(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Psychische Gewalt ist zudem sehr schwierig zu beweisen, und wirkt oft schwer nach. Der Angeklagte, also der Arzt, hat auch wenig auslassen um ihn eigenartig zu finden. Da wäre zB auch seine Schusswaffe die neben eines Selbstmörders gefunden wurde.
 
Psychische Gewalt ist zudem sehr schwierig zu beweisen, und wirkt oft schwer nach. Der Angeklagte, also der Arzt, hat auch wenig auslassen um ihn eigenartig zu finden. Da wäre zB auch seine Schusswaffe die neben eines Selbstmörders gefunden wurde.
Es wäre ein weiteres Armutszeugnis für unsere Justiz, wenn so einer dauerhaft frei herumlaufen dürfte.
 
Der Tscheche, der eine Frau in der U3-Station Neubaugasse vergewaltigen wollte, ist wieder auf freiem Fuß. :shock: Um ihn in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einliefern zu können, hätte der er eine Straftat begehen müssen, die ihm als Gesunder mindestens ein Jahr Haft gebracht hätte. Auf sexuelle Belästigung steht jedoch nur ein halbes Jahr Haft. Der 36-Jährige musste entlassen werden, das Verfahren gegen ihn wird eingestellt.

Heißt das im Klartext, dass er ungestraft so weiter machen kann? Er ist unzurechnungsfähig, aber in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher darf er nicht gesteckt werden.
 
Heißt das im Klartext, dass er ungestraft so weiter machen kann? Er ist unzurechnungsfähig, aber in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher darf er nicht gesteckt werden.
So lange er nichts macht, das mit einer Freiheitsstrafe >= 1 Jahr geahndet wird, hat er Narrenfreiheit im wahrsten Sinne des Wortes...
 
Der Tscheche, der eine Frau in der U3-Station Neubaugasse vergewaltigen wollte, ist wieder auf freiem Fuß. :shock: Um ihn in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einliefern zu können, hätte der er eine Straftat begehen müssen, die ihm als Gesunder mindestens ein Jahr Haft gebracht hätte. Auf sexuelle Belästigung steht jedoch nur ein halbes Jahr Haft. Der 36-Jährige musste entlassen werden, das Verfahren gegen ihn wird eingestellt.

Heißt das im Klartext, dass er ungestraft so weiter machen kann? Er ist unzurechnungsfähig, aber in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher darf er nicht gesteckt werden.

... ich hab das gestern im Radio vernommen :shock: is irgendwie nicht zu glauben .... Sexübergriffe in U-Bahn: 36-Jähriger enthaftet ...
 
Sofern ich mich richtig erinnere, hat damals zumindest ein Opfer und derjenige, der sie schreien gehört hat und das schlimmste verhindern konnte, von versuchter Vergewaltigung gesprochen. Dafür hat der Afghane vom Donauinselfest (im Gegensatz dazu zuvor unbescholten) 18 Monate bekommen (6 unbedingt), obwohl es Zweifel am Vergewaltigungsvorsatz gab. Hier wird jetzt plötzlich nur mehr von sexueller Belästigung gesprochen, dafür ist der Strafrahmen zu niedrig.
Unter Umständen scheitert es also gar nicht an den Gesetzen sondern einfach an der Auslegung.
 
Heißt das im Klartext, dass er ungestraft so weiter machen kann? Er ist unzurechnungsfähig, aber in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher darf er nicht gesteckt werden.
Nein kann er ned, weil er noch in U-Haft ist, wegen anderer Delikte.
Über seine zukünftige Betreuung, wird eine Lösung gesucht....
 
Der Tscheche, der eine Frau in der U3-Station Neubaugasse vergewaltigen wollte, ist wieder auf freiem Fuß. :shock: Um ihn in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einliefern zu können, hätte der er eine Straftat begehen müssen, die ihm als Gesunder mindestens ein Jahr Haft gebracht hätte. Auf sexuelle Belästigung steht jedoch nur ein halbes Jahr Haft. Der 36-Jährige musste entlassen werden, das Verfahren gegen ihn wird eingestellt.

Heißt das im Klartext, dass er ungestraft so weiter machen kann? Er ist unzurechnungsfähig, aber in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher darf er nicht gesteckt werden.

