(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Doch...rechtlich ist es eine Strafe!

Ich glaub der Hendldieb, wird als Ersttäter, wenn er sich selbst stellt und ein reumütiges Geständnis ablegt und die Hendln auch bezahlen würde kaum sechs Monate unbedingt bekommen.....maximal eine geringe Geldstrafe.....wenn man schon solche unsinnigen Vergleiche zieht, sollte man auch die Relation berücksichtigen!
Da hast Du eh recht. Der Hendldieb war redensartlich gemeint. Und wenn man wirklich ein Huhn stiehlt, kommt es sicher zur Diversion - und der Fall ist erledigt.
 
is eh noch ned, weil ned rechtskräftig.

In der Regel ist aber JEDE gerichtliche Verurteilung eine Strafe.
Tja, der Unterschied zwischen Juristerei und das Leben. Eine juristische Strafe ist nur dann eine Strafe, wenn's dem Täter weh tut und der Gerechtigkeit ein wenig geholfen wird. Bei vielen Strafen geht der Täter lachend raus...
 
Ach.. vergiss es......das ist eine Sache zwischen dem Entschay und mir..;)

Du siehst das mehr aus juristischer Sicht (völlig legitim)
...ja eh...schließlich behandelt das Thema ja " Rechtsprechung".....aber klar.....warum sollte die menschliche Komponente nicht auch behandelt werden, ABER warum nur die Opfer und nicht mal auch der Täter?
Wobei es mir weniger darum geht den Täter zu verteidigen oder gar zu schützen, sondern ihn zu verstehen.

Was müssen sich Eltern bei einem derartigen Urteil denken, die sich jahrelang mit einem traumatisiertem Kind herumschlagen (müssen)?
Ich weiß es ned, weil ich die Eltern ned kenne und daher keine Ahnung habe, wie die drauf sind.......aber ich bin mir ned wirklich sicher, ob die Eltern mit einem härteren Urteil glücklicher werden.......
Aber warum denkst du da jetzt daran was sich die Eltern denken und ned was sich die Kinder denken? Die sind ja die direkten Opfer.
Auf der anderen Seite läuft ein - offenkundig - hochgradig gefährlicher Triebtäter frei herum. Und ob die Therapie etwas gebracht hat? .
Also als "gefährlich" erscheint er mir nicht...dazu müsste er die Kinder massiv bedrohen oder verletzen oder gar töten, um als gefährlich zu gelten.
Die Therapie wird er mehr oder weniger ein Leben lang machen müssen, weil er eben offenbar ein Triebtäter ist.
Der Trieb ist auch ned therapierbar....man kann nur lernen, den Trieb zu kanalisieren und ihn ned in der Realität auszuleben. Und bei diesem Täter, der ja offensichtlich einsichtig ist, sind das schon ganz gute Voraussetzungen dass, die Therapie anschlägt.
Der Hendldieb war redensartlich gemeint.
Das haben wir zwei ja eh schon geklärt. Der Kater hats halt wörtlich genommen. :lol:

Tja, der Unterschied zwischen Juristerei und das Leben
...auch die Juristerei gehört zum Leben!
...und somit deren Art von Strafe.
Eine juristische Strafe ist nur dann eine Strafe, wenn's dem Täter weh tut und der Gerechtigkeit ein wenig geholfen wird.

NEIN! Eben NICHT! Im modernen Recht geht es eben NICHT darum den Täter weh zu tun, sondern um Sanktionen, die den Täter das Unrecht seiner Tat vor Augen zu führen, den Täter zu resozialisieren, den Schutz der Gesellschaft vor gefährlichen Tätern und um Prävention und um Gerechtigkeit geht's auch ned, sondern um Recht DAS ist der Unterschied.
Die Art von Strafe welche du meinst, das ist Rache.
Bei vielen Strafen geht der Täter lachend raus...
...und da kannst sicher ein Beispiel bringen.
 
