(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Kein Problem...ich machs wie der willspielen und kopiere mir das raus..;)

Das mit dem Wegsperren ist so eine Sache.....Der österreichische Gesetzgeber sieht sogar vor, dass Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren unter bestimmten Voraussetzungen zur bedingten Strafnachsicht ausgesetzt werden müssen!.....Nähere Infos dazu findest du im fünften Abschnitt des StGB....

Das weiß ich alles. Ich hab ja selbst Jus studiert. Ich finde aber, dass man doch andenken sollen dürfte, ob das alles ok ist.
 
Das empfindet jeder anders.....BTW ...wie würdest du dich fühlen , wenn du von einem Gericht für eine Straftat zu 18 Monaten bedingt verurteilt werden würdest ?
Kommt drauf an was ich ausgefressen hätte. Bei so einer schweren Straftat wäre ich wohl mehr als erleichtert über so ein Urteil.

Da schließ ich mich dem Enrico an....den Vergleich verstehe ich auch ned ganz.
Woher hast du die Info?
Der Fall ging jahrelang durch alle Medien, weil die beiden mittlerweile verheiratet sind und Kinder haben. Hier ein recht übersichtlicher Artikel, frisch gegoogelt ;)
Ihre Liebe war ein Skandal - denn sie war 40 und er 13

Es war im Herbst 2009, als sich die damals 40-jährige Handballtrainerin in ihren 13-jährigen Schüler verliebte, Sex mit ihm hatte - und dafür zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten verurteilt wurde.
D.h. Frau C. hat sogar eine härtere Strafe ausgefasst als der aktuelle Kinderschänder!


Ist auch gut so! Ich möchte nicht erleben, dass Richter auf Zurufe (oder anderer Einwirkungen von außerhalb, siehe zB. Türkei) Urteile nach Belieben fällen.
Ich auch nicht. Aber ich bezweifle, dass so ein Urteil in so einem schweren Fall im Sinne des Gesetzgebers ist, der ja nicht zufällig den Strafrahmen auf 10 Jahre unbedingt gesetzt hat.

Auch Richter in Österreicher müssen sich an die gestzlichen Rahmenbedingungen halten, sind aber in der Bemessung der Strafen innerhalb des Rahmens unabhängig. Jeder Richter muss seinen Urteilsspruch begründen, ist die Begründung "unvollständig/fehlerhaft/falsch" wird in der nächsten Instanz darüber entschieden werden und gegebenenfalls "korrigiert"!
Naja, schau ma einmal, wie die nächste Instanz entscheidet. Sofern der StA tatsächlich berufen hat.
 
Der Fall ging jahrelang durch alle Medien,
Ich weiß. Gibt sogar einen Thread hier.

Dachte, du meintest, das Gericht hätte sich bei dem aktuellen Fall auf diesen Fall bezogen.
D.h. Frau C. hat sogar eine härtere Strafe ausgefasst als der aktuelle Kinderschänder!

Offenbar....und das als Frau!

Warum Frau C. eine höher Strafe bekommen hat als der aktuelle Beschuldigte, darüber kann man nur spekulieren.
Anscheinend war dafür die Selbstanzeige und die Reue des Beklagten schuldmindernd.
 
Das ist klar, dass ein Verbrecher nie was zugibt. Deswegen sucht man ja auch Zeugen.
 

Ohne Ihrem, sicher im Übermass vorhandenem, Sexappeal nahetreten zu wollen, darf ich Ihnen versichern, dass Sie das Penzinger Bad gefahrlos und ohne Angst sexuell bedrängt zu werden, besuchen können. Als doch gereiftes Exemplar der Gattung Mann sind Sie absolut sicher. Ihren absurden Ängsten begegnen Sie am Besten, indem Sie Heute und ähnliche Revolverblätter als Informationsquelle meiden.
 
Vielleicht besser mal warten, sonst wird es wieder wie bei der U 3 :cool:
ich stimme Dir zu, das war ja schon eine mehr als eigenartige Sache.

Aber trotzdem: einerseits appelliert die Polizei immer wieder an die Bevölkerung, ja alles anzuzeigen; und dann winkt der Badewaschl ab und sagt "bringt eh nix". Genau das war eigentlich der von mir beanstandete Punkt.
 
Vielleicht besser mal warten, sonst wird es wieder wie bei der U 3 :cool:
Jo, eh. Aber sexuelle Belästigung war es wohl auch im Fall der U3.

Und ich persönlich fürchte mich auch gar nicht vor einer sexuellen Belästigung. Das passiert Personen männliche Geschlechtes eher im Kindesalter. Auch knackige Jungspunde, die im Forum "siezen", werden sicher nicht belästigt. :mrgreen:
 
Das war ned eigenartig, sondern wissentlich verbreitete Lügen von den Zeitungen !!!
aber nicht nur die Zeitungen hatten das so geschrieben. Auch in diversen Nachrichtensendungen des ORF wurde anfangs von Vergewaltigung gesprochen. Also entweder haben die allesamt (Zeitungen und auch ORF) von Haus aus schlampig recherchiert, oder was?
 
Also entweder haben die allesamt (Zeitungen und auch ORF) von Haus aus schlampig recherchiert,
sie haben gar nicht recherchiert, das haben wir unlängst erst besprochen im anderen Thread ;) wichtig ist nur die Überschrift, damit viele Schmierblätter verkauft werden , der user @Mitglied #155646 hat ganz gut beschrieben, warum das so ist.
Beide Frauen im U3 -Delikt haben ausgesagt, das es sich nicht im entferntesten um Vergewaltigung gehandelt hat.
Nun haben wir also eine Schwimmbad, eine Treppe zum anstellen für die Rutsche, gedrängel, Krach, lachen, schupsen usw, ein von der Mutter getrimmtes Kind (gesehen hat keiner was ) und einen Mann, der sie am Kopf !!! und Po "berührt" hat, die Welt dreht sich nimmer lange Leute :cool:
 
...aber es war doch ein ...Flüchtling!.....sind das nicht alles Unholde?
 
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