... oiso doch net... Sexübergriffe: Entlassener erneut in Gewahrsam :lalala:
 
Sofern ich mich richtig erinnere, hat damals zumindest ein Opfer und derjenige, der sie schreien gehört hat und das schlimmste verhindern konnte, von versuchter Vergewaltigung gesprochen. Dafür hat der Afghane vom Donauinselfest (im Gegensatz dazu zuvor unbescholten) 18 Monate bekommen (6 unbedingt), obwohl es Zweifel am Vergewaltigungsvorsatz gab. Hier wird jetzt plötzlich nur mehr von sexueller Belästigung gesprochen, dafür ist der Strafrahmen zu niedrig.
Unter Umständen scheitert es also gar nicht an den Gesetzen sondern einfach an der Auslegung.
Nichtsdestotrotz sollte MMN auch jemand, der Delikte mit < 1 Jahr Haftdrohung in Serie betreibt, unter Umständen in eine Anstalt eingeliefert werden können. Und Zweifel am Vergewaltigungsvorsatz zu streuen, das ist doch der Einserschmäh. Es gibt halt Richter, die darauf reinfallen, selbst wenn es Zeugen gibt. Das ist aber leider sowieso die Ausnahme bei Vergewaltigungen, meist sind es 1:1-Situationen :roll:

...ob die jetzt die Richtige sein wird :shock: ...für den Schwestermörder .... Neue Verteidigerin für „Ehrenmord“-Verdächtigen ...
Immerhin steht in dem Artikel, dass mehrere Top-Strafverteidiger abgewunken haben - sind also doch nicht alle für jede Grauslichkeit zu haben. Ich wäre aber gespannt, warum Frau Wagner den Typen nicht mehr vertritt ;-). Und ich hoffe, Frau Hirschbrich geht nicht wieder ins Fernsehen über die pöhsen Geschworenen jammern, wenn's sie auch diesmal verlieren sollte.
 
Kaum entlassen, schon wieder in Polizeigewahrsam

dafür dürfens wir dann bezahlen...

Bezogen auf den 36-Jährigen wird daher unter Einbindung von Zivilrechts-Experten des Justizministeriums, des Fonds Soziales Wien, des Psychosozialen Diensts und des Sachwalters des Mannes eine "Fallkonferenz" stattfinden, um nach seiner Entlassung aus dem Anhaltezentrum eine adäquate Betreuung des psychisch Kranken zu ermöglichen, die auch dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung trägt.
 
Der Fall Eduard L. wurde ja kurz angesprochen. Ich finde die ganze Vorgeschichte ab 2014 ja schon bemerenswert.

Kennt jemand diese Parlamentarischen Anfragen?

Parlamentarische Materialien

Parlamentarische Materialien

Parlamentarische Materialien


Warum passiert so etwas?
Warum distanziert sich der Bruder nicht deutlich von diesem Wahnsinnigen, wer er ist, ist ja nun wirklich kein Geheimnis mehr.

Vergewaligungen in der Ubahn sind schrecklich, auch andere Gewaltdelikte sind verwerflich,egal ob von Ausländern oder Österreichern begangen.
Diese Leute werden aber für gewöhnlich verurteilt.

In diesem Fall wird nicht einmal ansatzweise ordentlich ermittelt.
 
Der Fall Eduard L. wurde ja kurz angesprochen. Ich finde die ganze Vorgeschichte ab 2014 ja schon bemerenswert.

Kennt jemand diese Parlamentarischen Anfragen?

Parlamentarische Materialien

Parlamentarische Materialien

Parlamentarische Materialien


Warum passiert so etwas?
Warum distanziert sich der Bruder nicht deutlich von diesem Wahnsinnigen, wer er ist, ist ja nun wirklich kein Geheimnis mehr.

Vergewaligungen in der Ubahn sind schrecklich, auch andere Gewaltdelikte sind verwerflich,egal ob von Ausländern oder Österreichern begangen.
Diese Leute werden aber für gewöhnlich verurteilt.

In diesem Fall wird nicht einmal ansatzweise ordentlich ermittelt.
Das ist ein Riesensumpf, eine Schande für Österreichs angeblich unabhängige Justiz! Da gibt es parlamentarische Anfragen, und es gibt keine Konsequenzen. Der Richter spielt dieses erbärmliche Spiel auch mit. Vor so einem sollte nicht nur die Familie, sondern auch die Öffentlichkeit geschützt werden.
 
sollten man nicht eventuell die berufung und den/die darauffolgenden verhandlungen abwarten? oft ist manches anders als es scheint!
Warum ist eine Berufung der Staatsanwaltschaft überhaupt notwendig? Was schwarz auf weiß öffentlich aufliegt, ist an Eindeutigkeit nicht zu überbieten, und das Verhalten von Polizei und Justiz ist mehr als fragwürdig.
 
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