In diesem Fall muss ich gestehen, dass sich auch bei mir, als nicht Fachkundigen, ein Beigeschmack einstellt hat, weil die Prozessführung (z.B. der Umfang der Beauftragung des psychatrischen Gutachtens, Zeugenladungen (bzw. Nichtladungen wie der ehem. Angestellten der Arztpraxis)) bei mir nicht den Eindruck erwecken konnte, dass es tatsächlich darum ging, ein vollständiges Bild zu erruieren.
Aber ich ich vertraue darauf, dass der Richter nur nach besten Wissen und Gewissen und an Hand der Gesetze sein Urteil gefällt hat. Und ja, im Zweifel für den Angeklagten!
Geht aber sicher eh noch in die nächste Instanz.