NEIN! Eben NICHT! Im modernen Recht geht es eben NICHT darum den Täter weh zu tun, sondern um Sanktionen, die den Täter das Unrecht seiner Tat vor Augen zu führen, den Täter zu resozialisieren, den Schutz der Gesellschaft vor gefährlichen Tätern und um Prävention und um Gerechtigkeit geht's auch ned, sondern um Recht DAS ist der Unterschied.
Die Art von Strafe welche du meinst, das ist Rache.
kommst dir, wenn du das postest, nicht schon lächerlich vor??
machst einen bankraub wo du niemand was machst gehst du ganz sicher in den häfn....
vergehst dich an kindern bekommst bedingt....

viel lächerlicher geht es ja kaum mehr.........
 
kommst dir, wenn du das postest, nicht schon lächerlich vor??
Was ist daran bitte lächerlich, wenn ich die Grundsätze des modernen Rechts ausführe.
Oder hast du da andere Informationen, die diametral zu meinen Informationen stehen?
machst einen bankraub wo du niemand was machst gehst du ganz sicher in den häfn....
vergehst dich an kindern bekommst bedingt....
Siehst du...SO eine anscheinend allgemeingültige Aussage ist lächerlich!

Es kommt immer auf den Einzelfall an: Es kann auch ein Bankraub unter gewissen Umständen mit einer Bedingten Mindeststrafe bestraft werden und ein sexueller Missbrauch von Unmündigen mit einer unbedingten Höchststrafe von fünf Jahren bestraft werden und schwerer sexueller Missbrauch bis zu 10 Jahren.
 
Ich weiß nicht, warum man Quellen/Beispiele über Sachen liefern muss, die fast das gleiche sind, wie wenn man Beispiel für 1+1=2 ist.

Häh?..sorry...verstehe i ned....
Tja......obs noch lachen, wenns das nächste Mal verurteilt werden?

Ich möchte auch gar ned abstreiten, dass sich Täter ob eines milden Urteiles ins Fäustchen lachen..........und ich verstehe auch, dass dich das grantig macht.......aber das is ned gut für dich, dich über solche Dinge aufzuregen.....;)
 
Häh?..sorry...verstehe i ned....
War wohl zu müde und hab zu schnell getippt.
Meinte nur, dass das ein Allgemeinwissen ist, dass manche lachen, wenn sie aus dem Gerichtssaal gehen, wie es ein Allgemeinwissen ist, dass die Summe von 1+1 eben 2 ist.

Tja......obs noch lachen, wenns das nächste Mal verurteilt werden?
Das ist ja das Problem. Wir müssen Urteile fällen, die JETZT wirken, und nicht erst beim NÄCHSTEN Mal, denn somit hat quasi jeder eine Straftat frei.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Doch...rechtlich ist es eine Strafe!
Nur eine symbolische. Es ist ein Wacheln mit dem erhobenen Zeigefinger, sonst nix.

Ich glaub der Hendldieb, wird als Ersttäter, wenn er sich selbst stellt und ein reumütiges Geständnis ablegt und die Hendln auch bezahlen würde kaum sechs Monate unbedingt bekommen.....maximal eine geringe Geldstrafe.....wenn man schon solche unsinnigen Vergleiche zieht, sollte man auch die Relation berücksichtigen!
Erstens ist damit Deine Aussage widerlegt, dass ein Hendldieb gar keine höhere Strafe bekommen kann als der Kinderschänder, von dem aktuell die Rede ist. Zweitens ist selbst eine unbedingte Geldstrafe ein härteres Urteil als eine bedingte Haftstrafe.

Nur zum Vergleich: Beim sehr bekannten Fall "Renata und Ervin" bekam die Handballtrainerin Renata C. ebenfalls eine bedingte Haftstrafe. Nur war ihr Sexpartner damals über 13 Jahre alt und der Sex ging von ihm aus. Der aktuelle Richter (bzw. Schöffensenat) ist also der Meinung, dass der Missbrauch von sechs Kindergartenkindern und einer 10jährigen mit diesem Fall gleichzusetzen ist. Da kann man wirklich nurmehr den Kopf schütteln! Bei solchen Richtern ist es fast schon wurscht, was der Gesetzgeber ins StGB reinschreibt, sie machen eh was sie wollen.
 
