stimmt das vielleicht doch mit dem Mißverhältnis bei der Höhe der Strafen für Vermögensdelikte einerseits und Delikte gegen Leib und Leben andererseits?Eigentlich unfassbar!
Aus meiner Sicht schon, ja.stimmt das vielleicht doch mit dem Mißverhältnis bei der Höhe der Strafen für Vermögensdelikte einerseits und Delikte gegen Leib und Leben andererseits?
Es stimmt sicherlich. Aber in dem Fall sind offenbar doch besondere mildernde Umstände zum Tragen gekommen.stimmt das vielleicht doch mit dem Mißverhältnis bei der Höhe der Strafen für Vermögensdelikte einerseits und Delikte gegen Leib und Leben andererseits?
Mir ist schon klar: Bisherige Unbescholtenheit, (reumütiges) Geständnis. Aber ich kann doch bitte nicht an sieben Kindern (scheinbar an mehreren öfters) sexuellen Missbrauch begehen... . Da wird jeder Hendldieb härter bestraft.Es stimmt sicherlich. Aber in dem Fall sind offenbar doch besondere mildernde Umstände zum Tragen gekommen.
Auf Diebstahl stehen sechs Monate oder Geldstrafe bis zu 360 Tagsätzen......Da wird jeder Hendldieb härter bestraft.
Der Hendldieb war auch redensartlich gemeint... . Und normal kann man ein Hendl nur stehlen, wenn man in einen Stall einbricht. Dann bist bei § 129 StGB (Strafgesetzbuch) - JUSLINE Österreich bis zu drei Jahren.Auf Diebstahl stehen sechs Monate oder Geldstrafe bis zu 360 Tagsätzen......
Auf sexuellen Missbrauch von Unmündigen stehen mindestens sechs Monate bis fünf Jahre.....also geht sich das ned ganz aus, dass ein Hendeldieb härter bestraft werden kann.
Ich weiß...damit beschreibt der Volksmund den Tatbestand des Diebstahls .....und ned denDer Hendldieb war auch redensartlich gemeint
Dann bist bei § 129 StGB (Strafgesetzbuch) - JUSLINE Österreich bis zu drei Jahren.
Wenn man's nicht verstehen will... . Der Hendldieb wird aus meiner Sicht moralisch härter bestraft. Was ist ein Hendl? Und was ist ein missbrauchtes Kind?Ich weiß...damit beschreibt der Volksmund den Tatbestand des Diebstahls .....und ned den
qualifizierten Diebstahl.
...und selbst der wird eben nur mit bis zu drei Jahren und ned bis zu fünf Jahren bestraft.
Ok...das verstehe ich...auch wenn ich diese Sicht ned unbedingt teile, weil Moral eben ein sehr weites Feld ist......Der Hendldieb wird aus meiner Sicht moralisch härter bestraft.
Moral ist natürlich immer relativ, das ist ganz klar. Aber Gesetze - bis zu einem gewissen Grad - auch, im Rahmen des gesetzlich vorgegebenen Straf"spielraumes". Und mir stößt einfach sauer auf, dass jemand, der sieben Kinder elfmal sexuell belästigt hat (zweimal laut Medienberichten derartig, dass es dem Beischlaf zuzuordnen ist), einfach ohne Gefängnis davonkommt. Natürlich hat der - mit Verlaub gesagt - im Leben eh "verschissen", weil im erlernten Beruf wird er wohl nicht mehr arbeiten können.Ok...das verstehe ich...auch wenn ich diese Sicht ned unbedingt teile, weil Moral eben ein sehr weites Feld ist......
Joh...verstehe dich....Und mir stößt einfach sauer auf, dass jemand, der sieben Kinder elfmal sexuell belästigt hat (zweimal laut Medienberichten derartig, dass es dem Beischlaf zuzuordnen ist), einfach ohne Gefängnis davonkommt.
Soll ich wieder??Auf Diebstahl stehen sechs Monate oder Geldstrafe bis zu 360 Tagsätzen......
Auf sexuellen Missbrauch von Unmündigen stehen mindestens sechs Monate bis fünf Jahre.....also geht sich das ned ganz aus, dass ein Hendeldieb härter bestraft werden kann.
Joh...verstehe dich....
Aber der Fall ist doch ungewöhnlich: Der Täter stellt sich selbst, legt ein umfangreiches reumütiges Geständnis ab, ist zu einer Therapie verdonnert worden und macht sie auch hat eine Geldstrafe aufgebrummt bekommen, Berufsverbot, wird auch mit Schmerzensgeldforderungen konfrontiert, und hat eine bedingte Haftstrafe von 18 Monaten bekommen.....und das ganze ist auch noch nicht Rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft in Berufung gehen wird. Also gibt es noch die Chance, dass das Urteil auch tatsächlich noch zu einer Freiheitsstrafe führen kann....das muss man halt abwarten, bevor man den Moralischen bekommt...
Soll ich wieder??
Ich verstehe prinzipiell halt nicht, wie man sieben Kinder missbrauchen kann.
Wenn das bei einem Kind "passiert", hätte der doch schon reagieren müssen ("Halt, mit mir stimmt was nicht!").
18 Monate bedingt ist keine wirkliche Strafe und somit weniger als die sechs Monate unbedingt, die ein Hendldieb erhalten kann, der ein Hendl im Freiland fängt. Das Urteil ist einfach ein Witz, das kann man drehen und wenden wie man will. Ich frage mich, was das für ein Richter ist. Zum Glück hat die StA Berufung eingelegt, vielleicht hat die nächste Instanz ja etwas mehr Realitätssinn.Auf Diebstahl stehen sechs Monate oder Geldstrafe bis zu 360 Tagsätzen......
Auf sexuellen Missbrauch von Unmündigen stehen mindestens sechs Monate bis fünf Jahre.....also geht sich das ned ganz aus, dass ein Hendeldieb härter bestraft werden kann.
Doch...rechtlich ist es eine Strafe!18 Monate bedingt ist keine wirkliche Strafe
Ich glaub der Hendldieb, wird als Ersttäter, wenn er sich selbst stellt und ein reumütiges Geständnis ablegt und die Hendln auch bezahlen würde kaum sechs Monate unbedingt bekommen.....maximal eine geringe Geldstrafe.....wenn man schon solche unsinnigen Vergleiche zieht, sollte man auch die Relation berücksichtigen!somit weniger als die sechs Monate unbedingt, die ein Hendldieb erhalten kann, der ein Hendl im Freiland fängt.
Tja, ich sag's zum dritten Mal: Keine Strafe.Doch...rechtlich ist es eine Strafe!
Ach...sei still!
ICH hab das Wort "Paragraph" oder "§" gar ned verwendet....das war der Adolf!![]()
In diesem Fall wohl offenbar, dass es sich um einen echten Pädophilen handelt, der seine sexuelle Präferenz auf Kinder ausrichtet und der Sexualtrieb kann ja ganz schön stark sein ....und als Kindergärtner hatte er ja auch reichlich Verlockungen......und das Eingestehen, dass etwas mit einem ned stimmt ist halt auch ein unterschiedlich langer und auch schwieriger Prozess.