(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Es stimmt sicherlich. Aber in dem Fall sind offenbar doch besondere mildernde Umstände zum Tragen gekommen.
Mir ist schon klar: Bisherige Unbescholtenheit, (reumütiges) Geständnis. Aber ich kann doch bitte nicht an sieben Kindern (scheinbar an mehreren öfters) sexuellen Missbrauch begehen... . Da wird jeder Hendldieb härter bestraft.
 
Da wird jeder Hendldieb härter bestraft.
Auf Diebstahl stehen sechs Monate oder Geldstrafe bis zu 360 Tagsätzen......
Auf sexuellen Missbrauch von Unmündigen stehen mindestens sechs Monate bis fünf Jahre.....also geht sich das ned ganz aus, dass ein Hendeldieb härter bestraft werden kann.
 
Auf Diebstahl stehen sechs Monate oder Geldstrafe bis zu 360 Tagsätzen......
Auf sexuellen Missbrauch von Unmündigen stehen mindestens sechs Monate bis fünf Jahre.....also geht sich das ned ganz aus, dass ein Hendeldieb härter bestraft werden kann.
Der Hendldieb war auch redensartlich gemeint... . Und normal kann man ein Hendl nur stehlen, wenn man in einen Stall einbricht. Dann bist bei § 129 StGB (Strafgesetzbuch) - JUSLINE Österreich bis zu drei Jahren.
 
Ich weiß...damit beschreibt der Volksmund den Tatbestand des Diebstahls .....und ned den



qualifizierten Diebstahl.

...und selbst der wird eben nur mit bis zu drei Jahren und ned bis zu fünf Jahren bestraft.
Wenn man's nicht verstehen will... . Der Hendldieb wird aus meiner Sicht moralisch härter bestraft. Was ist ein Hendl? Und was ist ein missbrauchtes Kind?
 
Ok...das verstehe ich...auch wenn ich diese Sicht ned unbedingt teile, weil Moral eben ein sehr weites Feld ist......
Moral ist natürlich immer relativ, das ist ganz klar. Aber Gesetze - bis zu einem gewissen Grad - auch, im Rahmen des gesetzlich vorgegebenen Straf"spielraumes". Und mir stößt einfach sauer auf, dass jemand, der sieben Kinder elfmal sexuell belästigt hat (zweimal laut Medienberichten derartig, dass es dem Beischlaf zuzuordnen ist), einfach ohne Gefängnis davonkommt. Natürlich hat der - mit Verlaub gesagt - im Leben eh "verschissen", weil im erlernten Beruf wird er wohl nicht mehr arbeiten können.
 
Und mir stößt einfach sauer auf, dass jemand, der sieben Kinder elfmal sexuell belästigt hat (zweimal laut Medienberichten derartig, dass es dem Beischlaf zuzuordnen ist), einfach ohne Gefängnis davonkommt.
Joh...verstehe dich....
Aber der Fall ist doch ungewöhnlich: Der Täter stellt sich selbst, legt ein umfangreiches reumütiges Geständnis ab, ist zu einer Therapie verdonnert worden und macht sie auch hat eine Geldstrafe aufgebrummt bekommen, Berufsverbot, wird auch mit Schmerzensgeldforderungen konfrontiert, und hat eine bedingte Haftstrafe von 18 Monaten bekommen.....und das ganze ist auch noch nicht Rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft in Berufung gehen wird. Also gibt es noch die Chance, dass das Urteil auch tatsächlich noch zu einer Freiheitsstrafe führen kann....das muss man halt abwarten, bevor man den Moralischen bekommt...
 
Auf Diebstahl stehen sechs Monate oder Geldstrafe bis zu 360 Tagsätzen......
Auf sexuellen Missbrauch von Unmündigen stehen mindestens sechs Monate bis fünf Jahre.....also geht sich das ned ganz aus, dass ein Hendeldieb härter bestraft werden kann.
Soll ich wieder??
 
Joh...verstehe dich....
Aber der Fall ist doch ungewöhnlich: Der Täter stellt sich selbst, legt ein umfangreiches reumütiges Geständnis ab, ist zu einer Therapie verdonnert worden und macht sie auch hat eine Geldstrafe aufgebrummt bekommen, Berufsverbot, wird auch mit Schmerzensgeldforderungen konfrontiert, und hat eine bedingte Haftstrafe von 18 Monaten bekommen.....und das ganze ist auch noch nicht Rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft in Berufung gehen wird. Also gibt es noch die Chance, dass das Urteil auch tatsächlich noch zu einer Freiheitsstrafe führen kann....das muss man halt abwarten, bevor man den Moralischen bekommt...