Ich bin weder Richter noch Psychiater. Aber dieser Fall scheint doch wirklich außergewöhnlich zu sein. Wir haben hier ganz offensichtlich einen Täter, der sein Tun wirklich bereut. Sonst hätte er sich nicht aus eigenem Antrieb gestellt.

Ich will über die Höhe der Strafe gar nicht diskutieren. Aber wenn in diesem Fall keine mildernden Umstände gegeben sind, wann dann?
 
Nur zum Vergleich: Beim sehr bekannten Fall "Renata und Ervin" bekam die Handballtrainerin Renata C. ebenfalls eine bedingte Haftstrafe. Nur war ihr Sexpartner damals über 13 Jahre alt und der Sex ging von ihm aus. Der aktuelle Richter (bzw. Schöffensenat) ist also der Meinung, dass der Missbrauch von sechs Kindergartenkindern und einer 10jährigen mit diesem Fall gleichzusetzen ist.
hm, interessante Gegenüberstellung. Versteht wirklich keiner, oder?
 
War wohl zu müde und hab zu schnell getippt.
Meinte nur, dass das ein Allgemeinwissen ist, dass manche lachen, wenn sie aus dem Gerichtssaal gehen, wie es ein Allgemeinwissen ist, dass die Summe von 1+1 eben 2 ist.
Ist schon ok....
Ja , das kommt vor, dass....besonders psychopatische....Täter über das Urteil lachen.....egal wie hoch es ausfällt.

Das ist ja das Problem. Wir müssen Urteile fällen, die JETZT wirken, und nicht erst beim NÄCHSTEN Mal, denn somit hat quasi jeder eine Straftat frei.

Es ist nicht so, dass jeder eine Straftat frei hat. Es ist mehr so, dass jeder eine zweite Chance verdient hat, als Ersttäter.....und wenn wer diese Chance nicht wahrnimmt, gibt's beim nächsten Mal schon ein härteres Urteil im Rahmen des gesetzlichen Strafrahmens
Nur eine symbolische. Es ist ein Wacheln mit dem erhobenen Zeigefinger, sonst nix.
Das empfindet jeder anders.....BTW ...wie würdest du dich fühlen , wenn du von einem Gericht für eine Straftat zu 18 Monaten bedingt verurteilt werden würdest ?


Erstens ist damit Deine Aussage widerlegt, dass ein Hendldieb gar keine höhere Strafe bekommen kann als der Kinderschänder, von dem aktuell die Rede ist. Zweitens ist selbst eine unbedingte Geldstrafe ein härteres Urteil als eine bedingte Haftstrafe.
....der Täter hatte auch eine Geldstrafe von über 2000€ zu zahlen....soviel wird der Hendeldieb ned zahlen...und der Adolf hat auch richtigerweise vermutet, dass es beim Hendeldieb eh zu einer Diversion kommen würde.
Nur zum Vergleich: Beim sehr bekannten Fall "Renata und Ervin" bekam die Handballtrainerin Renata C. ebenfalls eine bedingte Haftstrafe. Nur war ihr Sexpartner damals über 13 Jahre alt und der Sex ging von ihm aus. Der aktuelle Richter (bzw. Schöffensenat) ist also der Meinung, dass der Missbrauch von sechs Kindergartenkindern und einer 10jährigen mit diesem Fall gleichzusetzen ist. Da kann man wirklich nurmehr den Kopf schütteln! Bei solchen Richtern ist es fast schon wurscht, was der Gesetzgeber ins StGB reinschreibt, sie machen eh was sie wollen.
Da schließ ich mich dem Enrico an....den Vergleich verstehe ich auch ned ganz.
Woher hast du die Info?
 
was der Gesetzgeber ins StGB reinschreibt, sie machen eh was sie wollen.
Ist auch gut so! Ich möchte nicht erleben, dass Richter auf Zurufe (oder anderer Einwirkungen von außerhalb, siehe zB. Türkei) Urteile nach Belieben fällen.
Auch Richter in Österreicher müssen sich an die gestzlichen Rahmenbedingungen halten, sind aber in der Bemessung der Strafen innerhalb des Rahmens unabhängig. Jeder Richter muss seinen Urteilsspruch begründen, ist die Begründung "unvollständig/fehlerhaft/falsch" wird in der nächsten Instanz darüber entschieden werden und gegebenenfalls "korrigiert"!
Oft gesagt aber selten verstanden: Es geht vor Gericht nicht um Gerechtigkeit sondern es wird Recht gesprochen. Das sind 2 Paar Schuhe.
18 Monate bedingt ist keine wirkliche Strafe
Haben wir schon verstanden, du musst es nicht immer gebetsmühlenartig wiederholen.:D
Das Strafregister sagt was anderes aus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich weiß es ned, weil ich die Eltern ned kenne und daher keine Ahnung habe, wie die drauf sind.......aber ich bin mir ned wirklich sicher, ob die Eltern mit einem härteren Urteil glücklicher werden.......
Aber warum denkst du da jetzt daran was sich die Eltern denken und ned was sich die Kinder denken? Die sind ja die direkten Opfer.[/QUOTE

Ganz einfach: Die Eltern sind die Schutzbefohlenen, Kinder sind normalerweise für Eltern das Allerwichtigste. Und dann kommt jemand daher und zerstört diese Kinderseelen. Da würde ich als Elternteil gerne sehen, wie der ein paar Mal die Seife aufheben muss (ja, ich weiß, das sind Rachegedanken, aber wenn ich eine derartige Neigung habe, bekomme ich das doch mit und kann schon davor gegensteuern).

Also als "gefährlich" erscheint er mir nicht...dazu müsste er die Kinder massiv bedrohen oder verletzen oder gar töten, um als gefährlich zu gelten.
Die Therapie wird er mehr oder weniger ein Leben lang machen müssen, weil er eben offenbar ein Triebtäter ist.
Der Trieb ist auch ned therapierbar....man kann nur lernen, den Trieb zu kanalisieren und ihn ned in der Realität auszuleben. Und bei diesem Täter, der ja offensichtlich einsichtig ist, sind das schon ganz gute Voraussetzungen dass, die Therapie anschlägt.[/QUOTE

Verletzen? Es gibt auch psychischen Schaden, der angerichtet werden kann.

NEIN! Eben NICHT! Im modernen Recht geht es eben NICHT darum den Täter weh zu tun, sondern um Sanktionen, die den Täter das Unrecht seiner Tat vor Augen zu führen, den Täter zu resozialisieren, den Schutz der Gesellschaft vor gefährlichen Tätern und um Prävention und um Gerechtigkeit geht's auch ned, sondern um Recht DAS ist der Unterschied.
Die Art von Strafe welche du meinst, das ist Rache.
...und da kannst sicher ein Beispiel bringen.

Mal weg vom aktuellen Fall: Jemand, der zB eine Bank, eine Trafik, eine Tankstelle überfällt (weil er die Miete nicht mehr zahlen kann, weil er sich "einfach nimmer raussieht") wird weggesperrt. Dem tut man doch auch weh, oder nicht?
 
aber wenn ich eine derartige Neigung habe, bekomme ich das doch mit und kann schon davor gegensteuern).

Ja sicher doch, ein psychisch Kranker weiss ganz genau was ihm fehlt!

Es gibt auch psychischen Schaden, der angerichtet werden kann.

Kann, aber nicht muss! Kommt auf den Einzelfall drauf an.

Dem tut man doch auch weh, oder nicht?

Nicht unbedingt! Manchen ist es sogar recht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hoppla, da hatte es was mit dem Zitieren... .
Kein Problem...ich machs wie der willspielen und kopiere mir das raus..;)
Mal weg vom aktuellen Fall: Jemand, der zB eine Bank, eine Trafik, eine Tankstelle überfällt (weil er die Miete nicht mehr zahlen kann, weil er sich "einfach nimmer raussieht") wird weggesperrt.
Das mit dem Wegsperren ist so eine Sache.....Der österreichische Gesetzgeber sieht sogar vor, dass Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren unter bestimmten Voraussetzungen zur bedingten Strafnachsicht ausgesetzt werden müssen!.....Nähere Infos dazu findest du im fünften Abschnitt des StGB....
 
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