(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Es wäre einer konstruktiven Diskussion natürlich sehr dienlich, persönliche Angriffe zu vermeiden und Differenzen ausschließlich mit Sachargumenten zu bestreiten. Auch wenn man sich persönlich angegriffen fühlt, sollte man, auch wenns ned leicht fällt, ned zurück pöbeln...
 
Herr Müller-Lüdenscheidt und (…) den anderen habe ich vergessen. :D
Dr. Klöbner. ;)

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:haha:
Genial.
 
Dann brauchst du dich um die Einkommensverhältnisse eines Strafverteidigers eh nicht zu sorgen ;)
Wo habe ich mich gesorgt? Ich habe die Feststellung getroffen, dass ein Strafverteidiger, der nach Deiner idealisierten Vorstellung agiert, ein armer Schlucker wäre. Da es solche Strafverteidiger nicht gibt, wäre eine etwaige Sorge ohnehin unbegründet.
 
Vielleicht solltet Ihr ja einen Thread "Wahnsinnige Rechtschreibung" eröffnen, dann könnt Ihr nach Herzenslust Korinthen kacken :D


Zum Thema:
Tschetschenische Bande festgenommen - wien.ORF.at

Unglaublich, wie krimineller Abschaum hier bei uns wie die Maden im Speck leben und Leute terrorisieren kann. Und es bedurfte aufmerksamer Passanten auf der Donauinsel (im Februar), um den Stein ins Rollen zu bringen. Die haben sich MMN eine fette Belohnung verdient.

Erstmals lese ich in so einem Artikel von Asylaberkennung. Hoffentlich ist das nicht nur eine Ausnahme. Eine Abschiebung nach Russland dürfte ja kein Problem sein, vielleicht können wir sie ja sogar günstig in dortigen Gefängnissen unterbringen.
 
War wohl ein eher ein untaugliches Argument.....
Auch das Herumwerfen mit lateinischen Zitaten beweist keinesfalls die sachliche Richtigkeit des eigenen Standpunktes.
Du bist damit nicht gemeint.

Dennoch eine Feststellung und keine Vermutung:cool:
Geh bitte .......

Der Feststellende will damit die Glaubwürdigkeit des Diskussionspartners in Frage stellen. Indem er aus Rechtschreibmängeln mangelnde Intelligenz ableitet bzw. unterstellt.
 
Auch das Herumwerfen mit lateinischen Zitaten beweist keinesfalls die sachliche Richtigkeit des eigenen Standpunktes.
Das nicht....aber als Stilmittel in einem Diskurs, um den eigenen Standpunkt zu untermauern, durchaus gestattet.
Aber lassens wirs gut sein.....Bis repetita non placent.
 
siehst Du es als gerechtfertigt an, daß der Anwalt vor Gericht so tut, als ob sein Mandant KEIN Mörder ist, obwohl er es besser weiß?
Das Problem ist doch, dass für Euch jeder der einen anderen "getötet" hat, automatisch ein Mörder ist. Und solange ihr dieses Schwarz-Weiß denken nicht ablegen könnt, können andere sich hier die Finger, wenn auch mit einem Lächeln im Gesicht:rofl:, wund schreiben. Es gibt für Mord eine Definition so wie es für fahrlässige Tötung eine Definition gibt. Beides hat das real gleiche Endergebnis, ein Mensch ist gestorben. Juristisch ist beides aber völlig verschieden. Und auch wenn der Mandant sagt, dass er jemandes Leben auf dem Gewissen hat, ist er nicht automatisch ein Mörder.
Die Jungs haben lediglich gesagt, dass Anwälte Lügner sind. Und das sind sie in der Regel,
Ich frag mich gerade ob du ein juristisches Studium absolviert hast um so konkret zu argumentieren??
Aber so ein Anwalt wird bei 100 Angeklagten höchstens 1 Unschuldigen dabei haben,
Gibt es dazubelegbare Quelle?? :D Anderes Beispiel, wo ich weiß dass ihr es nicht verstehen werdet. 100 Autofahrer, alle erhalten eine Anonymverfügung, weil irgendein Autofahrer wird schon zu recht schnell gefahren sein. Wobei ich davon ausgehe, dass immer "alle" Autofahrer zu schnell fahren.
Wo bleibt da die Gerechtigkeit?
Du hast Rechtssprechung wohl immer noch nicht verstanden, was? Sonst hieße es doch Gerechtigkeitssprechung! :rofl:
Ich könnte nie als so ein Anwalt arbeiten.
Ich bezweifle jetzt mal, dass du auch als "nicht so" ein Anwalt arbeiten könntest!:lalala:
 
Ich frag mich gerade ob du ein juristisches Studium absolviert hast um so konkret zu argumentieren??
Naturwissenschaft, Technik.
Gibt es dazubelegbare Quelle?? :D
Allgemeinwissen. :rolleyes:
Anderes Beispiel, wo ich weiß dass ihr es nicht verstehen werdet. 100 Autofahrer, alle erhalten eine Anonymverfügung, weil irgendein Autofahrer wird schon zu recht schnell gefahren sein. Wobei ich davon ausgehe, dass immer "alle" Autofahrer zu schnell fahren.
Blöder Vergleich, da die StA sicher nicht aus Jux Anklage erhebt. Natürlich ist das nicht immer super, aber es geht Richtung 95 % oder mehr.
Du hast Rechtssprechung wohl immer noch nicht verstanden, was? Sonst hieße es doch Gerechtigkeitssprechung! :rofl:
Ich hab sie schon verstanden, deswegen rede ich ja die ganze Zeit dagegen, weil ich Gerechtigkeit haben will!

Ich bezweifle jetzt mal, dass du auch als "nicht so" ein Anwalt arbeiten könntest!:lalala:
Ich will gleich Richter werden. :lalala:
 
Naturwissenschaft, Technik.
Also nein!
:lol::rofl::lol::rofl::lol::rofl: Puuhhh,. ....Danke, du zauberst mir für den restlichen Tag ein Lächeln bis Lachen ins Gesicht. Wurde schon gefragt worüber ich mich heute so besonders freue.
Blöder Vergleich, da die StA sicher nicht aus Jux Anklage erhebt.
Aber die Anonymverfügung ausstellende Behörde macht das aus Jux? :lalala:
Ich will gleich Richter werden.
Geht leider nicht ohne Rechtsstudium und entsprechender Praktikas. Also leider für dich (und Gott sie Dank für uns) eine unüberwindbare Hürde.
 
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