C
Gast
(Gelöschter Account)
Wie hat sich ein Anwalt vor Gericht zu verhalten, wenn der Angeklagte lügt, dass sich die Balken biegen, und dem Anwalt das auch bekannt ist, dass der nur G´schichteln druckt....und wie ist das in der Praxis?
...... oder wenn der Angeklagte dem Anwalt im stillen Kämmerlein gestanden hat, dass er der Mörder ist. Vor Gericht aber das Gegenteil behauptet. Ist es dann mit dem Ethos des Anwalts vereinbar, dass er auf unschuldig plädiert?
hm, warten wir nicht immer noch auf sinnvolle Antworten? Oder wissen die "Experten" nun nicht, was sie dazu sagen sollen?
Das kommt darauf an, woher der Anwalt weiß, dass der Beschuldigte auch wirklich schuldig ist. Wenn er es auch Umständen erfahren hat, die nicht mit seiner anwaltlichen Tätigkeit in Verbindung stehen, könnte er ganz normal als Zeuge auftreten, logischerweise aber nicht die Vertretung übernehmen.
Wenn es ihm sein Mandant anvertraut hat, unterliegt er der Schweigepflicht. Er kann allenfalls sein Mandat zurücklegen, dann aber keinen Einfluss mehr auf den Prozess nehmen.
Letztendlich liegt es am Anwalt, ob er es mit seinem Gewissen vereinbaren kann, einen lügenden, schuldigen Angeklagten zu vertreten. Tut er es, heißt das aber nicht zwangsläufig, dass er auch lügt. Er tritt im Prozess ja nicht in eigener Sache auf, sondern dient allein dem Interesse seines Mandanten. Lügen würde er, wenn er dem Beschuldigten ein falsches Alibi verschafft oder zum Lügen anstiftet.
Die wenigsten Strafverteidiger fragen ihre Mandanten explizit, ob sie die Tat wirklich begangen haben, sonder lassen sich einfach deren Sichtweise erzählen und bauen darauf die Verhandlungsstrategie auf. Um sich eben nicht von persönlichen Gefühlen beeinflussen zu lassen.