Ich bekomme nicht den Moralischen, keine Sorge. Ich verstehe prinzipiell halt nicht, wie man sieben Kinder missbrauchen kann. Wenn das bei einem Kind "passiert", hätte der doch schon reagieren müssen ("Halt, mit mir stimmt was nicht!"). Nach sieben Opfern finde ich das mehr als dürftig. (Ja, ich weiß, das hat mit der strafrechtlichen Komponente wenig zu tun, ist aber meine Moral - und die ist eben ein weites Feld.)
 
Soll ich wieder??

Ach...sei still!
ICH hab das Wort "Paragraph" oder "§" gar ned verwendet....das war der Adolf! :aetsch:

Ich verstehe prinzipiell halt nicht, wie man sieben Kinder missbrauchen kann.

Wenn das bei einem Kind "passiert", hätte der doch schon reagieren müssen ("Halt, mit mir stimmt was nicht!").

In diesem Fall wohl offenbar, dass es sich um einen echten Pädophilen handelt, der seine sexuelle Präferenz auf Kinder ausrichtet und der Sexualtrieb kann ja ganz schön stark sein ....und als Kindergärtner hatte er ja auch reichlich Verlockungen......und das Eingestehen, dass etwas mit einem ned stimmt ist halt auch ein unterschiedlich langer und auch schwieriger Prozess.
 
Auf Diebstahl stehen sechs Monate oder Geldstrafe bis zu 360 Tagsätzen......
Auf sexuellen Missbrauch von Unmündigen stehen mindestens sechs Monate bis fünf Jahre.....also geht sich das ned ganz aus, dass ein Hendeldieb härter bestraft werden kann.
18 Monate bedingt ist keine wirkliche Strafe und somit weniger als die sechs Monate unbedingt, die ein Hendldieb erhalten kann, der ein Hendl im Freiland fängt. Das Urteil ist einfach ein Witz, das kann man drehen und wenden wie man will. Ich frage mich, was das für ein Richter ist. Zum Glück hat die StA Berufung eingelegt, vielleicht hat die nächste Instanz ja etwas mehr Realitätssinn.
 
18 Monate bedingt ist keine wirkliche Strafe
Doch...rechtlich ist es eine Strafe!
somit weniger als die sechs Monate unbedingt, die ein Hendldieb erhalten kann, der ein Hendl im Freiland fängt.
Ich glaub der Hendldieb, wird als Ersttäter, wenn er sich selbst stellt und ein reumütiges Geständnis ablegt und die Hendln auch bezahlen würde kaum sechs Monate unbedingt bekommen.....maximal eine geringe Geldstrafe.....wenn man schon solche unsinnigen Vergleiche zieht, sollte man auch die Relation berücksichtigen!
 
Ach...sei still!
ICH hab das Wort "Paragraph" oder "§" gar ned verwendet....das war der Adolf! :aetsch:

Der böse Adolf. :D

In diesem Fall wohl offenbar, dass es sich um einen echten Pädophilen handelt, der seine sexuelle Präferenz auf Kinder ausrichtet und der Sexualtrieb kann ja ganz schön stark sein ....und als Kindergärtner hatte er ja auch reichlich Verlockungen......und das Eingestehen, dass etwas mit einem ned stimmt ist halt auch ein unterschiedlich langer und auch schwieriger Prozess.

Du siehst das mehr aus juristischer Sicht (völlig legitim), ich sehe die menschliche Komponente dahinter. Was müssen sich Eltern bei einem derartigen Urteil denken, die sich jahrelang mit einem traumatisiertem Kind herumschlagen (müssen)? Und nein, mir kann keiner sagen, dass ein Kind sowas einfach vergisst, und alles ist gut. Auf der anderen Seite läuft ein - offenkundig - hochgradig gefährlicher Triebtäter frei herum. Und ob die Therapie etwas gebracht hat? Ich würde jedenfalls so jemanden nicht als meinen Nachbarn haben wollen, wenn meine Nichten zu Besuch sind.
 
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