(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Eingesperrt sein heißt, ein Gebäude oder einen Raum nicht ohne Erlaubnis von anderen verlassen zu können. Das trifft bei einem Gefängnis zu, wie auch bei einer geschlossenen Anstalt.


Im Knast sitzt man allerdings wegen begangener Verbrechen, in der Sicherheitsverwahrung, weil die Wahrscheinlichkeit zukünftiger Verbrechen hoch eingeschätzt wird.
 
warum hatte er einen Führerschein, wenn er unzurechnungsfähig war?
Weil er ned unzurechnungsfähig ist, sondern besachwaltet ;)

...und er die Lenkberechtigung offenbar VOR seiner Besachwaltung erlangte....
Zu einem Entzugsverfahren würde es dann kommen, wenn z.B. die Verkehrszuverlässigkeit nicht mehr gegeben wäre.......
 
Als Opfer kann es uns leider alle betreffen. Und der angeblich so tolle Rechtsstaat bietet in solchen Fällen überhaupt keinen Schutz :roll:.

.....das stimmt....man kann Opfer eines Besachwalteten werden oder als Besachwalteter Opfer werden.....eine zweischneidige Sache...

Das ist die Frage, wie die Justiz eines demokratischen, liberalen und modernen Staates mit geistig Behinderten und psychisch kranken Menschen umgehen soll.......
 
Bist du narrisch. Man muss tatsächlich mit erwachsenen Menschen darüber diskutieren, was geschlossen heißt...

Sind rein zufällig dieselben, die meinen, dass man zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, obwohl man keine einzige Sekunde darin verbringen muss...
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben