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Gast
(Gelöschter Account)
Kein Problem...ich machs wie der willspielen und kopiere mir das raus..
Das mit dem Wegsperren ist so eine Sache.....Der österreichische Gesetzgeber sieht sogar vor, dass Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren unter bestimmten Voraussetzungen zur bedingten Strafnachsicht ausgesetzt werden müssen!.....Nähere Infos dazu findest du im fünften Abschnitt des StGB....
Das weiß ich alles. Ich hab ja selbst Jus studiert. Ich finde aber, dass man doch andenken sollen dürfte, ob das alles ok ist.