Der Tscheche, der eine Frau in der U3-Station Neubaugasse vergewaltigen wollte, ist wieder auf freiem Fuß.
Um ihn in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einliefern zu können, hätte der er eine Straftat begehen müssen, die ihm als Gesunder mindestens ein Jahr Haft gebracht hätte. Auf sexuelle Belästigung steht jedoch nur ein halbes Jahr Haft. Der 36-Jährige musste entlassen werden, das Verfahren gegen ihn wird eingestellt.
Heißt das im Klartext, dass er ungestraft so weiter machen kann? Er ist unzurechnungsfähig, aber in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher darf er nicht gesteckt werden.