(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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eine berühmte Anwältin wird bestellt
Ich glaub eher, sie hat sich freiwillig gemeldet. Ab und zu ein medienwirksamer Fall ist ja notwendig, um den Status als "berühmte Anwältin" aufrecht zu erhalten.

Bemerkenswert ist es trotzdem ... ich meine wenn sie ein bissl drüber nachdenkt, wen sie hier vertritt ... wäre sie selbst Teil dieser Familie, wäre ihr gelegentlicher Hang zur öffentlichen Freizügigkeit vor einem afghanischen Familienrat "verhandelt" worden, und das entsprechende "Disziplinarverfahren" hätte mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls tödlich geendet :roll:
 
normalerweise" (klingt schrecklich) übernimmt die Aufgabe der Tötung der älteste Sohn, no na, das habens dann aber hier doch gelernt, das der dann wahrscheinlich länger in den Knast kommt, also wird der jüngere losgeschickt, in dem Wissen, der bekommt hier keine so hohe Strafe - er ist nicht vorbestraft, erst 18, stellt sich und ist geständig.
...wobei....was wäre den passiert, wenn sich der Sohn geweigert hätte, Mamis Tötungsauftrags nicht durchzuführen?
Stell dir vor der argumentiert dann vor Gericht so..."ich wollt ja nicht, aber....."
 
Aber es ist doch noch viel schlimmer für den Täter wenn er sich bewusst wird was er bewusst und nicht versehentlich angerichtet hat.

der hat das aber nicht versehentlich gemacht..der hat schon genau gewußt was er macht......da jetzt von versehentlich zu schreiben is scho ein starkes stück.


für dich noch einmal.....was hätte das amt machen sollen.....hätte er sie jetzt ned erwischt dann halt später..........und wie lange willst sie 24/7/365 bewachen??
sagst mir dann wer das alles bezahlen wird und woher das personal kommt.......weil die herren und damen von dem amt sind für so eine aufgabe völlig ungeeignet........außer du hast dann gern 2 tote.
 
Natürlich.
Aber es ist doch noch viel schlimmer für den Täter wenn er sich bewusst wird was er bewusst und nicht versehentlich angerichtet hat. Er hats angerichtet und er muss es dann auch aushalten und das wäre im Gegensatz zur Gefängnisstrafe ohne eine zeitliche Begrenzung.
Diese Einsicht mag es manchen geben, grade wenn ein - wirklicher! - Affekt im Spiel war. Aber ich gehe davon aus, dass sich die meisten Vorsatztäter ihr Verbrechen lange vorher durchdenken.

Ich würde auch gegen Drogen im Knast viel mehr vorgehen.
Gebe Dir Recht. Ich glaube, das ist ein unter den Teppich gekehrtes Problem.

Es gibt Länder da gibts im Knast auch kein TV, gehen würds schon. Zur Not könnte man die Mittel die man zwischenzeitlich in Pflegeheimen zur Patientenberuhigung anwendet dort durch mehr Pflegepersonal ersetzen und diese Mittel dann in den Knast für besondere Fälle von TV Entzug umleiten.
Rechtlich sicher bedenklich, aber mir stehen Pflegefälle irgendwie näher als Knackies.
Gute Idee :up:
 
...wobei....was wäre den passiert, wenn sich der Sohn geweigert hätte, Mamis Tötungsauftrags nicht durchzuführen?
Stell dir vor der argumentiert dann vor Gericht so..."ich wollt ja nicht, aber....."

Er würde von der Familie verstoßen, vorstellbar wäre auch ( vermutlich) das ein anderes Clanmitglied dann ihn tötet. Die meisten Opfer bei "Ehrenmorden" sind übrigens Männer weltweit.
Vor Gericht: wäre dann töten auf verlangen ? weis ned ;) aber jetzt wohl nimmer möglich, weil es ja schon die Verteidigungsstrategie des Streites gibt, kommt auch darauf an, ob er überhaupt wegen Mordes angeklagt wird.
 
Ich glaub eher, sie hat sich freiwillig gemeldet. Ab und zu ein medienwirksamer Fall ist ja notwendig, um den Status als "berühmte Anwältin" aufrecht zu erhalten.

Bemerkenswert ist es trotzdem ... ich meine wenn sie ein bissl drüber nachdenkt, wen sie hier vertritt ... wäre sie selbst Teil dieser Familie, wäre ihr gelegentlicher Hang zur öffentlichen Freizügigkeit vor einem afghanischen Familienrat "verhandelt" worden, und das entsprechende "Disziplinarverfahren" hätte mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls tödlich geendet :roll:

auch möglich, vielleicht. ;)
 
Vor Gericht: wäre dann töten auf verlangen ?
Nein. Tötung auf Verlangen gibt's nur, wenn das Opfer die Tötung verlangt.
In diesem Fall würde die Mutter einfach als Bestimmungstäterin mitangeklagt sein, der Sohn wäre nach wie vor Haupttäter.
Dieses Detail würde der Sohn aber vermutlich nie rausrücken, weil alles Schlampen außer Mami.
 
Wie soll er sie finden, wo er doch nicht einmal ordentlich lesen kann.
zum finden is lesen ned zwingend vorgeschrieben......er braucht halt länger...aber er hätte sie auch woanders gefunden.

klar du kannst mit ihr eine gesichts op machen..neuer identität usw........dann is echt schwer.......aber wenn sie einen fehler macht is auch vorbei.
 
Wie soll er sie finden, wo er doch nicht einmal ordentlich lesen kann.

Mit lesen hat es vielleicht weniger zu tun, aber die Chance, das er ihr nicht zufällig begegnet ( glaub ich eh ned dran) wäre geringer gewesen, dazu gehört natürlich, das jeglicher Kontakt zw. Familie / Tochter abgebrochen wird.
 
steht doch ohnehin im artikel:
ein rhetorische frage also?! dir gehts wie so oft auch nur ums zündeln.


Im österreichischen Alltagsleben gibt es leider beträchtliche Unterschiede zwischen Ankündigungen und Realisierung. :roll: So ziemlich jeder Österreicher hört und liest diese Verlautbarungen, der Glaube daran schwindet allerdings zunehmend. :schulterzuck: Wie sich auch der gesamte Thread um die Unglaubwürdigkeiten österreichischer Rechtssprechung dreht.
 
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