(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Ach so, und ich dachte immer der Anwalt wäre dazu da seinen Mandanten bestmöglich zu vertreten.
Auf einen fairen Prozess könnte ja auch ein unabhängiger Beobachter achten...
Blöd halt, dass so ein unabhängiger Beobachter nicht in den Prozess eingreifen und auch kein Rechtsmittel anmelden kann.
 
Des Strafverteidigers oberstes Ziel ist also ein fairer Prozess - ja sicher.

In Disneyland vielleicht :hahaha:
 
Ach...bist du Richter oder Staatsanwalt, dass du da umfangreich Praxis erlebst? Oder beruht deine Praxiserfahrung auf Berichten der Sensationspresse?
sei versichert, daß ich Lebenserfahrung genug habe, um mir u.a. von diesen Dingen ein sehr gutes und stimmiges Bild machen zu können. Und dazu brauch' ich keinesfalls eine Sensationspresse zur Nachhilfe.
 
Du denkst also, dass ein RA nicht auf die Gesetzmäßigkeit einer Verhandlung achten wird?
auf die formale Gesetzmäßigkeit höchstwahrscheinlich ja; mit allem anderen würde er sich (und seinem Klienten) ein Eigentor schießen.

Inhaltlich allerdings darf der RA genau so lügen wie sein Klient. Denn die beiden sind NICHT der Wahrheit verpflichtet, das gilt nur für allfällige Zeugen.
 
Ach...bist du Richter oder Staatsanwalt, dass du da umfangreich Praxis erlebst? Oder beruht deine Praxiserfahrung auf Berichten der Sensationspresse?
Ich wäre gerne Richter. Als erstes unterbinde ich gleich den Schwachsinn des Verteidigers. Wenn er was zum Fall beitragen kann, gerne, aber Märchen kann er seiner Oma erzählen.
 
Da gibt's ein Beispiel:
Der Angeklagte ist (wie so oft bei dieser Art) nicht anwesend, das Urteil wird ausgesprochen. Anwalt ruft den Patienten an und sagt: "Die Gerechtigkeit hat gesiegt". Dieser brüllt ins Telefon zurück: "Sofort berufen!".
 
Ich wäre gerne Richter. Als erstes unterbinde ich gleich den Schwachsinn des Verteidigers. Wenn er was zum Fall beitragen kann, gerne, aber Märchen kann er seiner Oma erzählen.

Tja... und wie genau stellst du fest, ob es ein Märchen ist?
Aja....und wenn der Staatsanwalt Märchen erzählt? Wie ist da das Protokoll?
 
Tja... und wie genau stellst du fest, ob es ein Märchen ist?
Aja....und wenn der Staatsanwalt Märchen erzählt? Wie ist da das Protokoll?
Ein Staatsanwalt kann ja keinen Haftbefehl selbst unterschreiben, somit gab es mal einen Richter, der sich die Sachlage angeschaut hat und wo es Anhaltspunkte gibt. Wenn der da komplett von dem abweicht ist doch absurd. Oder etwas sagt, was komplett lächerlich ist.

Ich nehme da ein Beispiel von vor Kurzem. Ein FPÖler verbreitet per Facebook irgendein Bildchen mit Text, wo sie gegen wen hetzen. Bevor ich aufkläre...warum verbreitet man etwas? -Weil man mit dem Inhalt einverstanden ist, oder? Also, vor dem Richter erklären er und sein Anwalt, dass der Angeklagter den kompletten Inhalt gar nicht gelesen hätte, und es ihm nicht bewusst sei, dass das als Hetze gedeutet werden könnte... bei so einem Schwachsinn stecke ich dann beide in den Keller...
 
Ein Staatsanwalt kann ja keinen Haftbefehl selbst unterschreiben

Joh....aber ein Haftbefehl ist ja ned zwingend notwendig, um eine Prozess/ eine Verhandlung zu führen.
Ein Haftbefehl wird ja nur dann ausgestellt, wenn z.B. Fluchtgefahr besteht.
Man kann ja auch z.B. auf freien Fuß angezeigt werden, bevor es zum Prozess kommt.
Angeklagt wird man aber schon von der Staatsanwaltschaft.......de facto entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob es sich um eine strafbare Tat handelt oder nicht. Klar wird man sich dort in der Regel hoffentlich nix aus den Fingern saugen.
Allerdings erweckt ein Ereignis manchmal den Anschein, dass eine Straftat vorliegt, und wenn ein bisserl schlampig oder sorglos ermittelt wird, kommst als Unschuldiger zum Handkuss, weil der Staatsanwalt eben...ein Märchen erzählt hat.

Ich nehme da ein Beispiel von vor Kurzem
he he........is klar ;)
 
Ahhh. Das wusste ich bis jetzt nicht, dass es zur Gerichtsverhandlung kommt, ohne dass ein Richter vorher gemeint hat, das macht Sinn.
 
Ich wäre gerne Richter. Als erstes unterbinde ich gleich den Schwachsinn des Verteidigers. Wenn er was zum Fall beitragen kann, gerne, aber Märchen kann er seiner Oma erzählen.

Ein Staatsanwalt kann ja keinen Haftbefehl selbst unterschreiben, somit gab es mal einen Richter, der sich die Sachlage angeschaut hat und wo es Anhaltspunkte gibt. Wenn der da komplett von dem abweicht ist doch absurd. Oder etwas sagt, was komplett lächerlich ist.

Na servas! Da herrscht ja in jeder Bananenrepublik mehr Rechtssicherheit :D
 
Du denkst also, dass ein RA nicht auf die Gesetzmäßigkeit einer Verhandlung achten wird? Zumal es schon stimmt, Fairness ist kein Rechtsanspruch auf den sich ein Beschuldigter berufen kann.

EINSPRUCH! Art. 6 Emrk, im Verfassungsrang, garantiert ein faires Verfahren.

auf die formale Gesetzmäßigkeit höchstwahrscheinlich ja; mit allem anderen würde er sich (und seinem Klienten) ein Eigentor schießen.

Inhaltlich allerdings darf der RA genau so lügen wie sein Klient. Denn die beiden sind NICHT der Wahrheit verpflichtet, das gilt nur für allfällige Zeugen.

UNSINN! § 9 RAO definiert die Rechte und Pflichten des Rechtsanwalts. Der Anwalt darf nicht lügen. Ein Verstoß gegen das Gesetzmäßigkeitsgebot der Vertretung hat für den Anwalt Straf- Zivil- und Standesrechtliche Konsequenzen.

Im Strafverfahren darf der Beschuldigte/Angeklagte weitgehend konsequenzlos lügen.

Im Zivilverfahren ist das schon sehr viel diffiziler. Nur Stichworte: Beeidigung, Prozessbetrug.

Ich wäre gerne Richter. Als erstes unterbinde ich gleich den Schwachsinn des Verteidigers. Wenn er was zum Fall beitragen kann, gerne, aber Märchen kann er seiner Oma erzählen.

Diese recht rustikale Verhandlungsführung hätte zur Folge, dass alle Deine Urteile mit einem gravierenden, zur Aufhebung der Entscheidung zwingenden, Verfahrensmagel behaftet wären. Mir scheint, dass Du mit Deinen rechtspolitischen Ansichten ein wenig spät dran bist. Es kann aber sein, dass wir uns noch wundern werden. Dann bist Du juristischer Trendsetter.

PS: Die zitierten Gesetzesstellen bitte selbst googln.
 
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