(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Wie hat sich ein Anwalt vor Gericht zu verhalten, wenn der Angeklagte lügt, dass sich die Balken biegen, und dem Anwalt das auch bekannt ist, dass der nur G´schichteln druckt....und wie ist das in der Praxis?

...... oder wenn der Angeklagte dem Anwalt im stillen Kämmerlein gestanden hat, dass er der Mörder ist. Vor Gericht aber das Gegenteil behauptet. Ist es dann mit dem Ethos des Anwalts vereinbar, dass er auf unschuldig plädiert?

hm, warten wir nicht immer noch auf sinnvolle Antworten? Oder wissen die "Experten" nun nicht, was sie dazu sagen sollen?


Das kommt darauf an, woher der Anwalt weiß, dass der Beschuldigte auch wirklich schuldig ist. Wenn er es auch Umständen erfahren hat, die nicht mit seiner anwaltlichen Tätigkeit in Verbindung stehen, könnte er ganz normal als Zeuge auftreten, logischerweise aber nicht die Vertretung übernehmen.
Wenn es ihm sein Mandant anvertraut hat, unterliegt er der Schweigepflicht. Er kann allenfalls sein Mandat zurücklegen, dann aber keinen Einfluss mehr auf den Prozess nehmen.

Letztendlich liegt es am Anwalt, ob er es mit seinem Gewissen vereinbaren kann, einen lügenden, schuldigen Angeklagten zu vertreten. Tut er es, heißt das aber nicht zwangsläufig, dass er auch lügt. Er tritt im Prozess ja nicht in eigener Sache auf, sondern dient allein dem Interesse seines Mandanten. Lügen würde er, wenn er dem Beschuldigten ein falsches Alibi verschafft oder zum Lügen anstiftet.
Die wenigsten Strafverteidiger fragen ihre Mandanten explizit, ob sie die Tat wirklich begangen haben, sonder lassen sich einfach deren Sichtweise erzählen und bauen darauf die Verhandlungsstrategie auf. Um sich eben nicht von persönlichen Gefühlen beeinflussen zu lassen.
 
Letztendlich liegt es am Anwalt, ob er es mit seinem Gewissen vereinbaren kann, einen lügenden, schuldigen Angeklagten zu vertreten.
:rofl: Der war gut! Hätte er ein Gewissen, hätte er einen anderen Beruf - oder wäre als Strafverteidiger ein armer Schlucker :D.

Lügen würde er, wenn er dem Beschuldigten ein falsches Alibi verschafft oder zum Lügen anstiftet.
Er lügt auch dann, wenn er im Plädoyer sagt, der Angeklagte sei unschuldig, obwohl er weiß, dass das Gegenteil der Fall ist.

Die ganze Diskussion auf den letzten 2 1/2 Seiten beruht auf der Behauptung, in § 9 RAO stehe drinnen, dass ein RA nicht lügen dürfe. Da die Behauptung falsch ist, kann man die ganze darauf beruhende Debatte getrost in den Kübel werfen.

RIS - Rechtsanwaltsordnung § 9 - Bundesrecht konsolidiert
 
:rofl: Der war gut! Hätte er ein Gewissen, hätte er einen anderen Beruf - oder wäre als Strafverteidiger ein armer Schlucker :D.


Er lügt auch dann, wenn er im Plädoyer sagt, der Angeklagte sei unschuldig, obwohl er weiß, dass das Gegenteil der Fall ist.

Die ganze Diskussion auf den letzten 2 1/2 Seiten beruht auf der Behauptung, in § 9 RAO stehe drinnen, dass ein RA nicht lügen dürfe. Da die Behauptung falsch ist, kann man die ganze darauf beruhende Debatte getrost in den Kübel werfen.

RIS - Rechtsanwaltsordnung § 9 - Bundesrecht konsolidiert


Verteidigungsmittel gebrauchen die ... den Gesetzen nicht widerstreiten. Falschaussagen widerstreiten zweifellos den Gesetzen.

Ihr Triumphgeheul ist, in Anbetracht der Tatsache, dass Sie ja angeblich nachgelesen haben, peinlich und ein erschreckendes Indiz für das Versagen der österreichischen Bildungspolitik.
 
...... oder wenn der Angeklagte dem Anwalt im stillen Kämmerlein gestanden hat, dass er der Mörder ist. Vor Gericht aber das Gegenteil behauptet. Ist es dann mit dem Ethos des Anwalts vereinbar, dass er auf unschuldig plädiert?

Ein wunderschönes Beispiel für ein (Schein)dilemma, vor welchem jeder Anwalt wahrscheinlich ein bis zwei Mal täglich steht. Scherz natürlich.

Der Ethos kann den Anwalt zur sofortigen Beendigung des Mandates veranlassen.

Es ist einem Anwalt mit robusterem Gemüt aber unbenommen, weiterhin darauf zu achten, dass die prozessualen Spielregeln eingehalten werden. Er darf auf unzureichende Beweisergebnisse hinweisen. Und wenn die StA nicht in der Lage ist die Geschworenen zu überzeugen, muß und darf er den Freispruch nicht verhindern.

Wieviele Fälle (Mordanklage, Anwalt plädiert auf Freispruch) sind Ihnen bekannt?

Und dieses Dilemma hat absolut nichts, aber auch schon gar nichts, mit der jenseitigen Aussage, dass Anwälte vor Gericht ungestraft lügen dürften, zu tun.
 
danke für den Hinweis, sie haben völlig recht, net wirklich gut. Passiert mir normal nicht so oft, werde mich jedenfalls versuchen, mich zu bessern.

Von der Sache selber her gäb's auch was zu entgegnen?

Schon wieder ein Unglück. Aber Sie habens versucht.

In der Sache: Post# 7285
 
Gibt es denn ein konkretes Beispiel dafür ?
:rofl: Wie soll man angesichts des Anwaltsgeheimnisses ein Beispiel hernehmen? Der RA muss sein Wissen von Gesetzes wegen (und diesmal stimmt's!) mit ins Grab nehmen.

Aber wir anderen dürfen weiterplaudern ? :cool:
Ich habe nichts Gegenteiliges geschrieben :schulterzuck:
Es ist aber bemerkenswert, wie rasch aus Fake News oder Halbwahrheiten seltsame Diskussionen entstehen können ;).

Verteidigungsmittel gebrauchen die ... den Gesetzen nicht widerstreiten. Falschaussagen widerstreiten zweifellos den Gesetzen.
... wenn sie von einem Zeugen oder von einer Auskunftsperson im Zuge einer formellen Vernehmung getätigt werden. Bei einem Strafverteidiger trifft in aller Regel weder das eine, noch das andere zu.

Ihr Triumphgeheul ist, in Anbetracht der Tatsache, dass Sie ja angeblich nachgelesen haben, peinlich und ein erschreckendes Indiz für das Versagen der österreichischen Bildungspolitik.
:lol: Du solltest nicht von Dir auf andere schließen.
 
Dass es einem nicht irgendwann fad wird in solch einer eindimensionalen Welt voller Stereotype...
Du willst tatsächlich behaupten, dass ein Strafverteidiger, der ausschließlich Unschuldige vor den Fängen der Justiz retten will, über dem Existenzminimum verdienen kann? :D.

Und Du meinst, das Disneyland, in dem Du lebst, hat mehr als eine Dimension? :haha:
 
wenn sie von einem Zeugen oder von einer Auskunftsperson im Zuge einer formellen Vernehmung getätigt werden. Bei einem Strafverteidiger trifft in aller Regel weder das eine, noch das andere zu.
Eben...deshalb hat er auch nicht wirklich Gelegenheit vor Gericht zu Lügen.
Er vertritt den Beschuldigten, das heißt er wird vielleicht darauf hinweisen, dass nicht genügend Beweise für die Schuld des Angeklagten vorliegen.
Ich hab so das gefühl ihr schauts zu viel fern, bei uns geht es nicht zu wie in en USA.

Ab jetzt klinke ich mich aus...
glücklicherweise haben so manche Spezialisten die hier posten in der Rechtsprechung nix zu tun, Eure Meinung sei Euch unbenommen.
Aber...
viel Spaß noch...
 
Zuletzt bearbeitet:
Du willst tatsächlich behaupten, dass ein Strafverteidiger, der ausschließlich Unschuldige vor den Fängen der Justiz retten will, über dem Existenzminimum verdienen kann? :D.

Und Du meinst, das Disneyland, in dem Du lebst, hat mehr als eine Dimension? :haha:
Vielleicht erschüttere ich jetzt dein Weltbild, aber nicht jeder Angeklagte plädiert auf nicht schuldig.
 
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